

In der Raucherpause nicht ausgestempelt, ein falscher Eintrag in der Zeiterfassung, eine zu lange Pause oder das Meeting im Homeoffice vergessen: Klingt harmlos, kann aber schnell als Arbeitszeitbetrug ausgelegt werden. Für Arbeitnehmer steht dabei einiges auf dem Spiel: Es droht eine Abmahnung, im schlimmsten Fall sogar eine (fristlose) Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug. Doch nicht jedes Versehen ist auch automatisch ein Arbeitszeitbetrug. Oft steckt keine Absicht dahinter, sondern ein Missverständnis, technische Probleme oder unklare Regeln im Betrieb. Unser Beitrag zeigt, wo die Grenzen verlaufen, wie Arbeitgeber den Vorwurf beweisen müssen – und was Beschäftigte tun können, wenn ihnen wegen angeblichem Arbeitszeitbetrug gekündigt wird.

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Das Wichtigste zum Thema: Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug
- Arbeitszeitbetrug liegt vor, wenn Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit bewusst falsch angeben – etwa durch falsches Einstempeln, private Tätigkeiten oder das Verschweigen von Pausen.
- Nicht jedes Versäumnis ist Betrug: Fehlbedienungen, technische Probleme oder unklare Regeln reichen nicht aus, solange keine Absicht vorliegt.
- Arbeitgeber müssen den Betrug eindeutig beweisen. Unzulässige Überwachung (z. B. Software ohne Zustimmung) kann Beweise wertlos machen.
- Die Folgen eines Arbeitszeitbetrugs sind dramatisch. Sie reichen von Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung – bei klarer Täuschungsabsicht kann das Verhalten auch vor dem Strafrichter landen.
- Betroffene sollten solche Vorwürfe aber unbedingt rechtlich prüfen lassen: Oft bestehen zumindest gute Chancen auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung.
Inhalt
- Arbeitszeitbetrug – Welche Verhaltensweisen zählen dazu?
- Was versteht man unter Arbeitszeitbetrug?
- Vertragliche Verpflichtungen zur Arbeitszeit
- Häufige Formen von Arbeitszeitbetrug
- Abmahnung wegen Arbeitszeitbetrugs
- (Fristlose) Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs
- Arbeitszeitbetrug Beweislast: Wie werden Arbeitszeitverstößen nachgewiesen?
- Häufige gestellte Fragen (FAQ)
Arbeitszeitbetrug – Welche Verhaltensweisen zählen dazu?
Arbeitszeitbetrug ist ein schwerwiegendes Fehlverhalten, das in unterschiedlichsten Formen auftreten kann und sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer betrifft. Es geht dabei um Handlungen, die weniger Arbeitsleistung als vertraglich vereinbart oder falsche Angaben zur geleisteten Arbeitszeit beinhalten. Im folgenden Artikel geben wir einen umfassenden Überblick darüber, was genau unter Arbeitszeitbetrug fällt und welche Konsequenzen dies haben kann.
Was versteht man unter Arbeitszeitbetrug?
Arbeitszeitbetrug umfasst eine Vielzahl von Verstößen gegen die vereinbarte Arbeitszeit, die absichtlich oder absichtsvoll begangen werden. Das Hauptmerkmal ist, dass Arbeitnehmer während ihrer Dienstzeiten weniger arbeiten als vertraglich vorgeschrieben. Dies kann in unterschiedlichen Formen auftreten, wie zum Beispiel durch regelmäßige private Telefonate während der Arbeitszeit oder häufiges Zuspätkommen.
Vertragliche Verpflichtungen zur Arbeitszeit
Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren in der Regel eine bestimmte Arbeitszeit, die oft in Wochenstunden angegeben wird. Diese Arbeitszeiten können in individuellen Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen festgehalten sein. Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre Arbeitsleistung während dieser festgelegten Zeiten zu erbringen. Tun sie dies nicht im vereinbarten Umfang oder machen falsche Angaben über ihre Arbeitszeiten, handelt es sich um Arbeitszeitbetrug.
Häufige Formen von Arbeitszeitbetrug
- Unrichtige Angaben zu Überstunden: Arbeitnehmer behaupten, Überstunden gemacht zu haben, obwohl das nicht der Fall ist.
- Unentschuldigtes Fernbleiben: Arbeitnehmer bleiben ohne vorherige Meldung oder Dokumentation ihrem Arbeitsplatz fern.
- Verspäteter Arbeitsbeginn: Wiederholtes Zuspätkommen ohne die versäumte Zeit nachzuarbeiten.
- Private Internetnutzung während der Arbeitszeit: Nutzung des Internets für private Zwecke, auch im Home Office.
- Private Telefonate während der Arbeitszeit: Häufige private Telefonate während der Arbeitszeit, auch im Home Office.
- Unangemeldetes Verlassen des Arbeitsplatzes: Arbeitnehmer verlassen ihren Arbeitsplatz ohne vorherige Benachrichtigung oder Dokumentation.
- Fehlerhafte Angaben bei der Arbeitszeiterfassung: Eintragung von Stunden, in denen tatsächlich nicht gearbeitet wurde.
- Manipulation von Zeiterfassungssystemen: Technische Manipulation oder Missbrauch von Zeiterfassungsgeräten oder -systemen.
- Zu lange oder zu häufige Pausen: Übermäßig lange oder häufige Pausenzeiten.
- Deklarieren von Pausenzeiten als Arbeitszeit: Erfassung von Pausenzeiten als Arbeitszeit.
- Falsche Fahrtzeiten im Außendienst: Falsche oder überhöhte Angaben zu Fahrtzeiten im Außendienst.
- Nicht nachgearbeitete Fehlzeiten: Fehlzeiten werden nicht nachgearbeitet, obwohl dies erforderlich wäre.

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Abmahnung wegen Arbeitszeitbetrugs
Stellt ein Arbeitgeber Arbeitszeitbetrug fest, ist er berechtigt, den betroffenen Mitarbeiter abzumahnen. Mit dieser Maßnahme fordert der Arbeitgeber den Mitarbeiter auf, sein Verhalten zu korrigieren und weist zugleich darauf hin, dass im Falle einer Wiederholung eine Kündigung droht.
Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, gegen unberechtigte Abmahnungen vorzugehen, obwohl dies nicht immer empfehlenswert oder notwendig ist. Wenn sie der Ansicht sind, dass die in der Abmahnung gemachten Angaben nicht der Wahrheit entsprechen, können sie eine Gegendarstellung verfassen. Diese Gegendarstellung wird in die Personalakte aufgenommen und erlaubt es den Arbeitnehmern, ihre eigene Perspektive darzustellen. Sollte es später zu einer Kündigung und einem damit verbundenen Gerichtsverfahren kommen, könnte die Gegendarstellung dazu beitragen, den von der ursprünglichen Abmahnung hinterlassenen negativen Eindruck zu mildern.
(Fristlose) Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs
Ein Arbeitszeitbetrug kann zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses führen. Ob dabei vorab eine oder mehrere Abmahnungen notwendig sind, hängt stark von den spezifischen Gegebenheiten ab. Gerichte sind in solchen Fällen meist sehr streng und verlangen oft keine vorherige Abmahnung. Der Hintergrund: Bei einem bestätigten Arbeitszeitbetrug sollte der Mitarbeiter wissen, dass der Arbeitgeber ein solches Verhalten nicht akzeptiert.
Zudem kann auch eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Hierbei wird das Arbeitsverhältnis sofort und ohne Vorwarnung beendet.
Dennoch haben Arbeitnehmer in vielen Fällen gute Chancen, sich gegen die Kündigung zu verteidigen. Der Arbeitgeber muss den Vorwurf nämlich klar und umfassend beweisen können. Um das Risiko einer Beweisaufnahme und generell eines ungewissen und möglicherweise langwierigen Gerichtsprozesses zu vermeiden, entscheiden sich viele Unternehmen daher oft für eine Einigung – inklusive Abfindung.
Arbeitszeitbetrug Beweislast: Wie werden Arbeitszeitverstößen nachgewiesen?
Unabhängig davon, ob der Arbeitgeber eine Abmahnung oder eine Kündigung aussprechen möchte, muss er belegen können, dass der Arbeitnehmer weniger Arbeitszeit geleistet hat als angegeben. Dieser Nachweis ist oft schwierig, besonders bei flexiblen Arbeitszeitmodellen wie Gleitzeit oder Homeoffice. In einem späteren Gerichtsverfahren sind Zeugenaussagen und Dokumente häufig entscheidend. Falsch ausgefüllte Zeiterfassungsbögen können als Beweismittel dienen, und Augenzeugen können belegen, dass der Arbeitnehmer beispielsweise zu spät im Büro eingetroffen ist.
Es gibt auch andere Beweismethoden, bei denen jedoch das Risiko besteht, dass sie in einem Prozess nicht zugelassen werden:
- Softwareüberwachung: Eine Möglichkeit ist die Installation von Überwachungssoftware auf dem Computer des Arbeitnehmers. Hierbei muss der Arbeitgeber jedoch vorsichtig sein. Je umfangreicher die Überwachung durch die Software ist, desto wahrscheinlicher ist es, dass das Gericht diesen Beweis nicht akzeptiert. Die Einführung solcher Überwachungssoftware sollte sorgfältig abgewogen werden, insbesondere unter Hinzuziehung eines Betriebsrats, falls vorhanden.
- Browserverlauf: Eine Alternative besteht darin, den Verlauf des Browsers mit den Pausenzeiten des Arbeitnehmers zu vergleichen. Liegt ein konkreter Verdacht vor, kann der Arbeitgeber auch den Browserverlauf untersuchen.2
Insgesamt ist der Nachweis von Arbeitszeitverstößen eine komplexe Herausforderung, die eine sorgfältige Beweissicherung und den rechtlich einwandfreien Umgang mit Überwachungsmethoden erfordert. Arbeitgeber sollten stets die rechtlichen Rahmenbedingungen beachten, um wirksame und rechtlich zulässige Beweise für eine Kündigung wegen Arbeitszeitbetrug zu sichern.
Häufige gestellte Fragen (FAQ)

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- Strategie zum Verhandeln der Abfindung
- Landesarbeitsgericht Hamm v. 27.03.2023, 13 Sa 1007/22 ↩︎
- LAG Berlin-Brandenburg v. 14.01.2016 – 5 Sa 657/15 ↩︎




