Anwalt für Arbeitsrecht in München finden

  • Tanja Enke
  • 10. September 2024
  • 23:14
Anwalt für Arbeitsrecht München

Sie suchen einen Anwalt für Arbeitsrecht in München? Da sind sie bei AbfindungsHero genau richtig. Denn in München gibt es etwa 20.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Mehr als 1.000 davon sind Fachanwälte für Arbeitsrecht. Wie finden Sie da den richtigen Anwalt für Ihre Frage? Genau hier wollen wir vom Abfindungshero helfen, indem wir Ihnen Hilfestellung bei der Anwaltssuche geben oder eine (kostenlose) Erstberatung für Ihr arbeitsrechtliches Problem vermitteln:

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AbfindungsHero will Menschen mit Beratungsbedarf im Arbeitsrecht (z.B. nach einer Kündigung) helfen, die richtige, arbeitsrechtlich spezialisierte Anwaltskanzlei zu finden. Durch unser breites Partnernetzwerk ermöglichen wir ein “kuratiertes” Portfolio an Anwälten, die für das konkrete Problem unserer Nutzer besonders qualifiziert sind.



Auf unseren Seiten finden Arbeitnehmer Informationen über zahlreiche arbeitsrechtliche Themen, beispielsweise: 

Abfindungshöhe und “Faktor” in München

Häufig beginnt die Suche nach einem Anwalt für Arbeitsrecht in München aus einem konkreten Anlass: Mögliche Erfolgsaussichten für eine Kündigungsschutzklage oder die Frage, ob eine bevorstehende Kündigung gerechtfertigt ist. In fast allen Fällen spielt die potenzielle Abfindungshöhe eine zentrale Rolle. Die Höhe der Abfindung wird nicht nur durch individuelle Umstände wie Gehalt oder Dauer der Betriebszugehörigkeit bestimmt, sondern auch durch den sogenannten Multiplikator oder „Faktor“. Dieser Faktor kann regional stark variieren und hat einen großen Einfluss auf die letztendliche Abfindungssumme.

In Bayern liegt die durchschnittliche Abfindung bei 14.100 Euro. Nach unseren Erfahrungen sind in München in einer Vielzahl von Fällen Faktoren von 0,8 bis 1,2 üblich, womit München im Bundesvergleich mit Frankfurt, Köln und Hamburg an der Spitze stehen. Im Kontrast hierzu liegen Sachsen und Sachsen-Anhalt mit 0,2 bis 0,5 am unteren Ende. Wichtig ist zu wissen, dass die Umstände des Einzelfalls eine größere Rolle spielen als der “Faktor”.

Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer in München mit einem Bruttomonatsgehalt von 6.000 Euro und 6,5 Jahren Betriebszugehörigkeit kann üblicherweise mit einer Abfindung zwischen 0,8 und 1,2 pro Beschäftigungsjahr rechnen. Das ergibt eine Abfindungsspanne von:

0,8 x 6.000 x 7 = 33.600 Euro
1,2 x 6.000 x 7 = 50.400 Euro

Die Abfindung könnte also je nach Verhandlungsergebnis zwischen 33.600 und 50.400 Euro liegen. Doch das genaue Ergebnis hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Auch deswegen liegen sie mit ihrer Suche nach einem arbeitsrechtlich spezialisierten Fachanwalt in München genau richtig. Denn meist gelingt es einem Anwalt viel einfacher, die juristisch relevanten Aspekte ihres Falles herauszuarbeiten und in ihrem Sinne zu nutzen, um eine für Sie faire Abfindung zu erzielen. 

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Arbeitsmarkt in München

Der Arbeitsmarkt in München ist sehr dynamisch. So sind MINT-Fachkräfte (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik) ebenso stark gefragt wie Arbeitskräfte im Handwerk, Baugewerbe sowie im Gesundheits- und Sozialwesen. 

Branchen und Arbeitgeber in München

München beheimatet über 2.000 Start-ups, und allein im Jahr 2022 wurden 215 neue Unternehmen gegründet. Daneben befinden sich auch sieben DAX-Konzerne in Stadt und Region München. Während das Arbeitsumfeld in Start-ups oft flexibel und dynamisch ist, was sich auch in der Gestaltung von Arbeitsverträgen und Kündigungsmodalitäten widerspiegelt, haben auch einige der größten und etabliertesten Unternehmen Deutschlands ihren Sitz in München.

Die wichtigsten Branchen in München sind:

  • Finanzwirtschaft (Allianz)
  • Automobilbranche (BMW, MAN)
  • IT-Branche (Amazon, Apple, Google)
  • Umweltwirtschaft
  • Biotech und Pharma

Die größten Arbeitgeber in München sind:

  • BMW
  • Siemens
  • TU München
  • Stadtwerke München

Arbeitnehmer in München

  1. Zahl der Erwerbstätigen in München: München ist die drittgrößte Metropolregion Deutschlands mit 6,29 Millionen Einwohnern (Stand: Dezember 2022). Mit etwa 2,8 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist die Region München ein bedeutender Wirtschaftsstandort.
  2. Niedrige Arbeitslosenquote: München verzeichnet eine der niedrigsten Arbeitslosenquoten Deutschlands (4,1 % im Jahr 2023). Die Region ist zudem führend bei der Kaufkraft, die im Jahr 2023 bei durchschnittlich 34.423 Euro pro Einwohner lag, 32 % über dem Bundesdurchschnitt.
  3. Hohes Fachkräftepotenzial: In München finden sich besonders viele hochqualifizierte Arbeitskräfte, denn die Akademiker*innenquote ist mit über 41 Prozent unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten die höchste in Deutschland.
  4. Internationale Vielfalt: Als offene und global vernetzte Wirtschaftsmetropole zieht München Menschen aus der ganzen Welt an. Etwa 30 Prozent der 1,59 Millionen Einwohner haben ihren Ursprung in mehr als 180 verschiedenen Ländern.

Die Münchner Arbeitsgerichtsbarkeit

Die Münchner Arbeitsgerichtsbarkeit ist zuständig für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern “in München” und damit die zentrale Anlaufstelle für arbeitsrechtliche Streitigkeiten in der bayrischen Landeshauptstadt. Egal, ob es sich um Kündigungsschutzklagen, Streitigkeiten über Gehaltszahlungen oder Mobbing am Arbeitsplatz handelt. Das Arbeitsgericht München ist eines von elf Arbeitsgerichten in Bayern. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehören die Amtsgerichtsbezirke Dachau, Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Landsberg/Lech, Miesbach, München, Starnberg und Wolfratshausen. Zusätzlich gibt es Außenkammern in Ingolstadt und Weilheim. Darüber hinaus finden Gerichtstage in Freising, Garmisch-Partenkirchen und Holzkirchen statt.

Örtlich zuständig ist in den meisten Fällen das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk der Beklagte (z.B. der Arbeitgeber) seinen Betriebssitz hat. Daher können Arbeitnehmer normalerweise bei dem Gericht z.B. eine Kündigungsschutzklage einreichen, in dessen Bezirk sie arbeiten. Wenn der Arbeitsort also im Stadtgebiet München ist, ist die Zuständigkeit in der Regel klar. Allerdings ist der Arbeitsort für viele Münchner auch im Münchner Umland; dann ist München in der Regel nicht zuständig.

Wie bereits oben erwähnt, gibt es in München etwa 20.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Über 1.000 davon haben einen Fachanwaltstitel im Arbeitsrecht. Sie suchen aber wahrscheinlich speziell einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in München, der sich vor allem auf die Vertretung von Arbeitnehmern spezialisiert hat. Und idealerweise schon über einige Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht verfügt. 

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Arbeitsgerichtliche Verfahren in München

Der Ablauf des arbeitsgerichtlichen Verfahrens in München unterscheidet sich grds. nicht von dem in anderen Bundesländern. Beispielsweise wird bei einer Kündigungsschutzklage zuerst ein Gütetermin angesetzt, der idealerweise innerhalb von zwei Wochen stattfinden soll. Oft dauert es jedoch bis zu zwei Monate. Das Ziel des Gütetermins ist es, eine außergerichtliche Einigung zwischen Arbeitgeber und gekündigtem Arbeitnehmer zu erreichen. Häufig steht dabei eine Abfindung im Mittelpunkt. Der Gütetermin wird vom vorsitzenden Richter ohne Beisitzer durchgeführt. Der Richter gibt dabei eine erste, unverbindliche Einschätzung ab und weist auf mögliche Risiken und Chancen hin. Oft wird aber bereits im Gütetermin eine Verhandlungslösung gefunden, ein Vergleich mit Abfindung geschlossen. Und die Sache ist schon zu Ende.

Kommt es im Gütetermin zu keiner Einigung, folgt im zweiten Schritt ein weiterer Verhandlungstermin vor der ganzen Kammer, nun auch mit ehrenamtlichen Richtern (Kammertermin). Sollte auch hier keine Einigung erzielt werden, fällt das Gericht ein Urteil. Dieser Kammertermin kann bis zu sechs Monate nach dem Gütetermin stattfinden.

Ablauf einer Kündigungsschutzklage in München

Arbeitsrechtliche Urteilsverfahren wie Kündigungsschutzklagen werden vor dem Arbeitsgericht München in 24 % der Fälle innerhalb eines Monats abgeschlossen, während knapp die Hälfte bis zu drei Monate dauert. Rund ein Viertel der Münchner Urteilsverfahren enden durchschnittlich mit einem Vergleich.

Eine Kündigungsschutzklage läuft dabei wie folgt ab:

  1. Kündigung erhalten: Sobald die Kündigung eingegangen ist, ist schnelles Handeln gefragt. (Kündigung erhalten – und jetzt? 7 wichtige Schritte)
  2. Frist beachten: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
  3. Klage einreichen: Die Klage kann entweder schriftlich oder mündlich beim Arbeitsgericht München erfolgen. Es kann hilfreich sein, sich dabei von einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht unterstützen zu lassen.
  4. Güteverhandlung: Zu Beginn findet die Güteverhandlung statt, in der beide Parteien versuchen, eine Einigung zu erzielen.
  5. Kammertermin: Kommt es zu keiner Einigung, wird ein Kammertermin angesetzt. Dabei prüft das Gericht die strittigen Punkte und trifft eine Entscheidung.
  6. Urteil oder Vergleich: Das Verfahren endet entweder mit einem Urteil, das die Kündigung entweder aufhebt oder regelt, dass eine Abfindung gezahlt wird.
  7. Berufung: Ist man mit dem Urteil unzufrieden, besteht die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Dabei müssen jedoch bestimmte Fristen und Voraussetzungen beachten werden.

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