TRUMPF SE + Co. KG –
Stellenabbau & Abfindung
Alles was betroffene TRUMPF SE + Co. KG-Mitarbeiter wissen müssen: aktueller Stellenabbau, Abfindungsformel, Sozialplan und rechtliche Einordnung.
* Die Spanne ist eine redaktionelle Einschätzung von AbfindungsHero auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen wie Branche, Mitbestimmung, Ertragslage und veröffentlichter Regelungen. Sie ist keine Angabe des Unternehmens. Im Einzelfall verschieben Betriebszugehörigkeit, Alter und besonderer Kündigungsschutz das Ergebnis deutlich.
Anmerkungen zur Entwicklung
- Geschäftsjahr endet am 30. Juni; die Jahreszahl bezeichnet das Endjahr (2025 = GJ 2024/25).
- 2025 · Rückgang um rund 700 weltweit vor allem durch restriktive Nachbesetzung frei werdender Stellen.
Aktuelle Regelungen
TRUMPF hat den 2025 angekündigten Abbau nach eigenen Angaben vor allem über die restriktive Nachbesetzung frei werdender Stellen umgesetzt; betriebsbedingte Kündigungen waren nicht ausgeschlossen. Ein Sozialplan oder ein Freiwilligenprogramm ist öffentlich nicht bekannt.
Einschätzung des Abfindungsfaktors
Wir leiten einen Faktor von 0,6 ab, mit einer Spanne von 0,4 bis 0,9. Der Wert liegt niedrig, weil TRUMPF den Rückgang vor allem über nicht nachbesetzte Stellen erreicht hat: Wer auf Fluktuation setzt, muss Austritte nicht erkaufen. Dafür sprechen die tarifgebundene Metall- und Elektroindustrie mit der IG Metall und das Gehaltsniveau in Entwicklung und Facharbeit; dagegen die fehlende kollektive Regelung und die schwache Auftragslage im Maschinenbau.
Der Faktor ist unsere Einschätzung, keine Zusage des Unternehmens. Da TRUMPF betriebsbedingte Kündigungen nicht ausgeschlossen hat, sollten Sie ein Angebot vor der Unterschrift prüfen lassen. Entscheidend sind Betriebszugehörigkeit, Alter, Funktion und ein möglicher besonderer Kündigungsschutz. Hinzu kommen weitere Umstände des Einzelfalls.
Abfindungsrechner für TRUMPF SE + Co. KG
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Der Richtwert ist eine Einschätzung, die wir aus den uns zugänglichen Informationen abgeleitet haben: Kündigungsschutz, Sozialplan, Gewerkschaft, betroffene Bereiche und wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Er ist kein zugesicherter oder amtlicher Wert. Was am Ende tatsächlich gezahlt wird, hängt zusätzlich von Ihrer persönlichen Situation ab und ganz erheblich davon, wie verhandelt wird. Nach oben ist der Bereich bewusst offen, weil im Einzelfall deutlich mehr möglich ist.
Die Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung auf Basis der verbreiteten Regelformel und ersetzt keine Rechtsberatung. AbfindungsHero erbringt selbst keine Rechtsdienstleistungen, sondern vermittelt den Kontakt zu Anwältinnen und Anwälten für Arbeitsrecht. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen. Die tatsächliche Höhe hängt zusätzlich von Alter, Unterhaltspflichten, einer möglichen Schwerbehinderung, der Wirksamkeit der Kündigung und dem Verhandlungsverlauf ab. Eine Beurteilung des Einzelfalls ist nur durch eine anwaltliche Prüfung möglich.
Im Mai 2025 kündigte TRUMPF wegen der anhaltenden Konjunkturschwäche den Abbau von weltweit rund 1.000 Stellen an, davon rund 430 an den Standorten Ditzingen, Gerlingen, Leonberg-Höfingen und Hettingen. Nach Angaben der Geschäftsführung erfolgte der Personalrückgang vor allem über die restriktive Nachbesetzung frei werdender Stellen; betriebsbedingte Kündigungen waren nicht ausgeschlossen. Der Abbau sollte im Geschäftsjahr 2025/26 vollständig wirksam werden. Im Feld stehen die rund 430 Stellen an den deutschen Standorten.
Seit September 2024 galt am Stammsitz Ditzingen für 2.750 von über 6.000 Beschäftigten eine Tarifvereinbarung mit zehn Prozent weniger Arbeitszeit und entsprechend weniger Gehalt, verbunden mit einer befristeten Beschäftigungssicherung. Zunächst mussten Arbeitszeitkonten abgebaut werden, weshalb im September erst gut 500 Beschäftigte tatsächlich betroffen waren. Dies ist kein Stellenabbau.
TRUMPF SE + Co. KG: Stellenabbau, Abfindung & Rechte der Mitarbeiter
1.000 Stellen weltweit, 430 in Deutschland
Im Mai 2025 kündigte TRUMPF an, weltweit rund 1.000 Stellen zu streichen, rund 430 davon an den Standorten Ditzingen, Gerlingen, Leonberg-Höfingen und Hettingen mit zusammen rund 6.200 Beschäftigten. Nach Angaben der Geschäftsführung sollte der Abbau im Geschäftsjahr 2025/26 vollständig wirksam werden, das am 30. Juni 2026 endete. Zum 30. Juni 2025 beschäftigte TRUMPF weltweit 18.303 Menschen, rund 700 weniger als ein Jahr zuvor, davon 9.337 in Deutschland.
Wie der Abbau umgesetzt wurde
Nach Aussage von Vorstandschefin Nicola Leibinger-Kammüller ging der Personalrückgang im Geschäftsjahr 2024/25 hauptsächlich darauf zurück, dass frei werdende Stellen nur restriktiv nachbesetzt wurden, und zwar in allen Geschäftsbereichen etwa gleich. Betriebsbedingte Kündigungen hatte TRUMPF bei der Ankündigung nicht ausgeschlossen; wie viele es gab, ist nicht veröffentlicht. Schon seit September 2024 galt am Stammsitz für 2.750 Beschäftigte eine Tarifvereinbarung mit zehn Prozent weniger Arbeitszeit und Gehalt, verbunden mit einer befristeten Beschäftigungssicherung.
Was die Zahlen zeigen
Im Geschäftsjahr 2024/25 sank der Umsatz um 16 Prozent auf 4,3 Milliarden Euro, das Ergebnis vor Zinsen und Steuern fiel auf 59 Millionen Euro. Bereinigt um die Strukturmaßnahmen lag es bei 230 Millionen Euro. Rechnerisch hat TRUMPF für den Umbau damit rund 170 Millionen Euro aufgewendet, gut 170.000 Euro je gestrichener Stelle weltweit; die Summe umfasst allerdings nicht nur Abfindungen. Im Geschäftsjahr 2025/26 stabilisierte sich das Geschäft: Der Umsatz lag bei 4,34 Milliarden Euro, der Auftragseingang stieg um 7 Prozent. In Deutschland sank der Umsatz dagegen um 6 Prozent, erstmals waren die USA der größte Einzelmarkt.
Eigentümer und Mitbestimmung
TRUMPF gehört zu 90 Prozent der Familie Leibinger und zu 10 Prozent der Berthold Leibinger Stiftung. Am Stammsitz verhandelt die Geschäftsführung mit dem Betriebsrat, die Arbeitszeitabsenkung beruhte auf einer Tarifvereinbarung mit der IG Metall. Einen Kündigungsschutz mit festem Enddatum wie bei vielen Großkonzernen gibt es bei TRUMPF nach bisherigen Informationen nicht.
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Wie viel möglich ist, hängt an Ihrem konkreten Fall. Ein Anwalt für Arbeitsrecht aus unserem Netzwerk gibt Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch eine erste Einschätzung; mit dem Abfindungsrechner sehen Sie vorab die Größenordnung.