KUKA AG –
Stellenabbau & Abfindung
Alles was betroffene KUKA AG-Mitarbeiter wissen müssen: aktueller Stellenabbau, Abfindungsformel, Sozialplan und rechtliche Einordnung.
* Die Spanne ist eine redaktionelle Einschätzung von AbfindungsHero auf Basis öffentlich zugänglicher Informationen wie Branche, Mitbestimmung, Ertragslage und veröffentlichter Regelungen. Sie ist keine Angabe des Unternehmens. Im Einzelfall verschieben Betriebszugehörigkeit, Alter und besonderer Kündigungsschutz das Ergebnis deutlich.
Anmerkungen zur Entwicklung
- Standortangaben aus Medienberichten: rund 3.000 bis 3.200 Beschäftigte in Augsburg, rund 1.500 in Ungarn.
- 2026 · Abbau auf 560 Vollzeitstellen ausgeweitet, Kündigungsschutz in Augsburg bis Juli 2029 vereinbart.
Aktuelle Regelungen
Für den Abbau in Augsburg besteht seit Anfang 2025 ein Sozialplan, der eine sozialverträgliche Umsetzung bis Ende 2026 vorsieht. Zusätzlich haben KUKA und Betriebsrat vereinbart, am Standort Augsburg bis Juli 2029 auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten; im Gegenzug werden tarifliche Erhöhungen und Sonderzahlungen verschoben oder ausgesetzt.
Einschätzung des Abfindungsfaktors
Wir leiten einen Abfindungsfaktor von 0,8 ab, mit einer Spanne von 0,6 bis 1,1. Dafür sprechen der Kündigungsschutz bis 2029, der jede einvernehmliche Trennung teurer macht, sowie der bestehende Sozialplan und die starke Stellung der IG Metall. Dämpfend wirkt die wirtschaftliche Lage: fehlende Aufträge über 100 Millionen Euro, Verlagerungen nach Ungarn und ein bereits mehrfach ausgeweiteter Abbau.
Der Faktor ist unsere Einschätzung, abgeleitet aus Kennzahlen wie Branche, Region, Mitbestimmung und wirtschaftlicher Lage, und keine Zusage des Unternehmens. Entscheidend bleibt Ihr Einzelfall: Betriebszugehörigkeit, Alter und besonderer Kündigungsschutz, etwa bei Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Elternzeit oder einem Betriebsratsmandat, können das Ergebnis deutlich verschieben. Hinzu kommen weitere Umstände des Einzelfalls.
Abfindungsrechner für KUKA AG
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Der Richtwert ist eine Einschätzung, die wir aus den uns zugänglichen Informationen abgeleitet haben: Kündigungsschutz, Sozialplan, Gewerkschaft, betroffene Bereiche und wirtschaftliche Lage des Unternehmens. Er ist kein zugesicherter oder amtlicher Wert. Was am Ende tatsächlich gezahlt wird, hängt zusätzlich von Ihrer persönlichen Situation ab und ganz erheblich davon, wie verhandelt wird. Nach oben ist der Bereich bewusst offen, weil im Einzelfall deutlich mehr möglich ist.
Die Berechnung ist eine unverbindliche Orientierung auf Basis der verbreiteten Regelformel und ersetzt keine Rechtsberatung. AbfindungsHero erbringt selbst keine Rechtsdienstleistungen, sondern vermittelt den Kontakt zu Anwältinnen und Anwälten für Arbeitsrecht. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen. Die tatsächliche Höhe hängt zusätzlich von Alter, Unterhaltspflichten, einer möglichen Schwerbehinderung, der Wirksamkeit der Kündigung und dem Verhandlungsverlauf ab. Eine Beurteilung des Einzelfalls ist nur durch eine anwaltliche Prüfung möglich.
KUKA und der Betriebsrat einigten sich, am Stammsitz Augsburg bis Juli 2029 auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten. Im Gegenzug werden einzelne tarifliche Gehaltserhöhungen und Sonderzahlungen verschoben oder ausgesetzt. Die Vereinbarung soll Investitionen ermöglichen und den Personalabbau begrenzen.
KUKA startete Anfang 2025 ein Programm zum Abbau von 400 Stellen in Augsburg (300 in der Produktion, 100 in der Holding) mit Sozialplan und sozialverträglicher Umsetzung bis Ende 2026. Wegen fehlender Neuaufträge von mehr als 100 Millionen Euro wurde der Abbau auf 560 Vollzeitstellen ausgeweitet, überwiegend im Roboterbau. Teile der Aufgaben sollen nach Ungarn verlagert werden.
2024 vereinbarten Betriebsrat, IG Metall und Unternehmen für die Sparte Anlagenbau der KUKA Systems GmbH in Augsburg den Abbau von 215 der rund 500 Arbeitsplätze bis Ende 2025, sozialverträglich und möglichst ohne betriebsbedingte Kündigungen. Zusätzlich verzichteten alle Beschäftigten der Sparte einschließlich Führungskräften und Geschäftsführung bis Ende 2026 auf zehn Prozent ihres Bruttogehalts, verbunden mit einem Sonderkündigungsrecht der IG Metall.
KUKA AG: Stellenabbau, Abfindung & Rechte der Mitarbeiter
Stellenabbau bei KUKA: 560 Stellen in Augsburg
KUKA streicht am Stammsitz Augsburg 560 Vollzeitstellen. Ursprünglich waren es 400, die das Unternehmen ab Anfang 2025 abbauen wollte, davon 300 in der Produktion und 100 in der Holding; im Laufe des Jahres wurde das Programm auf 560 ausgeweitet. Betroffen ist überwiegend der Roboterbau, ein kleinerer Teil die Konzernverwaltung. In Augsburg arbeiten rund 3.000 bis 3.200 Menschen. Als Grund nennt KUKA fehlende Neuaufträge von mehr als 100 Millionen Euro, die schwache Nachfrage aus der Automobilindustrie und wachsende Konkurrenz aus Asien. Teile der Aufgaben sollen nach Ungarn verlagert werden, wo bereits rund 1.500 Menschen für das Unternehmen arbeiten.
Der wichtigste Punkt für Beschäftigte: Kündigungsschutz bis Juli 2029
KUKA und der Betriebsrat haben sich darauf geeinigt, am Standort Augsburg bis Juli 2029 auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten. Im Gegenzug werden einzelne tarifliche Gehaltserhöhungen und Sonderzahlungen verschoben oder ausgesetzt. Die Vereinbarung soll Investitionen ermöglichen und den Personalabbau begrenzen. Für den Abbau selbst besteht seit Anfang 2025 ein Sozialplan; er soll sozialverträglich bis Ende 2026 umgesetzt werden.
Der Anlagenbau ging voraus
Bereits 2024 vereinbarten Betriebsrat, IG Metall und Unternehmen für die Sparte Anlagenbau der KUKA Systems GmbH in Augsburg den Abbau von 215 der rund 500 Arbeitsplätze, sozialverträglich und möglichst ohne betriebsbedingte Kündigungen bis Ende 2025. Zusätzlich verzichteten alle Beschäftigten dieser Sparte einschließlich Führungskräften und Geschäftsführung auf zehn Prozent ihres Bruttogehalts, befristet bis Ende 2026 und verbunden mit einem Sonderkündigungsrecht der IG Metall, falls das Zukunftskonzept nicht umgesetzt wird. Hintergrund waren jahrelange Verluste in dieser Sparte.
Eigentümer und Umfeld
KUKA gehört seit 2017 dem chinesischen Midea-Konzern. Der Freistaat Bayern hat Unterstützung über Forschungsförderung und Transformationsmaßnahmen in Aussicht gestellt, verlangt dafür aber Zusagen zur Sicherung von Arbeitsplätzen. Vorstandschef ist Christoph Shell.
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