Unternehmen sind oft gezwungen, sich an veränderte Wirtschaftsbedingungen anzupassen. Das kann Veränderungen in der Geschäftsstrategie, Outsourcing von Funktionen oder das Schrumpfen der Betriebsgröße bedeuten. In solchen Fällen wird üblicherweise zuerst zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über die geplanten Maßnahmen diskutiert, um einen Interessenausgleich zu finden. Danach wird ein Sozialplan entwickelt, falls sich die Änderungen als unvermeidlich erweisen. Dieser Plan soll die negativen Folgen für die Mitarbeiter abfedern und setzt fest, wie sie entschädigt werden.
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Inhalte
Was regelt der Sozialplan bei Kündigungen?
Der Betriebsrat und der Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die Inhalte des Sozialplans nach ihren Bedürfnissen zu gestalten. Der Betriebsrat hat dabei die Aufgabe, die Belange der Belegschaft zu vertreten. Der Sozialplan regelt normalerweise Themen wie:
- Abfindungen: Normalerweise werden Abfindungen für die Mitarbeiter festgesetzt, die aufgrund der Unternehmensumstrukturierung entlassen werden. Arbeitgeber und Betriebsrat können die Höhe dieser Entschädigungen gemeinsam festlegen. Häufig richtet sich die Summe nach einem im Sozialplan angegebenen Berechnungsschema, welches Faktoren wie das Alter der Mitarbeiter, die Länge ihrer Betriebszugehörigkeit und ihr Bruttoeinkommen berücksichtigt.
- Transfergesellschaft: Manchmal wird Mitarbeitern, die entlassen werden, die Möglichkeit angeboten, in eine sogenannte Übergangsorganisation zu wechseln. Dort erhalten sie zusätzliche Ausbildung und Unterstützung bei der Arbeitsplatzsuche. Für diese Maßnahmen zahlt normalerweise die Agentur für Arbeit ein Transferkurzarbeitergeld, und der frühere Arbeitgeber kann zusätzliche Gelder bereitstellen.
- Weiterbildungsinitiativen: Unabhängig von einer Übergangsorganisation, können Arbeitgeber und Betriebsrat ebenfalls vereinbaren, kostenlose Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für entlassene Mitarbeiter anzubieten.
- Kostenerstattung für Umzug und Transport: Wenn das Unternehmen nur den Standort wechselt, werden im Sozialplan oft Kosten für Umzug oder Transport erstattet.
Punktesystem für Abfindungen nach Sozialplan
Die Sozialplanabfindung basiert in der Regel auf Verhandlungen zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber und wird durch ein spezifisches Punktesystem bestimmt, welches den Abfindungsbetrag für jeden Mitarbeiter festlegt.
Besonderheiten dieses Systems umfassen:
- Alter: Das Punktesystem berücksichtigt das Alter des Arbeitnehmers – je älter, desto höher ist die Punktzahl und somit auch die Abfindung. Dies kann sich jedoch bei Arbeitnehmern, die kurz vor dem Renteneintritt stehen, umkehren, da sie bereits eine finanzielle Sicherheit durch ihre Rente haben.
- Betriebszugehörigkeit: Mitarbeiter, die langjährige Dienstjahre im Unternehmen aufweisen, erhalten eine höhere Punktzahl.
- Unterhaltspflichten: Arbeitnehmer mit Familien und abhängigen Kindern sichern sich mehr Punkte als ihre Kollegen ohne Unterhaltspflichten.
- Behinderungsgrad: Arbeitnehmer mit schwerer Behinderung werden ebenfalls mit mehr Punkten bedacht.
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Sozialplan Kündigung: Wie stehen die Erfolgschancen bei einer Klage?
Betriebsbedingte Entlassungen müssen strengen gesetzlichen Anforderungen entsprechen und sind dementsprechend anfällig für Fehler. Die folgenden möglichen Fehler könnten Ihre Möglichkeiten für eine höhere Entschädigung erhöhen:
- Unzureichende Sozialauswahl: In Situationen von Betriebsveränderungen ist es Ihrem Arbeitgeber nicht gestattet, willkürlich zu entscheiden, wen er entlassen wird. Stattdessen muss er in erster Linie diejenigen Mitarbeiter entlassen, die eine Entlassung am besten bewältigen können. Eine lange Betriebszugehörigkeit könnte beispielsweise gegen eine Kündigung sprechen. Die relevanten Dokumente müssen Ihnen auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
- Nichteinbeziehung des Betriebsrats: Jeder Kündigungsfall muss mit dem Betriebsrat besprochen werden. Wenn diese Regelung vernachlässigt wird, können Sie Ihre Kündigung anfechten.
- Fehler hinsichtlich der Formalitäten bei Massenentlassungen: Großangelegte Entlassungen müssen bestimmten formalen Anforderungen gerecht werden. Vor allem ist es notwendig, dass der Arbeitsplatzabbau der Agentur für Arbeit gemeldet wird. Ein erfahrener Anwalt kann oft dabei helfen, einen solchen Fehler zu identifizieren.
Unser Fazit zum Thema Sozialplan, Abfindung und Interessensausgleich
- Ein zwischen Firmenleitung und Betriebsrat vereinbarter Sozialplan hat zum Ziel, die ungünstigen Konsequenzen durch eine betriebsbedingte Entlassung abzuschwächen.
- Häufig dient der Sozialplan der Festlegung von Entschädigungsleistungen. Wie viel Abfindung jemand erhält, hängt von dessen Alter, der Länge seiner Betriebszugehörigkeit und seinem Bruttogehalt pro Monat ab.
- Während der Arbeitgeber an die im Sozialplan aufgeführten Zusagen gebunden ist, trifft dies auf den Arbeitnehmer nicht zu.
- Sie haben die Option, mit Ihrem Arbeitgeber über die Höhe der Abfindung zu diskutieren und Widerspruch gegen die Kündigung einzulegen, ohne dadurch das im Sozialplan unterbreitete Angebot zu verwirken.
- Wenn Ihre Aussichten auf Erfolg im Kündigungsschutzverfahren gut sind und die angebotene Abfindung gering ist, besteht die Wahrscheinlichkeit, dass Ihr Arbeitgeber einer Aufstockung der Abfindungszahlung zustimmt.
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