Abwicklungsvertrag und die Möglichkeit einer Sperrzeit

Abwicklungsvertrag

Ein Abwicklungsvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelt. Dieser Vertrag wird genutzt, um die Konsequenzen einer Kündigung durch den Arbeitgeber im gegenseitigen Einvernehmen festzulegen. Darüber hinaus kann es auch vorkommen, dass ein Abwicklungsvertrag geschlossen wird, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis zeitnah ausläuft.

Welche Punkte werden in einem Abwicklungsvertrag geregelt? 

In der Regel wird ein Abwicklungsvertrag geschlossen, nachdem der Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen hat. Daher finden sich üblicherweise folgende Hauptvereinbarungen in einem solchen Vertrag: 

1. Der Arbeitnehmer bestätigt, dass er die Kündigung des Arbeitgebers akzeptiert und keine Kündigungsschutzklage erheben wird. 

2. Als Gegenleistung verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer. 

Zusätzlich werden oft weitere Aspekte im Abwicklungsvertrag geregelt. Dazu gehören etwa die Freistellung des Arbeitnehmers ab einem bestimmten Datum, die Festlegung des Zeugnisinhalts oder zumindest die Benennung der Zeugnisnote. Auch Restzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld sowie Provisionen und Zielvereinbarungsprämien können spezifiziert werden. Des Weiteren kann eine etwaige Abgeltung von noch ausstehendem Urlaub festgelegt werden. 

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Typische Regeglung aus einem Abwicklungsvertrag
  • Klageverzicht und Anerkennung der Kündigung durch den Arbeitnehmer: Der Arbeitnehmer verzichtet auf die Einreichung einer Kündigungsschutzklage und akzeptiert damit die Rechtmäßigkeit der Kündigung seines Arbeitsverhältnisses.
  • Vereinbarung einer Abfindung: Als Kompensation für den Verzicht auf rechtliche Schritte verpflichtet sich der Arbeitgeber zur Leistung einer Abfindung an den Arbeitnehmer.
  • Festlegung des Beschäftigungsendes: Meist wird im Rahmen der Vereinbarung ein konkretes Datum für das Ende des Beschäftigungsverhältnisses festgehalten, das vom ursprünglich in der Kündigung genannten Termin abweichen kann.
  • Vorzeitiges Ausscheiden durch Sprinterklausel: Durch diese Klausel erhält der Arbeitnehmer die Möglichkeit, vorzeitig eine neue Anstellung aufzunehmen; das bestehende Arbeitsverhältnis endet dann früher. Die Abfindung kann sich dadurch erhöhen, während die Lohnkosten und Sozialabgaben für den Arbeitgeber sinken.
  • Gestaltung des Arbeitszeugnisses: Neben dem grundsätzlichen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis können im Abwicklungsvertrag spezifische Formulierungen und Bewertungen festgelegt werden. Idealerweise wird das Zeugnis vorab erstellt und dem Vertrag beigelegt.
  • Regelung zur Freistellung: Der Arbeitnehmer kann von weiteren Arbeitsleistungen freigestellt werden. Dies kommt häufig bei Interessenskonflikten oder einem geplanten Wechsel zu einem Konkurrenzunternehmen zum Tragen. Die Vergütung bleibt während der Freistellung bestehen.
  • Resturlaub und Überstunden: Urlaubsansprüche und Überstunden können entweder in freie Tage umgewandelt oder finanziell abgegolten werden. Der Arbeitsvertrag gibt hierfür den Rahmen vor, Abwicklungsverträge können allerdings individuelle Regelungen enthalten.
  • Rückgabe von betrieblichem Eigentum: Im Zuge der Vertragsbeendigung verpflichtet sich der Arbeitnehmer zur Rückgabe aller Firmenmittel, zu denen beispielsweise ein Dienstwagen, Firmenhandy oder Laptop gehören könnten.

Unterschied zwischen Abwicklungsvertrag und Kündigung? 

Wenn einem Arbeitnehmer gekündigt wird, endet das Arbeitsverhältnis, selbst wenn der Betroffene damit nicht einverstanden ist. Ein Abwicklungsvertrag hingegen kommt nur zustande, wenn beide Parteien, also der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber, damit einverstanden sind. Die Kündigung ist eine einseitige Mitteilung, während ein Abwicklungsvertrag eine Vereinbarung zwischen beiden Seiten ist. 

Ein bedeutender Unterschied besteht darin, dass die Kündigung darauf abzielt, das Arbeitsverhältnis zu beenden (und nichts anderes), während ein Abwicklungsvertrag die Folgen der bevorstehenden Beendigung des Arbeitsverhältnisses regelt, ohne die Beendigung selbst herbeizuführen. Abwicklungsverträge werden normalerweise nach einer Kündigung vereinbart. In Ausnahmefällen können sie jedoch auch ohne vorherige Kündigung sinnvoll sein, beispielsweise wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis demnächst ausläuft und die Auswirkungen dieser Vertragsbeendigung geregelt werden sollen. 

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Worin unterscheidet sich ein Aufhebungs- von einem Abwicklungsvertrag? 

Ein Abwicklungsvertrag führt nicht eigenständig zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses. Vielmehr folgt er auf eine formale Kündigung durch den Arbeitgeber. Ist die Kündigung erst einmal ausgesprochen, können die Vertragsparteien einen Abwicklungsvertrag aushandeln, der sich auf die erfolgte Kündigung bezieht und die Modalitäten ihrer Abwicklung regelt.

Demgegenüber steht der Aufhebungsvertrag, welcher keine vorausgehende Kündigung erfordert und eine einverständliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses darstellt. Arbeitgeber präferieren häufig den Aufhebungsvertrag, insbesondere wenn arbeitsrechtliche Hürden wie Kündigungsschutzregelungen einer einfachen Kündigung entgegenstehen.

Außerdem: Im Unterschied zum Aufhebungsvertrag, der zur Rechtswirksamkeit zwingend der Schriftform bedarf, muss der Abwicklungsvertrag nicht notwendigerweise schriftlich fixiert werden. Obgleich er in der Regel schriftlich festgehalten wird, sind mündliche Vereinbarungen oder Vereinbarungen via E-Mail prinzipiell gültig. Eine Ausnahme bildet der Fall, dass vertragliche Klauseln wie beispielsweise ein Klageverzicht enthalten sind; hier ist Schriftlichkeit gesetzlich vorgeschrieben. Aufgrund der rechtlichen Tragweite solcher Verträge ist es jedoch ratsam, auf schriftliche Vereinbarungen zu bestehen. Seien Sie daher besonders aufmerksam, wenn Ihnen von Ihrem Arbeitgeber ein Abwicklungsvertrag auf elektronischem Wege übermittelt wird.

Sperrzeit bei Abwicklungsverträgen? 

Sich auf einen Abwicklungsvertrag einzulassen, kann Auswirkungen auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Ein Abwicklungsvertrag bestätigt normalerweise die Wirksamkeit einer vorherigen Kündigung durch den Arbeitgeber. Der Gesetzgeber sieht vor, dass eine Sperrzeit für Arbeitslosengeld verhängt wird, wenn jemand sein Arbeitsverhältnis selbst durch sein Verhalten beendet und dadurch vorsätzlich oder grob fahrlässig arbeitslos wird. 

Die reine Annahme einer Kündigung durch den Arbeitgeber ohne das aktive Zutun des Arbeitnehmers führt normalerweise nicht zu einer Sperrzeit. Die Unterzeichnung eines Abwicklungsvertrags ist jedoch eine aktive Handlung des Arbeitnehmers, und diese Unterschrift macht die oft zweifelhafte Kündigung endgültig wirksam. 

Das Bundessozialgericht hat bereits entschieden, dass die Unterzeichnung eines Abwicklungsvertrags nach Erhalt einer Kündigung gegen Zahlung einer Abfindung zu einer Sperrzeit führen kann. Dies gilt auch dann, wenn es vor der Kündigung keine Absprachen über eine gütliche Einigung gab. 

Im Ergebnis gelten für Abwicklungsverträge die gleichen Sperrzeit-Regeln wie für Aufhebungsverträge. Tatsächlich werden Abwicklungsverträge sogar ungünstiger behandelt als Aufhebungsverträge, da es keine Sonderregeln gibt, die eine Sperrzeit bei bestimmten Bedingungen verhindern können. 

Es ist daher wichtig zu beachten, dass die Zustimmung zu einem Abwicklungsvertrag Auswirkungen auf die Ansprüche des Arbeitnehmers auf Arbeitslosengeld haben kann. Es wird empfohlen, im Zweifelsfall rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt einzuholen, um die möglichen Konsequenzen zu verstehen. 

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Höhe der Abfindung beim Abwicklungsvertrag

Ein zentrales Element, das bereits erwähnt wurde, ist die Abfindung. Generell existiert bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung kein automatischer gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung. Sie ist daher Ergebnis von Verhandlungen zwischen den Parteien. Häufig orientiert sich die Höhe der Abfindung an der Faustregel von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit.

Zusammenfassung zum Abwicklungsvertrag
  • Ein Abwicklungsvertrag ordnet die Details der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach einer Kündigung.
  • Kern des Abwicklungsvertrags ist die Akzeptanz der Kündigung seitens des Arbeitnehmers im Tausch gegen die Zahlung einer Abfindung.
  • Während der Abwicklungsvertrag einer Kündigung nachfolgt, tritt der Aufhebungsvertrag an die Stelle einer Kündigung als einvernehmliche Lösung.
  • Zu den Hauptgefahren eines Abwicklungsvertrags gehören potentielle Sperrzeiten für das Arbeitslosengeld, der Verlust des Rechts auf eine Kündigungsschutzklage und die Zustimmung zu einer eventuell zu niedrig bemessenen Abfindung.
  • Die Anfechtung eines einmal geschlossenen Abwicklungsvertrags ist kompliziert. Daher ist es ratsam, sich vor Unterzeichnung rechtlich beraten zu lassen.
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