Kündigungsgründe im Arbeitsrecht: Wann darf der Arbeitgeber kündigen?

Kündigungsgründe

Möchte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit seinem Arbeitnehmer beenden, greift er in vielen Fällen zur Kündigung. Der Arbeitgeber kann das Beschäftigungsverhältnis aber nicht „einfach so“ durch Kündigung auflösen. Vor allem, wenn sich der Arbeitnehmer auf das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) berufen kann, muss ein Kündigungsgrund vorliegen. Lesen Sie im Folgenden, was beim Thema „Kündigungsgründe“ beachtet werden muss.

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Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

Umfassenden Kündigungsschutz genießt der Arbeitnehmer vor allem dann, wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) anwendbar ist. Dazu muss er gewisse Kriterien erfüllen:

  • Zunächst muss der/die Gekündigte überhaupt „Arbeitnehmer“ sein
  • Das Arbeitsverhältnis muss im Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden haben
  • Und der Arbeitgeber muss mehr als 10* Mitarbeiter haben. Für Teilzeitkräfte gilt: arbeiten sie pro Woche nicht mehr als 20 Stunden, zählen sie 0,5; arbeiten sie nicht mehr als 30 Stunden, sind sie mit 0,75 zu berücksichtigen.

Liegen diese Voraussetzungen vor, ist die Kündigung nur wirksam, wenn ein Kündigungsgrund vorliegt. Sind die Kriterien dagegen nicht erfüllt, ist das KSchG leider nicht anwendbar. Die Hürden für eine Kündigung des Arbeitgebers sind dann deutlich geringer. Allerdings darf der Arbeitgeber auch hier nicht willkürlich kündigen.

Beachte: Bei einer fristlosen Kündigung (auch außerordentliche Kündigung genannt) ist es egal, ob das KSchG anwendbar ist oder nicht.

Die Kündigungsgründe im Überblick

Das Kündigungsschutzgesetz unterscheidet zwischen drei unterschiedlichen Typen von Kündigungsgründen:

  • Personenbedingte Kündigung: Personenbedingte Kündigungsgründe beziehen sich auf die persönlichen Eigenschaften des Arbeitnehmers, z.B. langfristige Krankheit, mangelnde Qualifikation oder Verlust einer erforderlichen Fahrerlaubnis.
  • Verhaltensbedingte Kündigung: Hier geht es um Fehlverhalten des Arbeitnehmers, wie wiederholte Arbeitsverweigerung, Diebstahl, Mobbing oder unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz.
  • Betriebsbedingte Kündigung: Betriebsbedingte Kündigungsgründe entstehen durch wirtschaftliche oder organisatorische Veränderungen im Unternehmen, z.B. bei Insolvenz, Betriebsübergang oder Rationalisierungsmaßnahmen.

Beachte: Für eine fristlose Kündigung braucht es einen wichtigen Grund. Dieser liegt vor, wenn seitens des Arbeitnehmers ein so schwerwiegendes Fehlverhalten vorliegt, dass dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann, den Arbeitnehmer bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist zu beschäftigen. Dies ist etwa bei Straftaten am Arbeitsplatz oder schweren Pflichtverletzungen der Fall.

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Personenbedingte Kündigungsgründe: Es kommt auf die Fähigkeiten des Arbeitnehmers an

Bei personenbedingten Kündigungen liegen die Gründe regelmäßig in der Person des Arbeitnehmers. Meistens kann der Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag nicht (mehr) erfüllen, weil besondere persönliche Eigenschaften und Fähigkeiten vorliegen bzw. fehlen. Typischer Fälle der personenbedingten Kündigung sind die Kündigung wegen langen Krankheit, aufgrund derer der Arbeitnehmer nicht mehr arbeiten kann oder der Entzug der Fahrerlaubnis, wenn diese für die Arbeit benötigt wird. Alle personenbezogenen Kündigungsgründe haben die Gemeinsamkeit, dass sich nicht auf einem steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers beruhen. Weitere Beispiele personenbedingter Kündigungen sind:

  • Alkohol- und Drogenabhängigkeit.
  • Fehlende Arbeitserlaubnis wenn diese in absehbarer Zeit nicht erlangt werden kann
  • Inhaftierung des Arbeitnehmers

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Verhaltensbedingte Kündigungsgründe: Typische Fälle von Fehlverhalten am Arbeitsplatz

Verhaltensbedingte Kündigungsgründe führen zu einer verhaltensbedingten Kündigung. Der Arbeitgeber kündigt seinem Arbeitnehmer, weil dieser gegen die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstoßen hat. Der Verstoß des Arbeitnehmers muss aber auf einem steuerbaren Verhalten beruhen. Typische Fälle sind:

  • Unentschuldigtes Fehlen: Wenn ein Mitarbeiter wiederholt ohne triftigen Grund und ohne Absprache mit dem Arbeitgeber nicht zur Arbeit erscheint
  • Arbeitsverweigerung: Die bewusste und unberechtigte Weigerung, die vertraglich vereinbarten Aufgaben zu erfüllen
  • Schlechte Arbeitsleistung: Eine kontinuierlich schlechte Arbeitsleistung, die trotz wiederholter Gespräche und Abmahnungen nicht verbessert wird
  • Alkohol- oder Drogenkonsum am Arbeitsplatz
  • Mobbing und Diskriminierung: Mitarbeiter, die Kollegen oder Vorgesetzte systematisch schikanieren, können gekündigt werden.
  • Diebstahl oder Betrug: Straftaten wie Diebstahl oder Betrug am Arbeitsplatz berechtigen den Arbeitgeber zur Kündigung.
  • Verstöße gegen Datenschutz- und Betriebsgeheimnisse: Mitarbeiter, die vertrauliche Informationen weitergeben oder missbrauchen, riskieren eine Kündigung.

Betriebsbedingte Kündigung: Welche Kündigungsgründe rechtfertigen eine Entlassung?

Für eine wirksame betriebsbedingte Kündigung muss ein betriebsbedingter Grund vorliegen. Das sind in der Regel große Veränderungen im Betrieb, in deren Folge Arbeitsplätze wegfallen. Hierbei wird zwischen Gründen, die intern im Betrieb anfallen, und externen Umständen unterschieden.

Zu den innerbetrieblichen Kündigungsgründen gehören:

  • Vereinfachung von Betriebsabläufen (Rationalisierung)
  • Änderungen in der Produktionsausrichtung oder Verlagerung der Produktion ins Ausland
  • Schließung des Gesamtbetriebs oder von Teilen desselben
  • Konsolidierung von Arbeitsschritten oder Abteilungen
  • Langfristige Verringerung des Mitarbeiterstamms

Außerbetriebliche Kündigungsgründe umfassen:

  • Sinkende Auftragszahlen, Verlust von Aufträgen oder allgemeine Vermarktungsherausforderungen
  • Rückläufige Umsätze
  • Ausfall von Fremdfinanzierung
  • Kürzung oder Wegfall von Budgetmitteln

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Kündigungsgrund Krankheit: Ist eine krankheitsbedingte Kündigung möglich?

Eine Kündigung aufgrund von Krankheit ist möglich, aber die rechtlichen Anforderungen dafür sind streng. Sie ist ein Fall der personenbedingten Kündigung, weil der Kündigungsgrund – die Krankheit – in der Person des Mitarbeiters liegt. Um die Rechtmäßigkeit einer krankheitsbedingten Kündigung zu beurteilen, werden die Fälle in verschiedene Gruppen unterteilt: Langdauernde Erkrankungen, wiederkehrende und häufige kurzzeitige Erkrankungen oder durch Krankheit bedingte Minderleistungen.

Diese drei Voraussetzungen müssen bei einer Kündigung wegen Krankheit vorliegen

Für die Wirksamkeit der krankheitsbedingten Kündigung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. „Negative Prognose“: Der Arbeitnehmer ist aufgrund seiner Krankheit zukünftig nicht in der Lage, seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen.
  2. Die Beeinträchtigungen durch den Gesundheitszustand des Arbeitnehmers müssen zu erheblichen betrieblichen Störungen oder wirtschaftlichen Lasten beim Arbeitgeber führen.
  3. In der Abwägung zwischen dem Interesse des Arbeitnehmers, seinen Arbeitsplatz zu behalten und den betrieblichen und wirtschaftlichen Belastungen des Arbeitgebers müssen die Belange des Arbeitgebers überwiegen

Diese Anforderungen sind nicht ohne Grund anspruchsvoll, denn der Schutz von Arbeitnehmern in schwachen Momenten ist essenziell. Kündigungen dürfen nicht leichtfertig ausgesprochen werden – sie sind nur gerechtfertigt, wenn die Nachteile für den Arbeitgeber unzumutbar sind.

Die Beweisführung stellt für den Arbeitgeber eine zusätzliche Herausforderung dar: Er muss die negative Prognose darlegen und belegen, während der Arbeitnehmer keine Auskunft über seinen Gesundheitszustand oder Heilungschancen geben muss.

Auch müssen die speziellen Schutzregelungen für (schwer)behinderte Arbeitnehmer oder diesen gleichgestellte Personen beachtet werden, da für sie erhöhter Kündigungsschutz besteht.

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FAQ zu Kündigungsgründen

  • Müssen bei der Kündigung Gründe genannt werden? In der Regel ist es nicht erforderlich, Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben aufzuführen, es sei denn, eine vertragliche Vereinbarung, eine Betriebsvereinbarung oder gesetzliche Bestimmungen verlangen dies explizit. Dies kann bei besonderen Arbeitnehmergruppen der Fall sein, wie bei Frauen im Mutterschutz oder bei Auszubildenden. Aus diesem Grund findet man Kündigungsgründe häufig nicht in der Kündigungsmitteilung vermerkt.
  • Wie kann ich Gründe für meine Kündigung erfahren? Sind die Kündigungsgründe weder schriftlich noch mündlich kommuniziert, kann der Arbeitnehmer ihre nachträgliche Offenlegung verlangen. Speziell bei einer fristlosen Kündigung ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Gründe offenzulegen. Bei betriebsbedingten Kündigungen reicht hingegen die Begründung der Sozialauswahl aus, zusätzliche Angaben können sich aus dem Arbeitsverhältnis ergeben. Eine unterlassene Angabe führt jedoch nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung und kann höchstens Schadensersatzforderungen nach sich ziehen. Tatsächliche Erörterung der Kündigungsgründe findet meist erst während einer Kündigungsschutzklage statt, wo der Arbeitgeber zur detaillierten Argumentation gezwungen ist. Bei Ungewissheit ist daher eine Klage anzuraten. Wurde die Kündigung vom Betriebsrat widersprochen, ist dessen Stellungnahme dem Kündigungsschreiben beizufügen.
  • Welche Relevanz hat der Kündigungsgrund auf die Wirksamkeit meiner Kündigung? Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt entscheidend davon ab, ob ein stichhaltiger Kündigungsgrund vorliegt – ohne diesen oder wenn der Grund gesetzeswidrig ist, ist die Kündigung nichtig.
  • Welche Arten von Kündigungsgründen gibt es? Es gibt drei Hauptarten von Kündigungsgründen: personenbedingte, verhaltensbedingte und betriebsbedingte Kündigungsgründe.
  • Was ist eine personenbedingte Kündigung? Eine personenbedingte Kündigung erfolgt, wenn ein Arbeitnehmer aus persönlichen Gründen, wie Krankheit oder mangelnder Qualifikation, nicht mehr in der Lage ist, seine Arbeitsleistung zu erbringen.
  • Was ist eine verhaltensbedingte Kündigung? Eine verhaltensbedingte Kündigung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund von Fehlverhalten, wie wiederholten Verstößen gegen Arbeitsanweisungen, gekündigt wird.
  • Was ist eine betriebsbedingte Kündigung? Eine betriebsbedingte Kündigung wird ausgesprochen, wenn der Arbeitsplatz des Arbeitnehmers aufgrund wirtschaftlicher Gründe, wie etwa Umstrukturierung oder Insolvenz, wegfallen muss.
  • Wie kann man sich gegen eine Kündigung wehren? Gegen eine Kündigung kann man innerhalb von drei Wochen Klage beim Arbeitsgericht erheben. Hierbei empfiehlt es sich, rechtlichen Beistand zu suchen.
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