Streitwert bei Kündigungsschutzklage

Der Streitwert bei Kündigungsschutzklagen ist für Arbeitnehmer, die von einer Kündigung betroffen sind, eine sehr wichtige Größe. Denn der Streitwert (auch: Prozesswert) ist die Grundlage für die Berechnung von Gerichts- und Anwaltskosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Er zeigt, welchen finanziellen Wert das Gericht einer Kündigungsschutzklage gibt. Für Arbeitnehmer bedeutet das: Je höher das Gehalt, desto höher können grundsätzlich die Kosten des Verfahrens ausfallen.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Streitwert: Der Streitwert (oder „Prozesswert“) bestimmt, wie hoch Gerichts- und Anwaltskosten im Kündigungsschutzverfahren sind. Er entspricht in der Regel dem dreifachen Bruttomonatsgehalt (das „Vierteljahresgehalt“).
  • Kosten: Sowohl Gerichtsgebühren (nach GKG) als auch Anwaltskosten richten sich nach diesem Wert. Bei einem gerichtlichen Vergleich entfallen die Gerichtskosten vollständig.
  • Erhöhung/Minderung: Der Streitwert steigt, wenn zusätzliche Ansprüche eingeklagt werden – etwa auf Zeugnis, Weiterbeschäftigung oder Lohnzahlung – oder mehrere Kündigungen angegriffen werden. Bei sehr kurzer Beschäftigung (unter 6 bzw. 12 Monaten) kann das Gericht einen reduzierten Streitwert ansetzen, z. B. nur ein oder zwei Monatsgehälter.

Was ist eigentlich der “Streitwert”?

Der Streitwert ist der Euro-Wert des Streitgegenstandes in einem Gerichtsverfahren (wird oft auch als „Prozesswert“ bezeichnet), also der Wert, den das Gericht einem Verfahren für die Kostenberechnung zugrunde legt. Er spielt eine wichtige Rolle bei der Berechnung der Gerichts- und Anwaltskosten sowie bei Verfahrensfragen (Zuständigkeiten der Gerichte, Möglichkeit von Rechtsmitteln). Bei einer Kündigungsschutzklage entspricht dieser Wert meistens drei Bruttomonatsgehältern. Ein höheres Gehalt führt somit zu höheren Kosten, während z.B. eine höhere Abfindung keinen Einfluss auf den Streitwert hat. Der Streitwert ist aber nicht der Betrag, den der Arbeitnehmer automatisch zahlen muss.

Im Falle von Rechtsstreitigkeiten über die Kündigung eines Arbeitsvertrages bzw. eines Ausbildungsverhältnisses ist für die Berechnung des Streitwerts i.d.R. maximal das Arbeitsentgelt maßgeblich, das für die Dauer von drei Monaten zu zahlen wäre (zu den streitwerterhöhenden Faktoren kommen wir unten). Das gilt grds. für Gerichts- und Anwaltskosten:

  • Die Gerichtskosten richten sich gemäß dem Gerichtskostengesetz (GKG) immer nach dem Streitwert, auch bei der Kündigungsschutzklage.
    • Wichtig: Bei einem Vergleich entfallen die Gerichtskosten!
  • Sofern keine abweichende Honorarvereinbarung getroffen wurde, richten sich auch die Anwaltsgebühren nach dem Streit- oder Gegenstandswert.

Wichtig für Arbeitnehmer: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht muss die unterlegene Partei die Gerichtskosten grundsätzlich nicht allein tragen. Jede Partei trägt außerdem die eigenen Anwaltskosten selbst. Deshalb ist das Kostenrisiko anders als bei vielen anderen Gerichtsverfahren.

Ermittlung der Höhe des Streitwerts bei Kündigungsschutzklage

Bei einer Kündigungsschutzklage wird der Streitwert in der Regel mit dem Dreifachen des Bruttomonatsgehalts festgesetzt.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer verdient 4.000 € brutto im Monat. Der Streitwert beträgt dann 12.000 €. Dieser Betrag ist nicht die Summe, die der Arbeitnehmer zahlen muss, sondern nur die Grundlage für die Berechnung der Kosten.

Es gibt aber streitwerterhöhende und – mindernde Faktoren. Einerseits führen z.B. weitere Anträge, zum Beispiel auf Auszahlung von Entgelt oder Urlaub, zu einer Erhöhung des Streitwerts. Andererseits kann das Gericht abhängig von der Dauer des Beschäftigungsverhältnisses auch einen geringeren Streitwert festlegen, was die Kosten des Verfahrens reduziert. Beispielsweise wird bei einer Beschäftigungsdauer von bis zu sechs Monaten i.d.R. nur ein Bruttomonatsgehalt als Streitwert angesetzt. Dadurch wird der Arbeitnehmer, der bei extrem kurzer Beschäftigung auch allenfalls eine geringe Abfindung erwarten kann (wenn überhaupt), finanziell entlastet:

Praxistipp:
Viele Arbeitnehmer verzichten aus Angst vor hohen Kosten auf eine Kündigungsschutzklage. Vor einer Entscheidung sollte aber nicht nur der Streitwert betrachtet werden. Gerade bei einer unwirksamen Kündigung kann eine Klage die Verhandlungsposition erheblich verbessern und zu einer Abfindung führen.

Praxistipp:
Prüfen Sie vor einer Kündigungsschutzklage, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht. Viele Versicherungen übernehmen die Kosten eines Arbeitsgerichtsverfahrens, wenn der Versicherungsvertrag die Arbeitsrechtsschutzversicherung umfasst.

Der „normale“ Streitwert bei Kündigungsschutzklage

Wie oben erläutert, beträgt der Streitwert bei Kündigungsschutzklagen normalerweise das Dreifache des Bruttomonatsgehalts (Vierteljahresgehalt), wie die folgende Tabelle zeigt:

Monatsgehalt in € (Brutto)Streitwert
1.000 €3.000 €
1.500 €4.500 €
2.000 €6.000 €
2.500 €7.500 €
3.000 €9.000 €
3.500 €10.500 €
4.000 €12.000 €
5.000 €15.000 €
7.500 €22.500 €
10.000 €30.000 €
15.000 €45.000 €

Streitwertrechner Arbeitsrecht

💡 Hinweis:
Der Streitwert wird nach arbeitsgerichtlicher Praxis geschätzt. Bei komplexen oder kombinierten Klagen kann er abweichen. Für verbindliche Berechnungen empfiehlt sich anwaltliche Beratung.

Streitwerterhöhende Faktoren

Der Streitwert (Prozesswert) einer Kündigungsschutzklage erhöht sich bspw. dann über das Vierteljahresgehalt hinaus, wenn mehrere Kündigungen – etwa eine ordentliche und eine außerordentliche – gleichzeitig angegriffen werden. Jedenfalls dann, wenn jede Kündigung als eigener Streitgegenstand zählt (z. B. unterschiedliche Beendigungszeitpunkte). Außerdem steigt der Prozesswert, wenn neben der Kündigungsschutzklage weitere Anträge gestellt werden, zum Beispiel auf Weiterbeschäftigung, Zeugniserteilung oder Gehaltsnachzahlung, da diese gesondert in die Streitwertberechnung einfließen.

Im Folgenden ein paar Beispiele für häufig mit Kündigungsschutzklage verbundene streitwerterhöhende Faktoren:

GegenstandStreitwert (Richtwert)
Abmahnung 1 Bruttomonatsgehalt pro angegriffener Abmahnung, max. 3 Monatsgehälter (¼ Jahr)
Änderungskündigung 1 bis 3 Bruttomonatsgehälter, je nach Ausmaß der Vertragsänderung
Außerordentliche Kündigung (hilfsw. ordentlich)Maximal ein Bruttovierteljahresverdienst, unabhängig von der Anzahl der Schreiben
Einfaches Zeugnis (Erteilung oder Berichtigung)10 % eines Bruttomonatsgehalts (Achtung, das einfache Zeugnis ist eher die Ausnahme)
Folgekündigungen Keine Erhöhung bei gleichem Beeindigungstermin.
Erhöhung um Entgeltdifferenz bei anderem, späteren Termin, max. der Vierteljahresverdienst pro zusätzlicher Kündigung
Herausgabe Arbeitspapiere 10 % eines Bruttomonatsgehalts
Qualifiziertes Zeugnis (Erteilung oder Berichtigung) Ein Bruttomonatsgehalt, unabhängig von Inhalt oder Dauer der Beschäftigung
Urlaubsanspruch/-entgelt (Zahlung) Höhe des Urlaubsentgelts
Zahlung (z. B. Lohn, Urlaubsentgelt) Höhe des eingeklagten Betrags

Praxistipp:
Nicht jeder zusätzliche Antrag erhöht automatisch den Streitwert. Entscheidend ist, ob der zusätzliche Antrag einen eigenen wirtschaftlichen Wert hat.

Streitwertmindernde Faktoren

Der Prozesswert einer Kündigungsschutzklage kann bei sehr kurzer Beschäftigungsdauer auch unterhalb eines Vierteljahresgehalts festgesetzt werden. Wenn das Arbeitsverhältnis nur wenige Wochen oder Monate dauerte, berücksichtigt das Gericht, dass der wirtschaftliche Wert des Arbeitsplatzes für den Arbeitnehmer geringer ist. Daher wird oft ein geringerer Betrag entsprechend der folgenden Tabelle festgesetzt:

BeschäftigungsdauerStreitwert
bis zu 6 Monateein Bruttomonatsgehalt
bis zu 12 Monatezwei Bruttomonatsgehälter
über 12 Monatedrei Bruttomonatsgehälter

Praxistipp:
Der Streitwert sagt nichts darüber aus, wie erfolgreich eine Kündigungsschutzklage ist. Auch bei einem hohen Streitwert kann ein Verfahren sinnvoll sein, wenn gute Argumente gegen die Kündigung sprechen.

Festlegung und Kontrolle des Streitwertes

Im Falle einer Kündigungsschutzklage legt das zuständige Arbeitsgericht den Streitwert fest. Die Festsetzung erfolgt in einem Streitwertbeschluss, der die Grundlage für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltsgebühren bildet.

Kann man gegen einen zu hohen Streitwert vorgehen?

Ja, gegen die Festsetzung des Streitwerts kann eine Kostenbeschwerde eingelegt werden, wenn man mit der Festsetzung nicht einverstanden ist. Binnen einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung kann man die Beschwerde gegen den Streitwert beim Landesarbeitsgericht einlegen. Das Landesarbeitsgericht prüft, ob der Streitwert korrekt festgesetzt wurde. Sollte das Landesarbeitsgericht der Beschwerde stattgeben, kann es den Prozesswert entsprechend anpassen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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Joschka Gommers

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied Rechtsanwaltskammer Berlin, 2. Staatsexamen

Rechtsanwalt Joschka Gommers ist Gründer der Kanzlei GMRS Legal in Berlin und berät Arbeitnehmer, Führungskräfte und Unternehmen im Arbeitsrecht sowie angrenzenden Gebieten wie dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Seine Schwerpunkte liegen bei Kündigungen, arbeitsrechtlichen Streitigkeiten und Vertragsfragen. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und seiner Zulassung als Rechtsanwalt war er mehrere Jahre in einer mittelständischen Kanzlei sowie in einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig, zuletzt als Senior Associate. Seit 2023 berät er als Gründer von GMRS Legal Mandanten bundesweit im Arbeitsrecht.

Fachgebiete: Arbeitsrecht, Abfindung, Kündigungsschutz, Sozialversicherungsrecht, Steuerrecht

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