Abfindung versteuern: Tipps & Tricks wie Sie bei einer Abfindung Steuern sparen können

Abfindung versteuern

Muss ein Arbeitnehmer, der den Arbeitsplatz verliert, die Abfindung versteuern? In Deutschland leider ja. Auch für Arbeitnehmer, die für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes eine Abfindung erhalten, unterliegt diese seit einigen Jahren der Einkommensteuer. Allerdings gibt es Möglichkeiten, seine Steuerlast zu verringern. Aber ganz vermeiden lässt sich die Steuer auf die Abfindung leider in der Regel nicht. Ein kleiner Trost: Abfindungszahlungen sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei.

Was ist eine Abfindung?

Die Abfindung ist eine spezielle finanzielle Entschädigung, die dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber als Ausgleich für den Verlust des Arbeitsplatzes gewährt wird. Sie dient dazu, eventuelle finanzielle Einbußen abzufedern. Die Zahlung einer Abfindung kann verschiedene Gründe haben. Oft möchte der Arbeitgeber eine Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers vermeiden. Daher einigt er sich im Vorfeld mit ihm auf eine Abfindungssumme. Nicht selten kommt es auch im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens zu einem Vergleich vor Gericht, der eine Abfindungszahlung beinhaltet.

Muss man eine Abfindung versteuern?

Obwohl eine Abfindung als Entschädigung für den Arbeitsplatzverlust gezahlt wird, ist sie in Deutschland seit 2006 grundsätzlich voll zu versteuern, d.h. die Zahlung ist einkommensteuerpflichtig. Das Problem ist, dass die Abfindung, die als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gedacht ist, dabei eine erhebliche Höhe erreichen und damit zu einer deutlichen Erhöhung der Steuerprogression führen kann. Über die “Fünftelregelung” gibt es immer noch eine kleine Steuervergünstigung. Zwar muss man seine Abfindung versteuern, So­zial­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge fallen aber in den meisten Fällen nicht an (§ 14 SGB IV SGB). Das gilt für die Renten- und Kranken- sowie für die Pflege- und die Arbeitslosenversicherung (für freiwillig Krankenversicherte gibt es Ausnahmen). Die folgenden Erläuterungen beschäftigen sich daher ausschließlich mit der Besteuerung einer Abfindung. Alles, was Sie über das Verhandeln einer Abfindung wissen müssen, finden Sie in unserem Beitrag zur Abfindung bei Kündigung.

Wie hoch fällt die Steuer bei der Abfindung aus?

In welcher Höhe Sie Ihre Abfindung versteuern müssen, hängt stark von Ihrer persönlichen einkommensteuerlichen Situation ab (und ggf. von der Ihres Ehe- oder Lebenspartners). Daher empfehlen wir ein Gespräch mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Rechtsanwältin. AbfindungsHero hilft Ihnen bei der Suche nach einem kompetenten Fachanwalt für Arbeitsrecht. Welche Faktoren die Höhe der Abfindung bestimmen erfahren Sie in diesem Artikel auf unserem Blog. Wenn Sie schonmal grob prüfen möchten in welcher Größenordnung sich eine Abfindungszahlung bewegen könnte, können Sie unseren Abfindungsrechner nutzen:

Wie kann man die Abfindungsauszahlung steuerlich optimieren?

Als Arbeitnehmer hat man in Deutschland bekanntlich wenig Möglichkeiten, seine Steuerlast zu verbessern. Bei Abfindungszahlungen kann man allerdings von der „Fünftelungsregelung“ Gebrauch machen oder die Auszahlung der Abfindung zeitlich steuern, so dass die Gesamtsteuerbelastung minimiert ist.

Abfindung versteuern mit der „Fünftelungsregelung“

Die sog. “Fünftelregelung” (§ 34 EStG) mindert die Steuerlast, weil Einkommensteuersätze in Deutschland „progressiv“ sind. Das bedeutet: Mit steigenden Einkünften erhöht sich auch der Steuersatz – v.a., wenn ein Arbeitnehmer am Ende einer langjährigen Tätigkeit eine hohe Abfindung ausgezahlt bekommt. Durch die sog. „Fünftelregelung“ verteilt sich die Abfindung in der Steuerberechnung gleichmäßig auf fünf Jahre. Der Arbeitgeber zieht die Lohnsteuer ab und wendet dabei diese Form der Lohnsteuerberechnung an, wenn diese zu einer niedrigeren Lohnsteuer führt. Den größten Steuerspareffekt haben dabei diejenigen Steuerpflichtigen, die einen relativ niedrigem Verdienst und eine hohe Abfindung erhalten.

Der ermäßigte Steuersatz auf die Abfindung ist aber grundsätzlich nur dann möglich, wenn sie in einem Betrag ausgezahlt wurde. In vielen Fällen wäre es steuerlich günstiger, wenn die Abfindung in mehreren Raten ausgezahlt würde. Denn schließlich hat der gekündigte Arbeitnehmer, bzw. die Arbeitnehmerin in den Folgejahren – z.B. weil noch ohne neuen Arbeitsplatz – möglicherweise geringere Einkünfte zu versteuern und damit eine niedrigere Bemessungsgrundlage. Die Zahlung in Raten geht bei der Fünftelungsregelung aber grade nicht. Mehr dazu erfahren sie in unserem Artikel über Steuerfallen bei Abfindungen.

Zeitliche Verteilung der Auszahlung

Alternativ zur Fünftelungsregelung können Steuerpflichtige, die ihre Einkünfte gut planen können, die Steuerlast durch eine zeitliche Verteilung der Abfindungsauszahlung über mehrere Jahre mindern – oder das eben nicht machen! Wer zum Beispiel bei Verhandlung der Abfindungszahlung im Dezember 2021 bereits absehen kann, dass er oder sie im Jahr 2022 erstmal eine Auszeit nehmen – und deswegen geringere Einkünfte haben wird – kann die Auszahlung ganz oder teilweise ins Folgejahr verschieben und muss damit die Abfindung auch erst im Folgejahr versteuern. Die Auszahlung z.B. am 01.02.2022 statt am 31.12.2021 zu erhalten, kann die Steuerlast deutlich verringern. Aber Achtung, das funktioniert natürlich nur, wenn die sonstigen Einkünfte in 2022 deutlich geringer sind als 2021 und damit die Einkommenssteuerprogression niedriger ist. Grundsätzlich kommt es für die zeitliche Zuordnung nämlich auf den Zuflusszeitpunkt an! Das hängt allerdings immer vom konkreten Einzelfall ab (z.B. welche sonstigen Einkünfte erzielt werden und welche Steuerbelastung insgesamt besteht).