Nutzen Sie unseren Abfindungsrechner, um schnell und kostenlos eine erste Einschätzung zur Höhe Ihrer potenziellen Abfindung zu erhalten. Der Rechner deckt eine umfangreiche Bandbreite ab, die 90% der üblichen Abfindungen widerspiegelt. Beachten Sie, dass es immer Ausnahmen geben kann, sowohl nach oben als auch nach unten. Der endgültige Betrag Ihrer Abfindung wird erheblich durch Ihre Verhandlungsfähigkeiten oder die Ihres Anwalts beeinflusst, da jeder Fall individuell ist. Eine professionelle Beratung kann hier von Vorteil sein. Unsere Netzwerk-Anwälte bieten eine kostenfreie Erstberatung, sodass Sie im Anschluss fundiert entscheiden können, ob Sie die Verhandlungen selbst in die Hand nehmen oder die Expertise eines Anwalts in Anspruch nehmen möchten.
Inhalte
- Grobe Faustformel zur Berechnung der Abfindungssumme
- Abfindung berechnen: Vorgehensweise und welche Voraussetzung erfüllt sein sollten
- Berechnung der Abfindungshöhe: Beispielrechnung
- Ein anderer Ansatz: Berechnung der Abfindungshöhe mit Risikobewertung
- Brutto-Netto-Abfindungsrechner: Wie wird die Abfindung versteuert?
Grobe Faustformel zur Berechnung der Abfindungssumme
Eine einfache Richtlinie zur Abschätzung Ihrer Abfindungshöhe ist die Formel: Monatsgehalt multipliziert mit den Jahren der Betriebszugehörigkeit und einem variablen Faktor zwischen 0,5 und 1,2. Ein kleinerer Faktor deutet auf ein niedrigeres Abfindungsangebot hin, während ein Faktor nahe oder über 1,0 Ihre Abfindung in den höheren Bereich katapultiert. Sie finden eine exemplarische Darstellung der üblichen Abfindungsbeträge in der beigefügten Tabelle. Diese Berechnungsprinzipien liegen auch unserem Abfindungsrechner zugrunde, was Ihnen hoffentlich hilft, eine fundierte Einschätzung zu treffen.
Abfindung berechnen: Vorgehensweise und welche Voraussetzung erfüllt sein sollten
Natürlich können Sie selbst auch Ihre grobe Abfindung berechnen. Grundsätzlich sollten für die Berechnung der Abfindungssumme zum Beispiel nach einer Kündigung zwei Grundvoraussetzungen erfüllt sein:
- Betriebszugehörigkeit länger als 6 Monate (Probezeit beendet) → Warum das so ist, mehr Details finden Sie hier (Kündigungsschutzgesetz)
- Mitarbeiterzahl im Unternehmen mehr als 10 → mehr Infos zum Kündigungsschutz in Kleinbetrieben
- Falls Kündigung bereits ausgesprochen darf der Zugang der kündigung nicht länger als 3 Wochen zurückliegen → mehr Infos zur verpassten Klagefrist nach einer Kündigung
Sind diese Punkte erfüllt können Sie ganz folgende Formel benutzen zur Berechnung der Regelabfindung: Regelabfindung = Faktor 0,5 * Monatsbruttogehalt * Jahre Betriebszugehörigkeit
Außerdem noch ein paar Infos zum Monatsbruttogehalt. Hier zählen folgende Vergütungsformen auch noch mit rein:
- Bonuszahlungen
- Prämien
- Urlaubsgeld
- Weihnachtsgeld
- Geldwerte Vorteile
- Betriebliche Altersvorsorge
- Provisionen
- Dienstwagen
Entscheidende variable Komponente bei der Berechnung der Abfindungssumme ist der Faktor, hier besteht teilweise erheblicher Spielraum, um an Ihrer Abfindungshöhe zu schrauben. Wovon hängt der Faktor bei der Berechnung der Abfindungssumme ab? Voraussetzungen, welche eine höhere Abfindung oberhalb der Regelabfindung begünstigen, sind z. B.:
- Alter: Unter 40 = 0,5, 40 -49 = 0,75, ab 50 =1,0
- Kind:
- Betriebsrat:
- Elternzeit:
- Behinderung
Berechnung der Abfindungshöhe: Beispielrechnung
Herr Müller verhandelt mit seinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag – sein monatliches Gehalt beträgt 4.000€. Außerdem arbeitet Herr Müller seit 4 Jahren bei der Firma. Welche Abfindungssumme sollte er verhandeln?
Regelabfindung: 0,5 * 4.000 (Monatsgehalt) * 4 (Jahre Betriebszugehörigkeit) = 8.000 €
Die Regelabfindung ist das mindeste, was Herr Müller einfordern sollte. In vielen Fällen kann sogar die Abfindung deutlich darüber liegen. In unserem Abfindungsrechner zeigen wie eine Spanne zwischen 0,5 und 1. Im Falle des Herrn Müller wäre das eine potenzielle Abfindungssumme zwischen 8.000€ und 16.000€.
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 10 | 15 | |
2.000€ | 1.000€ | 2.000€ | 3.000€ | 4.000€ | 5.000€ | 10.000€ | 15.000€ |
3.000€ | 1.500€ | 3.000€ | 4.500€ | 6.000€ | 7.500€ | 15.000€ | 22.500€ |
4.000€ | 2.000€ | 4.000€ | 6.000€ | 8.000€ | 10.000€ | 20.000€ | 30.000€ |
5.000€ | 2.500€ | 5.000€ | 7.500€ | 10.000€ | 12.500€ | 25.000€ | 37.500€ |
7.500€ | 3.750€ | 7.500€ | 11.250€ | 15.000€ | 18.750€ | 37.500€ | 56.250€ |
10.000€ | 5.000€ | 10.000€ | 15.000€ | 20.000€ | 25.000€ | 50.000€ | 75.000€ |
15.000€ | 7.500€ | 15.000€ | 22.500€ | 30.000€ | 37.500€ | 75.000€ | 112.500€ |
Ein anderer Ansatz: Berechnung der Abfindungshöhe mit Risikobewertung
Anbei ein interessantes Youtube Video zur Berechnung der Abfindungshöhe inkl. Erläuterungen zur Risikobewertung. Diese Herangehensweise bietet eine zusätzliche Möglichkeit sich einer Abfindungssumme anzunähern.
Brutto-Netto-Abfindungsrechner: Wie wird die Abfindung versteuert?
Abfindungsrechner Steuer: Welche Steuern bezahlt man auf die Abfindungssumme ist zwar eine nachgelagerte Frage – zunächst sollte der Fokus auf der Höhe der Abfindungssumme liegen. Aber die Frage nach der Versteuerung der Abfindungssumme stellt sich spätestens, nachdem die Höhe der Abfindung feststeht – also nach der Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Abfindungen nach einer Kündigung fallen unter die Einkommenssteuer, können jedoch durch die Fünftel-Regelung steuerlich erleichtert sein. Diese Regel greift bei einer „Zusammenballung von Einkünften“, wenn die einmalige Abfindung das Jahreseinkommen ungewöhnlich erhöht, verglichen mit einer normalen Einkunft über mehrere Jahre. Entscheidend ist, dass die Abfindung innerhalb eines Jahres gezahlt wird.
Die Kalkulation der Steuer auf diese Abfindung ist etwas aufwendig. Man vergleicht das zu versteuernde Einkommen ohne Abfindung mit dem Einkommen plus einem Fünftel der Abfindung. Die Differenz dieser Steuerbeträge, vervielfacht mit fünf, ergibt die Steuer auf die Abfindung. Ab 2025 wird übrigens die Fünftelregelung nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren, sondern nur noch in der Veranlagung angewendet.
Mittels unserem Abfindungsrechner lässt sich die genaue Steuerlast schnell ermitteln. Indem man Abfindungsbetrag und Jahresbruttogehalt einträgt, berechnet das Tool die fällige Steuer. Für Abfindungen sind normalerweise keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, da diese als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes gelten und nicht als Lohn oder Gehalt.
Hier gehts zum Brutto-Netto-Abfindungsrechner
Außerdem haben wir ein paar Tipps und Tricks wie Sie bei Ihrer Abfindung Steuern sparen können zusammengefasst.