Steuer-Abfindungsrechner: Berechnen Sie Ihre Netto-Abfindung mit dem Rechner

Steuer-Abfindungsrechner: Berechnen Sie Ihre Netto-Abfindung mit dem Rechner

In der Regel dient die Abfindung als Entschädigung dafür, dass man den Arbeitsplatz verliert. Daher ist die Abfindung eine „außerordentliche Zahlung“, die also nur einmal oder zumindest unregelmäßig erfolgt. Trotzdem muss man sie in Deutschland schon seit einigen Jahren versteuern. Dadurch kann sich die Steuerprogression stark erhöhen und Sie müssen aufgrund der Abfindung z.T. deutlich mehr Steuern zahlen.

Übrigens: Falls Sie sich hinsichtlich der Höhe der Abfindung noch unsicher sind, sollten Sie zunächst unseren Abfindungsrechner nutzen:

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Abfindungsrechner: Notwendige Angaben

Unser Abfindungsrechner hilft Ihnen, die Höhe der zu erwartenden Steuer zu berechnen. Bitte geben Sie Ihr Jahresgehalt (Brutto), die Höhe der (erwarteten) Abfindung in den Feldern unten ein und Sie sehen, wie viel „netto“ übrig bleibt. Der Rechner legt die Steuerdaten für das Jahr 2023 zu Grunde. Folgende Angaben sind dafür erforderlich:

  • Abfindung: Bitte Abfindungssumme (“brutto”) angeben. Falls Sie sich hinsichtlich der Höhe unsicher sind, sollten Sie zunächst unseren Abfindungsrechner nutzen 
  • Jahresbrutto:  Das ist das zu versteuernde Jahreseinkommens ohne Abfindung und ohne Entgeltersatzleistungen
  • Entgeltersatzleistungen: Das sind Leistungen wie z.V. das Arbeitslosengeld. Diese unterliegen zwar nicht der Steuerpflicht, werden aber für die Steuerberechnung mit herangezogen
  • Kirchensteuer: Bitte wählen Sie “nein”, wenn Sie keine Kirchensteuerpflicht unterliegen. Andernfalls wählen Sie bitte den für Sie gültigen Kirchensteuersatz aus. Die genauen Sätze finden Sie hier (link)
  • Ehegattensplitting: Wählen Sie bitte, ob der Splittingtarif oder der Grundtarif angewendet werden soll.




Abfindungsrechner: Weitere Informationen

Leider sind Abfindungen in Deutschland nicht (mehr) steuerfrei, sondern  gelten als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Für die Steuerberechnung für diese Einmalzahlung muss man berücksichtigen, dass Abfindungen als außerordentliche Einkünfte versteuert werden. Um die praktische Umsetzung kümmert sich der Arbeitgeber, der die auf die Abfindung als Einmalzahlung anfallende Lohnsteuer berechnet. Er behält er diese auch ein und überweist sie direkt  an das zuständige Finanzamt. 

Sollten Sie noch Fragen haben, finden Sie viele nützliche Informationen rund um das Thema Besteuerung von Abfindungen in unserer Abfindungs-Bibliothek, beispielsweise: 

Falls Sie sich hinsichtlich der Höhe unsicher sind, sollten Sie zunächst unseren Abfindungsrechner nutzen:

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