Arbeitsrecht: Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit möglich?

Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit

Existiert wirklich eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit? Die Antwort ist nicht eindeutig, sondern ein „es kommt darauf an“. Insbesondere in speziellen Segmenten des Verkehrsrechts sowie im Strafrechtsbereich gibt es den Schutz ohne eine vorherige Wartezeit. Hierbei rückt der Schutz von Verkehrsopfern oder Straftatopfern in den Vordergrund, da selbst vorsichtigste Personen unversehens in Unfälle oder kriminelle Aktivitäten hineingezogen werden können und dann juristische Unterstützung notwendig ist, die meist durch die Hinzuziehung eines Anwalts geleistet wird. In anderen Rechtssparten, wie vor allem im Arbeitsrecht, ist es hingegen üblich, eine Wartezeit von drei Monaten einzuhalten.

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Rechtsschutzversicherung – was ist das? 

Rechtsschutzversicherungen (RSV) werden für verschiedene Bereiche wie Privat-, Wohn- oder Verkehrsrecht angeboten. In der Regel umfasst eine Rechtsschutzversicherung ein Paket mit mehreren Bereichen. Eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit ist meist nur im Verkehrsrechtsschutz oder Strafrecht erhältlich. In den meisten anderen Bereichen gilt oft eine Wartezeit von drei Monaten ab Vertragsbeginn. 

Eine Ausnahme gilt, wenn Sie Ihren Versicherer wechseln (ohne Unterbrechung)!. Dann entfällt die Wartezeit und Sie haben i.d.R. sofort Versicherungsschutz.

Rechtsschutz ohne Wartezeit: Gibt es das im Arbeitsrecht? 

Wenn Sie im Internet z.B. nach „Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit“ oder “RSV ohne Wartezeit” suchen, finden Sie wahrscheinlich viele Ergebnisse. Doch der Eindruck täuscht, denn einen generellen Verzicht auf Wartezeiten gibt es nach unseren Informationen nicht. Einige Versicherer verzichten zwar in bestimmten Bereichen auf die Wartezeit, zum Beispiel im Vertrags- und Sachenrechtsschutz.

Bei unserer Recherche zu Arbeitsrechtsschutz haben wir aber keine Anbieter gefunden, die vollen Rechtsschutz ohne Wartezeit anbieten. 
Das muss aber gar nicht schlimm sein. Denn wenn Sie nur glauben, dass Ihnen irgendwann eine Kündigung droht, ist vielleicht noch genug Zeit. Dann ist der Abschluss einer RSV im Arbeitsrecht unbedingt zu empfehlen.

Wann gibt es trotz Wartezeiten sofort Rechtsschutz?

Beabsichtigen Sie den Übergang von einer bestehenden Rechtsschutzversicherung zu einem neuen Anbieter, können Sie sich auf eine Anrechnung Ihrer bisherigen Versicherungszeit einstellen. Die Bedingung hierfür ist, dass Sie länger bei Ihrer alten Versicherung waren, als die Wartezeit des neuen Anbieters in Anspruch nimmt. Ein lückenloser Übergang ist dafür allerdings essenziell, damit keine Versicherungslücke entsteht – auch nicht für einen einzigen Tag. Stellen Sie also sicherheitshalber die Kündigungsdaten Ihres alten Vertrages fest und planen Sie den Wechsel so, dass der neue Vertrag exakt im Anschluss beginnt.

Hierfür ist es hilfreich, Kündigungsfristen zu beachten und möglicherweise anstehende Kündigungstermine in Betracht zu ziehen, die meist einen Vorlauf von ein bis drei Monaten haben. Haben Sie dann ein Angebot gefunden, das Ihnen zugesagt und das gleiche Vertragsende wie Ihr aktuelles besitzt, platzieren Sie den Start Ihres neuen Vertrages direkt im Anschluss an das bestehende. Zum Beispiel sollte, wenn Ihr alter Vertrag am 31. Dezember endet, der neue nahtlos am 1. Januar starten.

Wichtig ist jedoch, dass die Anrechnung der Versicherungslaufzeit auf die Wartezeit ausschließlich für Vertragsbausteine gilt, die in Ihrem alten Vertrag bereits eingeschlossen waren. Beabsichtigen Sie, zusätzliche Komponenten wie etwa den Wohnrechtsschutz in den neuen Vertrag mit aufzunehmen, müssen Sie für diese zusätzlichen Elemente die standardmäßige Wartefrist – üblicherweise drei Monate – berücksichtigen. Demnach erfordert die Planung eines Wechsels vorausschauendes Handeln und Beachtung der jeweiligen Einzelheiten des Versicherungsvertrags.

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Warum gibt es überhaupt Wartezeiten bei der RSV?

Versicherungsgesellschaften nutzen Wartezeiten bei Rechtsschutzversicherungen (RSV) als Schutzmechanismus gegen sogenannte Zweckabschlüsse – das sind Situationen, in denen kurz vor einem drohenden Rechtsstreit schnell ein Versicherungsschutz gesucht wird, um die bevorstehenden Kosten nicht selber tragen zu müssen. Diese Vorgehensweise, die von den Versicherern als „adverse Selektion“ bezeichnet wird, wird bewusst unterbunden, weshalb im Bereich des Arbeitsrechts der Schutz einer unterzeichneten Versicherung erst nach einer gewöhnlichen Wartefrist von drei Monaten greift.

Sollten Sie innerhalb dieser Zeitspanne eine Abmahnung oder Kündigung erhalten, liegen die Kosten für darauffolgende rechtliche Auseinandersetzungen in Ihrer eigenen Verantwortung. Deshalb empfiehlt es sich, rechtzeitig über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nachzudenken und Alternativen zu prüfen, um für eventuellen Ärger gewappnet zu sein. Falls die Vermutung besteht, dass in Kürze eine Kündigung bevorstehen könnte, stellt die frühzeitige Unterzeichnung einer RSV eine sinnvolle Entscheidung dar. Und für den Fall einer Kündigung können Sie die Höhe Ihrer Abfindungsansprüche hier ermitteln.

Fazit

In der Regel nützt Ihnen eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung nichts, wenn Sie sie erst dann abschließen, wenn sich der Streit vor dem Arbeitsgericht – z.B. wegen einer bereits ausgesprochenen Kündigung des Arbeitsvertrags – bereits anbahnt. Überlegen Sie also frühzeitig, ob Sie eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung möchten, damit die Wartezeit bereits abgelaufen ist, wenn Sie sie brauchen. Wenn Sie glauben, noch mindestens 3 Monate Zeit zu haben, ist der sofortige Abschluss einer RSV unbedingt zu empfehlen. Sehen Sie in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen nach, welche Wartezeiten gelten. Achten Sie beim Ver­si­che­rungswechsel darauf, dass der neue Vertrag nahtlos beginnt, bevor Sie den alten kündigen, um neue Wartezeiten zu vermeiden. Die Redaktion von Finanztip.de hat Rechtsschutz-Tarife geprüft und empfiehlt u.a. WGV, Arag Aktiv Komfort und Huk-Coburg PBV Plus. Die können etwas teurer sein als andere, dafür gibt es aber grundsätzlich nach 3 Monaten Versicherungsschutz.

Wichtiger Hinweis: Alle Inhalte auf den Seiten vom AbfindungsHero.de sind rein redaktionelle Beiträge, keine rechtliche Beratung. Wir sind selbst keine Anwälte. Wir wollen, können und dürfen NICHT rechtlich beraten. Was wir aber tun: Wir helfen, durch (redaktionelle) Inhalte einen ersten Überblick, z.B. über das Thema Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit, zu vermitteln. Und wenn Sie das wünschen, auch dabei, einen guten Anwalt für deutsches Arbeitsrecht für Sie zu finden.

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