Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft

  • Nora Mueller
  • 16. Dezember 2024
  • 18:14

Wann gilt ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft? Beispielsweise bei Mehrlings-Schwangerschaft, Risiken einer Frühgeburt oder bei extremer Übelkeit, Rückenschmerzen oder psychische Belastungen kann ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft greifen. Und der werdenden Mutter erlauben, zu Hause zu bleiben und nicht ihrer Arbeit nachzugehen. Ein sogenanntes Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft dient jedoch nicht nur dem Schutz der Schwangeren, sondern beugt auch gesundheitlichen Risiken, die durch die Arbeit entstehen, dem ungeborenen Kind vor. Deswegen ist übrigens auch die Kündigung einer angestellten Schwangeren im geschützten Zeitraum des Beschäftigungsverbots in der Regel gesetzlich unzulässig.

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Welche Arten von Beschäftigungsverboten in der Schwangerschaft gibt es?

In Deutschland unterscheiden wir zwischen dem allgemeinen und individuellen Beschäftigungsverbot. Beide sind im deutschen Mutterschutzgesetz geregelt und können sowohl für bestimmte Aufgaben als auch für die gesamte Tätigkeit gelten.

Allgemeines Beschäftigungsverbot

Das allgemeine Beschäftigungsverbot, umgangssprachlich auch Arbeitsverbot für Schwangere genannt, gilt für bestimmte Tätigkeiten oder Arbeitsbedingungen, die für Schwangere grundsätzlich ungeeignet sind. Einige Beispiele hierfür sind:

  • Arbeiten an Sonn- und Feiertagen, was nur mit Zustimmung möglich ist,
  • Nachtarbeit zwischen 20:00 und 06:00 Uhr,
  • Arbeiten mit gesundheitsschädlichen Stoffen (zum Beispiel Chemikalien),
  • Tätigkeiten, die mit hoher Unfallgefahr verbunden sind (Heben, körperliche Belastung).
Individuelles Beschäftigungsverbot

Ein individuelles Beschäftigungsverbot wird von einem Arzt für den konkreten Fall einer Gefährdung einer Schwangeren und ihr Kind ausgestellt. Folgende Gründe können für ein individuelles Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft greifen:

  • Schwangerschaftskomplikationen
  • Physische Belastungen durch die Arbeit
  • Frühzeitige Wehen
  • Gefahr einer Frühgeburt
  • Mehrlingsschwangerschaften
  • Starke körperliche Beschwerden wie Übelkeit oder Schmerzen
  • Hohe psychische Belastungen
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Beschäftigungsverbot und Freistellung in der Schwangerschaft – Woran Sie denken sollten

Ärztliches Attest und Nachweis der Gefährdung

Ein individuelles Beschäftigungsverbot und die Gesundheitsgefährdung müssen durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. Das ärztliche Attest enthält Angaben darüber, wie lange das Beschäftigungsverbot dauert und welche Art von Tätigkeiten die Schwangere nicht mehr ausüben darf.

Finanzieller Ausgleich für Schwangere

Die Schwangere darf durch das für sie ausgesprochene Beschäftigungsverbot keine finanziellen Nachteile erleiden. Deshalb erhält sie ihren Lohn, den Mutterschutzlohn, weiter. Er ist der Durchschnittsverdienst der letzten drei abgerechneten Monate vor dem Eintritt der Schwangerschaft.

Prüfungspflichten des Arbeitgebers

Gerade weil der Mutterschutzlohn niedriger sein kann als das tatsächlich erzielte Gehalt einer schwangeren Arbeitnehmerin, muss der Arbeitgeber prüfen, ob er ein Beschäftigungsverbot vermeiden kann, wie durch die Versetzung der Schwangeren an einen geeigneten Arbeitsplatz. 

Beispiel: Die Laborantin, die sonst mit Chemikalien zu tun hat, nimmt ab Beginn der Schwangerschaft keine Labortests mehr vor, sondern ihre nicht-schwangeren Arbeitskollegen. Die Schwangere analysiert nur die Laborwerte am Computer.

Ab wann gilt das Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft?

Das allgemeine Beschäftigungsverbot gilt sofort ab Kenntnis der Schwangerschaft beim Arbeitgeber. Daher sollte jede Schwangerschaft dem Arbeitgeber frühzeitig mitgeteilt werden, sodass dieser die notwendigen Schutzmaßnahmen ergreifen kann. Das individuelle Beschäftigungsverbot gilt ab Vorlage des ärztlichen Attests beim Arbeitgeber. 

Folgende gesetzliche Mutterschutzfristen gelten zusätzlich zum Beschäftigungsverbot: 

  • Sechs Wochen vor der Geburt besteht ein Recht auf Freistellung, es sei denn, die Schwangere möchte freiwillig arbeiten. 
  • Acht Wochen nach der Geburt besteht ein sogenanntes absolutes Beschäftigungsverbot. Bei Mehrlingen oder Frühgeburten verlängert sich diese Frist auf 12 Wochen.

Sollten Sie in der (unbezahlten) Elternzeit erneut schwanger werden, sollten Sie sofort wieder schnell Ihren  Arbeitgeber kontaktieren. Zwar muss die Elternzeit fortgeführt werden, sie kann aber durch den gesetzlichen Mutterschutz beendet werden.  

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Wer zahlt in der Schwangerschaft?

Da die Schwangere beim Ausspruch des Beschäftigungsverbots den bereits genannten Mutterschutzlohn vom Arbeitgeber weiter erhält, entstehen dem Arbeitgeber finanzielle Belastungen. Ihm werden jedoch seine Aufwendungen wie den Mutterschutzlohn oder Zuschüsse hierzu von der Krankenkasse der betroffenen Arbeitnehmerin erstattet. 

Kündigung trotz Schwangerschaft – geht das?

Obgleich ein Arbeitgeber finanziellen Lohn Ausgleich für den Mutterschutzlohn erhält, kann es trotzdem zu einer Kündigung durch den Arbeitgeber kommen. Die Kündigung einer schwangeren Arbeitnehmerin ist in Deutschland jedoch grundsätzlich verboten. Hintergrund ist, dass ansonsten keine Frau aus Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes mehr schwanger werden möchte. Dieser Kündigungsschutz in der Schwangerschaft gilt ab dem Zeitpunkt, an dem der Arbeitgeber von den geänderten Umständen erfährt, und bis vier Monate nach der Entbindung.

Gibt es Ausnahmefälle, in denen eine Kündigung in der Schwangerschaft zulässig ist? Ja, mit vorheriger Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörde kann der Arbeitgeber trotzdem eine Kündigung aussprechen. Diese Ausnahmen sind in der Praxis sehr selten und gelten zum Beispiel bei Betriebsstilllegungen oder schwerwiegenden Pflichtverletzungen der Arbeitnehmerin.

Beachten Sie: Ohne diese staatliche Zustimmung ist eine Kündigung nicht wirksam, und die schwangere Arbeitnehmerin hat sogar das Recht, ihre Weiterbeschäftigung gerichtlich einzufordern.

Was sollten Sie bei einer Kündigung beachten?

Haben Sie eine Kündigung erhalten, obgleich ein Beschäftigungsverbot wegen Ihrer Schwangerschaft besteht? Folgende Ratschläge sollten Sie beachten: 

Sprechen Sie mit einem Rechtsanwalt

Ihre Schwangerschaft ist bereits eine körperliche und psychische Belastung. Wir raten Ihnen, einen Anwalt zu kontaktieren, um den Stress der Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber bezüglich Ihrer Rechte vorzunehmen.

Lassen Sie Kündigung (und Kündigungsschutzklage) prüfen

Lassen Sie die Kündigung von Ihrem Anwalt prüfen. Da Kündigungen während der Schwangerschaft in der Regel unzulässig sind, haben Sie gute Erfolgsaussichten für eine Kündigungsschutzklage – erst recht bei einem Beschäftigungsverbot. 

Verhandeln Sie (oder Ihr Anwalt) ggf. über eine erhebliche Abfindung

Da das Prozessrisiko einer Kündigungsschutzklage bei einer Kündigung trotz Beschäftigungsverbot in der Regel für einen Arbeitgeber hoch ist, kann Ihr Anwalt vorschlagen, eine Abfindung für Sie zu verhandeln. Die Abfindungshöhe hängt, wie üblich, von der Verhandlungsstrategie und den Umständen des Falls ab (Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit, wirtschaftliche Lage des Unternehmens, usw), kann aber deutlich höher sein als “ohne Schwangerschaft”.

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