Betriebsbedingte Kündigung: Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Betriebsbedingte Kündigung

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schreibt vor, dass ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis nur dann beenden kann, wenn ein berechtigter Kündigungsgrund gegeben ist. Neben den Eigenschaften und dem Verhalten des Arbeitnehmers können Kündigungsgründe auch auf betrieblichen Aspekten basieren. Eine solche betriebsbedingte Kündigung ist dann gerechtfertigt, wenn dringende unternehmerische Notwendigkeiten eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ausschließen.

AdobeStock_157502998.jpeg
Jetzt kostenlos Abfindung berechnen
  • Potenzielle Abfindungshöhe berechnen
  • Strategie zum Verhandeln einer fairen Abfindung
  • Passende Anwälte für Arbeitsrecht finden

Zum Abfindungsrechner

Gründe für eine betriebsbedingte Kündigung

  • Auftragsrückgang und sinkende Umsätze: In angespannten Wirtschaftssituationen können Unternehmen Opfer von Auftragsknappheit und abnehmendem Umsatz werden. Hier kann es zu notwendigen, betriebsbedingten Entlassungen von Arbeitnehmern kommen. Allerdings ist der Arbeitgeber gerichtlich verpflichtet, deutlich zu machen, dass er auf lange Sicht weniger Arbeit zu vergeben hat. Alternativ kann ein Arbeitgeber sich entscheiden, bei Rückgängen bei Aufträgen und/oder Umsätzen sein Geschäft neu zu organisieren, um die Unternehmensstruktur der neuen Situation langfristig anzupassen. In der Regel führt dies leider zur Eliminierung von Positionen.
  • Umstrukturierung: Eine Neugestaltung des Unternehmens kann eingeleitet werden, wenn der Arbeitgeber es für erforderlich hält, sein Unternehmen zu modernisieren, und nicht nur während einer Wirtschaftskrise. Arbeitgeber haben grundsätzlich die Freiheit, solche Entscheidungen zu treffen und bei Bedarf Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen zu entlassen, vorausgesetzt, der Plan zur Neugestaltung ist gut durchdacht und langfristig ausgerichtet.
  • Schließung des Betriebs: Wenn Umgestaltungen und Anpassungen keinen Erfolg haben, kann es dazu kommen, dass ein Arbeitgeber das Geschäft schließt. In der Regel rechtfertigt dies eine betriebsbedingte Entlassung, da die Arbeitnehmer nicht weiter beschäftigt werden können.
  • Inhaberwechsel oder Übergang des Betriebs: Wenn ein Arbeitgeber das Unternehmen verkauft und dadurch ein Eigentümerwechsel oder ein Betriebsübergang stattfindet, ist eine betriebsbedingte Kündigung im Unterschied zur Betriebsstilllegung nicht zulässig.
  • Insolvenz: Wird ein Insolvenzverfahren über den Arbeitgeber eröffnet, liegt die Entscheidung über die Zukunft des Unternehmens in der Regel beim Insolvenzverwalter. Dabei legt er fest, ob der Betrieb oder Teile davon geschlossen werden sollen oder ob es notwendig ist, Rationalisierungsmaßnahmen einzuleiten. In solch einem Fall erfolgt die Kündigung durch den Insolvenzverwalter und nicht durch den Arbeitgeber selbst. Bezüglich einiger Erfordernisse bei einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung – in diesem Fall tritt kein Insolvenzverwalter auf – gelten bestimmte Erleichterungen, die aber nun für den Arbeitgeber selbst relevant sind.

Berechnen Sie Ihre Abfindungssumme

Jetzt in 2 min für Ihren individuellen Fall Abfindungssumme berechnen!

Zum Abfindungsrechner

Welche Kündigungsfrist gilt bei betriebsbedingten Kündigungen?

Eine Kündigung führt nicht sofort zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Vielmehr läuft das Beschäftigungsverhältnis bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter. Die gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist gilt, es sei denn, es gibt abweichende Bestimmungen im Arbeits- oder Tarifvertrag. Die Länge der Kündigungsfrist hängt davon ab, wie lange eine Person bereits beim Unternehmen beschäftigt ist. Arbeits- und Tarifverträge können innerhalb bestimmter Grenzen andere Fristen festlegen. Die exakten Zeitspannen der Kündigungsfristen sind im § 622 BGB festgelegt. Während der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von nur zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB). Außerdem können bei speziellen Kündigungsschutzregelungen andere Bestimmungen gelten.

Besteht Anspruch auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung?

Es gibt keine allgemeine Pflicht für Arbeitgeber, ihren Angestellten bei einer Entlassung eine Abfindung auszuzahlen. Daher hängt es vom Arbeitgeber persönlich ab, ob eine solche Leistung gewährt wird oder nicht. Trotzdem bestehen bei betriebsbedingten Kündigungen oftmals gute Aussichten auf eine Abfindung. Arbeitnehmer könnten potenziell in den folgenden Szenarien eine Abfindung erwarten:

  • Bei der Neuplanung oder Schließung eines Betriebs ist es nicht ungewöhnlich, dass Arbeitgeber und Betriebsrat Maßnahmen im Sozialplan festlegen, die den betroffenen Arbeitnehmern zugutekommen. Oft ist hier eine Abfindung vorgesehen.
  • Im Falle einer Kündigungsschutzklage vom Arbeitnehmer, können beide Parteien vor Gericht eine Einigung erzielen. Hier einigt man sich in der Regel darauf, dass der Arbeitnehmer die Kündigung im Austausch für eine Abfindung hinnimmt.
  • Arbeitgeber können dem Arbeitnehmer bei betriebsbedingten Kündigungen eine Abfindungszahlung anbieten, für den Fall, dass der Arbeitnehmer verspricht, keine Klage gegen die Kündigung einzureichen.

Kostenlos Erstberatung mit Fachanwalt

Schneller Rückruf nach 1 bis 2 Stunden für kostenlose Erstberatung mit Anwalt

Zur kostenlosen Erstberatung

Unser Fazit zur betriebsbedingte Kündigung

  • Fehlende Arbeitsaufträge, sinkende Einnahmen, Betriebsneuausrichtungen und Betriebsschließungen können zu betriebsbedingten Kündigungen führen. Ein Betriebsübergang oder ein Wechsel des Betriebsinhabers alleine rechtfertigen jedoch keine solche Kündigung.
  • Bei einer Unternehmensinsolvenz liegt die Entscheidung bezüglich Kündigung oft in der Hand des Insolvenzverwalters. Mehr zum Thema: Abfindung bei Insolvenz
  • Die Dauer der Kündigungsfrist hängt von der Länge der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers ab: Je länger er im Unternehmen beschäftigt war, desto länger ist die Kündigungsfrist.
  • Arbeitnehmer haben generell kein Anrecht auf eine Abfindung, dennoch stehen die Chancen auf diese Leistung recht gut.
  • Es bleibt nur ein kurzer Zeitraum von drei Wochen, um eine Kündigung anzufechten. Wegen der potenziellen Fehler bei einer betriebsbedingten Kündigung, sollten Arbeitnehmer ihre Entlassung definitiv von einem Arbeitsrechtsexperten überprüfen lassen.
Kostenlose Erstberatung mit Anwalt
Kostenlos Erstberatung mit Fachanwalt
  • Kostenlose Erstberatung mit Anwalt
  • Schneller Rückruf nach 1 bis 2 Stunden
  • Strategie zum Verhandeln der Abfindung

Zur kostenlosen Erstberatung

Alle Informationen auf unserer Website sind redaktioneller Natur und stellen ausdrücklich keine Rechtsberatung dar. Selbstverständlich haben wir uns um die Richtigkeit der auf dieser Website enthaltenen Informationen und Links bemüht. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Informationen übernehmen. Sie ersetzen in keinem Fall eine rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt.