

Gibt es Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit? Das hängt von den versicherten Rechtsbereichen ab. Meist ist eine Wartezeit von mindestens drei Monaten vorgesehen. Es gibt aber Rechtsschutzversicherung (RSV) auch ohne Wartezeit, z.B. im Verkehrsrechtsschutz. Im Arbeitsrecht gibt es dagegen grundsätzlich keine vollwertige Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit. Daher übernehmen die Versicherungen auch keine Kosten, wenn z.B. Kündigung und Kündigungsschutzklage vor oder während der Wartezeit eintreten. Von wenigen Ausnahmen abgesehen. Unser Artikel erläutert die Rechtsschutzversicherungen in Deutschland, die Regelungen zur Wartezeit und die Alternativen, wenn man sofort rechtliche Hilfe braucht.
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die Rechtsschutzversicherung (RSV) deckt Gerichts- und Anwaltskosten bei Rechtsstreitigkeiten – zum Teil auch weitere Kosten
- Die Einzelheiten hängen von der Versicherung und dem jeweiligen Tarif ab. Gute Tarife übernehmen z.B. auch außergerichtliche Kosten, z.B. wenn keine Klage nötig ist
- Vollwertigen Rechtsschutz ohne Wartezeit gibt es im Verkehrsrechtsschutz oder Strafrecht, nicht aber im Arbeitsrecht. Ausnahmen gibt es in wenigen Tarifen für Einzelleistungen und beim Versicherungswechsel
Inhalt
Rechtsschutzversicherung im Überblick
Die Rechtsschutzversicherung (RSV) ist eine der verbreitetsten Versicherungsarten. Fast die Hälfte der Haushalte in Deutschland verfügen über mindestens eine RSV. Die RSV deckt Gerichts- und Anwaltskosten bei Rechtsstreitigkeiten – zum Teil auch weitere Kosten wie Gutachter oder Mediation als Alternative zur Klage. Sie schützt aber nicht bei allen Rechtsstreitigkeiten und vor allen Kosten. Scheidungen, erbrechtliche Auseinandersetzungen, oder Auseinandersetzungen beim Hausbau sind meist nicht abgesichert. Außerdem übernehmen Rechtsschutzversicherungen Kosten aber oft nur bis zu einer Höchstsumme.
Art und Umfang des Versicherungsschutzes
Rechtsschutzversicherungen werden für unterschiedliche Rechtsbereiche angeboten (z.B. Verkehrsrecht, Arbeitsrecht). Meist umfasst eine Rechtsschutzversicherung ein “Paket” mit mehreren Bereichen. Arbeitsrechtlicher Rechtsschutz ist bei vielen Versicherungen in den Paketen zum Privat- und Berufsrechtsschutz enthalten. Was in einer arbeitsrechtlichen Rechtsschutzversicherung genau abgesichert ist, hängt von den Versicherungsbedingungen ab. Und die können bei jeder Versicherung anders sein. Deshalb ist es wichtig, das „Kleingedruckte“, also die Versicherungsbedingungen, vor Abschluss einer RSV zu lesen. Denn auch wenn Arbeitsrecht in einer RSV grundsätzlich enthalten ist, gibt es bei vielen Versicherungen nur eingeschränkten Schutz. Selbst bei ganz typischen Fallgruppen wie Aufhebungsverträgen, außergerichtlicher Beratung und Vergleichen gibt es dann entweder gar keine Deckung – oder nur bis zu einem Höchstbetrag. Ein paar Beispiele für wichtige Unterschiede von Art und Umfang des Versicherungsschutzes beschreiben wir in der folgenden Tabelle:
Versicherungsschutz | Beispiele |
---|---|
Wartezeit | Meist drei Monate, z.T. sechs Monate (dazu unten) |
Selbstbeteiligung | Von 0 bis 500 EUR |
Deckungsumfang | Bei außergerichtlicher Beratung, Aufhebungsverträgen oder Vergleichen z.T. keine oder stark limitierte Deckung. Es gibt Tarife, die die Deckung bei einvernehmlicher Vertragsauflösung ganz ausschließen. In anderen Tarifen ist die Deckung auf eine Erstberatung begrenzt (max. 250–500 €). |
Deckungssumme | Meist unbegrenzt im Inland, im Ausland können Grenzen bestehen |
Außergerichtliche Beratung | Vielfach nicht mit abgedeckt |
Vergleichskosten | Oft maximal 50 % der Vergleichssumme oder ein fester Betrag; manche Tarife decken Vergleichskosten vollständig, wenn rechtlich sinnvoll |
Schutz bei fehlerhaftem Arbeitszeugnis | Nicht immer gedeckt – einige Tarife übernehmen nur die Kosten, wenn es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt |
Erstberatung | Manche Tarife bieten eine eigene kostenlose telefonische Beratung an, um den rechtlichen Rahmen schnell abzustecken. Wir empfehlen, hier zusätzlich eine Zweitmeinung einzuholen |
Im Zweifel Deckungsanfrage stellen (lassen)
Bei Zweifeln am Umfang des Versicherungsschutzes empfiehlt es sich, zunächst eine Deckungsanfrage zu stellen (oder von seinem Anwalt stellen zu lassen). Eine Deckungsanfrage ist eine formelle Anfrage, die man an seine Rechtsschutzversicherung richtet, um zu klären, ob ein konkreter Fall durch die Versicherung abgedeckt wird. Das macht meist der Anwalt für einen. Dabei gibt er dem Versicherer die Details zu dem rechtlichen Problem (z. B. Kündigung, Aufhebungsvertrag) und bittet um Bestätigung, dass die Kosten für einen Anwalt und Gerichtsverfahren übernommen werden.
Die Deckungsanfrage ist besonders wichtig, um sicherzustellen, dass die Versicherung die Kosten für den eigenen Fall übernimmt, bevor man in Vorleistung tritt. Ohne eine positive Deckungszusage durch die Versicherung würde man auf den Kosten für Anwalt und Gericht sitzen bleiben. Und das ist in Arbeitsrechtsverfahren besonders wichtig. Denn die Anwaltskosten sollten immer – und in voller Höhe – abgesichert sein. Denn vor den Arbeitsgerichten zahlt generell jede Partei die eigenen Anwaltskosten selbst, egal wer vor Gericht gewinnt. Und für den Anwalt kommen schnell Kosten von 2.000-3.000 EUR und mehr zusammen.
Praktisch: In der Regel übernimmt der Anwalt diese Deckungsanfrage.
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Wann man eine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht benötigt
Die Frage, ob man eine RSV benötigt, hängt natürlich von der persönlichen Situation ab. Zunächst einmal davon, ob schon Rechtsschutz besteht (z.B. über eine Gewerkschaft, oder über ein bestehendes Versicherungsprodukt wie eine Privatrechtsschutz mit Berufs-/Arbeitsrechtsschutz). Wenn man aber keinen Versicherungsschutz hat und eine Kündigung bevorsteht, hilft eine RSV im Arbeitsrecht enorm. Nur ist es dann wegen der Wartefristen meist schon zu spät. Entscheidend ist also theoretisch, ob:
- Eine Kündigung (und Kündigungsschutzklage) überwiegend wahrscheinlich ist: Arbeitsrechtliche Streitigkeiten, vor allem Kündigungsschutzklagen, verursachen oft hohe Kosten (Anwalts- und Gerichtskosten), da jede Partei ihre Kosten selbst trägt, selbst wenn sie gewinnt
- Die aber nicht in den nächsten 3 Monaten erfolgt: Im Arbeitsrecht greift der Versicherungsschutz erst nach der Wartefrist von mindestens drei Monaten. Auch wenn man einen Tarif mit „Soforthilfe“ für bereits eingetretene Rechtsfälle abschließt, hat man nie vollen Rechtsschutz.
Beides kann man nicht genau vorhersagen. Natürlich kann es im Einzelfall recht klare Anzeichen geben, dass eine Kündigung drohen könnte. Das genaue „Timing“ eines Rechtsstreit ist dagegen kaum vorhersehbar. Auch wenn eine Klage innerhalb der 3-wöchigen Frist nach Kündigung eingereicht werden muss: Wann genau man mit einer Kündigung durch Ihren Arbeitgeber rechnen muss, weiß man vorher praktisch nie. Hier muss man sich also ein Stückweit auf sein „Bauchgefühl“ verlassen. Und im Zweifel vielleicht einfach die Rechtsschutzversicherung abschließen und notfalls wieder kündigen, wenn man merkt, dass man sie doch nicht brauchen wird.
Faktoren, die für den Abschluss einer RSV sprechen
Zusätzlich können folgende Faktoren für den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht sprechen:
- Führungsposition: Je mehr Verantwortung man trägt, je mehr man verdient oder je komplexer der Arbeitsvertrag ausfällt, desto eher lohnt sich ein juristischer Beistand im Streitfall
- Keine Gewerkschaftsmitgliedschaft: Gewerkschaften bieten häufig Rechtsschutz – für Mitglieder. Wer keiner Gewerkschaft angehört, ist auf eigene Hilfe angewiesen.
Faktoren, die gegen den Abschluss einer RSV sprechen
Gegen den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht könnten z.B. folgende Faktoren sprechen:
- Das Bestehen von anderweitigem Versicherungsschutz: Ein wichtiger Aspekt ist das Vorhandensein anderweitiger Versicherungsleistungen, z.B., wenn man bereits ein RSV-Paket wie “Berufs-Rechtsschutz im Privat-Rechtsschutz”, “Arbeits-Rechtsschutz im Rahmen des Privat-Rechtsschutzes oder “Beruf und Arbeitsschutz als Teil des Privat-Rechtsschutz” besitzt.
- Rechtsschutz durch eine Gewerkschaft: Diese kann Ihnen in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten Rechtsberatung, Rechtshilfe und Prozessvertretung bieten.
- Wartefrist: Wenn der Rechtsstreit bereits besteht oder „angelegt“ ist. Auch die Ursache für einen Rechtsstreit darf im erst nach Ablauf einer Wartefrist von drei Monaten nach Vertragsbeginn auftreten.
Rechtsschutz ohne Wartezeit im Arbeitsrecht
Wer im Internet nach einer Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit sucht, findet bei Google mehr als 300.000 Ergebnisse. Tatsächlich gibt es solche Angebote – jedoch nicht im Bereich des Arbeitsrechts. In anderen Rechtsgebieten wie dem Straf- oder Verkehrsrecht sind Policen ohne Wartezeit durchaus üblich. Also überall da, wo das Eintreten des Versicherungsfalles (zum Beispiel Verkehrsunfall) höhere Gewalt ist. Anders sieht es in Lebensbereichen aus, in denen rechtliche Konflikte vorhersehbar oder durch eigenes Verhalten beeinflussbar sind. Dort gelten in der Regel Wartezeiten – etwa im Miet- oder Arbeitsrecht, wo diese häufig drei, in manchen Fällen sogar sechs Monate betragen.
Warum Wartezeiten
Schön wäre es natürlich, wenn man als Arbeitnehmer seine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit rückwirkend abschließen könnte. Dann wäre man im „Falle der Fälle“ alle Sorgen los. Nur würden dass wohl alle machen. Und das ist auch genau der Grund, warum es „Wartezeiten“ gibt. Versicherungsgesellschaften nutzen Wartezeiten als Schutzmechanismus gegen “Zweckabschlüsse”. Also Situationen, wo z.B. ein Arbeitnehmer kurz vor einem drohenden „Rauswurf“ eine Versicherung im Arbeitsrecht abschließt, um die Kosten für den Rechtsstreit auf die Versicherung abwälzen zu können. Eine solche Vorgehensweise, die von den Versicherern als Negativauswahl (oder „adverse Selektion“) bezeichnet wird, soll durch die Wartezeit unterbunden werden. Daher greift z.B. im Bereich des Arbeitsrechts der Versicherungsschutz erst nach der Wartefrist von i.d.R. drei Monaten.
Sollte man innerhalb der Wartezeit eine Abmahnung oder Kündigung erhalten, trägt man die Kosten für darauf folgende rechtliche Auseinandersetzungen i.d.R. selbst. Insbesondere die Anwaltskosten, die man auch dann selbst zahlt, wenn man gewinnt. Deshalb empfiehlt es sich, frühzeitig über den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung nachzudenken – und ggf. Alternativen zu prüfen. Falls die Vermutung besteht, dass eine Kündigung in naher Zukunft bevorstehen könnte, macht der Abschluss einer RSV Sinn. Wobei “nahe Zukunft” nicht in den nächsten 3 Monaten sein darf. Denn dann greift die Wartezeit und Sie tragen die Kosten wieder selbst. Grundsätzlich gilt, dass die Ursache für den Rechtsstreit erst nach Ablauf der Wartezeit eingetreten sein darf.

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Sofortiger Rechtsschutz bei Versicherungswechsel
Eine Ausnahme von der obigen Regel gibt es, bei der Sie tatsächlich eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit abschließen können. Wenn Sie zu einer neuen Rechtsschutzversicherung wechseln, kann Ihre bisherige Versicherungszeit angerechnet werden. Voraussetzung ist, dass Sie länger bei Ihrem alten Anbieter versichert waren, als die Wartezeit des neuen Anbieters dauert. Ein lückenloser Übergang ist wichtig, um keine Versicherungslücke zu riskieren. Prüfen Sie daher die Kündigungsfristen Ihres alten Vertrags und planen Sie den Wechsel so, dass der neue Vertrag nahtlos anschließt.
Die Kündigungsfristen betragen meist ein bis drei Monate. Wenn Ihr alter Vertrag zum Beispiel am 31. Dezember endet, sollte der neue Vertrag am 1. Januar beginnen. Die Anrechnung der Versicherungszeiten gilt nur für Vertragsbestandteile, die auch im alten Vertrag enthalten waren. Neue Zusatzleistungen unterliegen der üblichen Wartezeit von meist drei Monaten. Planen Sie den Wechsel daher sorgfältig und lesen Sie das “Kleingedruckte” auch im neuen Vertrag.
Tarife mit (eingeschränktem) Sofortschutz
Schließlich gibt es einzelne Tarife mit (eingeschränktem) Sofortschutz. Z.B. gibt es „Rechtsschutz mit Soforthilfe“ – und zwar selbst bei arbeitsrechtlichen Themen zum Teil ohne Wartezeit. Diese „Soforthilfe für bereits eingetretene Rechtsfälle“ ist aber meist nach Art und Höhe beschränkt – z.B. auf eine einmalige Beratung und außergerichtliche Vertretung bis 1.000 Euro. Das reicht natürlich nicht, um die Kosten einer Kündigungsschutzklage abzudecken! Und auch in den Tarifen mit (eingeschränktem) Sofortschutz gibt es keine Kostenübernahme, wenn man bereits einen Anwalt kontaktiert (oder beauftragt) hat oder wenn bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig ist – beispielsweise in Form eines Klageverfahrens.
Im übrigen sind diese Tarife nicht günstig. Man sollte vor Abschluss gründlich rechnen, ob sich diese Versicherung unter Berücksichtigung von Ausschlussmerkmalen und Selbstbehalt wirklich „lohnt“. In vielen Fällen wird das nicht der Fall sein. Dann ist vielleicht eine „normale RSV“ mit dreimonatiger Wartfrist besser. Denn wenn Sie nur glauben, dass Ihnen “irgendwann” eine Kündigung droht, ist vielleicht noch genug Zeit. Dann ist der Abschluss einer „normalen RSV“ im Arbeitsrecht zu empfehlen.
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Empfehlung, wenn man noch keine RSV hat
Wie oben ausführlich erläutert, lohnt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung:
- Falls man noch keinen Versicherungsschutz hat (auch nicht über Gewerkschaft usw),
- Eine Kündigung (und Kündigungsschutzklage) wahrscheinlich ist und
- Diese aber nicht in den nächsten 3 Monaten erwartet wird.
Denn eine Rechtsschutzversicherung nützt nichts, wenn man sie erst dann abschließt, wenn ein Streit vor dem Arbeitsgericht – z.B. wegen einer bereits ausgesprochenen Kündigung des Arbeitsvertrags – bereits besteht oder unmittelbar bevorsteht. Überlegen Sie also frühzeitig, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung brauchen. Damit die Wartezeit von i.d.R. drei Monaten abgelaufen ist, wenn “der Fall der Fälle” eintritt.
Welche RSV für Sie sinnvoll ist, hängt von Ihrer Situation ab. Man sollte die Tarife genau vergleichen, was Preise, Selbstbehalt und Wartezeiten angeht. Und nicht unbedingt zum „Rundumschutz“ greifen, denn mit einzelnen Rechtsschutzpaketen wie „Privat” und „Beruf“, lässt sich der Versicherungsschutz bedarfsgerecht zusammenstellen. Und bei einem Versicherungswechsel sollten Sie unbedingt darauf achten, dass der neue Vertrag nahtlos beginnt. Finanztipp empfiehlt:
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Häufig gestellte Fragen (FAQs)

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