Kündigung befristeter Arbeitsvertrag: Voraussetzungen, Fristen & Tipps

  • Frank Broer
  • 16. Dezember 2024
  • 12:11
Befristeter Arbeitsvertrag Kündigung

Ein be­fris­te­ter Ar­beits­ver­trag endet üblicherweise automatisch durch Zeitablauf oder Zweckerfüllung. Eine ordentliche Kündigung ist daher grundsätzlich nicht erforderlich. Wollen Arbeitnehmer oder Arbeitgeber eine Möglichkeit der früheren Beendigung, können sie dies im Arbeitsvertrag vereinbaren. Nur dann kann ordentlich gekündigt werden. Ausführliche Infos zur Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags folgen in diesem Beitrag.

Kündigung oder Aufhebungsvertrag erhalten?

Prüfen Sie jetzt in unter 2 Minuten Ihre mögliche Abfindung. Kostenlos und unverbindlich!

Abfindung ermitteln

Das Wichtigste auf einen Blick:
  • Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch mit Zeitablauf oder Zweckerfüllung. Da eine ordentliche Kündigung dann nicht erforderlich ist, besteht auch kein Kündigungsschutz.
  • Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können ein befristetes Arbeitsverhältnis vorzeitig durch außerordentliche Kündigung beenden.
  • Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann vorzeitig nur durch eine ordentliche Kündigung beendet werden, wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Wird eine Kündigung ausgesprochen, gelten die Vorschriften des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzes.

Beendigung befristeter Arbeitsverträge

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) erlaubt befristete Arbeitsverträge. Die Befristung kann entweder kalendermäßig (zeitliche Befristung) bestimmt werden oder sich aus dem Zweck ergeben (Zweckbefristung). 

Die Befristung des Arbeitsvertrages muss schriftlich erfolgen, § 14 TzBfG. Die Befristungsabrede an sich darf auch in elektronischer Form erfolgen.

Der zeitlich befristete Arbeitsvertrag endet automatisch mit Ablauf der Zeit. Der zweckbefristete Vertrag endet mit Erfüllung des Zweckes (Abschluss eines Projekts, Ende der Vertretung etc.), frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung (§ 15 TzBfG).

War die Befristung rechtsunwirksam (kein Sachgrund etc.), endet der Vertrag nicht automatisch, sondern gilt nach § 16 TzBfG als auf unbestimmte Zeit geschlossen:

  • Der Arbeitgeber darf dann aber frühestens zum vereinbarten Ende ordentlich kündigen. 
  • War der befristete Arbeitsvertrag nur mangels Schriftform unwirksam, kann der Arbeitsvertrag auch vor dem vereinbarten Ende ordentlich gekündigt werden.
AdobeStock_283780955
Kostenlos Erstberatung mit Fachanwalt
  • 15min kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt
  • Sofort Online-Termin über Calendly buchen oder schneller Rückruf
  • Strategie zum Verhandeln Ihrer Abfindung

Zur kostenlosen Erstberatung

Möglichkeiten zur Kündigung befristeter Arbeitsverträge

Da befristete Arbeitsverträge automatisch mit Zeitablauf oder Zweckerfüllung enden, bedarf es grundsätzlich keiner ordentlichen Kündigung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Hierzu gibt es aber Ausnahmen: 

Außerordentliche Kündigung bei befristetem Arbeitsvertrag

Eine fristlose oder außerordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist möglich. Sie ist nach den allgemeinen Voraussetzungen des § 626 BGB nur aus “wichtigem Grund” zulässig. Es muss ein so gravierendes Fehlverhalten (z.B. Straftaten gegen den Arbeitgeber oder Kollegen etc.) vorliegen, wodurch die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist.

Ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags

Ein befristeter Arbeitsvertrag kann nur in Ausnahmefällen durch ordentliche Kündigung beendet werden:

  • Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag: Eine ordentliche Kündigung, um das befristete Arbeitsverhältnis früher beenden zu können, muss im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag ausdrücklich, eindeutig und klar vereinbart sein. 
  • Ist ein befristeter Arbeitsvertrag auf längere Zeit wie 5 Jahre vereinbart, so regelt das TzBfG, dass der Arbeitnehmer es nach Ablauf von 5 Jahren mit einer Frist von sechs Monaten ordentlich kündigen kann.
  • Insolvenz des Arbeitgebers: Ein befristetes Arbeitsverhältnis darf bei Insolvenz des Arbeitgebers durch den Insolvenzverwalter ordentlich gekündigt werden (§ 113 Insolvenzordnung.) Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Gelten für das befristete Arbeitsverhältnis kürzere Kündigungsfristen aus dem Arbeits-, Tarifvertrag oder Gesetz, kann der Insolvenzverwalter mit diesen kürzeren Fristen kündigen..

Besteht das Recht zur ordentlichen Kündigung, so unterliegt die ausgesprochene Kündigung den Vorschriften des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzes. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer sich mittels einer Kündigungsschutzklage gegen unberechtigte Kündigungen wehren kann.

Lawyer Berlin english speaking
Wie viel Abfindung steht Ihnen zu? Jetzt berechnen!
  • Kostenlos Ihre individuelle Abfindungshöhe berechnen
  • Berechnung der Regelabfindung bis zu sehr hohen Abfindungen
  • Strategie zur Maximierung Ihrer Abfindung erhalten

Zum Abfindungsrechner

Kündigungsfrist bei befristetem Arbeitsvertrag

Ist ein Kündigungsrecht im befristeten Arbeitsvertrag vereinbart, so ist in der Regel auch eine Kündigungsfrist vereinbart. Ist dies der Fall, gilt diese vertraglich vereinbarte Frist. Ergibt sich weder aus dem Arbeits- oder einem Tarifvertrag eine Kündigungsfrist, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Diese sehen wie folgt aus:

BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist
(zum Ende des Kalendermonats)
2 Jahre1 Monat zum Monatsende
5 Jahre2 Monate zum Monatsende
8 Jahre3 Monate zum Monatsende
10 Jahre4 Monate zum Monatsende
12 Jahre5 Monate zum Monatsende
15 Jahre6 Monate zum Monatsende

Enthält der befristete Arbeitsvertrag eine Probezeit mit Kündigungsmöglichkeit, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis während der Probezeit ordentlich kündigen. Ist keine Frist vereinbart, so gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen.

Hinweis: Enthält der befristete Arbeitsvertrag zwar eine Probezeit, aber keine Kündigungsklausel, besteht kein Recht zur ordentlichen Kündigung.

Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich rechtzeitig juristische Beratung durch einen spezialisierten Anwalt im Arbeitsrecht einzuholen.

[cta_with_image_simple]

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

AdobeStock_283780955
Kostenlos Erstberatung mit Fachanwalt
  • 15min kostenlose Erstberatung durch einen Anwalt
  • Sofort Online-Termin über Calendly buchen oder schneller Rückruf
  • Strategie zum Verhandeln Ihrer Abfindung

Zur kostenlosen Erstberatung

Alle Informationen auf unserer Website sind redaktioneller Natur und stellen ausdrücklich keine Rechtsberatung dar. Selbstverständlich haben wir uns um die Richtigkeit der auf dieser Website enthaltenen Informationen und Links bemüht. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Informationen übernehmen. Sie ersetzen in keinem Fall eine rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt.