Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg finden

  • Tanja Enke
  • 17. September 2024
  • 16:20
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Hamburg

Suchen Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg? Dann sind Sie bei AbfindungsHero genau an der richtigen Stelle! In Hamburg stehen Ihnen etwa 11.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Verfügung, darunter über 500, die sich auf Arbeitsrecht spezialisiert haben. Doch wie finden Sie da den passenden Anwalt für Ihr Anliegen? Genau hier kommen wir ins Spiel: AbfindungsHero unterstützt Sie bei der Suche nach dem idealen Anwalt und vermittelt Ihnen eine (kostenlose) Erstberatung für Ihr arbeitsrechtliches Problem. Lassen Sie uns Ihnen helfen, die richtige Unterstützung zu finden!

Mit AbfindungsHero schnell Anwalt in Hamburg finden

AbfindungsHero will Menschen mit Beratungsbedarf im Arbeitsrecht (z.B. nach einer Kündigung) helfen, die richtige, arbeitsrechtlich spezialisierte Anwaltskanzlei zu finden. Durch unser breites Partnernetzwerk ermöglichen wir ein “kuratiertes” Portfolio an Anwälten, die für das konkrete Problem unserer Nutzer besonders qualifiziert sind.



Auf unseren Seiten finden Arbeitnehmer Informationen über zahlreiche arbeitsrechtliche Themen, zum Beispiel: 

Abfindungshöhe und „Faktor“ in Hamburg

Die Suche nach einem Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg wird häufig durch die Frage nach den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage oder der Rechtmäßigkeit einer bevorstehenden Kündigung angestoßen. Ein zentraler Punkt ist dabei die Frage, ob und in welcher Höhe man mit einer Abfindung rechnen kann. Die Höhe der Abfindung hängt nicht nur von den individuellen Umständen des Einzelfalls ab, wie etwa Gehalt, Betriebszugehörigkeit und besonderen Kündigungsschutz. Auch der Multiplikator oder „Faktor“, der zur Berechnung der Abfindung herangezogen wird, kann regional stark variieren und spielt eine entscheidende Rolle.

In Hamburg liegt die durchschnittliche Abfindung bei 14.000 Euro und damit nur ein wenig unter dem Bundesdurchschnitt. Nach unseren Erfahrungen sind in Hamburg in einer Vielzahl von Fällen Faktoren von 0,6 bis 0,9 üblich.

Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer in Hamburg mit einem Bruttomonatsgehalt von 4.500 Euro und 6,5 Jahren Betriebszugehörigkeit kann üblicherweise mit einer Abfindung zwischen 0,6 und 0,9 pro Beschäftigungsjahr rechnen. Das ergibt eine Abfindungsspanne von:

0,6 x 4.500 x 7 = 18.900 Euro
0,9 x 4.500 x 7 = 28.350 Euro

Die Abfindung könnte also je nach Verhandlungsergebnis zwischen 18.900 und 28.350 Euro liegen. Doch das genaue Ergebnis hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Wichtig ist zu wissen, dass die Umstände des Einzelfalls eine größere Rolle spielen als der “Faktor”. Auch deswegen liegen sie mit ihrer Suche nach einem arbeitsrechtlich spezialisierten Fachanwalt in Hamburg genau richtig. Denn meist gelingt es einem Anwalt viel einfacher, die juristisch relevanten Aspekte ihres Falles herauszuarbeiten und in ihrem Sinne zu nutzen, um eine für Sie faire Abfindung zu erzielen. 

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Arbeitsmarkt in Hamburg

Hamburg ist eine bedeutende Wirtschaftsmetropole in Deutschland mit einer vielfältigen Wirtschaftsstruktur. Die Stadt hat starke Sektoren in den Bereichen Handel, Logistik, Medien, Luftfahrt, Maschinenbau und Dienstleistungen. Der Hafen von Hamburg, einer der größten Seehäfen Europas, spielt eine zentrale Rolle für die Wirtschaft.

Branchen und Arbeitgeber in Hamburg

Hamburg behauptet sich als führender Standort für Unternehmen und beheimatet über 1.000 Top-Unternehmen, darunter 33 Weltmarktführer wie die Reederei Hapag-Lloyd und der Kupferproduzent Aurubis. Zudem zieht die Stadt internationale Investoren an und beheimatet zahlreiche Firmen in Auslandsbesitz, was ihre wirtschaftliche Attraktivität unterstreicht.

Die wichtigsten Branchen in Hamburg sind:

  • Luftfahrtindustrie und Flugbranche
  • Gesundheitsbranche
  • Verkehr und Logistik insb. Rederei

Die größten Arbeitgeber in Hamburg sind:

  • Airbus Deutschland GmbH
  • Asklepios Kliniken
  • Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
  • Lufthansa AG
  • Hapag-Lloyd

Auch Hamburger Arbeitnehmer bleiben nicht von Kündigungswellen verschont. Zuletzt musste der Hamburger Molotow-Club Massenentlassungen ankündigen. In vielen Kündigungsfällen oder anderen Gründen das Arbeitsverhältnis zu beenden lohnt sich ein Verfahren vor dem Hamburger Arbeitsgericht.

Ein prominentes Beispiel hierfür ist der Kündigungsschutzklage gegen die fristlose Kündigung einer Hamburger Helios-Ärztin und Gewerkschaftsaktivistin. Der Konzern zahlte der Ärztin nach arbeitsgerichtlichen Vergleich schließlich eine Abfindung i.H.v. 400.000 Euro. Ein Anwalt für Arbeitsrecht in Hamburg unterstützt hierbei gezielt bei der Rechtsdurchsetzung.

Arbeitnehmer in Hamburg

  1. Zahl der Erwerbstätigen in Hamburg: Hamburg beherbergt 1,89 Millionen Menschen, darunter über 1 Million sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Dezember 2022). Mit ihrer Einwohnerzahl ist die Hansestadt Hamburg die zweitgrößte Stadt Deutschlands, einzig übertroffen von Berlin.
  2. Arbeitslosenquote: Hamburg verzeichnet eine Arbeitslosenquote von 7,4 % im Jahr 2023.
  3. Future City Hamburg: Die Elbmetropole Hamburg wurde bei der Verleihung des „European Cities & Regions of the Future Award 22/23“ in Cannes mit dem Platz 1 in den Kategorien Fachkräfte und Lebensqualität ausgezeichnet, und erreichte insgesamt den zweiten Platz hinter Frankfurt.
  4. Internationale Vielfalt: Hamburg begeistert durch seine internationale Vielfalt: Menschen aus 195 verschiedenen Nationen haben hier ein Zuhause gefunden.

Die Hamburger Arbeitsgerichtsbarkeit

Die Hamburger Arbeitsgerichtsbarkeit ist zuständig für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern “in Hamburg” und damit die zentrale Anlaufstelle für arbeitsrechtliche Streitigkeiten in der Hafenstadt. Egal, ob es sich um Kündigungsschutzklagen, Streitigkeiten über Gehaltszahlungen oder Mobbing am Arbeitsplatz handelt. Die Hansestadt Hamburg hat in erster Instanz das Arbeitsgericht Hamburg und das Landesarbeitsgericht Hamburg in zweiter Instanz. Das Arbeitsgericht Hamburg besteht aus 29 Kammern mit 25 Berufsrichterinnen bzw. Berufsrichtern, sowie ca. 800 ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richtern.

Örtlich zuständig ist in den meisten Fällen das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk der Beklagte (z.B. der Arbeitgeber) seinen Betriebssitz hat. Daher können Arbeitnehmer normalerweise bei dem Gericht z.B. eine Kündigungsschutzklage einreichen, in dessen Bezirk sie arbeiten. Wenn der Arbeitsort also im Stadtgebiet Hamburg ist, ist die Zuständigkeit in der Regel klar. Allerdings ist der Arbeitsort für viele Hamburger auch im Hamburger Umland; dann ist Hamburg in der Regel nicht zuständig.

Wie bereits oben erwähnt, gibt es in Hamburg über 11.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Mehr als 500 davon haben einen Fachanwaltstitel im Arbeitsrecht. Sie suchen aber wahrscheinlich speziell einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg, der sich vor allem auf die Vertretung von Arbeitnehmern spezialisiert hat. Und idealerweise schon über einige Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht verfügt. 

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Arbeitsgerichtliche Verfahren in Hamburg

Der Ablauf des arbeitsgerichtlichen Verfahrens in Hamburg unterscheidet sich grds. nicht von dem in anderen Bundesländern. Beispielsweise wird bei einer Kündigungsschutzklage zuerst ein Gütetermin angesetzt, der idealerweise innerhalb von zwei Wochen stattfinden soll. Oft dauert es jedoch bis zu zwei Monate. Das Ziel des Gütetermins ist es, eine außergerichtliche Einigung zwischen Arbeitgeber und gekündigtem Arbeitnehmer zu erreichen. Häufig steht dabei eine Abfindung im Mittelpunkt. Der Gütetermin wird vom vorsitzenden Richter ohne Beisitzer durchgeführt. Der Richter gibt dabei eine erste, unverbindliche Einschätzung ab und weist auf mögliche Risiken und Chancen hin. Oft wird aber bereits im Gütetermin eine Verhandlungslösung gefunden, ein Vergleich mit Abfindung geschlossen. Und die Sache ist schon zu Ende.

Kommt es im Gütetermin zu keiner Einigung, folgt im zweiten Schritt ein weiterer Verhandlungstermin vor der ganzen Kammer, nun auch mit ehrenamtlichen Richtern (Kammertermin). Sollte auch hier keine Einigung erzielt werden, fällt das Gericht ein Urteil. Dieser Kammertermin kann bis zu sechs Monate nach dem Gütetermin stattfinden.

Ablauf einer Kündigungsschutzklage in Hamburg

Von den jährlich zwischen 11.000 und 13.000 Verfahren vor den Hamburger Arbeitsgerichten, sind ein Großteil Kündigungsschutzklagen. Eine Kündigungsschutzklage läuft dabei wie folgt ab:

  1. Kündigung erhalten: Sobald die Kündigung eingegangen ist, ist schnelles Handeln gefragt. (Kündigung erhalten – und jetzt? 7 wichtige Schritte)
  2. Frist beachten: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
  3. Klage einreichen: Die Klage kann entweder schriftlich oder mündlich beim Arbeitsgericht Hamburg erfolgen. Es kann hilfreich sein, sich dabei von einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht unterstützen zu lassen.
  4. Güteverhandlung: Zu Beginn findet die Güteverhandlung statt, in der beide Parteien versuchen, eine Einigung zu erzielen.
  5. Kammertermin: Kommt es zu keiner Einigung, wird im nächsten Schritt ein Kammertermin angesetzt. Dabei prüft das Gericht die strittigen Punkte und trifft eine Entscheidung.
  6. Urteil oder Vergleich: Das Verfahren endet entweder mit einem Urteil, das die Kündigung entweder aufhebt oder regelt, dass eine Abfindung gezahlt wird.
  7. Berufung: Ist man mit dem Urteil unzufrieden, besteht zudem die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Dabei müssen jedoch bestimmte Fristen und Voraussetzungen beachten werden.

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