

Arbeitszeugnisse haben in den letzten Jahren an Bedeutung verloren – doch in zahlreichen Branchen, gerade im öffentlichen Dienst und im Mittelstand, gelten sie noch immer als wichtiges Dokument über Leistung und Verhalten. Nach einer Kündigung, dem Ablauf eines befristeten Vertrags oder einem Aufhebungsvertrag haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein korrektes, wohlwollendes Zeugnis. Es kann entscheidend sein, wenn sich Beschäftigte neu bewerben oder ihren Karriereweg fortsetzen wollen. Wir erklären, wie Sie Ihr Arbeitszeugnis richtig anfordern, worauf Sie bei der Formulierung achten sollten und was zu tun ist, wenn Ihr Arbeitgeber seiner Pflicht nicht nachkommt.
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Das Wichtigste auf einen Blick
- Nach einer Kündigung, einem Aufhebungsvertrag oder dem Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein schriftliches, wohlwollendes Arbeitszeugnis.
- In vielen Unternehmen verliert das Zeugnis zwar an Bedeutung, in anderen Branchen bleibt es ein zentrales Auswahlkriterium bei Bewerbungen.
- Der Arbeitgeber muss das Zeugnis auf Verlangen ausstellen – am besten schriftlich anfordern und eine Frist setzen.
- Enthält das Zeugnis negative Formulierungen oder versteckte Codes, kann eine Korrektur oder Zeugnisberichtigungsklage helfen.
- Auch nach Probezeit oder fristloser Kündigung besteht ein Anspruch auf Zeugnis
Inhalte
Anspruch auf Arbeitszeugnis
Arbeitnehmer haben grundsätzlich immer ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis, wenn ihr Arbeitsverhältnis endet.1 Danach muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein schriftliches Zeugnis ausstellen, sobald das Beschäftigungsverhältnis beendet ist – unabhängig davon, wer gekündigt hat oder aus welchem Grund das Arbeitsverhältnis endet. Das Zeugnis muss schriftlich, formell in Ordnung und wohlwollend sein.2 Es muss klar und verständlich formuliert sein. Es darf keine versteckten Merkmale oder Formulierungen enthalten. Seit 1.1.2025 kann das Zeugnis mit Einwilligung des Arbeitnehmers auch in elektronischer Form erteilt werden.3
Ein Zeugnis wird nicht immer „automatisch“ erstellt. Vielfach müssen Arbeitnehmer es aktiv anfordern. Erst dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Dokument zeitnah auszuhändigen. Ein Anspruch besteht in allen typischen Fällen:
- Nach einer Kündigung – egal, ob vom Arbeitnehmer oder Arbeitgeber.
- Nach einem Aufhebungsvertrag – häufig mit dem Zusatz „Das Arbeitsverhältnis wurde in beiderseitigem Einvernehmen beendet.“
- Nach Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrags.
- Auch während oder nach der Probezeit, sofern der Arbeitgeber die Leistung bereits ausreichend beurteilen kann.
Ob ein Arbeitnehmer ein einfaches oder ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhält, hängt u.a. von der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Und davon, wie gut der Arbeitgeber die Leistungen einschätzen kann.
Ein einfaches Arbeitszeugnis beschränkt sich auf die Grundangaben – also Art und Dauer der Beschäftigung. Es eignet sich vor allem bei kurzen Tätigkeiten, in der Probezeit oder wenn der Arbeitgeber keine fundierte Leistungsbewertung abgeben kann.
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis geht darüber hinaus: Es enthält zusätzlich eine Bewertung von Leistung, Verhalten und Zusammenarbeit. In der Praxis ist es der Regelfall, da es Bewerbern ein vollständigeres Bild ihrer Tätigkeit vermittelt und von Personalabteilungen meist bevorzugt wird.
Arbeitszeugnis nur auf Anforderung
Arbeitgeber sind nicht zur unaufgeforderten Erstellung von Arbeitszeugnissen verpflichtet. Sobald man als Arbeitnehmer ein Zeugnis verlangen, ist der Arbeitgeber allerdings verpflichtet, dieses auszuhändigen. Falls ein Arbeitgeber die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses verweigert, sollte man dies in mehreren Stufen aktiv einfordern:
- Formelle Aufforderung, ein Arbeitszeugnis zu erstellen
- Vorgesetzte regelmäßig an die Ausstellung erinnern
- Eine konkrete Frist für die Zeugnisausstellung setzen
- Rechtliche Schritte androhen, um Anspruch durchzusetzen
- Ggf. arbeitsrechtlichen Beistand suchen
Arbeitszeugnis Frist: Wie lange muss man warten?
Sobald das Ende des Arbeitsverhältnisses absehbar ist – etwa nach einer Kündigung, dem Ablauf eines befristeten Vertrags oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags – darf der Arbeitnehmer sein Arbeitszeugnis schon vor dem letzten Arbeitstag verlangen. Spätestens am letzten Beschäftigungstag muss es vorliegen.
Auch bei einer fristlosen Kündigung bleibt die Pflicht zur Zeugnisausstellung bestehen. In solchen Fällen sollte der Arbeitgeber das Zeugnis innerhalb weniger Tage aushändigen.
Verzögert sich die Ausstellung ohne ersichtlichen Grund, sollte der Arbeitnehmer aktiv nachhaken und eine konkrete Frist setzen. Nur bei größeren Entlassungswellen darf die Bearbeitung etwas länger dauern.
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Schlechtes Arbeitszeugnis nach Kündigung erhalten?
Wenn ein Arbeitnehmer nach Kündigung seines Arbeitsverhältnisses ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten hat, sollte er dies nicht ohne Weiteres hinnehmen, da es seine zukünftigen Jobchancen beeinträchtigen kann. Es steht ihm zu, eine Korrektur des Zeugnisses zu fordern. Wenn man ein unbefriedigendes Arbeitszeugnis erhalten hat, kann man wie folgt dagegen vorgehen:
- Den Dialog mit dem Arbeitgeber oder der Personalabteilung suchen: Ein negatives Zeugnis muss nicht zwangsläufig auf böse Absicht zurückgehen – manchmal beruht es einfach auf einem Mangel an Kenntnis über die feinen Nuancen der Zeugnissprache. Oftmals kann schon ein klärendes Gespräch mit der Nennung spezifischer Verbesserungsvorschläge Abhilfe schaffen.
- Ein formelles Widerspruchsschreiben verfassen: Sollten keine Anstalten zur Berichtigung seitens des Arbeitgebers erfolgen oder Uneinsichtigkeit herrschen, kann der Arbeitnehmer einen formalen Widerspruch verfassen. In diesem Dokument sollten die beanstandeten Teile des Zeugnisses dargelegt und alternative Formulierungen vorgeschlagen werden. Es ist ratsam, eine Frist von zwei Wochen zur Durchführung der Änderungen im Widerspruchsschreiben zu setzen.
- Eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen: Wenn andere Maßnahmen erfolglos bleiben, besteht als letzte Option der Gang zum Arbeitsgericht. Ein Arbeitnehmer hat nach Erhalt des Zeugnisses eine Frist von drei Wochen, um eine Klage auf Zeugnisberichtigung einzureichen.
Muster-Anschreiben: Arbeitszeugnis anfordern nach Kündigung
Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber nach der Kündigung ein Arbeitszeugnis anfordern möchten, haben wir hier ein Muster erstellt. Sie können das Anschreiben als PDF oder als Word-Dokument downloaden und weiter verarbeiten:
Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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