ES
Energie Essen, NRW DAX 40

E.ON SE –
Stellenabbau & Abfindung

Alles was betroffene E.ON SE-Mitarbeiter wissen müssen: aktueller Stellenabbau, Abfindungsformel, Sozialplan und rechtliche Einordnung.

40.000
Mitarbeiter Deutschland
2 Standorte
Standorte Deutschland
0,5×
Ø Abfindungsfaktor
Ja
Betriebsrat vorhanden
Unternehmenskennzahlen
72.000
Mitarbeiter weltweit
78,8 Mrd. €
Umsatz
Essen, NRW
Hauptsitz
40.000
Mitarbeiter Deutschland
Energie
Branche
DAX 40
Börsennotierung
Abfindungsfaktor & Sozialplan
Aktueller Ø Abfindungsfaktor
0,5×
Monatsgehälter × Dienstjahre
nicht offiziell
Faktor-Spanne
nicht bekannt
Sockelbetrag
ver.di
Verhandlungspartner
Freiwillig
Abbau-Methode

E.ON SE: Stellenabbau, Abfindung & Rechte der Mitarbeiter

E.ON steht vor einem der größten Stellenabbau-Programme seiner Branche: In den kommenden Jahren sollen rund 0 Stellen in Deutschland wegfallen - bei rund 40.000 Mitarbeitern und Hauptsitz in Essen. Für betroffene Mitarbeiter geht es dabei vor allem um eine faire Abfindung und ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche. Die E.ON-Abfindung richtet sich nach einem Faktor von etwa 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr - je nach Betriebszugehörigkeit, Alter und Tarifgruppe. E.ON setzt beim Stellenabbau vorrangig auf freiwillige Instrumente wie Altersteilzeit, Aufhebungsverträge und Vorruhestand. Wer eine Kündigung erhält oder einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommt, sollte die Konditionen genau prüfen - häufig ist mehr möglich, gerade bei langer Betriebszugehörigkeit oder Schwerbehinderung. Du bist vom Stellenabbau bei E.ON betroffen? Berechne in wenigen Minuten deine mögliche Abfindung - kostenlos und unverbindlich - oder finde einen Anwalt für Arbeitsrecht, der bereits Auseinandersetzungen mit E.ON geführt hat und die Sozialpläne des Unternehmens kennt.
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