Familienstartzeitgesetz: Wichtige Eckpunkte zur Familienstartzeit

  • Ceyda Sahin
  • 18. Oktober 2024
  • 18:10
Familienstartzeitgesetz
Familienstartzeit

Das Familienstartzeitgesetz (auch “Vaterschaftsurlaub” genannt) sieht vor, dass Partner in der Familienstartzeit für einen Zeitraum von zwei Wochen nach der Geburt des Kindes bezahlt freigestellt werden sollen. Auf diese Weise soll es Familien leichter gemacht werden, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Das Gesetz ist dabei ziemlich flexibel gestaltet. Alleinerziehende Frauen können beispielsweise selbst wählen, wer Partner/Partnerin sein soll. Das könnte zum Beispiel eine gute Freundin oder eine sonstige Vertrauensperson sein. Auch gibt es weder eine Mindestbeschäftigungsdauer noch eine Anmeldefrist. Bereits seit 2022 soll das Familienstartzeitgesetz verabschiedet werden. Bislang ist das nicht geschehen, was sich aber bald ändern soll.

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Das Wichtigste auf einen Blick:
  • Das Familienstartzeitgesetz ist seit Jahren in der Pipeline, aber bisher noch nicht in Kraft getreten.
  • Das Gesetz soll vor allem eine zweiwöchige Partnerfreistellung regeln. Danach können Arbeitnehmer nach der Geburt eines Kindes zwei Wochen freigestellt werden. Dabei sollen sie ihr volles Gehalt erhalten.
  • Das Familienstartzeitgesetz ist ziemlich flexibel gestaltet. Wer Partner/Partnerin ist, kann eine alleinerziehende Mutter zum Beispiel selbst wählen. Außerdem ist weder eine Mindestbeschäftigungsdauer noch eine Anmeldefrist vorgesehen.

Was ist das Familienstartzeitgesetz?

Bislang gab es für den zweiten Elternteil nur die Möglichkeit, nach der Geburt des Kindes Elternzeit zu nehmen. Dabei handelt es sich aber um eine unbezahlte Freistellung. Finanziell unterstützt wird man durch den Staat in dieser Zeit durch das Elterngeld, das jedoch i.d.R. nur 65 % des Nettoeinkommens beträgt und auf 1.800 € im Monat gedeckelt ist. Das soll das Familienstartzeitgesetz jetzt ändern. Konkret sieht das Gesetz für die Familienstartzeit Folgendes vor: Nach der Geburt soll der Partner für einen Zeitraum von zwei Wochen durch den Arbeitgeber freigestellt werden und das bei vollem Gehalt. Das ist in anderen Ländern bereits gang und gäbe. Während man beispielsweise in Finnland neun Wochen “Vaterschaftsurlaub” bekommt, sind es in Portugal drei und in Spanien vier Wochen.

Familienstartzeit: Welche Regelungen sind geplant?

Wie bereits erwähnt, sieht das Familienstartzeitgesetz vor, dass der Partner nach der Geburt des Kindes bis zu zehn Arbeitstage durch den Arbeitgeber freigestellt werden soll. Dabei soll das volle Gehalt ausgezahlt werden. Die Höhe des Partnerschaftslohns basiert auf dem durchschnittlichen Einkommen der letzten drei Kalendermonate vor der Geburt des Kindes. Die Kosten dafür soll aber nicht der Arbeitgeber tragen. Finanziert werden soll das Ganze wie beim Mutterschaftsgeld durch ein Umlageverfahren. Das bedeutet letztlich, dass dem Arbeitgeber die Kosten durch die Krankenkassen erstattet werden.

Ferner ist eine Mindestbeschäftigungsdauer nicht vorgesehen. Es macht also keinen Unterschied, ob Sie erst seit drei Monaten oder bereits seit drei Jahren beim Arbeitgeber beschäftigt sind. Den Anspruch auf Partnerfreistellung hat grundsätzlich jeder. Auch gibt es keine Anmeldefrist wie bei der Elternzeit. Vielmehr kann die Partnerfreistellung nach der Geburt jederzeit geltend gemacht werden können. Beginn der Familienstartzeit soll der erste Tag der Geburt bzw. der darauffolgende Arbeitstag sein. Beachten Sie aber, dass die Freistellung durch das Familienstartzeitgesetz auf die Elternzeit angerechnet werden soll wie das bereits auch schon bei der Mutterschutzfrist der Fall ist.

Wer gilt nach dem Familienstartzeitgesetz als Partner/Partnerin?

Folgende Personen werden als Partner oder Partnerin für die Familienstartzeit betrachtet:

  • Der andere Elternteil, der im selben Haushalt wie die Frau lebt, die das Kind zur Welt gebracht hat. Das ist in der Regel der leibliche Vater, der mit der Mutter zusammen lebt.
  • Die Person, die mit der gebärenden Frau, in einer Lebenspartnerschaft lebt und ebenfalls im gemeinsamen Haushalt wohnt. Das kann zum Beispiel der nichteheliche Vater oder auch die Ehefrau der Mutter sein, die in einem gemeinsamen Haushalt wohnen.
  • Sollte der andere Elternteil nicht im gleichen Haushalt leben, kann die Frau eine Person ihrer Wahl benennen. Dies könnte beispielsweise eine enge Freundin sein, die bereits während der Schwangerschaft oder nach der Geburt des Kindes ausgewählt werden kann. Diese Regelung ermöglicht es auch alleinerziehenden Müttern, die Zeit für den Start ihrer Familie zu nutzen.

Während Arbeitgeber keinen Anspruch darauf haben, den Entbindungstermin zu erfragen, kann aber ein Nachweis hinsichtlich der Entbindung verlangt werden. Ärzte, Hebammen und Entbindungspfleger können ein Entbindungszeugnis ausstellen. Dieses muss den Namen der Frau, die entbunden hat, und des Partners sowie das Entbindungsdatum beinhalten. Das Zeugnis darf nur für eine Person ausgestellt werden.

Wann kommt das Familienstartzeitgesetz?

Das Familienstartzeitgesetz ist überfällig. Bereits 2019 trat die europäische Richtlinie “zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige” in Kraft. Ziel ist es, Beruf und Familie besser miteinander zu vereinbaren. 2022 hätte Deutschland diese Richtlinie in nationales Recht umsetzen müssen. Das ist bisher jedoch noch nicht geschehen, weshalb die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hat. Es gibt zwar einen Gesetzesentwurf, doch der steckt seit März 2023 fest, da sich die FDP wegen Bedenken hinsichtlich der Finanzierung dagegen wehrt. Geplant ist aber, dass das Gesetz zur Familienstartzeit 2024 in Kraft treten soll.

Förderung durch Unternehmen

Auch wenn das Familienstartzeitgesetz bislang noch nicht verabschiedet wurde, versuchen Unternehmen bereits jetzt attraktive Bedingungen für ihre Mitarbeiter in der Familienstartzeit zu bieten. SAP wollte für das Jahr 2024 einen sechswöchigen Vaterschaftsurlaub bei voller Bezahlung gewähren. Mit Verweis auf das in der Ressortabstimmung steckengebliebene Familienstartzeitgesetz, entschied man sich dann doch um. Demgegenüber führte Henkel 2024 sogar weltweit eine achtwöchige Freistellung von Eltern bei voller Bezahlung ein. Auch die Funke Mediengruppe führte 2024 eine zweiwöchige bezahlte “Elternzeit” ein.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist das Familienstartzeitgesetz?

Das Familienstartzeitgesetz ist ein geplantes Gesetz, das eine zehntägige bezahlte Freistellung für Väter (oder gleichgestellte Elternteile) nach der Geburt eines Kindes vorsieht. Es soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern. Das Familienstartzeitgesetz basiert auf EU-Recht und soll die „EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige“ in nationales Recht umsetzen. Es ist aber in Deutschland noch nicht in Kraft getreten. 

Wer hat Anspruch auf die Familienstartzeit? 

Das geplante Familienstartzeitgesetz sieht einen Anspruch für Väter oder gleichgestellte Elternteile vor. Dies umfasst auch Partner oder Partnerinnen, die nach der Geburt eines Kindes eine aktive Rolle in der Betreuung übernehmen möchten.

Muss ich für die Familienstartzeit Urlaub oder Elternzeit nehmen?

Nein, die Familienstartzeit soll eine separate Freistellung sein und nicht mit Urlaub oder Elternzeit verrechnet werden. Das geplante Gesetz sieht eine zusätzliche Möglichkeit vor, sich nach der Geburt eines Kindes freistellen zu lassen.

Wird die Familienstartzeit bezahlt? 

Ja, die Familienstartzeit soll eine bezahlte Freistellung sein. Arbeitnehmer sollen während dieser Zeit ihr reguläres Gehalt erhalten.

Wann tritt das Familienstartzeitgesetz in Kraft? 

Das genaue Inkrafttreten des geplanten Familienstartzeitgesetzes ist noch nicht festgelegt, da es sich (noch) um einen Gesetzesentwurf handelt. Es wird erwartet, dass das Gesetz 2025 umgesetzt wird. Da das Gesetz auf einer EU-Richtlinie basiert, ist Deutschland verpflichtet, dieses umzusetzen. Die  EU-Kommission hat bereits ein “Vertragsverletzungsverfahren” gegen Deutschland eingeleitet, weil das Gesetz noch nicht in Kraft getreten ist. Also alles eine Frage der Zeit… 

Wer gilt als Partner/Partnerin?

Laut geplanten Familienstartzeitgesetzes soll es der andere Elternteil im gemeinsamen Haushalt, Lebenspartner oder bei Alleinerziehenden eine frei wählbare Vertrauensperson sein.

Gilt die Familienstartzeit auch für gleichgeschlechtliche Paare?  

Ja, die Familienstartzeit soll auch für gleichgestellte Elternteile gelten, was gleichgeschlechtliche Paare einschließt. Ziel sei es, allen Elternteilen die Möglichkeit zu geben, sich nach der Geburt eines Kindes aktiv einzubringen.

Wie kann ich die Familienstartzeit beantragen?

Der genaue Prozess zur Beantragung der Familienstartzeit wird im geplanten Gesetz festgelegt. In der Regel wird erwartet, dass Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber rechtzeitig über den Wunsch zur Inanspruchnahme der Freistellung informieren.

Gibt es eine Mindestbeschäftigungsdauer?

Nein, es soll weder eine Mindestbeschäftigungsdauer noch eine Anmeldefrist geben.

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