Arbeitszeugnis nach Kündigung: So fordern Sie Ihr Zeugnis an!

Arbeitszeugnis nach Kündigung

Nach einer Kündigung fragen sich viele Arbeitnehmer, wann sie ihr Arbeitszeugnis erhalten und was sie tun können, wenn der Arbeitgeber kein oder nur ein schlechtes Zeugnis ausstellt. Tatsächlich haben Beschäftigte grundsätzlich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Wichtig ist jedoch, das Zeugnis rechtzeitig anzufordern und sorgfältig zu prüfen. Wir erklären, wie Sie Ihr Arbeitszeugnis richtig anfordern, worauf Sie bei der Formulierung achten sollten und was zu tun ist, wenn Ihr Arbeitgeber seiner Pflicht nicht nachkommt.

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Das Wichtigste auf einen Blick

  • Nach einer Kündigung, einem Aufhebungsvertrag oder dem Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein schriftliches, wohlwollendes Arbeitszeugnis.
  • In vielen Unternehmen verliert das Zeugnis zwar an Bedeutung, in anderen Branchen bleibt es ein zentrales Auswahlkriterium bei Bewerbungen.
  • Der Arbeitgeber muss das Zeugnis auf Verlangen ausstellen – am besten schriftlich anfordern und eine Frist setzen.
  • Enthält das Zeugnis negative Formulierungen oder versteckte Codes, kann eine Korrektur oder Zeugnisberichtigungsklage helfen.
  • Auch nach Probezeit oder fristloser Kündigung besteht ein Anspruch auf Zeugnis.
  • Das Zeugnis sollte möglichst schon vor dem letzten Arbeitstag angefordert werden.
  • Arbeitnehmer können grundsätzlich zwischen einfachem und qualifiziertem Arbeitszeugnis wählen.

Wann sollte ich mein Arbeitszeugnis verlangen?
Am besten fordern Sie Ihr Arbeitszeugnis direkt nach der Kündigung oder schon während der Kündigungsfrist schriftlich an. So vermeiden Sie Verzögerungen und haben das Zeugnis rechtzeitig für neue Bewerbungen. Reagiert der Arbeitgeber nicht, sollten Sie eine kurze Frist setzen und die Anforderung dokumentieren.

Anspruch auf Arbeitszeugnis

Endet das Arbeitsverhältnis, haben Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.1 Dabei spielt es keine Rolle, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer gekündigt hat oder ob das Arbeitsverhältnis durch Aufhebungsvertrag oder Befristung endet. Seit 1.1.2025 kann das Zeugnis mit Einwilligung des Arbeitnehmers auch in elektronischer Form erteilt werden.2

Viele Arbeitgeber stellen ein Arbeitszeugnis nicht automatisch aus. Fordern Sie es deshalb möglichst früh schriftlich an. Ein Anspruch besteht bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses:

  • Nach einer Kündigung – egal, ob vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber.
  • Nach einem Aufhebungsvertrag – häufig mit dem Zusatz „Das Arbeitsverhältnis wurde in beiderseitigem Einvernehmen beendet.“
  • Nach Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags.
  • Auch nach der Probezeit.

Einfaches oder qualifiziertes Zeugnis

Ein einfaches Arbeitszeugnis beschränkt sich auf Art und Dauer der Beschäftigung. Es eignet sich vor allem bei kurzen Tätigkeiten, in der Probezeit oder wenn der Arbeitgeber keine fundierte Leistungsbewertung abgeben kann.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis geht darüber hinaus: Es enthält zusätzlich eine Bewertung von Leistung, Verhalten und Zusammenarbeit. In der Praxis ist es der Regelfall, da es ein vollständigeres Bild der Tätigkeit und Leistung vermittelt und von Personalabteilungen meist bevorzugt wird.

Hinweis: In vielen Arbeitszeugnissen stecken (versteckte) Bewertungen. Wörter wie „stets“, „immer“ oder „zur vollsten Zufriedenheit“ entsprechen dabei quasi Schulnoten. Und Kritik findet manchmal auch zwischen die Zeilen ihren Weg. Denn nicht jede freundliche Formulierung meint auch tatsächlich Lob. In unserem Artikel über Zeugnisformulierungen finden Sie Beispiele für Sätze, die harmlos klingen, aber als Kritik verstanden werden können.

Arbeitszeugnis nur auf Anforderung

Sobald ein Arbeitnehmer ein Zeugnis verlangt, ist der Arbeitgeber verpflichtet, es auszuhändigen. Falls ein Arbeitgeber die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses verweigert, sollte man dies in mehreren Stufen aktiv einfordern:

  • Formelle Aufforderung, ein Arbeitszeugnis zu erstellen
  • Vorgesetzte regelmäßig an die Ausstellung erinnern
  • Eine konkrete Frist für die Zeugnisausstellung setzen
  • Rechtliche Schritte androhen, um Anspruch durchzusetzen
  • Ggf. arbeitsrechtlichen Beistand suchen

Arbeitszeugnis-Frist: Wie lange muss man warten?

Sobald das Ende des Arbeitsverhältnisses absehbar ist – etwa nach einer Kündigung, dem Ablauf eines befristeten Vertrags oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags – darf der Arbeitnehmer sein Arbeitszeugnis schon vor dem letzten Arbeitstag verlangen. Spätestens am letzten Beschäftigungstag muss es vorliegen.

Auch bei einer fristlosen Kündigung bleibt die Pflicht zur Zeugnisausstellung bestehen. In solchen Fällen sollte der Arbeitgeber das Zeugnis innerhalb weniger Tage aushändigen.

Verzögert sich die Ausstellung ohne ersichtlichen Grund, sollte der Arbeitnehmer aktiv nachhaken und eine konkrete Frist setzen. Nur bei größeren Entlassungswellen darf die Bearbeitung etwas länger dauern.

Praxistipp:
Warten Sie nicht mehrere Monate mit der Anforderung Ihres Arbeitszeugnisses. Viele Arbeits- oder Tarifverträge enthalten Ausschlussfristen. Werden diese versäumt, kann der Zeugnisanspruch verloren gehen.

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Schlechtes Arbeitszeugnis nach Kündigung erhalten?

Wenn ein Arbeitnehmer nach Kündigung seines Arbeitsverhältnisses ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten hat, sollte er dies nicht ohne Weiteres hinnehmen, da es seine zukünftigen Jobchancen beeinträchtigen kann. Es steht ihm zu, eine Korrektur des Zeugnisses zu fordern. Wenn man ein unbefriedigendes Arbeitszeugnis erhalten hat, kann man wie folgt dagegen vorgehen:

  • Den Dialog mit dem Arbeitgeber oder der Personalabteilung suchen: Ein negatives Zeugnis muss nicht zwangsläufig auf böse Absicht zurückgehen – manchmal beruht es einfach auf einem Mangel an Kenntnis über die feinen Nuancen der Zeugnissprache. Oftmals kann schon ein klärendes Gespräch mit der Nennung spezifischer Verbesserungsvorschläge Abhilfe schaffen.
  • Eine schriftliche Aufforderung verfassen: Sollten keine Anstalten zur Berichtigung seitens des Arbeitgebers erfolgen oder Uneinsichtigkeit herrschen, kann der Arbeitnehmer ein formales Anschreiben verfassen. In diesem Dokument sollten die beanstandeten Teile des Zeugnisses dargelegt und alternative Formulierungen vorgeschlagen werden. Es ist ratsam, eine Frist von zwei Wochen zur Durchführung der Änderungen zu setzen.
  • Eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen: Wenn andere Maßnahmen erfolglos bleiben, besteht als letzte Option der Gang zum Arbeitsgericht. Hier muss der Arbeitnehmer jedoch konkrete Änderungsvorschläge in seinem Klageantrag formulieren und begründen. Es gibt hier keine gesetzlich festgeschriebene Klagefrist.

Hinweis: Bei Streit über die “Note” im Zeugnis könnte man auch nur ein “einfaches” Arbeitszeugnis anfordern. Vor allem, wenn man nur kurz beschäftigt war. Das “Einfache” enthält lediglich Angaben zu Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses (z.B. „Frau X war vom 01.01.2025 bis zum 15.03.2025 als Bürokauffrau in unserem Unternehmen tätig.“) Das macht aber nur Sinn bei kurzer Beschäftigungsdauer, wenn Streit über Formulierungen vermieden werden soll und wenn andere Zeugnisse vorhanden sind.

BAG, Urteil vom 18.11.2014 – 9 AZR 584/13:
Verlangt ein Arbeitnehmer eine bessere Gesamtnote als „befriedigend“, muss er darlegen und beweisen, warum seine Leistungen überdurchschnittlich waren. Ein Anspruch auf die Note „gut“ besteht also nicht automatisch.

Muster-Anschreiben: Arbeitszeugnis anfordern nach Kündigung

Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber nach der Kündigung ein Arbeitszeugnis anfordern möchten, haben wir hier ein Muster erstellt. Sie können das Anschreiben als PDF oder als Word-Dokument downloaden und weiter verarbeiten:

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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  1. § 109 Gewerbeordnung (GewO) ↩︎
  2. § 109 Abs. 3 GewO ↩︎

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