5 Dinge, die Sie tun sollten, wenn eine Kündigung droht

  • Frank Broer
  • 27. September 2024
  • 8:32
Kündigung in Aussicht. Anwalt für Arbeitsrecht finden

Eine Kündigung kommt oft “aus heiterem Himmel”. Aber nicht immer. In vielen Fällen gibt es bereits im Vorfeld relativ klare Anzeichen, dass eine Kündigung durch den Arbeitgeber droht. Wir fassen in diesem Blogartikel zunächst die drei wichtigsten Warnzeichen für eine arbeitgeberseitige Kündigung zusammen. Und geben Ihnen danach fünf Tipps, was Sie in diesem Fall tun sollten. Denn nach Einschätzung unserer Partneranwälte liegen fast die Hälfte aller Arbeitnehmer, die glauben, sie könnten eine Kündigung bekommen, leider letztlich richtig.

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Das Wichtigste auf einen Blick:
  • Anzeichen für eine möglicherweise bevorstehende Kündigung können u.a. die schlechte wirtschaftliche Lage des Unternehmens, ständiges negatives Feedback oder auch plötzliche Veränderungen im Aufgabenbereich sein.
  • Sollten Sie Anzeichen einer möglicherweise bevorstehenden Kündigung wahrnehmen, bewahren Sie Ruhe, schließen eine Rechtsschutzversicherung ab und folgen unseren weiteren Tipps aus diesem Artikel.

Drei Anzeichen, dass eine Kündigung droht

Zunächst wollen wir die wichtigsten Anzeichen, dass eine Kündigung drohen könnte, zusammenfassen. Neben dem bloßen “unguten Gefühl” gibt es nämlich mindestens drei Anhaltspunkte, dass eine Kündigung bevorsteht, die wir im Folgenden mit “absteigendem Härtegrad” vorstellen wollen:

1. Schlechte wirtschaftliche Lage Ihres Arbeitgebers

Unternehmen zeigen oft deutliche Anzeichen, dass Kündigungen bevorstehen könnten. Hier sind einige der wichtigsten Warnsignale:

  • Umsatzeinbrüche und Verlust großer Kunden: Plötzliche Verluste im Umsatz oder der Verlust eines wichtigen Kunden können darauf hindeuten, dass das Unternehmen bald mit Personalmaßnahmen reagieren wird.
  • Stagnierende oder schwache Unternehmensperformance: Längerfristig stagnierende Umsätze und eine allgemein schwache Performance können ebenfalls Indizien dafür sein, dass Kündigungen bevorstehen.
  • Personalkostensenkungen bei börsennotierten Unternehmen: Wenn börsennotierte Unternehmen längere Zeit “unter Plan” operieren, reagieren sie oft mit Personalkostensenkungen, besonders in schlecht laufenden Unternehmensbereichen und Abteilungen.

Weitere Alarmsignale sind:

  • Ausbleibende Investitionen und Zahlungsverzögerungen: Wenn zusätzlich notwendige Investitionen ausbleiben oder es bereits zu Zahlungsverzögerungen kommt, könnte die Lage im Unternehmen noch ernster sein.
  • Geplatzte Finanzierungen: Weiteres Indiz für bevorstehende Entlassungen können geplatzte Finanzierungen sein, bei internationalen Unternehmen auch Maßnahmen in anderen Ländern, die bereits angekündigt sind. Im Berliner Raum sind das zum Beispiel oft gescheiterte Venture Capital-Finanzierungen. Hier lohnt es sich ausnahmsweise mal, “Flurfunk” zu hören und sich Google-Alerts auf das eigene Unternehmen zu setzen.
  • Aufsetzen oder Erweiterung von “Return-to-Office” Programmen: Ein weiteres mögliches Indiz kann auch ein Aufsetzen oder die Erweiterung von Return-to-OfficeProgrammen sein. Wenn zum Beispiel mehr Mitarbeiter aus dem Homeoffice ins Büro zurückgeordert werden, als Arbeitsplätze vorhanden sind, könnte es sich auch um ein verdecktes Outplacement handeln.

2. Dauerndes negatives Feedback

Viele Unternehmen führen jährliche oder halbjährliche Bewertungsgespräche. Wenn man in einem Feedbackgespräch zum zweiten Mal “angezählt” wird, ist die Kündigung oft nicht weit. Auch wenn Ihr Vorgesetzter Sie außerhalb des turnusgemäßen Feedbacks regelmäßig kritisiert, kann dies bedeuten, dass Sie “angezählt” sind. Wenn sich das negative Feedback häuft, und Sie massive Kritik selbst bei Lappalien erfahren, kann das entweder eine Zermürbungstaktik sein – oder der Vorbereitung von (Abmahnung und) Kündigung dienen.

Ähnliches gilt auch ein sog. Performance Improvement Pläne („PIP“). Eigentlich Maßnahmen, die die Arbeitsleistung eines angeblich leistungsschwachen Mitarbeiters (“Low Performers”) verbessern sollen. Tatsächlich oft nur die Vorbereitung einer verhaltensbedingten Kündigung. Zwar setzt eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung schwere Pflichtverstöße voraus. Aber das bedeutet nicht, dass unliebsame Arbeitnehmer nicht auch mal mit einer nur vorgeschobenen Minderleistung gekündigt werden – nach dem Motto „einen Versuch ist es wert”. Und wenn sich der Arbeitnehmer wehrt und es zu einem Prozess vor dem Arbeitsgericht kommt, kann man die fehlenden Kündigungsgründe ja vielfach im Rahmen einer gerichtlichen Einigung durch eine höhere Abfindung ersetzen. Seltene, aber eindeutige Indizien sind auch die Erteilung einer “förmlichen” Abmahnung oder eine Androhung der Kündigung durch Ihren Vorgesetzten im Feedbackgespräch.

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3. Unerwartete Änderungen

Vorweg: Veränderungen im Aufgabenbereich sind normal und müssen nicht zwangsläufig auf eine bevorstehende Kündigung hinweisen. Doch wenn zusätzlich negative Indizien wie schlechtes Feedback hinzukommen, sollten Sie aufmerksam werden. Besonders dann, wenn die Veränderungen wenig sinnvoll erscheinen.

Veränderungen im Aufgabenbereich
  • Verlagerung von Aufgaben: Wenn wichtige Aufgaben an Kollegen übertragen werden, z.B. die Betreuung wichtiger Kunden.
  • Gemeinsame Aufgabenbearbeitung: Ihre bisherigen Kernaufgaben werden plötzlich von Ihnen und Ihren Kollegen gemeinsam betreut.
  • Einarbeitung eines neuen Kollegen: Sie arbeiten einen neuen Kollegen ein, der fast genau Ihr Stellenprofil hat.
  • Gefühl der Isolation: Ihre Kernaufgaben werden so stark reduziert, dass Sie das Gefühl haben, aufs Abstellgleis geschoben zu werden. Dies kann auf „Mobbing durch Langeweile“ hinweisen. Im “einfachsten” Fall greifen Sie als Mobbingopfer dann zur Eigenkündigung und sparen dem Unternehmen Kosten und Abfindung.
Überhäufung mit Arbeit
  • Überhäufung mit Arbeit: Während Ihre Kollegen einen 9-5-Job haben, werden Sie grundlos mit Arbeit überhäuft. Diese Überlastung kann absichtlich herbeigeführt sein, um Sie zu Fehlern zu treiben, die dann als Grund zur Abmahnung dienen können, um Ihnen später zu kündigen. In vielen Fällen kann diese Überlastung aber auch zu einer Eigenkündigung führen. Das erspart dem Unternehmen Kosten und Abfindung.
Verändertes Verhalten des Vorgesetzten
  • Fehlende Wertschätzung: In Meetings werden Sie von Ihrem Vorgesetzten respektlos behandelt, Ihre Meinungen und Beiträge werden ignoriert oder abgewertet oder Ihr Vorgesetzter interessiert sich plötzlich für jedes Detail Ihrer Arbeit, oft auch in größeren Meetings.
  • Isolation: Wichtige Informationen fließen plötzlich an Ihnen vorbei? Kann ein einfaches Kommunikationsproblem sein, eventuell aber auch ein Anzeichen für eine gezielte Isolation.
  • Wissensentzug: Sie sollen plötzlich alle Kontakte, Kunden- und Projektdaten mit Kollegen teilen, während andere nicht dazu aufgefordert werden. Dies könnte darauf abzielen, Ihnen vor einer geplanten Kündigung „Herrschaftswissen“ zu entziehen.

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Fünf Maßnahmen, die Sie ergreifen sollten, wenn Kündigung droht

Wenn eine Kündigung bevorsteht, gilt zuerst: Ruhe bewahren. Wenn Sie die oben beschriebenen Warnzeichen erkannt haben, gibt Ihnen das einen entscheidenden Vorsprung. Jetzt heißt es, überlegt und strategisch zu handeln. Hier sind fünf Maßnahmen, die Sie ergreifen sollten:

Klarheit über die eigenen Ziele verschaffen

Hängen Sie an Ihrer aktuellen Tätigkeit? Zum Beispiel, weil diese inhaltlich hochspannend und extrem gut bezahlt ist? Sind die Arbeitszeiten für Sie optimal, haben Sie 5 Tage Homeoffice, „Workation-Regeln“ oder liegt das Büro verkehrsgünstig „ums Eck“? Sind Ihre Kollegen gleichzeitig Ihre besten Freunde? Dann lohnt es sich vielleicht, um Ihren Job zu kämpfen. Indem Sie sich anstrengen, Erfolge realisieren und kommunizieren (frei nach dem Motto „Tue Gutes und rede darüber“). Und ggf. das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten suchen, um etwaige Probleme offen anzusprechen und Leistungsbereitschaft und Lösungswillen zu signalisieren.
Falls Ihr aktueller Job aber nicht ganz so attraktiv sein sollte wie der oben beschriebene Traumjob, können Sie in einer solchen Situation immer auch „zweigleisig“ fahren. Indem Sie einerseits um Ihren Job kämpfen (s.o.). Andererseits aber schonmal Ihre Fühler ausstrecken, ob es Alternativen gibt, die vielleicht inhaltlich noch spannender als Ihre aktuelle Tätigkeit – und besser bezahlt. Und versuchen, den möglichen Jobwechsel auf jeden Fall mit einer fairen Abfindung zu „versüßen“. Dazu sollten Sie die folgenden Tipps in Erwägung ziehen:

Fühler nach neuen Jobs ausstrecken

Erster Schritt: Ihr Profil auf LinkedIn (oder Xing) aktualisieren. Dann auf den üblichen Kanälen aktiv auf die Suche gehen, Ihre Bewerbungsunterlagen aktualisieren und gezielt Bewerbungen schreiben. In vielen Positionen ist es absolut empfehlenswert, Headhunter auch proaktiv zu kontaktieren und alte Kontakte zu reaktivieren. Wichtig ist dabei, dass die Personalberater in Ihrem Bereich und Ihrer Branche spezialisiert sind. Wenn Sie ohnehin regelmäßig von Headhuntern angesprochen werden, wissen Sie wahrscheinlich sowieso, mit wem Sie reden sollten.

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Rechtsschutzversicherung abschließen

Das ist der einfachste und offensichtlichste Schritt, wenn eine Kündigung droht: Wenn man sich gegen eine Kündigung wehren will oder eine höhere Abfindung erreichen will, sollte man unbedingt einen Anwalt beauftragen. Das kostet Geld – und in erster Instanz tragen Sie die Kosten vor dem Arbeitsgericht selber. Und da kommt die Rechtsschutzversicherung ins Spiel.
Aber: Natürlich gibt es hier “Wartefristen” zu beachten. Typischerweise schließt die Versicherung die Leistung für anwaltliche Unterstützung bei Kündigungen innerhalb der ersten 3-6 Monate aus. Das hängt aber vom Tarif ab – und es lohnt sich, das “Kleingedruckte” genau zu lesen. Einige wenige Anbieter stellen auch Arbeitsrechtsschutzversicherungen “ohne Wartezeit” zur Verfügung. Auch hier sollten Sie die Versicherungsbedingungen und alle entstehenden Kosten sorgfältig prüfen.

Kassensturz machen

Wenn eine Kündigung droht, sollten Sie vielleicht auch einmal Ihre Finanzen kontrollieren. Muss Ihr Urlaub, Autokauf oder sonstige größere Anschaffungen genau jetzt sein? Sollten Sie feststellen, dass Ihre Finanzpolster unzureichend sind und Sie Ausgaben nicht sinnvoll einschränken können, sollten Sie bei einer erwarteten Kündigung unbedingt versuchen, Ihre Abfindungshöhe zu maximieren.

Ihre Ansprüche absichern

Nach einer Kündigung wird man heutzutage oft sofort freigestellt. Und hat entsprechend keinen Zugriff mehr auf Systeme und Daten – die man aber gerade nach der Kündigung nochmal gut gebrauchen könnte. Deshalb ist es mit Blick auf einen möglichen Arbeitsgerichtsprozess wichtig, rechtzeitig auch Ihre “sonstigen” Ansprüche zu dokumentieren. Dazu gehört, dass man die Überstundennachweise ausdruckt. Abrechnungen, Listen und Nachweise für entstandene Überstunden, insbesondere wenn diese nicht abgegolten sind, können da sehr hilfreich sein. Sie sollten auch die Grundlagen für Boni, Provisionen, sonstige variable Vergütungen speichert. Denken Sie ggf. an Ihre Aktienoptionsprogramme. Falls noch nicht geschehen, sollten Sie auch die Bonusvereinbarung anfordern (und dies ebenfalls dokumentieren). Das sind alles wichtige Beweismittel in einem etwaigen späteren arbeitsgerichtlichen Verfahren, mit dem Sie die Vergleichssumme im Einzelfall deutlich erhöhen können. Machen Sie Ihren Anwalt auf diese Unterlagen aufmerksam! Aber Achtung, alles im Rahmen der betrieblichen Regelungen z.B. zur IT-Nutzung.

Zusammenfassung: Wo Rauch ist, ist (oft) auch Feuer…

Im Zweifel raten wir Ihnen, unsere fünf Maßnahmen sicherheitshalber alle anzugehen, wenn eine Kündigung droht. Wir wollen Ihnen keine Angst machen, aber nach unserer Erfahrung liegt man mit einem “dummen Gefühl” bei einer drohenden Kündigung leider oft richtig. Nach Einschätzung unserer Partneranwälte erhalten ca. 40 % der Arbeitnehmer, die glauben, dass sie eine Kündigung bekommen, innerhalb der nächsten 3-6 Monate tatsächlich eine Kündigung. Und wenn diese vorliegt, hat man nur noch drei Wochen Zeit, sich zu wehren. Das Kündigungs­schutz­gesetz ermöglicht es Arbeitnehmern zwar, die Kündigung vom Arbeits­gericht über­prüfen zu lassen. Viel Zeit bleibt dafür jedoch nicht. Wenn Sie die 3-Wochenfrist versäumen, wird die Kündigung wirk­sam, selbst wenn sie eigentlich nicht wirksam war.

Und um vor Gericht zu gehen, benötigen Sie im Normalfall anwalt­liche Beratung. Theoretisch können Arbeitnehmer auch auf eigene Faust prozessieren. In der ersten Instanz vor deutschen Arbeits­gerichten gibt es keinen Anwalts­zwang. Davon können wir aber nur abraten. Ihre Chancen auf eine hohe Abfindung sind deutlich höher, wenn ein Experte die Klage vorbereitet und die Verhand­lungen über­nimmt. Einen guten Anwalt können Sie zum Beispiel hier auf AbfindungsHero finden. Oder Ihre Ansprüche – für den „Falle eines Falles“ – hier überprüfen:

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