Welche Abfindung steht Ihnen bei einer Kündigung zu?

  • Timo Sauer
  • 23. September 2024
  • 7:58
abfindung bei kündigung höhe

Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, erhalten viele Arbeitnehmer eine Abfindung als finanzielle Entschädigung. Auch wenn ein gesetzlicher Anspruch darauf selten besteht, bieten Arbeitgeber oft freiwillig Abfindungen an, um kostspielige und langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden. In diesem Blog-Beitrag erfahren Sie, welche Abfindung bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber üblicherweise zu erwarten ist. Die tatsächliche Höhe der Abfindung hängt von vielen Faktoren ab und ist stets das Ergebnis von Verhandlungen. Allerdings gibt es bewährte Richtwerte, mit denen sich die Abfindungshöhe grob einschätzen lässt – abhängig von der Art der Kündigung, ihrer rechtlichen Wirksamkeit und der Dauer der Betriebszugehörigkeit.

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Das Wichtigste auf einen Blick:
  • Abfindung: Eine einmalige Zahlung, die ein Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes erhalten kann.
  • Kein gesetzlicher Anspruch: Im deutschen Recht gibt es nur in seltenen Fällen einen gesetzlich garantierten Anspruch auf eine Abfindung. Trotzdem wird ganz oft eine Abfindung gezahlt, z.B. um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
  • Höhe der Abfindung: Die Abfindung wird individuell verhandelt und hängt von Faktoren wie der Wirksamkeit der Kündigung, der Betriebszugehörigkeit und der rechtlichen Situation ab.
  • Faustformel: Zur groben Orientierung kann die Faustformel 0,5 Monatsgehälter x Beschäftigungsjahre genutzt werden, um eine Abfindung abzuschätzen.

Was ist eine Abfindung?

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die ein Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes erhalten kann. Obwohl das deutsche Recht meist keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung vorsieht, wird in den meisten Fällen dennoch eine Abfindung gezahlt. Dies liegt daran, dass viele Kündigungen rechtlich angreifbar sind – oder zumindest unklar ist, ob die Kündigung wirksam ist. Vielfach wollen Arbeitgeber kostspielige und langwierige Gerichtsverfahren vermeiden. Arbeitgeber bieten daher Abfindungen – häufig im Rahmen von Aufhebungs- oder Abwicklungsverträgen – an, um eine einvernehmliche und vor allem schnelle Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen.

Wann habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung?

Grundsätzlich sieht das deutsche Recht keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung bei Verlust des Arbeitsplatzes vor. Es gibt jedoch Situationen, in denen Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten können:

  1. Betriebsbedingte Kündigung (§ 1a KSchG): Wenn ein Arbeitgeber eine betriebsbedingte Kündigung ausspricht und in der Kündigungserklärung darauf hinweist, dass der Arbeitnehmer bei Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage eine Abfindung erhält, entsteht ein Anspruch. Diese Regelung bietet dem Arbeitnehmer eine Art „Standardabfindung“ von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr, wenn er auf rechtliche Schritte verzichtet.
  2. Auflösungsurteil des Arbeitsgerichts (§§ 9 und 10 KSchG): Wenn das Arbeitsgericht das Arbeitsverhältnis auflöst, weil eine Fortsetzung unzumutbar wäre, kann eine Abfindung gewährt werden.
  3. Abfindungsvergleich: Bei Kündigungsschutzklagen einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer oft auf eine Abfindung, um den Rechtsstreit außergerichtlich zu beenden.
  4. Tarifvertrag: Einige Tarifverträge regeln Abfindungen und legen Bedingungen sowie Höhe der Zahlungen fest.
  5. Sozialplan: In größeren Unternehmen kann ein Sozialplan Abfindungen für Arbeitnehmer vorsehen, die aufgrund betrieblicher Umstrukturierungen entlassen werden.
  6. Nachteilsausgleich (§ 113 Betriebsverfassungsgesetz): Wenn der Betriebsrat nicht korrekt über eine Betriebsänderung informiert wurde, kann ein Nachteilsausgleich in Form einer Abfindung erfolgen.
  7. Aufhebungsvertrag: Bei einem Aufhebungsvertrag, der eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelt, wird häufig eine Abfindung vereinbart. Die Höhe ist Verhandlungssache und hängt u.a. von der Verhandlungsposition des Arbeitnehmers ab.

Diese verschiedenen Szenarien zeigen, dass Abfindungen zwar kein gesetzlicher Standard sind, aber in ganz vielen Fällen dennoch ausgezahlt werden. Es ist daher ratsam, die individuellen Umstände genau zu prüfen und gegebenenfalls anwaltlichen Rat einzuholen.

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Wie viel Abfindung bekommt man? (Daumenregel)

Klare Antwort: Es kommt drauf an! Die Höhe der Abfindung bei Kündigung ist abhängig von verschiedenen Umständen. 

Grobschätzung der Abfindungshöhe

Zur ersten Grobschätzung der Abfindungshöhe bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gibt es dennoch eine “Faustformel”, die als Ausgangspunkt für Verhandlungen dienen kann. Üblicherweise beträgt diese Formel, die von 3 Variablen bestimmt wird: 

“Faktor”  x  Monatsgehälter x Beschäftigungsjahre

z.B. 0,5 x 3.000 € x 7 Jahre = 10.500 €

Sie möchten wissen, wie hoch Ihre Abfindung nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit ist? Kein Problem! Wir haben eine Abfindungstabelle für Sie erstellt, aus der Sie ablesen können, wie hoch Ihre Regelabfindung ist.

Die Variable “Faktor” kann dabei zwischen 0,5 bis 2 liegen und wird von vielen Umständen beeinflusst. 0,5 ist in der Praxis eher der untere Rand. Abhängig von der Region kann der Regelfaktor durchaus um 1.0 liegen. Zu den Einflussfaktoren für den Faktor kommen wir unten noch im Detail. 

Bei den Variablen sind Gehalt und Betriebszugehörigkeit relativ einfach zu ermitteln:

Gehalt

  • Monatliches Bruttogehalt: Entscheidend für die Abfindungsberechnung ist das aktuelle Bruttogehalt im Kündigungszeitpunkt. 
  • Zusätzliche Vergütungen: Das aktuelle Bruttogehalt umfasst neben dem regelmäßigen Fixgehalt zuzüglich auch etwaige Einmalzahlungen, Überstundenvergütungen, Boni, Sonderzulagen und andere wiederkehrende Zahlungen, da sie den tatsächlichen finanziellen Wert des Arbeitsverhältnisses widerspiegeln. Um eine faire Berechnung vorzunehmen, wird häufig das letzte Jahresgehalt durch zwölf geteilt, um ein durchschnittliches Monatsgehalt zu ermitteln.

Betriebszugehörigkeit

  • Dauer der Anstellung: Für die Berechnung der Betriebszugehörigkeit ist der Bestand des Arbeitsverhältnisses wichtig. Je länger die Betriebszugehörigkeit, desto höher kann die Abfindung ausfallen. Zur Betriebszugehörigkeit gehören also u.a. Elternzeit, Teilzeit und Ausbildungszeit. Nicht berücksichtigt werden dagegen Zeiten, in denen Sie als Zeitarbeiter oder Freelancer für ein Unternehmen tätig waren. 
  • Sabbaticals und Auszeiten: Wenn Sie ein “Sabbatical” genommen haben, kommt es hinsichtlich der Anrechnung auf die Betriebszugehörigkeit auf die Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer an.

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Was bestimmt die Höhe des “Faktors”?

Für die Höhe der Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitgeber ist neben Gehalt und Betriebszugehörigkeit besonders der “Faktor” wichtig. Die Höhe des Faktors wird u.a. durch das Alter, die Wirksamkeit der Kündigung und die Stärke des evtl. Kündigungsschutzes bestimmt:

Wirksamkeit der Kündigung:

Natürlich ist die Wirksamkeit der Kündigung ein ganz zentraler Faktor für die Höhe von Faktor und Abfindung:

  • Ist die Kündigung offensichtlich unwirksam, kann eine (dann einvernehmliche) Beendigung mit deutlich höherem Faktor erzielt werden.
  • Auch wenn die Kündigung wahrscheinlich wirksam ist und eigentlich kein Ab­fin­dungs­an­spruch (z.B. nach So­zi­al­plan oder Ta­rif­ver­trag) be­steht, werden Ab­fin­dun­gen oft „frei­wil­lig“ ge­zahlt. Diese sind allerdings in der Regel niedriger und orientieren sich an der oben dargestellten Faustformel (mit Faktor von 0,5). Wichtig ist auch, ob die “formalen” Voraussetzungen einer Kündigung (wie z.B. die kor­rek­te Be­triebs­rats­anhörung) vor Aus­spruch ei­ner Kündi­gung erfüllt sind. 
  • Insbesondere bei “unsicherer Rechtslage”, wenn also unklar oder streitig ist, ob die Kündigung wirksam war, kommt es auf rechtliche Argumente und das Verhandlungsgeschick Ihres Anwalts an! 

Kündigungsschutzklage:

  • Das Einreichen einer Kündigungsschutzklage kann die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers stärken. Arbeitgeber neigen dazu, eine höhere Abfindung anzubieten, um einen langwierigen Rechtsstreit zu vermeiden. Hierbei spielen die Erfolgsaussichten der Klage und die Dauer des Verfahrens eine Rolle.
Achtung: 3-Wochenfrist!

Und häufig muss man einfach klagen, während die Gespräche mit dem Arbeitgeber noch laufen, weil sonst die 3-Wochen Frist nach dem Kündigungsschutzgesetz abläuft. Nach Ablauf der 3-Wochenfrist sind nämlich Faktor und Abfindung Null. Die Klage stärkt auch die Verhandlungsposition, weil es dem Arbeitgeber zeigt, dass man es mit der Abfindung ernst meint. Und die Klage ist im Übrigen – jedenfalls in Deutschland  – auch kein “feindlicher Akt”, sondern völlig normal und üblich.

Stärke des Kündi­gungs­schut­zes:

Sonstige Schutzkriterien:

  • Auch andere Faktoren wie langjährige Betriebszugehörigkeit, Alter des Arbeitnehmers und familiäre Situation (z.B. alleinerziehende Eltern) können sich auf die Höhe der Abfindung auswirken. Hier sind insbesondere Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zu berücksichtigen, die Kündigungen zum Teil weitgehend ausschließen oder erschweren.

Alter des Arbeitnehmers:

  • Das Alter des Arbeitnehmers kann die Verhandlungsposition erheblich stärken, besonders wenn die Chancen auf dem Arbeitsmarkt begrenzt sind. In solchen Fällen kann der Faktor der Faustformel angepasst werden und bei 0,75 oder sogar 1,0 liegen.

3 weitere Einflussfaktoren:

  1. Regionale Unterschiede: Die Höhe der Abfindungen kann regional variieren. In wirtschaftlich starken Regionen oder Großstädten sind oft höhere Abfindungen üblich als in ländlichen Gegenden oder weniger prosperierenden Regionen.
  2. Branchenspezifische Unterschiede: Verschiedene Branchen haben unterschiedliche Normen für Abfindungen. 
  3. Verhandlungsgeschick: Letztlich ein großer und entscheidender Faktor ist das Gespräch und die Verhandlung selbst. Wer gut verhandelt, kann mehr Abfindung herausholen. 

In der Praxis kommt es auf viele Umstände und weitere Einflussgrößen an. Abhängig von Arbeitsgerichtsbezirk und Unternehmensgröße des Arbeitgebers kann auch ein Regelfaktor von 1,0  – nicht 0,5 – unabhängig vom Alter in Betracht kommen. Und je nach den Umständen des Einzelfalls kann der Faktor auch mitunter bei 1, 2 oder höher liegen. Die Einzelheiten kennt ein Arbeitsrechtsanwalt genau. 

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Wie maximieren Sie Ihre Abfindung bei Kündigung? 3 praktische Tipps

Es gibt weitere Punkte, die zwar nicht direkt die Höhe der “Abfindung” beeinflussen, aber die finanzielle Situation des Arbeitnehmers deutlich verbessern können. Dazu gehören:  

  1. Entgangene Gehaltszahlungen für die Zeit der Jobsuche:
    • In der Regel hat man in der Zeit der Jobsuche trotz Arbeitslosengeld erhebliche Gehaltseinbußen. Diese kann man sich aber oft vom alten Arbeitgeber “ersetzen” lassen. Wenn ein Ar­beit­neh­mer Kündi­gungs­schutz­kla­ge er­hebt und das Ge­richt etwa ein hal­bes Jahr nach dem Beendigungs­zeit­punkt zu dem Er­geb­nis kom­mt, dass die Kündi­gung un­wirk­sam war, muss der Ar­beit­ge­ber den Lohn für die ge­sam­te Zeit nach­entrich­ten. Und das, obwohl der Ar­beit­neh­mer in­fol­ge der un­wirk­sa­men Kündi­gung nicht ge­ar­bei­tet hat. Rechtlich gesprochen war der Ar­beit­ge­ber im “An­nah­me­ver­zug” und muss dem unwirksam gekündigten Ar­beit­neh­mer auch ohne Arbeitsleistung sein Ge­halt zahlen. Mit anderen Worten bedeutet das in etwa “keine Arbeit, trotzdem Geld”. Außerdem kann sich ein kurzes Kündi­gungs­schutz­ver­fah­ren auf die Höhe der eigentlichen Ab­fin­dungszahlung auswirken.
  2. Boni, Provisionen, sonstige Ein­mal­zah­lun­gen:
    • Häufig vergessen Arbeitnehmer das Bestehen von bisher nicht ausbezahlten Boni, Provisionen und sonstigen Ein­mal­zah­lun­gen. Diese sollten natürlich immer zusätzlich zur eigentlichen Abfindung geltend gemacht und nicht durch die Abfindung “abgegolten” werden. 
  3. Sons­ti­ger Ar­beits­lohn:
    • Nicht bezahlte Überstunden, anteiliges Ur­laubsgeld und Weihnachtsgeld sowie sonstige “offene” Lohnzahlungen sollten nicht vergessen werden. Diese sollten ebenfalls zusätzlich zur eigentlichen Abfindung bei Kündigung durch den Arbeitgeber geltend gemacht werden.

Welche Abgaben und Steuern fallen bei einer Abfindung an?

Eine Abfindung unterliegt besonderen steuerlichen Regelungen, die sich von denen des regulären Gehalts unterscheiden. Steuern sind in jedem Fall zu zahlen, jedoch gibt es spezielle Regelungen wie die Fünftelregelung, die eine steuerliche Entlastung bieten können. Sozialversicherungsbeiträge wie Kranken- oder Rentenversicherungsbeiträge fallen hingegen auf Abfindungen in der Regel nicht an. Dennoch gibt es hier 10 Tipps, wie Sie bei Abfindung Steuern sparen können. Um nicht unnötig Abgaben zu zahlen, sollten diese 3 Steuerfallen vermieden werden.

Sonderfälle: Abfindung bei Insolvenz, Massenentlassung usw.?

Kündigungen können in verschiedenen Kontexten auftreten und die Bedingungen für Abfindungen können je nach Situation variieren. Daher gibt es einige spezielle Szenarien, die besondere Regelungen zur Abfindung erfordern:

Jeder dieser Fälle bringt spezifische Anforderungen und Regelungen mit sich, die es zu beachten gilt.

Kündigung erhalten: Und nun?

Erfahren Sie hier die 7 wichtigsten Schritte und Verhaltensweisen, sobald Sie eine Kündigung erhalten haben. Außerdem haben wir eine „Checkliste & Verhaltensregeln bei Kündigung durch Arbeitgeber“ zum Download bereitgestellt. 

Wenn Sie eine Kündigung erhalten, ist schnelles Handeln gefragt. Sie müssten ggf. innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Sobald Ihr Arbeitgeber Ihnen ein Abfindungsangebot macht, sollten Sie dieses Angebot gut prüfen und sich durch einen Arbeitsrechtsanwalt beraten lassen. AbfindungsHero hilft Ihnen bei der Suche nach einem kompetenten Fachanwalt für Arbeitsrecht, der Sie vor Ort unterstützt. Ihr Anwalt kann hinsichtlich der Abfindung bei Kündigung die Höhe Ihrer Ansprüche detaillierter ermitteln. Und natürlich mit dem Angebot Ihres Arbeitgebers vergleichen. Eine erste Möglichkeit zur Prüfung Ihrer Ansprüche finden Sie gleich hier.

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