Kündigung wegen Bandscheibenvorfall: Handlungsoptionen als Arbeitnehmer

Kündigung wegen Bandscheibenvorfall

Ein Bandscheibenvorfall kann das Leben schlagartig verändern – plötzlich geht nichts mehr, weder körperlich noch beruflich. Viele Beschäftigte fragen sich dann: Darf der Arbeitgeber mich jetzt kündigen? Tatsächlich ist eine solche Kündigung wegen Krankheit nur unter engen Voraussetzungen erlaubt. Entscheidend ist, ob eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit droht und der Arbeitgeber alle Möglichkeiten zur Weiterbeschäftigung geprüft hat. In unserem Artikel erfahren Sie, wann eine Kündigung rechtlich zulässig ist, welche Rechte Arbeitnehmer haben und wie Sie sich im Ernstfall wirksam gegen eine Kündigung wehren können.

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Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Eine Kündigung wegen eines Bandscheibenvorfalls ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
  • Voraussetzung ist eine negative Gesundheitsprognose – der Arbeitgeber muss beweisen, dass Sie dauerhaft nicht arbeiten können.
  • Ohne ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) ist eine krankheitsbedingte Kündigung häufig unwirksam.
  • Arbeitnehmer haben bei Kündigung wegen eines Bandscheibenvorfalls drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage einzureichen (§ 4 KSchG).
  • Eine Abfindung ist gesetzlich nicht garantiert, kann aber oft im Rahmen eines Vergleichs erreicht werden.
  • Wichtig: Ärztliche Nachweise sammeln und anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.

Kann der Arbeitgeber wegen eines Bandscheibenvorfalls kündigen?

Eine krankheitsbedingte Kündigung wegen eines Bandscheibenvorfalls ist theoretisch möglich, jedoch nur unter strengen Voraussetzungen. Der Arbeitgeber müsste nachweisen, dass eine negative Gesundheitsprognose vorliegt – also, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit langfristig bestehen bleibt. In der Praxis wird jedoch oft zugunsten der Arbeitnehmer entschieden, insbesondere wenn der Arbeitgeber zuvor nicht versucht hat, Sie im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) anderweitig einzusetzen. Zudem können Sie die Prognose anfechten, indem Sie eine positive Einschätzung Ihres behandelnden Arztes vorlegen, die auf eine Besserung hinweist.

Kündigung wegen Bandscheibenvorfall: So können sich Arbeitnehmer wehren

Wenn Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie sofort rechtlichen Rat einholen und innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage einreichen. Ein ärztliches Gutachten mit einer positiven Prognose kann Ihnen helfen, die Kündigung erfolgreich anzufechten.

Tipp: Oft haben Arbeitnehmer gute Chancen, eine krankheitsbedingte Kündigung vor Gericht anzufechten und entweder eine Weiterbeschäftigung oder eine Abfindung zu erzielen. Vor allem, wenn das BEM nicht durchgefuehrt wurde. Zwar ist das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) keine formale Voraussetzung für die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung, aber ein wichtiges prozessuales Pflichtinstrument. Unterlässt der Arbeitgeber das BEM, trägt er die volle Beweislast dafür, dass keine Weiterbeschäftigung oder „leidensgerechte“ Anpassung möglich war.2

Zusammengefasst sollten Sie also diese 6 Schritte tun:

  1. Kündigungsschreiben auf formale Fehler prüfen (so z.B. fehlende Unterschrift, falsche Kündigungsfrist).
  2. Prüfen, ob alle Voraussetzungen an eine Kündigung wegen Krankheit gegeben sind. Die genaue Auflistung finden Sie im verlinkten Beitrag.
  3. Ärztliche Nachweise und alle Unterlagen sammeln, die relevant sind.
  4. Kündigungsschutzklage erheben. Nur binnen von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung möglich.
  5. Suchen Sie bei Unsicherheit rechtliche Beratung durch einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt oder gegebenenfalls bei Ihrer Gewerkschaft oder Betriebsrat.
  6. Überlegen, ob bei einer unwirksamen Kündigung für Sie eine Weiterbeschäftigung in Frage kommt oder Sie eine Abfindungszahlung bevorzugen.

Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf eine andere Position versetzen?

Ja, bevor eine krankheitsbedingte Kündigung ausgesprochen wird, muss der Arbeitgeber prüfen, ob eine Versetzung auf eine andere, weniger belastende Position möglich ist. Nur wenn keine geeignete Stelle vorhanden ist, darf er Ihnen kündigen.

Anspruch auf Abfindung bei einer Kündigung wegen Bandscheibenvorfall?

Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht. Dennoch bieten Arbeitgeber oft freiwillig eine Abfindung an, um eine Kündigungsschutzklage zu vermeiden. Lassen Sie sich hierzu von einem Anwalt für Arbeitsrecht beraten.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

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