Abfindung bei Insolvenz des Unternehmens möglich?

  • Felix Schmid
  • 19. Dezember 2023
  • 15:15
Abfindung bei Insolvenz

Wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig wird, steht die Beschäftigung der Mitarbeiter in der Regel auf dem Spiel. In dieser Situation hoffen viele Arbeitnehmer, zumindest einen finanziellen Ausgleich in Form einer Abfindung zu erhalten. Es ist grundsätzlich auch möglich, dass Arbeitnehmer eine Abfindung bei Insolvenz des Unternehmens erhalten, allerdings ist dies an gewisse Voraussetzungen gebunden und keinesfalls sichergestellt.

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Anspruch auf Abfindung im Insolvenzfall: Masseforderung macht den Unterschied

Arbeitnehmer haben grundsätzlich auch dann einen Anspruch auf eine Abfindung, wenn ihre Entlassung auf eine Firmeninsolvenz zurückgeht. Jedoch geht ein Insolvenzverfahren mit finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens einher, sei es durch Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung. Damit Arbeitnehmer ihre Abfindung auch in solchen Fällen erhalten können, müssen entsprechende finanzielle Mittel im Unternehmen vorhanden sein. Zudem gelten besondere Regelungen bei Abfindungen in Kleinbetrieben.

In der Praxis erfolgen Abfindungszahlungen im Rahmen von Insolvenzverfahren selten, da das betroffene Unternehmen meist schon finanziell angegriffen ist. Zusätzliche finanzielle Verpflichtungen, wie Abfindungen, gilt es daher zu vermeiden. Ob Arbeitnehmer im Insolvenzfall tatsächlich einen Anspruch auf eine Abfindung haben, hängt davon ab, ob die Forderung als Insolvenzforderung oder als Masseforderung eingestuft wird. Die genauen Kündigungsgründe der Arbeitnehmer spielen hierbei eine zentrale Rolle.

Wichtige Unterscheidung: Insolvenzforderung vs. Masseforderung

Es ist entscheidend, zu welchem Zeitpunkt ein Abfindungsanspruch im Falle einer Insolvenz begründet wurde:

  • Entstand der Abfindungsanspruch vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, wird er als Insolvenzforderung eingestuft. In einem solchen Fall hängt die Zahlung von der Anzahl der Gläubiger und der verbleibenden Unternehmensmasse ab, wodurch der Anspruch möglicherweise nicht erfüllt wird.
  • Wurde der Abfindungsanspruch nach dem Start des Insolvenzverfahrens geltend gemacht, gilt er als Masseforderung. Unter dieser Voraussetzung ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, die Abfindung aus der Insolvenzmasse zu begleichen.

Für die erfolgreiche Realisierung eines Abfindungsanspruches bei einer Unternehmensinsolvenz ist also der Zeitpunkt des Entstehens dieses Anspruchs nach der Eröffnung des Insolvenzfalles ausschlaggebend.

Wann bestehen Chancen auf eine Abfindung bei Insolvenz

Möglichkeiten zur Abfindung trotz Insolvenz bestehen, insbesondere wenn infolge der Insolvenz eine Kündigung ausgesprochen wird.

Abfindung nach betriebsbedingter Kündigung

Eine betriebsbedingte Kündigung kann trotz der Insolvenz erfolgen, sofern zusätzliche Gründe vorliegen, etwa:

  • Rationalisierungsmaßnahmen, wie die Zusammenlegung von Abteilungen
  • Umstrukturierung, beispielsweise durch Outsourcing
  • Betriebsstilllegung, etwa die Schließung von Betriebsteilen

Eine Weiterbeschäftigung im Unternehmen muss in diesen Fällen unmöglich sein und eine korrekte soziale Auswahl nach dem Sozialplan stattgefunden haben.

Fehlen jedoch die notwendigen Voraussetzungen für eine solche Kündigung, kann dies zu einem Abfindungsanspruch führen. In diesem Fall muss innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage erhoben werden. Das Arbeitsgericht prüft dann die Rechtmäßigkeit der Kündigung und den möglichen Abfindungsanspruch. Eine Abfindung kann auch als Verhandlungsergebnis zur Rücknahme der Klage vereinbart werden.

Abfindungen, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses vereinbart werden, müssen sofort beglichen werden.

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Abfindung durch Aufhebungsvertrag

Eine Abfindung kann auch über einen Aufhebungsvertrag mit Abfindungsklausel erreicht werden, wenn dieser nach Eröffnung des Verfahrens unterzeichnet wird. Diese Forderungen werden als Masseverbindlichkeiten eingestuft und sind nach § 53 InsO bevorzugt zu bedienen, d.h., sie müssen in voller Höhe bezahlt werden, ohne dass man sich mit einem Teilbetrag zufriedengeben muss.

Zusammenfassung:

  • In diesem Szenario wird Ihr Anspruch als Teil der Masseverbindlichkeiten eingestuft.
  • Daher wird er nicht in der Insolvenztabelle aufgeführt.
  • Nach § 53 der Insolvenzordnung (InsO) sind Masseverbindlichkeiten bevorzugt zu begleichen.
  • Im Gegensatz zu den anderen Gläubigern müssen Sie sich nicht mit einer Quote begnügen.

Wann haben Sie schlechte Chancen auf eine Abfindung?

Bei Vereinbarungen vor Insolvenzeintritt, die noch nicht erfüllt wurden, wirkt sich die Situation möglicherweise nachteilig aus:

  • Der Anspruch wird Teil der Insolvenzmasse und konkurriert mit anderen Gläubigerforderungen.
  • Man erhält nur einen Bruchteil aus dem eventuell vorhandenen Restvermögen.
  • Häufig können bereits bestehende Forderungen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr bedient werden und gehen verloren.

Die Chance, eine Abfindung im Falle einer Insolvenz zu erhalten, kann also gering sein, insbesondere wenn Vereinbarungen bereits vor dem Verfahren getroffen wurden.

Zusammenfassung zu Abfindungen im Insolvenzfall

  • Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung aufgrund von Insolvenz möglich
  • Abfindungen, die nach Insolvenzantrag gestellt werden, werden durch den Insolvenzverwalter ausgezahlt
  • Bei Insolvenzantrag vor Abfindungszusage droht Verlust des Anspruchs abhängig von Gläubigeranzahl und vorhandenem Vermögen
  • Während einer Privatinsolvenz kann eine Abfindung der Pfändung unterliegen
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