Wie hoch ist Ihre Abfindung nach X Jahren Betriebszugehörigkeit?

Abfindung nach Jahren

Abfindung nach X Jahren: Sie möchten wissen, wie hoch Ihre Abfindung nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit ist? Kein Problem! Wir haben eine Abfindungstabelle für Sie erstellt aus der Sie ablesen können, wie hoch Ihre Regelabfindung ist. In einer zweiten Tabelle können Sie für Ihren individuellen Fall mögliche Potenziale bei Ihrer Abfindung oberhalb der Regelabfinung herauslesen. Sie haben außerdem die Möglichkeit, Ihre individuelle Abfindung mit unserem Abfindungsrechner zu ermitteln. Beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei nur um Erfahrungswerte handelt, weil die Abfindungshöhe immer Verhandlungssache ist.

Habe ich Anspruch auf die Zahlung einer Abfindung?

Nein! Auch wenn Kündigungsschutzklagen in den meisten Fällen mit der Zahlung einer Abfindung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer enden, gibt es (von seltenen Ausnahmefällen wie beispielsweise Sozialplanabfindungen oder vertraglichen Abfindungszahlungen abgesehen) keinen Anspruch auf eine Abfindung. Abfindungen werden also freiwillig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgehandelt und vereinbart.

Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache

Es ist wichtig zu beachten, dass die Höhe der Abfindung nach X Jahren nur grob anhand einer „Faustformel“ bestimmt werden kann, weil sie von vielen individuelle Faktoren beeinflusst wird. Aspekte wie das Alter, der Familienstand, die Gründe der Beendigung des Arbeitsverhältnisse, das Prozessrisiko bei einer Kündigungsschutzklage und (wichtig!) das Verhandlungsgeschick können zu höheren oder niedrigeren Summen führen. Die folgenden Abfindungstabellen können daher nur als Richtlinien dienen. Es empfiehlt sich daher, professionellen Rat einzuholen, um eine genaue Einschätzung zu erhalten und sicherzustellen, dass eine faire und angemessene Entschädigung gewährleistet ist.

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Abfindungstabelle: Wie hoch ist Ihre Abfindung nach X Jahren?

BeschäftigungsdauerRegelabfindungGute AbfindungHohe Abfindung
Abfindung nach 1 Jahr0,5 x Bruttogehalt1,0 x Bruttogehalt1,5 x Bruttogehalt
Abfindung nach 2 Jahren1,0 x Bruttogehalt2 x Bruttogehalt3 x Bruttogehalt
Abfindung nach 3 Jahren1,5 x Bruttogehalt3 x Bruttogehalt4,5 x Bruttogehalt
Abfindung nach 4 Jahren2 x Bruttogehalt4 x Bruttogehalt6 x Bruttogehalt
Abfindung nach 5 Jahren2,5 x Bruttogehalt5 x Bruttogehalt7,5 x Bruttogehalt
Abfindung nach 10 Jahren5 x Bruttogehalt10 x Bruttogehalt15 x Bruttogehalt
Abfindung nach 15 Jahren7,5 x Bruttogehalt15 x Bruttogehalt22,5 x Bruttogehalt
Abfindung nach 20 Jahren10 x Bruttogehalt20 x Bruttogehalt30 x Bruttogehalt
Abfindung nach 25 Jahren12,5 x Bruttogehalt25 x Bruttogehalt37,5 x Bruttogehalt
Abfindung nach 30 Jahren15 x Bruttogehalt30 x Bruttogehalt45 x Bruttogehalt
Abfindung nach 35 Jahren17,5 x Bruttogehalt35 x Bruttogehalt52,5 x Bruttogehalt
Abfindung nach 40 Jahren20 x Bruttogehalt40 x Bruttogehalt60 x Bruttogehalt

Regelabfindungstabelle: Wie hoch ist Ihre Abfindung nach X Jahren?

Bruttomonatsgehalt /
Beschäftigungsdauer
2.000€3.000€4.000€5.000€6.000€8.000€10.000€
Abfindung nach 1 Jahr1.000€1.500€2.000€2.500€3.000€4.000€5.000€
Abfindung nach 2 Jahren2.000€3.000€4.000€5.000€6.000€8.000€10.000€
Abfindung nach 3 Jahren3.000€4.500€6.000€7.500€9.000€12.000€15.000€
Abfindung nach 4 Jahren4.000€6.000€8.000€10.000€12.000€16.000€20.000€
Abfindung nach 5 Jahren5.000€7.500€10.000€12.500€15.000€20.000€25.000€
Abfindung nach 10 Jahren10.000€15.000€20.000€25.000€30.000€40.000€50.000€
Abfindung nach 15 Jahren15.000€22.500€30.000€37.500€45.000€60.000€75.000€
Abfindung nach 20 Jahren20.000€30.000€40.000€50.000€60.000€80.000€100.000€
Abfindung nach 25 Jahren25.000€37.500€50.000€62.500€75.000€100.000€125.000€
Abfindung nach 30 Jahren30.000€45.000€60.000€75.000€90.000€120.000€150.000€
Abfindung nach 35 Jahren35.000€52.500€70.000€87.500€105.000€140.000€175.000€
Abfindung nach 40 Jahren40.000€60.000€80.000€100.000€120.000€160.000€200.000€

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Berechnungsformel für die Abfindung

Um die Höhe der Abfindung zu ermitteln, wird meistens die folgende Formel verwendet werden:

0,5 x Betriebs­zugehörigkeit (Jahren) x Bruttomonatsgehalt (€) = Abfindung

Bei einer Kündigung mitten im Jahr wird ab 6 Monaten auf ein volles Jahr aufgerundet. Es ist wichtig zu beachten, dass der Faktor 0,5 lediglich als Richtwert dient. Der tatsächliche Faktor kann von diesem Wert abweichen und sollte individuell betrachtet werden. So können etwa das Alter des Arbeitnehmers, der Grund der Kündigung, ein hohes Prozessrisiko des Arbeitgebers bei einer Kündigungsschutzklage oder ein besonderer Kündigungsschutz (z.B. für Betriebsräte und Behinderte) dazu führen, dass der Faktor erhöht wird und die Abfindung dadurch größer wird.

Wichtige Info zum Bruttogehalt: Zusätzlich zum Monatsbruttogehalt sollten auch folgende Vergütungsformen bei der Berechnung der Abfindung berücksichtigt werden:

  • Bonuszahlungen
  • Prämien
  • Urlaubsgeld
  • Weihnachtsgeld
  • Geldwerte Vorteile (wie beispielsweise Sachleistungen)
  • Betriebliche Altersvorsorge
  • Provisionen
  • Dienstwagen

Diese Vergütungsbestandteile sollten in die Gesamtberechnung einbezogen werden, um eine genaue und faire Abfindungshöhe zu ermitteln. Es ist wichtig, alle relevanten Aspekte des Einkommens bei der Abfindungsberechnung zu berücksichtigen.

Um eine genaue Berechnung der Abfindung nach X Jahren Betriebszugehörigkeit zu erhalten, ist es ratsam, rechtlichen Rat einzuholen. Fachanwälte für Arbeitsrecht können nicht nur viel besser einschätzen, welche Abfindungssumme realistisch ist. Aufgrund ihrer Verhandlungserfahrung helfen sie dabei, diese dann gegenüber dem Arbeitgeber auch durchzusetzen.

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