Prozesskostenhilfe: So bekommen Sie Unterstützung bei Ihrem Arbeitskampf

  • Timo Sauer
  • 4. September 2024
  • 22:33
Prozesskostenhilfe Kündigungsschutzklage

Die Prozesskostenhilfe im Arbeitsrecht ist für viele Arbeitnehmer eine entscheidende Unterstützung, wenn es darum geht, sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung zu verteidigen. Gerade bei Kündigungsschutzklagen stellen die damit verbundenen Kosten oft eine erhebliche Hürde dar. Doch wie kann man sicherstellen, dass man Anspruch auf diese finanzielle Hilfe hat? In diesem Artikel bieten wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die Prozesskostenhilfe im Arbeitsrecht. Wir erklären, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, wie das Antragsverfahren funktioniert und geben Ihnen wertvolle Tipps, um Ihre Chancen auf eine Bewilligung zu erhöhen. Lassen Sie sich von den finanziellen Aspekten eines Rechtsstreits nicht abschrecken – erfahren Sie, wie Sie Ihre Rechte effektiv verteidigen können.

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Das Wichtigste in Kürze
  • Die Prozesskostenhilfe ist eine staatliche Unterstützung für einkommensschwache Personen.
  • Besonders vor dem erstinstanzlichen Arbeitsgericht ist die Prozesskostenhilfe relevant, da jede Partei ihre Anwaltskosten selbst tragen muss.
  • Wer finanziell bedürftig ist, gute Erfolgsaussichten vor Gericht hat und nicht mutwillig ist, kann Prozesskostenhilfe beantragen.
  • Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird beim zuständigen Arbeitsgericht gestellt.
  • Je nach Vermögenssituation müssen sie die Prozesskostenhilfe zurückzahlen. Innerhalb von vier Jahren können die Raten aber je nach Entwicklung angepasst werden.

Prozesskostenhilfe im Arbeitsrecht: staatliche Unterstützung 

Prozesskostenhilfe (PKH) ist eine staatliche Unterstützung, die es einkommensschwachen Personen ermöglicht, ihre rechtlichen Interessen vor Gericht wahrzunehmen, ohne die Kosten für Gerichtsverfahren und Anwälte selbst tragen zu müssen. Dadurch erhalten auch Bürger mit finanziellen Engpässen die Möglichkeit, ihre rechtlichen Ansprüche geltend zu machen.

Im Arbeitsrecht ist die Prozesskostenhilfe besonders relevant, da jede Partei ihre Anwaltskosten in der ersten Instanz, also vor dem Arbeitsgericht, selbst tragen muss – und zwar unabhängig davon, ob man den Prozess gewinnt oder nicht. Die hohen Kosten eines Rechtsstreits schrecken daher viele Arbeitnehmer ab, die sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung im Wege der Kündigungsschutzklage wehren möchten.  Im Falle der Prozesskostenhilfe werden alle anfallenden Gebühren und Auslagen nicht mit der betreffenden Person, sondern direkt mit der Staatskasse abgerechnet. Je nach finanzieller Situation können die Kosten dabei vollständig entfallen. Es kann aber auch sein, dass sie in Form von Raten zurückgezahlt werden müssen.

Wer sich einen Überblick über die anfallenden Kosten im Rahmen einer Kündigungsschutzklage verschaffen möchte, kann sich hier informieren. Wichtig zu beachten ist, dass die Prozesskostenhilfe nicht die gegnerischen Anwaltskosten übernimmt. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht ist das kein Problem, da jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst trägt. In der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht muss jedoch die unterlegene Partei die Kosten des gegnerischen Anwalts übernehmen. Diese Kosten sind nicht von der Prozesskostenhilfe abgedeckt. Daher ist es essentiell, das Kosten-Nutzen-Verhältnis sorgfältig abzuwägen, bevor man den Schritt vor Gericht wagt. Aufgrund der komplexen rechtlichen Fallkonstellationen ist es ratsam, die Unterstützung eines spezialisierten Anwalts für Arbeitsrecht in Anspruch zu nehmen.

Wer hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe?

Wer Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat, regelt § 114 ZPO. Dafür müssen folgenden Voraussetzungen gegeben sein:

  • Finanzielle Bedürftigkeit: Man muss aufgrund seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sein, die Prozesskosten vollständig, teilweise oder nur in Raten zu tragen.
  • Aussicht auf Erfolg: Die Klage muss hinreichende Aussichten auf Erfolg haben, das heißt, sie darf nicht von vornherein aussichtslos sein.
  • Keine Mutwilligkeit: Die Klage darf nicht mutwillig sein, was bedeutet, dass eine vernünftige Person, die nicht auf Prozesskostenhilfe angewiesen ist, unter Abwägung des Kostenrisikos und Erfolgsaussichten, den Prozess eher nicht führen würde.
  • Keine Übernahme durch Rechtsschutzversicherung: Die Kosten dürfen nicht bereits durch eine bestehende Rechtsschutzversicherung abgedeckt sein.

Sind diese Bedingungen erfüllt, kann die Prozesskostenhilfe beantragt und gewährt werden.

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Rechtsschutzversicherung oder Prozesskostenhilfe?

Es ist jedoch wichtig zu überprüfen, ob Ihre Rechtsschutzversicherung auch arbeitsrechtliche Angelegenheiten abdeckt, da nicht alle Versicherungen solche Streitigkeiten vollständig übernehmen.

Dennoch gibt es Situationen, in denen Sie trotz einer Rechtsschutzversicherung Prozesskostenhilfe erhalten können:

  1. Wenn sie keine Deckungszusage bekommen, also keine verbindliche Zusicherung der Versicherung, die Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen.
  2. Wenn die Versicherungssumme nicht reicht, um den gesamten Prozess zu finanzieren.
  3. Wenn Sie bestimmte Kosten selbst tragen müssen oder es andere Gründe gibt, warum nicht alle Kosten gedeckt sind.

Prozesskostenhilfe: Wann gilt man als finanziell bedürftig? 

Die finanzielle Bedürftigkeit wird anhand von mehreren Kriterien berechnet. Außerdem kann anhand dieser Rechnung auch beurteilt werden, ob die Prozesskosten mit oder ohne Ratenzahlung bewilligt werden. 

Schritt 1: Ermitteln Sie Ihre monatlichen Einkünfte!

Neben Ihrem monatlichen Nettoeinkommen kommen dabei auch folgende Einkünfte hinzu:

  • Regelmäßige Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung usw.
  • Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit
  • Kindergeld (wenn es Ihnen direkt zufließt)
  • Wohngeld
  • Sozialleistungen
  • Pensionen und Renten
  • Unterhaltszahlungen

Unregelmäßige Einkünfte werden auf das Jahr hochgerechnet und durch zwölf geteilt, um einen monatlichen Durchschnitt zu ermitteln. Zweckgebundene Leistungen, wie Pflegegeld, werden aber nicht einbezogen.

Schritt 2: Ziehen Sie laufende Ausgaben ab!

Von Ihren Einkünften werden monatliche Ausgaben abgezogen, darunter:

  • Miete und Nebenkosten
  • Fahrtkosten zur Arbeit
  • Notwendige Versicherungen (Lebensversicherung, Hausrat, Haftpflicht)

Nicht abzugsfähig sind Kosten für Luxusgüter, wie Yachtunterhaltung oder Ferienhäuser.

Schritt 3: Rechnen Sie die aktuellen Freibeträge an!

Nach der Prozesskostenhilfebekanntmachung können Freibeträge von den Einkünften abgezogen werden. Hier die Freibeträge aus dem Jahr 2024:

  • 282 Euro für Berufstätige
  • 619 Euro für jeweils die antragstellende Partei und ihren Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner
  • 496 Euro für unterhaltsberechtigte Erwachsene im Haushalt
  • 518 Euro für Jugendliche (14-17 Jahre)
  • 429 Euro für Kinder (6-13 Jahre)
  • 393 Euro für Kinder unter 6 Jahren

Beachten Sie, dass für die bayerischen Landkreise Fürstenfeldbruck, Starnberg und München sowie für die Landeshauptstadt München höhere Freibeträge gelten. Diese können Sie der Prozesskostenhilfebekanntmachung 2024 entnehmen.

Schritt 4: Geben Sie Ihr verwertbares Vermögen an!

Prinzipiell müssen Sie vorhandenes Vermögen für eine Kündigungsschutzklage einsetzen, jedoch gibt es Ausnahmen. Nicht zu verwerten sind:

  • Geldvermögen bis 10.000 Euro
  • Selbstbewohnte Immobilien (kann jedoch belastet werden)
  • Altersvorsorgevermögen
  • Notwendige Vermögenswerte für die Berufsausübung

Im Gegensatz dazu müssen vermietete Immobilien oder Lebensversicherungen aufgelöst oder beliehen werden, bevor Prozesskostenhilfe beansprucht werden kann.

Haben Sie nun Ihre monatlichen Nettoeinkünfte zusammengerechnet und davon dann laufende Ausgaben sowie die Freibeträge abgezogen, erhalten Sie den Wert des einzusetzenden Einkommens. Die Monatsraten betragen die Hälfte des berechneten Wertes. Beträgt der Wert der Monatsrate weniger als 10 €, wird die Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung, also kostenlos bewilligt.

Wenn Ihr einzusetzendes Einkommen mehr als 600 € beträgt, beträgt die monatliche Rate 300 € plus den Betrag, der über 600 € hinausgeht.

Beispiel: 800 € als einzusetzendes Einkommen

Einzusetzendes Einkommen:            800 €

Abzug                                            – 600 €

                       —————————————–

Betrag über 600 €:                          200 €

+ Pauschaler Betrag:                       300 €

                      —————————————–

Gesamt:                                          500 €

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Rechenbeispiele zur Prozesskostenhilfe

Beispiel 1: Arbeitnehmerin Anna ist nicht verheiratet und hat ein 8-jähriges Kind. Sie verdient monatlich 2000 € netto und erhält 250 € Kindergeld. Ihre Wohnung kostet sie mit Nebenkosten 800 €. Ansonsten verfügt sie über kein weiteres Vermögen.

Nettoeinkommen+ 2000 €
Kindergeld+ 250 €
Warmmiete mit Nebenkosten – 800 €
Freibetrag für die Partei selbst – 619 €
Freibetrag für erwerbstätigen Antragsteller– 282 €
Freibetrag für unterhaltsberechtigtes Kind– 429 €
Einzusetzendes Einkommen+ 120 €
Ergibt eine Monatsrate, die 50 % beträgt+ 60 €

Diese Rate i.H.v. 60 € sind bis zur vollständigen Deckung der Prozesskosten zu zahlen, jedoch insgesamt nicht länger als 48 Monate. Wenn nach 48 Monaten also die Prozesskosten noch nicht abbezahlt sind, bleibt der Staat auf den restlichen Kosten sitzen.

Beispiel 2: Nehmen wir diesmal an, dass Anna ein Nettoeinkommen von 1500 € statt 2000 € hat. Das einzusetzende Einkommen beträgt also -380 €, im Gegensatz zu den zuvor berechneten +120 €.

Dieser Wert ist negativ und liegt damit unter der 10 €-Grenze, sodass Anna ratenfrei Prozesskostenhilfe erhält.

Im Einzelfall kann die Berechnung schnell ziemlich komplex werden. Am besten kann Ihnen hierbei ein Anwalt helfen.

Antragstellung beim Arbeitsgericht

Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird beim zuständigen Arbeitsgericht gestellt. Die örtliche Zuständigkeit eines Arbeitsgerichts richtet sich hauptsächlich nach dem Standort des Arbeitgebers oder seiner Niederlassung sowie dem Ort, an dem die Arbeit tatsächlich verrichtet wird. Dies ist in § 48 des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) festgelegt. Die Bearbeitungszeit für den Antrag auf Prozesskostenhilfe variiert. In der Regel sollten Sie jedoch mit einer Bearbeitungszeit von wenigen Wochen rechnen. Ist das Gericht überlastet oder handelt es sich um einen komplizierten Fall, kann sich die Bewilligung aber auch einige Monate ziehen. Der Antrag sollte folgende Schritte beinhalten:

  • Formular ausfüllen: Das offizielle Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“ ausfüllen, das bei den Gerichten oder online erhältlich ist. Wenn nicht nur die Gerichtskosten, sondern auch die Kosten für den Rechtsanwalt übernommen werden sollen, müssen Sie im Antragsformular zusätzlich angeben, welchen Anwalt Sie beauftragen möchten. Dafür müssen Sie die Beiordnung des von Ihnen ausgewählten Anwalts beantragen.
  • Belege beifügen: Einkommensnachweise, Mietverträge, Kontoauszüge und Vermögensnachweise beilegen.
  • Anwalt einschalten: Ein Anwalt kann helfen, den Antrag korrekt zu stellen und die Erfolgsaussichten der Klage zu beurteilen.
  • Einreichung: Den vollständigen Antrag bei Gericht einreichen.

Welche Unterlagen und Nachweise sind für den Antrag erforderlich?

Um die Prozesskostenhilfe zu beantragen, benötigen Sie:

  • Einkommensnachweise (Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Sozialleistungen)
  • Kontoauszüge der letzten Monate
  • Mietvertrag oder Nachweise über Wohnkosten
  • Unterhaltspflichten (Geburtsurkunden der Kinder, Unterhaltsverpflichtungen)
  • Nachweise über Vermögen (Sparbücher, Bausparverträge)

Kann mein Antrag auf Prozesskostenhilfe abgelehnt werden?

Der Antrag auf Prozesskostenhilfe bei einer Kündigungsschutzklage kann abgelehnt werden. Dies kann der Fall sein, wenn:

  • der Antragsteller über ausreichend finanzielle Mittel verfügt,
  • die Erfolgsaussichten der Klage als gering eingestuft werden,
  • oder die Klage als mutwillig erscheint.

Außerdem kann der Antrag beim Unterschreiten der Bagatellgrenze abgelehnt werden. Wenn die Kosten des Verfahrens voraussichtlich vier Monatsraten und die aus dem vorhandenen Vermögen aufzubringenden Beträge nicht übersteigen, wird angenommen, dass die Partei die Kosten selbst tragen kann.

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Rückzahlung der Prozesskostenhilfe bei Verbesserung der wirtschaftlichen Lage

Die Verpflichtung, dem Gericht Änderungen der finanziellen Verhältnisse mitzuteilen, besteht nicht nur während des Gerichtsverfahrens, sondern endet erst vier Jahre nach Abschluss des Verfahrens.

Wenn Ihnen Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlung bewilligt wurde, muss nur dann zurückgezahlt werden, wenn sich die finanzielle Lage des Antragstellers innerhalb von vier Jahren nach Prozessende wesentlich verbessert. Eine wesentliche Verbesserung des Einkommens ist aber nur dann anzunehmen, wenn das monatliche Einkommen regelmäßig um mehr als 100 Euro brutto höher liegt als das bisher zugrunde gelegte Einkommen. Ein einmaliger Anstieg reicht hierfür nicht aus. Auch eine Erbschaft kann beispielsweise zu einer wesentlichen Verbesserung Ihrer finanziellen Lage führen.

Abgesehen davon kann auch eine wesentliche Verschlechterung innerhalb von vier Jahren zu einem späteren Wegfall der Pflicht zur Ratenzahlung führen.

Welche Erfolgschancen habe ich mit einer Kündigungsschutzklage?

Die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage variieren und hängen von vielen Faktoren ab, wie:

  • Beweislage
  • Einhaltung gesetzlicher Fristen
  • Mögliche Formfehlern des Arbeitgebers bei der Kündigung

Prozesskostenhilfe kann auch nach einem verlorenen Prozess, beispielsweise für die Berufung beantragt werden, sofern die Erfolgsaussichten gegeben sind. Der Antrag muss erneut gestellt und die finanziellen Verhältnisse dargelegt werden.

Welche Rolle spielt der Anwalt bei der Beantragung der Prozesskostenhilfe?

Ein Anwalt kann eine entscheidende Rolle bei der Beantragung der Prozesskostenhilfe spielen, indem er den Antrag korrekt vorbereitet, die Erfolgsaussichten Ihrer Klage bewertet und den gesamten Prozess begleitet.

Übrigens bedeutet die Prozesskostenhilfe (PKH) nicht, dass Sie auf die Wahl Ihres eigenen Anwalts verzichten müssen. Die Hilfe betrifft lediglich die Finanzierung. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, einen Anwalt Ihrer Wahl auszusuchen. 

Kurz gesagt: Auch mit Prozesskostenhilfe können Sie sich den Anwalt aussuchen, der Ihnen am besten gefällt!

Nicht verpassen: die Frist der Kündigungsschutzklage

Wenn Sie gegen eine Kündigung vorgehen möchten, müssen Sie Ihre Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht einreichen. Versäumen Sie diese Frist, wird die Kündigung “automatisch” wirksam!

Ein Antrag auf Prozesskostenhilfe allein reicht nicht aus, um die Frist zu wahren. Auch wenn Sie die Klage unter der Bedingung einreichen, dass die PKH bewilligt wird, bewahrt das nicht die Frist. Sie müssen die Klage unbedingt bedingungslos einreichen.

Wenn Sie mit der Klage warten, bis die Prozesskostenhilfe bewilligt wird, verpassen Sie in der Regel die entscheidende Frist. Dadurch verlieren Sie möglicherweise Ihre Chance auf Wiedereinstellung oder Abfindung.

Sie müssen die Bewilligung der Prozesskostenhilfe jedoch nicht abwarten, um das Verfahren zu starten. Vor dem Arbeitsgericht fallen zu Beginn keine Gerichtsgebühren an, sodass das Verfahren ohne Vorauszahlung gestartet werden kann. Dies unterscheidet sich von vielen anderen Gerichten, wo oft ein Gebührenvorschuss verlangt wird. 

Falls Sie keinen Anwalt beauftragen möchten, können Sie die kostenlose Hilfe der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts in Anspruch nehmen.

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