Steuerrechner: Netto-Abfindung ermitteln
In der Regel dient eine Abfindung als Entschädigung dafür, dass man den Arbeitsplatz verliert. Daher ist die Abfindung eine „außerordentliche Zahlung“, die also nur einmalig erfolgt und die finanzielle Einbußen des Arbeitnehmers abzufedern soll. Trotzdem muss man sie in Deutschland schon seit einigen Jahren versteuern. Dadurch kann sich die Steuerprogression stark erhöhen und Sie müssen aufgrund der Abfindung z.T. deutlich mehr Steuern zahlen. Denn Abfindungen unterliegen in Deutschland der Einkommensteuer. Außerdem fällt oberhalb der Freigrenzen Solidaritätszuschlag und ggf. auch noch Kirchensteuer an. Das führt für den Empfänger der Abfindung aber zu folgendem Problem: Die Abfindung ist Entgelt für mehrere Jahre, wird aber i.d.R. nur in einem Jahr ausgezahlt. Dadurch steigt der Einkommensteuertarif (Progressionseffekt), denn durch den Anstieg des Einkommens im Jahr der Auszahlung steigen auch die Steuersätze. Es gibt (wenige) Möglichkeiten, das etwas zu kompensieren, was Sie in unserer Übersicht zur Besteuerung von Abfindungen nachlesen können.
Übrigens: Falls Sie sich hinsichtlich der Höhe der Abfindung noch unsicher sind, sollten Sie zunächst unseren Abfindungsrechner nutzen:
Abfindungsrechner: Erläuterungen zu den Angaben
Unser Steuerrechner hilft Ihnen, die Höhe der zu erwartenden Steuer zu berechnen. Bitte geben Sie Ihr Jahresgehalt (Brutto), die Höhe der (erwarteten) Abfindung in den Feldern unten ein und Sie sehen, wie viel „netto“ übrig bleibt. Der Rechner legt die Steuerdaten für das Jahr 2024 zu Grunde. Folgende Angaben sind dafür erforderlich:
- Abfindung: Bitte Abfindungssumme (“brutto”) angeben. Falls Sie sich hinsichtlich der Höhe unsicher sind, sollten Sie zunächst unseren Abfindungsrechner nutzen
- Jahresbrutto: Das ist das zu versteuernde Jahreseinkommens ohne Abfindung und ohne Entgeltersatzleistungen. Bitte nicht das Monatsbrutto!
- Entgeltersatzleistungen: Das sind Leistungen wie z.V. das Arbeitslosengeld. Diese unterliegen zwar nicht der Steuerpflicht, werden aber für die Steuerberechnung mit herangezogen
- Kirchensteuer: Bitte wählen Sie “nein”, wenn Sie keine Kirchensteuerpflicht unterliegen. Andernfalls wählen Sie bitte den für Sie gültigen Kirchensteuersatz aus. Die genauen Sätze finden Sie hier (link)
- Ehegattensplitting: Wählen Sie bitte, ob der Splittingtarif oder der Grundtarif angewendet werden soll.
Leistungsbeschreibung
Alle durch die Online-Rechner vermittelten Informationen werden mit größter Sorgfalt und unter Berücksichtigung aller Regeln durch die Legalpaca GmbH ("Anbieter") erstellt. Trotz sorgfältiger Recherche des Anbieters können die Informationen unvollständig und/oder zeitlich oder inhaltlich überholt sein. Darüber hinaus werden in einigen Fällen in der Realität komplexere Sachverhalte teilweise vereinfachend oder abstrahierend dargestellt, um dem Rat suchenden Nutzer des Rechners die Eingabe zu erleichtern und eine vereinfachte Ersteinschätzung zu ermöglichen. Diese Informationsverarbeitung kann dazu führen, dass die durch die Online-Rechner vermittelten Informationen im Vergleich zu einer exakten Analyse durch einen Fachmann ungenau und/oder fehlerhaft sind. Die Ergebnisse der Online-Rechner dienen demnach ausschließlich der unverbindlichen Ersteinschätzung des Rat suchenden Nutzers und ersetzen in keinem Fall eine persönliche Beratung durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater. Anbieter haftet darüber hinaus nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Abfindungsrechner: Weitere Informationen
Leider sind Abfindungen in Deutschland nicht (mehr) steuerfrei, sondern gelten als steuerpflichtiger Arbeitslohn. Für die Steuerberechnung für diese Einmalzahlung muss man berücksichtigen, dass Abfindungen als außerordentliche Einkünfte versteuert werden. Um die praktische Umsetzung kümmert sich der Arbeitgeber, der die auf die Abfindung als Einmalzahlung anfallende Lohnsteuer berechnet. Er behält er diese auch ein und überweist sie direkt an das zuständige Finanzamt.
Sollten Sie noch Fragen haben, finden Sie viele nützliche Informationen rund um das Thema Besteuerung von Abfindungen in unserer Abfindungs-Bibliothek, beispielsweise:
- Steuerfallen bei Abfindungen (und wie sie diese vermeiden können)
- Wie können Sie bei einer bevorstehenden Abfindungszahlung Steuern sparen
- Steuertricks bei Aufhebungsvertrag
Falls Sie sich hinsichtlich der Höhe unsicher sind, sollten Sie zunächst unseren Abfindungsrechner nutzen: