Paramount Skydance auch in Deutschland vor Stellenabbau?

Paramount Skydance Kündigungen

Nach dem Merger von Paramount Global und Skydance Media sind weltweit bis zu 3.000 Jobs in Gefahr. Wohl auch in Deutschland. Hier sind zwar nur wenige hundert Arbeitsplätze betroffen, erste Signale deuten aber auch in Berlin auf Einschnitte hin. Betroffene sollten sich innerhalb von drei Wochen entscheiden, ob sie sich gegen eine Kündigung wehren wollen.

Hintergrund: Merger von Paramount und Skydance

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Die Federal Communications Commission hat vor kurzem der Übernahme von Paramount durch Skydance zugestimmt. Zuvor hatte Paramount 16 Mio USD an US-Präsident Donald Trump gezahlt. Die Zustimmung hatte aber nichts mit der Klage zu tun, sagte die Federal Communications Commission. Wie auch immer: Das neue Unternehmen vereint Marken wie Paramount Pictures, CBS, Paramount+, Pluto TV, Nickelodeon und MTV. Auch in Deutschland ist Paramount mit TV-Sendern und Streaming-Diensten fest verankert (z.B. Mission Impossible, Jack Reacher).

Der Merger ist damit „durch“ und wie so oft nach einem Merger geht es jetzt darum, „Synergien zu heben“. Also auf Deutsch: Kosten zu senken. Geplant sind offenbar Kosteneinsparungen von über 2 Milliarden US-Dollar pro Jahr – vor allem durch Stellenabbau. Und der soll jetzt schnell gehen: Bis Anfang November 2025 sollen laut Branchenberichten zwischen 2.000 und 3.000 Stellen gestrichen werden. CEO David Ellison kündigte Einsparungen von zwei Milliarden US-Dollar an.

Für Deutschland erwarten Experten, dass nur eine vergleichsweise kleine Zahl an Mitarbeitenden betroffen sein wird. Brancheninsider gehen von wenigen hundert Beschäftigten aus, die hierzulande in den Sendern oder Streaming-Bereichen arbeiten. Dennoch gilt: Die ersten Kündigungen scheinen bereits auf dem Weg zu sein.

Kündigung Paramount Deutschland – wie viele Jobs stehen auf dem Spiel?

Während Paramount Skydance weltweit rund 19.000 Beschäftigte hat, arbeiten in Deutschland Schätzungen zufolge weniger als 500 Mitarbeiter für den Konzern. Sie verteilen sich auf die Sender Nickelodeon, MTV, Comedy Central sowie die Streaming-Sparte Paramount+ und Pluto TV Europe in Berlin. Damit ist klar: Der Personalabbau dürfte hierzulande deutlich kleiner ausfallen als in den USA – doch erste Kündigungen sollen bereits unterwegs zu sein.

Was sollten betroffene Mitarbeiter tun?

Wer in Deutschland arbeitet und eine Kündigung bei Paramount erhält, sollte seine Rechte genau prüfen. Anders als in den USA kann man in Deutschland nicht ohne Weiteres (betriebsbedingt) kündigen, z.B. weil ein „Business Plan“ nach einem Merger Kostensynergien enthält. Das ist gesetzlich klar geregelt und vom Bundesarbeitsgericht mehrfach – z.B. mit Urteil vom 27.09.2012 – entschieden worden.1 

Eine betriebsbedingte Kündigung ist in Deutschland zulässig, wenn:

  • Dringende betriebliche Erfordernisse vorliegen (z. B. wenn Arbeitsplätze durch Umstrukturierungen, Outsourcing, Standortschließungen oder eben Synergieeffekte wegfallen) 
  • Keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit im Unternehmen besteht
  • Eine Sozialauswahl korrekt durchgeführt wurde  und 
  • Der Betriebsrat  angehört wurde.

Vor allem die Sozialauswahl kann Probleme für den Arbeitgeber schaffen. Oft sind Kündigungen dann unwirksam, so dass Arbeitnehmer Anspruch auf Weiterbeschäftigung haben oder eine Abfindung nach Kündigung aushandeln können.

Wichtig ist, schnell zu reagieren: nur innerhalb von drei Wochen nach Kündigung kann man Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Betroffene sollten sich daher sofort rechtlich beraten lassen – entweder durch Fachanwälte für Arbeitsrecht oder mit Unterstützung einer Gewerkschaft. Eine vorhandene Rechtsschutzversicherung kann die Kosten übernehmen; aber Achtung, bei Neuabschluss gelten Wartezeiten.

Sie sind selber von einer Kündigung betroffen oder wollen wissen, wie Sie sich auf eine mögliche Kündigung vorbereiten können? In unseren Blogbeiträgen haben wir viele wichtige Infos für Sie zusammengefasst.
Unsere Top-3 Leseempfehlungen:
Betriebsbedingte Kündigung: Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
5 Dinge, die Sie tun sollten, wenn eine Kündigung droht
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  1. BAG v. 27.09.2012, 2 AZR 520/11 zum Interessenausgleich ↩︎

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