Anwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf finden

  • Tanja Enke
  • 17. September 2024
  • 16:15
Anwalt für Arbeitsrecht Düsseldorf

Suchen Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf? Dann sind Sie bei AbfindungsHero genau an der richtigen Stelle! In Düsseldorf stehen Ihnen etwa 13.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Verfügung, darunter knapp 800, die sich auf Arbeitsrecht spezialisiert haben. Doch wie finden Sie da den passenden Anwalt für Ihr Anliegen? Genau hier kommen wir ins Spiel: AbfindungsHero unterstützt Sie bei der Suche nach dem idealen Anwalt und vermittelt Ihnen eine (kostenlose) Erstberatung für Ihr arbeitsrechtliches Problem. Lassen Sie uns Ihnen helfen, die richtige Unterstützung zu finden!

Mit AbfindungsHero zum Anwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf

AbfindungsHero will Menschen mit Beratungsbedarf im Arbeitsrecht (z.B. nach einer Kündigung) helfen, die richtige, arbeitsrechtlich spezialisierte Anwaltskanzlei zu finden. Durch unser breites Partnernetzwerk ermöglichen wir ein “kuratiertes” Portfolio an Anwälten, die für das konkrete Problem unserer Nutzer besonders qualifiziert sind.



Auf unseren Seiten finden Arbeitnehmer Informationen über zahlreiche arbeitsrechtliche Themen, zum Beispiel: 

Abfindungshöhe und „Faktor“ in Düsseldorf

Grund für die Suche nach einem Anwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf kann die Frage nach den Erfolgsaussichten für eine Kündigungsschutzklage sein. Und damit die Frage, ob man eine eventuelle Kündigung mit einer Klage erfolgreich angreifen könnte. Dabei spielt natürlich die Höhe einer Abfindung eine große Rolle. Diese Abfindungshöhe hängt aber nicht nur mit den Umständen des jeweiligen Einzelfalls (z.B. Gehalt, Betriebszugehörigkeit und Art des Kündigungsschutzes) ab. Ganz zentral ist der sogenannte „Faktor“, der regional allerdings stark variieren kann. 

In Düsseldorf sind – nach unseren Erfahrungen – meistens Faktoren von 0,5 bis 0,7 üblich. Die durchschnittliche Abfindungshöhe liegt in NRW ähnlich wie der Bundesdurchschnitt zwischen 15.000 bis 16.000 Euro.

Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer in Düsseldorf mit einem Bruttomonatsgehalt von 4.000 Euro und 6 Jahren Betriebszugehörigkeit kann üblicherweise mit einer Abfindung zwischen 0,5 und 0,7 pro Beschäftigungsjahr rechnen. Das ergibt eine Abfindungsspanne von:

0,5 x 5.000 x 6 = 15.000 Euro
0,7 x 5.000 x 6 = 21.000 Euro

Die Abfindung könnte also je nach Verhandlungsergebnis zwischen 15.000 und 21.000 Euro liegen. Doch das genaue Ergebnis hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Wichtig ist, dass die Umstände des Einzelfalls eine größere Rolle spielen als der “Faktor”. Auch deswegen liegen sie mit ihrer Suche nach einem arbeitsrechtlich spezialisierten Fachanwalt in Düsseldorf genau richtig. Denn meist gelingt es einem Anwalt viel einfacher, die juristisch relevanten Aspekte ihres Falles herauszuarbeiten und in ihrem Sinne zu nutzen, um eine für Sie faire Abfindung zu erzielen. 

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Arbeitsmarkt in Düsseldorf

Die Landeshauptstadt Düsseldorf besitzt eine herausragende Wirtschaftsstärke und einen dynamischen Arbeitsmarkt. Die sechstgrößte Stadt Deutschlands ist Heimat von 550 Start-ups und über 35.000 Unternehmen. Rund 70 % der Start-ups kommen aus den Bereichen: Software, E-Commerce, Health, Lebensmittel, HR, Finanzen. Düsseldorf ist nicht nur ein bedeutendes Dienstleistungszentrum, sondern überdies ein wichtiger Standort für das Verarbeitende Gewerbe.

Branchen und Arbeitgeber in Düsseldorf

Die wichtigsten Branchen in Düsseldorf sind:

  • Telekommunikation und Mobilfunk
  • Automobilindustrie
  • Finanzmarkt und Unternehmensberatung
  • Modeindustrie

Die größten Arbeitgeber in Düsseldorf sind:

  • Stadt Düsseldorf
  • Uniklinik
  • Mercedes-Benz Group
  • Vodafone GmbH
  • Henkel

Auch Düsseldorfer Arbeitnehmer bleiben von Kündigungswellen nicht verschont. Zuletzt war der Stellenabbau von Mercedes und die damit einhergehenden Abfindungssummen in den Medien. Das Ergebnis waren 85.000 Euro als Nachteilsausgleich. In vielen Kündigungsfällen oder anderen Gründen das Arbeitsverhältnis zu beenden lohnt sich ein Verfahren vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht. Ein Anwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf unterstützt hierbei gezielt bei der Rechtsdurchsetzung.

Arbeitnehmer in Düsseldorf

  1. Zahl der Erwerbstätigen in Düsseldorf: Die Stadt Düsseldorf beheimatet etwa 700.000 Einwohner. Über zwei Drittel der Düsseldorfer sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt.
  2. Arbeitslosenquote: Düsseldorfs Arbeitslosenquote lag im Jahr 2022 durchschnittlich bei 6,8 %.
  3. Internationale Vielfalt: In Düsseldorf leben Menschen aus 180 Nationen. Dies sorgt in der Landeshauptstadt für eine bunte Vielfalt.

Die Düsseldorf Arbeitsgerichtsbarkeit

Die Düsseldorf Arbeitsgerichtsbarkeit ist zuständig für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern “in Düsseldorf” und damit die zentrale Anlaufstelle für arbeitsrechtliche Streitigkeiten in der Stadt am Rhein. Das erstinstanzliche Arbeitsgericht in Düsseldorf besteht aus 15 Kammern. Die Berufungsinstanz ist das Düsseldorfer Landesarbeitsgericht.

Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Düsseldorf ergibt sich insbesondere dann, wenn die beklagte Partei (in der Regel der Arbeitgeber) ihren Sitz in der Stadt Düsseldorf oder dem Kreis Mettmann (ohne Heiligenhaus, Velbert und Wülfrath) hat. Daher können Arbeitnehmer normalerweise bei dem Gericht z.B. eine Kündigungsschutzklage einreichen, in dessen Bezirk sie arbeiten. Wenn der Arbeitsort also im Stadtgebiet Düsseldorf ist, ist die Zuständigkeit in der Regel klar. Allerdings ist der Arbeitsort für viele Düsseldorfer auch in anderen Städten des Ruhrgebiets; dann ist Düsseldorf in der Regel nicht zuständig.

Wie bereits oben erwähnt, gibt es in Düsseldorf etwa 13.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Knapp 800 davon haben einen Fachanwaltstitel im Arbeitsrecht. Sie suchen aber wahrscheinlich speziell einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Düsseldorf, der sich vor allem auf die Vertretung von Arbeitnehmern spezialisiert hat. Und idealerweise schon über einige Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht verfügt. 

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Arbeitsgerichtliche Verfahren in Düsseldorf

Der Ablauf des arbeitsgerichtlichen Verfahrens in Düsseldorf unterscheidet sich grds. nicht von dem in anderen Bundesländern. Beispielsweise wird bei einer Kündigungsschutzklage zuerst ein Gütetermin angesetzt, der bestenfalls innerhalb von zwei Wochen stattfinden soll. Oft dauert es jedoch bis zu zwei Monate. Das Ziel des Gütetermins ist es, eine außergerichtliche Einigung zwischen Arbeitgeber und gekündigtem Arbeitnehmer zu erreichen. Häufig steht dabei eine Abfindung im Mittelpunkt. Der Gütetermin wird vom vorsitzenden Richter ohne Beisitzer durchgeführt. Der Richter gibt dabei eine erste, unverbindliche Einschätzung ab und weist auf mögliche Risiken und Chancen hin. Oft wird aber bereits im Gütetermin eine Verhandlungslösung gefunden, ein Vergleich mit Abfindung geschlossen. Und die Sache ist schon zu Ende.

Kommt es im Gütetermin zu keiner Einigung, folgt im zweiten Schritt ein weiterer Verhandlungstermin vor der ganzen Kammer, nun auch mit ehrenamtlichen Richtern (Kammertermin). Sollte auch hier keine Einigung erzielt werden, fällt das Gericht ein Urteil. Dieser Kammertermin kann bis zu sechs Monate nach dem Gütetermin stattfinden.

Ablauf einer Kündigungsschutzklage in Düsseldorf

Von den Verfahren vor dem Düsseldorfer Arbeitsgericht sind größtenteils Kündigungsschutzklagen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt bei drei Monaten. Eine Kündigungsschutzklage läuft dabei wie folgt ab:

  1. Kündigung erhalten: Sobald die Kündigung eingegangen ist, ist schnelles Handeln gefragt. (Kündigung erhalten – und jetzt? 7 wichtige Schritte)
  2. Frist beachten: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
  3. Klage einreichen: Die Klage kann entweder schriftlich oder mündlich beim Arbeitsgericht Düsseldorf erfolgen. Es kann hilfreich sein, sich dabei von einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht unterstützen zu lassen.
  4. Güteverhandlung: Zu Beginn findet die Güteverhandlung statt, in der beide Parteien versuchen, eine Einigung zu erzielen.
  5. Kammertermin: Kommt es zu keiner Einigung, wird im nächsten Schritt ein Kammertermin angesetzt. Dabei prüft das Gericht die strittigen Punkte und trifft eine Entscheidung.
  6. Urteil oder Vergleich: Das Verfahren endet entweder mit einem Urteil, das die Kündigung aufhebt oder regelt, dass eine Abfindung gezahlt wird.
  7. Berufung: Ist man mit dem Urteil unzufrieden, besteht zudem die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Dabei müssen jedoch weitere Fristen und Voraussetzungen beachten werden.

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