Vorteile des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Längere Krankheit ist für Beschäftigte und Unternehmen gleichermaßen belastend. Damit die Rückkehr in den Job gelingt, schreibt das Gesetz das sogenannte Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) vor. Es soll helfen, gesundheitliche Probleme zu erkennen, Arbeitsplätze anzupassen und erneute Ausfälle zu vermeiden. Der Prozess ist keine Kontrolle, sondern eine Chance: Arbeitnehmer bleiben im Berufsleben, Arbeitgeber sichern Know-how und vermeiden Kosten. Dieser Beitrag erklärt, wie das BEM funktioniert, wer Anspruch darauf hat und welche Vorteile es bietet.

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Das Wichtigste auf einen Blick:

  • BEM ist Pflicht: Arbeitgeber müssen ein BEM anbieten, wenn Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen krank sind.
  • Ziel: Rückkehr in den Job erleichtern, Arbeitsfähigkeit erhalten, erneute Krankheitszeiten vermeiden.
  • Ablauf: Gespräch zwischen Arbeitgeber, Arbeitnehmer und ggf. Betriebsrat; Analyse der Ursachen, Entwicklung von Lösungen.
  • Maßnahmen: Anpassung des Arbeitsplatzes, Reha-Angebote, Teilhabeleistungen.
  • Vorteile: Weniger Fehlzeiten, geringere Kosten, besseres Betriebsklima und dauerhafte Beschäftigungssicherung.
  • Freiwilligkeit: Arbeitnehmer dürfen BEM ablehnen – ohne arbeitsrechtliche Nachteile.

Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (kurz: „BEM“) ist ein Prozess, in dem Arbeitgeber Arbeitsunfähigkeitsursachen untersuchen. Und gleichzeitig Lösungen suchen, um zukünftige Arbeitsausfälle zu minimieren oder zu reduzieren. Ziel ist es, Arbeitnehmern, die länger als 6 Wochen oder wiederholt krank sind, eine frühe Wiedereingliederung in die Arbeitswelt zu ermöglichen.1 Es geht auch darum, Rehabilitationsleistungen zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit frühzeitig zu erkennen. Und Massnahmen einzuleiten, um den Arbeitsplatz langfristig zu sichern. Mögliche Maßnahmen sind:

  • Teilhabeförderung am Arbeitsplatz
  • Medizinische Rehabilitationsunterstützung
  • Unterstützung im Arbeitsumfeld

Die Rentenversicherung ist der Ansprechpartner für die Teilhabe am Arbeitsplatz sowie medizinische Rehabilitationsleistungen. Die Integrationsämter sind zuständig für die Unterstützung im Arbeitsleben.

Vorteile des BEM für Mitarbeiter und Unternehmen

Das betriebliche Eingliederungsmanagement bringt sowohl für die Mitarbeiter als auch für den Arbeitgeber Vorteile mit sich. Mitarbeiter, die gesund, engagiert und gut ausgebildet sind, sind ein wesentlicher Erfolgsfaktor für ein Unternehmen.

BEM hilft nicht nur, längere Auszeiten aufgrund von Arbeitsunfähigkeit langfristig zu reduzieren. Sondern auch die damit verbundenen Kosten (wie zum Beispiel die Rekrutierung und Schulung von Ersatzpersonal) zu senken. Darüber hinaus bleiben das Fachwissen und die Kompetenz des Mitarbeiters dem Unternehmen erhalten.

Wie funktioniert das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)?

Ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) kann zum Einsatz kommen, wenn ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres mehr als 6 Wochen krankheitsbedingt fehlt. In solchen Fällen sollten Arbeitgeber proaktiv mit diesen Mitarbeitern in Kontakt treten.

Ziel ist es, die Gründe für die Arbeitsunfähigkeit zu ermitteln und gemeinsam Lösungen zu finden. Ggf. unter Beteiligung anderer Beteiligter wie Betriebsrat, Personalrat. Bei schwerbehinderten Mitarbeitern eventuell auch die Schwerbehindertenvertretung und das Integrationsamt, den Betriebsarzt, Personalarzt.

Wenn der betroffene Mitarbeiter dem BEM zustimmt, versammeln Sie alle Beteiligten, um die notwendigen Schritte zu besprechen. In einigen Fällen könnte es ausreichend sein, den Arbeitsplatz auf organisatorischer oder räumlicher Ebene anzupassen. In anderen Situationen könnten jedoch auch folgende Dienstleistungen notwendig sein (inkl. Links zu weiterführenden Informationen):

Diese müssen dann beim zuständigen Leistungsträger beantragt werden. Ermutigen Sie Ihren Mitarbeiter, einen Antrag zu stellen, und unterstützen Sie ihn gegebenenfalls bei der Formularausfüllung. Die Beratungsangebote der Leistungsträger helfen Ihnen und Ihrem Mitarbeiter bei der Auswahl und Beantragung der geeigneten Leistung.

Wichtig: Das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist keine formale Voraussetzung für die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung, aber ein wichtiges prozessuales Pflichtinstrument. Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Unterlässt der Arbeitgeber das BEM, trägt er im Kündigungsschutzprozess die volle Beweislast dafür, dass keine Weiterbeschäftigung oder „leidensgerechte“ Anpassung möglich war.2 In der Praxis bedeutet das: Ohne BEM kann der Arbeitgeber nur ganz schwer belegen, dass es keine alternativen Einsatzmöglichkeiten gegeben hätte. Eine krankheitsbedingte Kündigung ist deshalb häufig sozial ungerechtfertigt und wird von den Gerichten regelmäßig aufgehoben.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

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  1. §167 SGB IX ↩︎
  2. BAG v 10.12.2009 – 2 AZR 400/08 ↩︎

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