- Aufhebungsvertrag
- Kündigung
Persönliche Differenzen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern gibt es immer wieder. Sie werden manchmal auch zur Begründung von Kündigungen herangezogen. Allerdings rechtfertigen Meinungsunterschiede in der Regel keine (wirksame) Kündigung. Denn Menschen sind unterschiedlich und Konflikte gehören einfach zum (Berufs-)Leben dazu. In Einzelfällen kann es aber aufgrund des Verhaltens des Arbeitnehmers zu derart großen „persönlichen Differenzen“ kommen, dass tatsächlich ausnahmsweise einmal ein wirksamer Kündigungsgrund vorliegen kann. Dieser Blogbeitrag erläutert, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung durch den Arbeitgeber zulässig ist und welche rechtlichen Vorgaben bei einer Kündigung wegen “persönlicher Differenzen” beachtet werden müssen.