RA
Energie Essen, NRW DAX 40

RWE AG –
Stellenabbau & Abfindung

Alles was betroffene RWE AG-Mitarbeiter wissen müssen: aktueller Stellenabbau, Abfindungsformel, Sozialplan und rechtliche Einordnung.

14.200
Mitarbeiter Deutschland
2 Standorte
Standorte Deutschland
0,5×
Ø Abfindungsfaktor
Ja
Betriebsrat vorhanden
Unternehmenskennzahlen
20.000
Mitarbeiter weltweit
17,8 Mrd. €
Umsatz
Essen, NRW
Hauptsitz
14.200
Mitarbeiter Deutschland
Energie
Branche
DAX 40
Börsennotierung
Abfindungsfaktor & Sozialplan
Aktueller Ø Abfindungsfaktor
0,5×
Monatsgehälter × Dienstjahre
nicht offiziell
Faktor-Spanne
nicht bekannt
Sockelbetrag
ver.di
Verhandlungspartner
Freiwillig
Abbau-Methode

RWE AG: Stellenabbau, Abfindung & Rechte der Mitarbeiter

RWE steht vor einem der größten Stellenabbau-Programme seiner Branche: In den kommenden Jahren sollen rund 0 Stellen in Deutschland wegfallen - bei rund 14.200 Mitarbeitern und Hauptsitz in Essen. Für betroffene Mitarbeiter geht es dabei vor allem um eine faire Abfindung und ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche. Die RWE-Abfindung richtet sich nach einem Faktor von etwa 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr - je nach Betriebszugehörigkeit, Alter und Tarifgruppe. RWE setzt beim Stellenabbau vorrangig auf freiwillige Instrumente wie Altersteilzeit, Aufhebungsverträge und Vorruhestand. Wer eine Kündigung erhält oder einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommt, sollte die Konditionen genau prüfen - häufig ist mehr möglich, gerade bei langer Betriebszugehörigkeit oder Schwerbehinderung. Du bist vom Stellenabbau bei RWE betroffen? Berechne in wenigen Minuten deine mögliche Abfindung - kostenlos und unverbindlich - oder finde einen Anwalt für Arbeitsrecht, der bereits Auseinandersetzungen mit RWE geführt hat und die Sozialpläne des Unternehmens kennt.
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