Kündigung befristeter Arbeitsvertrag: Voraussetzungen, Fristen & Tipps

Befristeter Arbeitsvertrag Kündigung

Kündigung befristeter Arbeitsvertrag: Häufig werden vor allem jüngere Beschäftigte und Angestellte in der Forschung mit Verträgen ausgestattet, die eine Zeitbefristung aufweisen. Solch ein Vertrag läuft mit dem Erreichen des festgelegten Enddatums automatisch aus, es sei denn, es kommt zu einer rechtsgültigen Kündigung im Vorfeld. In welchen Fällen die Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags möglich ist und welche speziellen Aspekte dabei zu berücksichtigen sind, wird im weiterführenden Artikel erläutert.

Kurze Erläuterung zum befristeten Arbeitsvertrag

Laut § 3 Abs. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) ist es möglich, einen Arbeitsvertrag zeitlich zu limitieren. Die Befristung kann klar durch ein Datum im Kalender bestimmt sein oder durch die Natur, den Zweck oder die Eigenschaft der zu leistenden Arbeit festgelegt werden. Nach § 15 TzBfG läuft das Arbeitsverhältnis automatisch zum festgelegten Datum aus, sofern die Befristung rechtmäßig ist. Sollte die Befristung nicht rechtens sein, wandelt sich der befristete Vertrag in ein unbefristetes Anstellungsverhältnis um.

Das bedeutet in der Praxis, dass normalerweise keine Kündigung nötig ist, weil das Beschäftigungsverhältnis per se mit Ablauf der Frist endet. Es kann jedoch Situationen geben, in denen eine Partei das Vertragsverhältnis früher auflösen möchte, was jedoch nur unter bestimmten, streng definierten Bedingungen möglich ist.

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Kündigungsarten bei einem befristeten Arbeitsvertrag

In der Regel ist ein befristeter Arbeitsvertrag darauf ausgelegt, bis zum Erreichen des vereinbarten Enddatums zu laufen, und sieht normalerweise keine regulären Kündigungsmöglichkeiten vor. Dennoch existieren zwei Arten der Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags, die auch hier Anwendung finden können: die außerordentliche und die ordentliche Kündigung.

Außerordentliche Kündigung bei befristetem Arbeitsvertrag

Eine fristlose Kündigung aus einem befristeten Arbeitsverhältnis ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Beispielsweise ist es für den Arbeitgeber möglich, den Vertrag ohne Einhalten einer Frist zu beenden, falls der Arbeitnehmer eine gravierende Verfehlung begeht, die es unzumutbar erscheinen lässt, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Schwere Pflichtverletzungen wie Diebstahl oder heftige Beleidigungen durch den Angestellten könnten hierfür Gründe sein, wobei üblich eine vorangegangene Abmahnung erforderlich ist.

Ebenso hat der Arbeitnehmer das Recht auf eine außerordentliche Kündigung, etwa wenn der Arbeitgeber wiederholt das Gehalt nicht zahlt oder keinen Urlaub gewährt.

Ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags

Im Allgemeinen sind ordentliche Kündigungen bei befristeten Arbeitsvertragen nicht möglich. Ausnahmen von dieser Regel sind folgende:

  • So hat ein Arbeitnehmer mit einer Vertragslaufzeit über fünf Jahre die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von einem halben Jahr zu beenden.
  • Insolvenz des Arbeitgebers: Eine ordentliche Kündigung könnte auch in Betracht gezogen werden, wenn der Arbeitgeber insolvent wird. In diesem Fall darf der Insolvenzverwalter eine ordentliche Kündigung aussprechen, während der Arbeitnehmer normalerweise kein Kündigungsrecht hat.
  • Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag: Außerdem kann eine ordentliche Kündigung ausnahmsweise erlaubt sein, wenn im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag entsprechende Klauseln enthalten sind. Dabei ist es essenziell, dass diese Klauseln klar und nachvollziehbar gestaltet sind, da sie sonst zu Ungunsten des Arbeitgebers interpretiert werden könnten oder eventuell ungültig sind.

Ist im Vertrag eine ordentliche Kündigung zugelassen, greift der allgemeine Kündigungsschutz. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer sich mittels einer Kündigungsschutzklage gegen unberechtigte Kündigungen wehren kann, sofern die notwendigen Kriterien erfüllt sind. Bei einer geplanten ordentlichen Kündigung muss selbstverständlich die vorgeschriebene Kündigungsfrist beachtet werden.

Kündigungsfrist bei befristetem Arbeitsvertrag

In der Regel wird die Kündigungsfrist bei befristeten Arbeitsverträgen vertraglich festgelegt. Dabei müssen mindestens die gesetzlich Kündigungsfristen beachtet werden. Diese sehen wie folgt aus:

BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist
(zum Ende des Kalendermonats)
2 Jahre1 Monat zum Monatsende
5 Jahre2 Monate zum Monatsende
8 Jahre3 Monate zum Monatsende
10 Jahre4 Monate zum Monatsende
12 Jahre5 Monate zum Monatsende
15 Jahre6 Monate zum Monatsende

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Fazit

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet normalerweise automatisch, wenn die festgelegte Dauer abgelaufen ist, und ein genereller Schutz vor Kündigung existiert nicht. Dennoch kann das befristete Arbeitsverhältnis in bestimmten Fällen gekündigt werden, beispielsweise bei Vorhandensein eines triftigen Grundes oder wenn im Vertrag ausdrücklich eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit inklusive Einhaltung der Kündigungsfristen vorgesehen ist.

Innerhalb der Probezeit ist die Aufhebung eines befristeten Vertrages ohne Begründung zulässig, solange sie nicht gegen das Gebot der Gleichbehandlung verstößt. Es gibt jedoch spezielle Situationen, wie bei Schwangerschaft oder bei Vorliegen einer Schwerbehinderung, in denen selbst bei Zeitverträgen ein erweiterter Kündigungsschutz gegeben sein kann. Deshalb ist es empfehlenswert, den eigenen Vertrag genau zu überprüfen und bei Unsicherheiten rechtzeitig juristische Beratung durch einen spezialisierten Anwalt im Arbeitsrecht einzuholen, um Risiken im Zusammenhang mit einer Kündigung zu verringern.

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