Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht – worauf Sie achten sollten!

  • Tanja Enke
  • 10. Juni 2025
  • 12:06
Arbeitsrecht: Rechtsschutzversicherung worauf muss man achten

Ein Gerichtsverfahren im Arbeitsrecht – zum Beispiel eine Kündigungsschutzklage – kann hohe Kosten verursachen. Da hilft eine Rechtsschutzversicherung (RSV) im Arbeitsrecht, indem sie Rechts- und Gerichtskosten übernimmt. Aber die RSV kostet Geld. Wann und für wen ist eine RSV im Arbeitsrecht sinnvoll? Welche Bereiche sollten abgedeckt werden? Mit welchen Kosten, Leistungen und vor allem Wartezeiten ist zu rechnen? Im folgenden Beitrag finden Sie alles, worauf Sie bei einer Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht achten sollten. 

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Das Wichtigste auf einen Blick
  • Kostenübernahme bei Rechtsstreitigkeiten: Eine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht deckt Anwalts- und Gerichtskosten bei arbeitsrechtlichen Konflikten wie Kündigungen und Abmahnungen.
  • Kostenrisiko in der ersten Instanz: Ohne RSV tragen Arbeitnehmer vor den Arbeitsgerichten in erster Instanz ihre Kosten nämlich selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens – da kann eine RSV sinnvoll sein.
  • Modulare Absicherung: Rechtsschutzversicherungen bestehen aus verschiedenen Modulen (Arbeitsrecht, Privat, Verkehr) und lassen sich flexibel kombinieren. Hier lohnt es sich, nur sinnvolle/notwendige Bereiche auszuwählen.
  • Wartezeiten beachten: Bei einer RSV besteht oft eine Wartezeit von 3 manchmal 6 Monaten, daher ist ein frühzeitiger Abschluss wichtig.
  • Alternativen zur RSV: Gewerkschaften und kostenlose Erstberatungen durch Anwälte bieten ebenfalls Unterstützung bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten.

1. Wozu Rechtsschutzversicherung

Eine ungerechtfertigte Kündigung oder Abmahnung erhalten, oder andere rechtliche Probleme mit dem Arbeitgeber? Ein Rechtsstreit kann schnell mehrere tausend Euro kosten. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung kann diese Kosten übernehmen, doch man sollte auf einige „Fallstricke“ achten.

Was sichert die Rechtsschutzversicherung ab

Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung, der die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen abdeckt. Dies umfasst sowohl die Gebühren für einen Anwalt als auch die Gerichtskosten. Die Versicherung greift in der Regel, wenn Sie rechtliche Ansprüche geltend machen oder sich verteidigen müssen.

Gerade im Kontext Beruf und Arbeit lohnt es sich oft, über eine Rechtsschutzversicherung nachzudenken. Denn anders als in anderen Rechtsstreitigkeiten wie z.B. im Verkehrsrecht müssen Arbeitnehmer in erster Instanz ihre Kosten selber tragen – egal ob sie gewinnen oder nicht. Ein Arbeitsrechtsschutz kann davor schützen. Wichtig ist, dabei Kosten und Risiken gut abzuwägen. Wir zeigen, worauf man bei der Rechtsschutzversicherung achten muss.

Verschiedene Arten von Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht 

Beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung (RSV) ist darauf zu achten, dass diese in der Regel für verschiedene Bereiche bzw. Module abgeschlossen werden kann. Diese sind i.d.R. im “Baukastenprinzip” kombinierbar. Typische Module sind:

  1. Privatrechtsschutz: Für private Streitigkeiten.
  2. Berufsrechtsschutz: Bei arbeitsrechtlichen Konflikte.
  3. Mietrechtsschutz: Für Streitigkeiten im Mietverhältnis.
  4. Verkehrsrechtsschutz: Bei Fragen im Straßenverkehr.

Zusätzlich können Optionen wie Verkehrsrechtsschutz für Fahrer oder erweiterte Leistungen für besonders komplexe Fälle hinzugefügt werden. Grundsätzlich können die Module einzeln abgeschlossen werden, doch bieten viele Anbieter z.B. “Beruf” nur in Kombination mit “Privat” an. Vor Abschluss sollten Sie sich also genau Gedanken machen, ob und welche Situationen Sie versichern wollen und mit welchem Modul diese abgedeckt sind. 

Typische Pakete für Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht

Bei den meisten Rechtsschutzversicherungen ist ein Schutz im Arbeitsrecht z.B. in den Paketen “Privat und Beruf” (oder „größer“) möglich. Bei einer Wartezeit von 3 Monaten können angestellte Singles zum Beispiel diese Angebote finden (Stand 15.06.20251):

Roland RechtsschutzPrivat, Beruf & VerkehrAb 19 Euro pro Monat
(150-300 Selbstbeteiligung)
ADACPrivat, Beruf & VerkehrAb 21 Euro pro Monat
(150-300 Selbstbeteiligung)
ARAGPrivat, Beruf & VerkehrAb 27 Euro pro Monat
(150-300 Selbstbeteiligung)
Ggf. bei ausgewählten Fällen im Arbeitsrecht ohne Wartezeit
DEVKPrivat, BerufAb 36 Euro pro Monat
(150-300 Selbstbeteiligung)

Umfang Rechtsschutzversicherung für Arbeitsrecht

Im Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber können verschiedene Konflikte auftreten. Die Arbeitsrechtsschutzversicherung deckt wesentliche Fälle ab, wie:

  • Abmahnungen: Schutz bei ungerechtfertigten Abmahnungen.
  • Kündigungen und Abfindungen: Unterstützung bei Streitigkeiten rund um Kündigungen und Abfindungen.
  • Ausbleibende Gehälter: Anspruch auf ausstehende Gehaltszahlungen, Urlaubs– und Weihnachtsgeld.
  • Überstundenvergütung: Klärung der Vergütung von geleisteten Überstunden.
  • Arbeitszeugnisse: Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse und andere wichtige Dokumente.
  • Jugend- und Mutterschutz: Sicherstellung der Rechte von Arbeitnehmern unter besonderem (Kündigungs-)Schutz.

Anwalt auch bei RSV frei wählbar

In Deutschland gilt freie Anwaltswahl bei der Rechtsschutzversicherung – also auch im Arbeitsrecht. Das Versicherungsvertragsgesetz (in § 127 VVG)  gibt jedem das Recht, sich in rechtlichen Fragen von einem Anwalt seiner Wahl beraten zu lassen. Das gilt auch, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Eine Regel, die Sie zwingt, einen bestimmten Anwalt zu nehmen, ist nicht erlaubt.

Allerdings bieten viele Rechtsschutzversicherungen eine kostenlose Erstberatung aus dem eigenen Netzwerk an. Das ist optional – kann man also nutzen, muss man aber nicht. Am Ende entscheiden Sie, welchen Anwalt Sie beauftragen – und welcher Anwalt für Ihren Fall der beste ist. Worauf es da ankommt und wie Sie den für Ihren Fall passenden Anwalt für Arbeitsrecht finden, lesen Sie in unserem Beitrag: “Tipps wie Sie den passenden Anwalt für Arbeitsrecht finden”. Weitere Fragen zur freien Wahl des Anwalts beantworten wir im verlinkten Beitrag. 

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2. Worauf muss man bei einer RSV für Arbeitsrecht achten

Sie überlegen, speziell eine Rechtsschutzversicherung im Bereich Arbeitsrecht abzuschließen und fragen sich, worauf muss man achten? Hier gibt es die wichtigsten 4 Punkte: versicherte Streitfälle, Kostenübernahme, Selbstbehalt und Versicherungsbeitrag.

Bei welchem Streitfällen zahlt die Versicherung 

Die Versicherung zahlt in der Regel bei:

  • Kündigungsschutzklagen: Egal ob sie vor Gericht Recht bekommen oder nicht. Die RSV trägt ihre Anwalts- und Gerichtskosten, wenn Sie gegen ihre Kündigung vorgehen.
  • Streitigkeiten über Abmahnungen: Schutz bei ungerechtfertigten Abmahnungen.
  • Auseinandersetzungen zu Arbeitsverträgen: Dies kann z.B. die Nichteinhaltung von Vertragsbedingungen oder Fragen zur Vergütung betreffen.
  • Kündigungen und Abfindungen: Unterstützung bei Streitigkeiten rund um Kündigungen und Abfindungen.
  • Ausbleibende Gehälter: Anspruch auf ausstehende Gehaltszahlungen, so wie Urlaubs– und Weihnachtsgeld.
  • Überstundenvergütung: Klärung der Vergütung von geleisteten Überstunden.
  • Arbeitszeugnisse: Streitigkeiten über Arbeitszeugnisse und andere wichtige Dokumente.
  • Jugend- und Mutterschutz: Sicherstellung der Rechte von Arbeitnehmern unter besonderem Schutz.
  • Rente: Eine RSV hilft bei Anträgen zur Rente und beantwortet Fragen zu Fristen und Ansprüchen.

Neben der Zahlung bei Streitfällen ist es auch interessant, auf weitere Vertragsbestandteile und Serviceleistungen zu achten. Hierzu zählen zum Beispiel:

  • Telefonische Rechtsberatung
  • Versicherungssumme
  • Selbstbeteiligung
  • Wartezeit
  • Schadenfreiheitsbonus
  • Mitversicherte Personen, z.B. Ehepartner
  • Kündigungsrecht der RSV

Hier gilt es die Bedingungen der einzelnen Rechtsschutzversicherungen genau zu vergleichen und für sich selbst herauszufinden, was einem wichtig ist. Zu den Punkten Wartezeit und Selbstbeteiligung geht es weiter unten.

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Welche Kosten übernimmt eine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht 

Eine Arbeitsrechtsschutzversicherung übernimmt im Falle arbeitsrechtlicher Streitigkeiten meist folgende Kosten (genaue Leistungen sollten immer in den Versicherungsbedingungen nachlesen):

  • Anwaltskosten: Die RSV deckt die Anwaltskosten gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
  • Gerichtskosten: In versicherten Fällen werden Gerichtskosten für z.B. eine Kündigungsschutzklage sowie die Gebühren für Gerichtsvollzieher übernommen.
  • Gutachten: Falls erforderlich, trägt die RSV die Kosten für notwendige Gutachten, die zur Klärung des Rechtsstreits dienen.
  • Schlichtungsverfahren: Die RSV übernimmt in den meisten Fällen auch die Kosten für Schlichtungsverfahren, um eine einvernehmliche Lösung zu fördern.
  • Zeugengelder: Viele Rechtsschutzversicherungen erstatten die Kosten für Zeugenaussagen, um die notwendigen Beweise zu sichern.
  • Außergerichtliche Streitbeilegung: Darüber hinaus werden ggf. die Kosten für alternative Streitbeilegungsverfahren, wie Mediation, übernommen, um so Konflikte effizient und kostengünstig zu lösen.

Was deckt die Arbeitsrechtsschutzversicherung in der Regel nicht ab

Eine RSV bietet nicht für alle Konflikte mit dem Arbeitgeber Schutz. Sie sollten also genau schauen ob die gewählte RSV auch folgende Themen mit deckt:

  1. Anwaltsberatung vor einem Streitfall: Allgemeine arbeitsrechtliche Beratungen z.B. zur Streichung von Urlaubstagen oder vor einem Mitarbeitergespräch sind oft ausgenommen, da noch kein Streitfall vorliegt. Bei einigen Anbietern kann aber eine telefonische Beratung verfügbar sein.
  2. Kündigungsandrohung: Viele Versicherer schützen erst bei formeller Abmahnung oder Kündigung, es sei denn, es liegt ein Nachweis über eine rechtswidrige Kündigungsandrohung vor.
  3. Aufhebungsvertrag: Kosten für die Beratung zu Aufhebungsverträgen werden oft nicht übernommen, außer bei Kündigungsandrohung.
  4. Kollektives Arbeitsrecht: Kosten für Streitigkeiten im kollektiven Arbeitsrecht, wie betriebliche Mitbestimmung, sind meist nicht abgedeckt.
  5. Kündigung wegen Straftaten: Bei vorsätzlichem Fehlverhalten, wie Diebstahl, besteht kein Rechtsschutz. Bei Verdachtskündigungen kann der Fall anders liegen.

Tipp: Wichtig ist es, eine Leistungszusage der Rechtsschutzversicherung (Deckungszusage) einzuholen. Darin bestätigt die RSV, in welchem Umfang für den (z.B. Abfindungs-) Streitfall Ver­si­che­rungs­schutz besteht. Sobald die Ver­si­che­rung die Deckung zusagt, trägt diese grundsätzlich die Kosten. Am einfachsten ist es, die Deckungszusage durch Ihren Anwalt einholten zu lassen. Die meisten Anwälte übernehmen das ohne zusätzliche Kosten.

Höhe der Selbstbeteiligung

Viele Versicherer reduzieren die Versicherungsbeiträge, wenn Sie sich für eine Selbstbeteiligung entscheiden. Die üblichen Tarife reichen von 0 Euro bis 300 Euro Selbstbehalt je Streitfall. Für gewisse Dienstleistungen wie die telefonische Rechtsberatung fällt oft gar keine Selbstbeteiligung an. Und bei zahlreichen Versicherungen entfällt der Selbstbehalt, wenn ein Streitfall nach einer Erstberatung beim Anwalt geklärt wird, ohne dass es also zu einem Gerichtsverfahren kommt, oder wenn nur eine außergerichtliche Schlichtung in Anspruch genommen wird (sofern abgesichert). 

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Kosten Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht

Da eine Arbeitsrechtsschutzversicherung in den meisten Fällen nur im Paket erhältlich ist, lässt sich kein Einzelpreis für eine RSV im Arbeitsrecht ermitteln. Die meisten Versicherungspakete liegen hier jedoch bei ca. 20-40 EUR pro Monat.

Roland RechtsschutzPrivat, Beruf & VerkehrAb 19 Euro pro Monat
(150-300 Selbstbeteiligung)
ADACPrivat, Beruf & VerkehrAb 21 Euro pro Monat
(150-300 Selbstbeteiligung)
ARAGPrivat, Beruf & VerkehrAb 27 Euro pro Monat
(150-300 Selbstbeteiligung)
Ggf. bei ausgewählten Fällen im Arbeitsrecht ohne Wartezeit
DEVKPrivat, Beruf & WohnenAb 36 Euro pro Monat
(150-300 Selbstbeteiligung)

Wartezeiten beachten

Worauf man beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht dringend achten muss, ist die Wartezeit. Der Abschluss einer RSV bringt nichts, wenn die Kündigung schon da ist. In vielen Fällen gibt es bei einer Rechtsschutzversicherung Wartezeiten, bevor Sie Anspruch auf Leistungen haben. Diese Wartezeiten sind in der Regel so gestaltet, dass sie verhindern sollen, dass Versicherte sofort nach Abschluss der Versicherung bei einem bereits bestehenden rechtlichen Problem Leistungen in Anspruch nehmen.
Die gängigen Wartezeiten liegen meistens bei drei oder sechs Monaten. Während dieser Zeit sind Streitfälle, die bereits absehbar sind oder eingetreten sind, von der Deckung ausgeschlossen. Dies bedeutet also, dass Sie in dieser Zeit keine Unterstützung für rechtliche Auseinandersetzungen in Anspruch nehmen können, die nach Vertragsabschluss auftreten.

Gibt es auch RSV im Arbeitsrecht ohne Wartezeit?

Wenn Sie im Internet nach „Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit“ suchen, finden Sie viele Ergebnisse. Doch laut unseren Recherchen (Stand Juni 2025) gibt es keinen vollwertigen Rechtsschutz ohne Wartezeit im Arbeitsrecht. Ausnahmen gibt es beim Versicherungswechsel sowie in seltenen Tarifen – dort aber nur für Einzelleistungen. Und zu einem Preis. Wir haben aktuell (Stand: Juni 2025) keine Anbieter gefunden, die einen umfassenden Arbeitsrechtsschutz ohne eine Wartezeit von mindestens drei Monaten anbieten.

Die ARAG bietet zwar einen Tarif als „Rechtsschutz mit Soforthilfe“, jedoch nicht, wenn bereits ein Anwalt kontaktiert wurde oder ein gerichtliches Verfahren anhängig ist. Zudem ist der Tarif nicht der günstigste, weshalb es ratsam ist, vor Abschluss genau zu kalkulieren, ob sich diese Versicherung unter Berücksichtigung von Ausschlusskriterien und Selbstbehalt so tatsächlich lohnt. In vielen Fällen wird dies nicht der Fall sein.

Für detaillierte Informationen zum Thema Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit abschließen lesen Sie unseren ausführlichen Beitrag.

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3. Für wen eine RSV im Arbeitsrecht Sinn macht

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung (RSV) haben, stellt sich die Frage, ob und wann Sie eine Versicherung abschließen sollten. Das hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Eine RSV ist besonders sinnvoll:

  • für Arbeitnehmer, die eine Kündigung erwarten
  • Sofern die Kündigung noch nicht unmittelbar bevorsteht (also nicht in den nächsten 3 Monaten – Wartefrist!)

In solchen Fällen ist es wichtig, frühzeitig zu überlegen, ob Sie eine RSV benötigen, da die Kosten für einen Rechtsstreit im Arbeitsrecht tausend Euro übersteigen können – und vor den Arbeitsgerichten jede Partei „ihre“ Kosten trägt, egal wer gewinnt. Übrigens gibt es weitere Dinge, die Sie tun sollten, wenn eine Kündigung droht.

Tipp – Doppelversicherung vermeiden: Überprüfen Sie vor Abschluss einer RSV, ob Sie bereits über einen Ehepartner oder andere Personen abgesichert sind, um eine Doppelversicherung zu vermeiden.

Zwar könnten Arbeitnehmer bei einer Kündigungsschutzklage in erster Instanz auch ohne Anwalt klagen und dadurch die Anwaltskosten sparen. Wir raten davon ab. Wenn Sie kein abgebrochenes Jurastudium oder dergleichen haben, sind die Chancen, hier „teure Fehler“ zu machen, viel zu hoch.

Wann ist es zu spät, eine RSV abzuschließen?

Eine Rechtsschutzversicherung nützt nichts, wenn Sie sie erst dann abschließen, wenn ein Streit bereits vor dem Arbeitsgericht besteht oder unmittelbar bevorsteht, beispielsweise bei einer bereits ausgesprochenen Kündigung.

Damit die Wartezeit von in der Regel drei Monaten abgelaufen ist, ist ein rechtzeitiger Abschluss der Versicherung wichtig. Eine RSV ohne Wartezeit gibt es im Arbeitsrecht nicht (s.o.). Wenn Sie also glauben, dass Ihnen eine Kündigung droht und Sie noch mind. drei Monate Zeit haben, ist der sofortige Abschluss einer RSV ratsam.

Gibt es Alternativen zu einer Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht?

Es gibt im Arbeitsrecht jedoch auch Alternativen zur RSV, wie zum Beispiel:

  • Gewerkschaften: Diese bieten oft Rechtsberatung und Unterstützung an. Eine Mitgliedschaft kann den Zugang zu rechtlichen Ressourcen erleichtern.
  • Kostenlose Erstberatung: Einige Anwälte bieten eine Erstberatung kostenlos oder zu einem festen Preis an, was hilfreich sein kann, um die Situation zu klären.

TippProzesskostenhilfe: Wer geringes Einkommen und gute Erfolgsaussichten vor Gericht hat, kann auch Prozesskostenhilfe beantragen. Wer genau Anspruch auf diese staatliche Unterstützung hat, erfahren Sie in unserem Beitrag zur Prozesskostenhilfe: So bekommen Sie Unterstützung für Ihr Verfahren.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  1. Wichtiger Hinweis: Alle Angaben unter Vorbehalt. Beiträge können je nach Alter, Wohnort, Selbstbeteiligung und Versicherungsumfang abweichen. ↩︎

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