Vor- und Nachteile der Sprinterklausel in Aufhebungsverträgen

  • Timo Sauer
  • 20. Oktober 2023
  • 11:24
Sprinterklausel

Die Sprinterklausel – auch bekannt als Sprinterprämie oder Turboklausel – ist ein übliches Element in Aufhebungs- oder Abwicklungsverträgen. Ein Aufhebungsvertrag ermöglicht es dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis auf beiderseitigem Einvernehmen zu beenden. In der Regel enthält dieser Vertrag auch eine Vereinbarung über eine Abfindung und ersetzt somit eine einseitige Kündigung durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer.

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Ein Abwicklungsvertrag hingegen klärt die Einzelheiten der Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach der Ausstellung einer Kündigung. Dieser Vertrag beendet das Arbeitsverhältnis selbst allerdings nicht. Nach einer ausgesprochenen Kündigung kann der Abwicklungsvertrag dazu dienen, offene Fragen vertraglich zu klären und somit eine Kündigungsschutzklage zu verhindern. Typische Punkte, die durch einen Abwicklungsvertrag geregelt werden, sind unter anderem das Austrittsdatum, der Umgang mit Resturlaub und Überstunden, und Einzelheiten bezüglich des Arbeitszeugnisses. In der Regel kann der Arbeitnehmer auch hier eine Abfindung aushandeln. Als Gegenleistung verzichtet er auf seinen Anspruch auf eine Kündigungsschutzklage.

Die Turboklausel ermöglicht es dem Arbeitnehmer, das Arbeitsverhältnis vor dem vereinbarten Austrittsdatum oder dem Ende der Kündigungsfrist eigenständig zu beenden. Oftmals bietet der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Gegenzug für einen früheren Austritt eine erhöhte Abfindung an, die als “Sprinterprämie” oder “Turboprämie” bezeichnet wird.

Vorteile der Sprinterklausel

Die sogenannte Sprinterklausel in Aufhebungsverträgen kann für Arbeitnehmer drei wesentliche Vorzüge aufweisen:

  • Eine Flexibilität beim Austrittstermin aus der Firma bietet sich durch die Klausel an, die es erlaubt, diesen an die individuelle Situation anzupassen. Gesetzliche Kündigungsfristen entfallen. Deshalb gibt es keine Sperrfristen für den Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses. Sie könnten direkt eine neue Stelle antreten, was ohne die Sprinterklausel bei einem vorzeitigen Ende der Zusammenarbeit nicht möglich wäre.
  • Eine sogenannte Sprinterprämie wird innerhalb der Klausel definiert. Diese ermöglicht Ihnen einen höheren Abfindungsbetrag, falls Sie das Unternehmen noch vor dem im Aufhebungsvertrag festgesetzten Datum verlassen.
  • Bei drohender fristloser Kündigung durch den Arbeitgeber kann die Sprinterklausel genutzt werden, um eine gütliche Einigung zu erreichen und mögliche Rechtskonflikte zu umgehen, bevor das Arbeitsverhältnis endet. Auf eine fristlose Kündigung könnte Ihr Arbeitgeber verzichten und Sie auf die Einreichung einer Kündigungsschutzklage reagieren.

Für Arbeitgeber besteht ein geldwerter Vorteil darin, dass sie durch den vorzeitigen Arbeitnehmeraustritt Sozialversicherungsbeiträge einsparen können.

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Nachteile der Sprinterklausel

Die Sprinterklausel bietet auf den ersten Blick viele Vorteile für Arbeitnehmer, birgt jedoch auch Risiken und potenzielle Nachteile:

In der Regel wird die Sprinterklausel vom Arbeitgeber angeboten. Als Arbeitnehmer erhalten Sie, selbst wenn Sie vorerst keine neue Anstellung finden und die Klausel nicht genutzt wird, die ursprünglich beschlossene Abfindung. Sie können die Firma auch genau zum im Vertrag festgelegten Datum verlassen. Obwohl Sie dann die Sprinterprämie nicht bekommen, entstehen offensichtlich keine Nachteile.

Allerdings sollten Sie sicherstellen, dass Sie die Klausel nur verwenden, wenn Sie sicher sind, dass Sie Ihre neue Stelle antreten können. Wenn Sie die Stelle letztendlich nicht antreten können und die Prämie bereits empfangen haben, gibt es keine Möglichkeit, den Vorgang rückgängig zu machen. Dies könnte zu finanziellen Nachteilen führen, insbesondere wenn Sie vorher über mehrere Monate hinweg ein fixes Gehalt hatten. Es ist daher wichtig, die potenziellen finanziellen Folgen im Voraus zu überprüfen.

Zudem müssen Sie sich der wichtigen Schritte bei der Anwendung der Turboklausel bewusst sein und sie befolgen. Andernfalls kann das Arbeitsverhältnis als nicht effektiv beendet angesehen werden, was im schlimmsten Fall zu einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber und somit zum Ausbleiben einer Abfindung führen kann.

  • Bei der Verwendung der Sprinterklausel gibt es zwei wichtige Punkte zu beachten: Eine vorgegebene Frist, innerhalb derer die Klausel genutzt werden muss, ist normalerweise festgelegt. Sie müssen also dem Arbeitgeber rechtzeitig, oftmals einige Tage bevor Ihre neue Stelle beginnt, Bescheid geben.
  • Sie müssen dem Arbeitgeber eine schriftliche und persönlich unterzeichnete Mitteilung zukommen lassen, um die Anwendung der Klausel zu bestätigen. Eine mündliche Erklärung reicht nicht aus und das Arbeitsverhältnis könnte daher als nicht effektiv beendet erachtet werden.
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Abfindungshöhe bei Sprinterklausel

Die genaue Höhe der Abfindung in Verbindung mit einer Sprinterklausel hängt von dem spezifischen Aufhebungsvertrag ab und kann von Fall zu Fall variieren. Ihre Verhandlungsfähigkeiten oder die eines beauftragten Anwalts können dabei einen erheblichen Einfluss haben.

Die gängige Praxis bei der Aufteilung der Entschädigungszahlungen in einem Aufhebungsvertrag mit Sprinterklausel sieht meistens folgendermaßen aus:

  • Jeder Aufhebungsvertrag legt einen spezifischen Abfindungsbetrag für den Arbeitnehmer fest, der auch als Basisbetrag bezeichnet wird. Dieser Betrag steht dem Arbeitnehmer auch dann zu, wenn er das Unternehmen nicht vorzeitig durch die Anwendung der Sprinterklausel verlässt.
  • Hinzu kommt die sogenannte Sprinterprämie. In den meisten Fällen erhält der Arbeitnehmer für jeden Monat, den er früher aus dem Unternehmen ausscheidet, ein zusätzliches Gehalt als Prämie. Als Richtwert für die Prämie sollte das monatliche Gehalt genommen werden. Der Arbeitgeber wird wahrscheinlich versuchen, diesen Betrag zu vermindern. Daher können Sie beispielsweise erwarten, bei zwei Monaten früherem Ausscheiden zwei zusätzliche Gehälter zu erhalten.

Infolgedessen sollten Sie bei der Ausarbeitung einer Sprinterklausel und insbesondere bei der Festsetzung der darin enthaltenen Abfindungszahlung unbedingt auf die Hilfe eines kompetenten Anwalts zurückgreifen. Dies ist besonders ratsam, wenn davon auszugehen ist, dass Ihr Arbeitgeber Ihre Bedingungen nicht akzeptieren wird. Bei der individuellen Vereinbarung kommt es vor allem auf gutes Verhandlungsgeschick an. Ein erfahrener Arbeitsrechtler kann Ihre Verhandlungsposition stärken und zu einer finanziellen Vorteilssituation führen.

Auswirkungen der Sprinterprämie auf das Arbeitslosengeld

Die Frage nach den Auswirkungen der Sprinterklausel auf das Arbeitslosengeld wird relevant, wenn Sie die Klausel genutzt haben, jedoch keine neue Arbeit unmittelbar antreten können. Eine solche Situation kann auftreten, wenn der neue Arbeitgeber Ihnen eine sofortige Einstellung in Aussicht gestellt hat, diese jedoch nicht zustande kommt. In diesem Fall können die Wirkungen der Sprinterklausel nicht rückgängig gemacht werden und gelten unwiderruflich.

In solch einer Situation könnte die Arbeitsagentur eine Sperrzeit für das Arbeitslosengeld einrichten. Bis zu 60% Ihrer Abfindung könnte auf die Leistungen der Arbeitsagentur angerechnet werden. Dies bedeutet praktisch eine Kürzung Ihres Arbeitslosengeldes um diesen Betrag. Insbesondere könnte dies eintreten, wenn die gesetzliche Kündigungsfrist durch den Aufhebungsvertrag und die darin enthaltene Sprinterklausel umgangen wurde.

Fazit  

Die Implementierung einer Sprinterklausel in Ihrem Arbeitsvertrag bietet verschiedenartige Vorteile, darunter die Option, schneller eine neue Arbeitsstelle aufzunehmen und eine erhöhte Abfindung zu erlangen. Sie hat jedoch auch ihre Tücken, vor allem wenn Sie unüberlegt davon Gebrauch machen und die nötigen Formalitäten nicht beachten. Daher sollte die vorzeitige Anwendung der Sprinterklausel zur Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses wohlüberlegt und korrekt durchgeführt werden. Es empfiehlt sich, einen erfahrenen Arbeitsrechtsanwalt zu konsultieren, der Sie durch den gesamten Vorgang begleitet. Von der Gestaltung und Einigung über die Klausel während der Beendigung Ihrer Arbeitsstelle bis hin zur rechtzeitigen und formell korrekten Nutzung der Sprinterklausel können Sie auf unsere Unterstützung und Beratung zählen!

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