

Ein befristeter Arbeitsvertrag endet üblicherweise automatisch durch Zeitablauf oder Zweckerfüllung. Eine ordentliche Kündigung ist daher grundsätzlich nicht erforderlich. Wollen Arbeitnehmer oder Arbeitgeber eine Möglichkeit der früheren Beendigung, können sie dies im Arbeitsvertrag vereinbaren. Nur dann kann ordentlich gekündigt werden. Ausführliche Infos zur Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags folgen in diesem Beitrag.
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Das Wichtigste auf einen Blick:
- Ein befristeter Arbeitsvertrag endet automatisch mit Zeitablauf oder Zweckerfüllung. Da eine ordentliche Kündigung dann nicht erforderlich ist, besteht auch kein Kündigungsschutz.
- Arbeitgeber oder Arbeitnehmer können ein befristetes Arbeitsverhältnis vorzeitig durch außerordentliche Kündigung beenden.
- Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann vorzeitig nur durch eine ordentliche Kündigung beendet werden, wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag ausdrücklich vereinbart ist. Wird eine Kündigung ausgesprochen, gelten die Vorschriften des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzes.
Inhalte
Beendigung befristeter Arbeitsverträge
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) erlaubt befristete Arbeitsverträge. Die Befristung kann entweder kalendermäßig (zeitliche Befristung) bestimmt werden oder sich aus dem Zweck ergeben (Zweckbefristung).
Die Befristung des Arbeitsvertrages muss schriftlich erfolgen, § 14 TzBfG. Die Befristungsabrede an sich darf auch in elektronischer Form erfolgen.
Der zeitlich befristete Arbeitsvertrag endet automatisch mit Ablauf der Zeit. Der zweckbefristete Vertrag endet mit Erfüllung des Zweckes (Abschluss eines Projekts, Ende der Vertretung etc.), frühestens jedoch zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Zweckerreichung (§ 15 TzBfG).
War die Befristung rechtsunwirksam (kein Sachgrund etc.), endet der Vertrag nicht automatisch, sondern gilt nach § 16 TzBfG als auf unbestimmte Zeit geschlossen:
- Der Arbeitgeber darf dann aber frühestens zum vereinbarten Ende ordentlich kündigen.
- War der befristete Arbeitsvertrag nur mangels Schriftform unwirksam, kann der Arbeitsvertrag auch vor dem vereinbarten Ende ordentlich gekündigt werden.

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Möglichkeiten zur Kündigung befristeter Arbeitsverträge
Da befristete Arbeitsverträge automatisch mit Zeitablauf oder Zweckerfüllung enden, bedarf es grundsätzlich keiner ordentlichen Kündigung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Hierzu gibt es aber Ausnahmen:
Außerordentliche Kündigung bei befristetem Arbeitsvertrag
Eine fristlose oder außerordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist möglich. Sie ist nach den allgemeinen Voraussetzungen des § 626 BGB nur aus “wichtigem Grund” zulässig. Es muss ein so gravierendes Fehlverhalten (z.B. Straftaten gegen den Arbeitgeber oder Kollegen etc.) vorliegen, wodurch die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar ist.
Ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags
Ein befristeter Arbeitsvertrag kann nur in Ausnahmefällen durch ordentliche Kündigung beendet werden:
- Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag: Eine ordentliche Kündigung, um das befristete Arbeitsverhältnis früher beenden zu können, muss im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag ausdrücklich, eindeutig und klar vereinbart sein.
- Ist ein befristeter Arbeitsvertrag auf längere Zeit wie 5 Jahre vereinbart, so regelt das TzBfG, dass der Arbeitnehmer es nach Ablauf von 5 Jahren mit einer Frist von sechs Monaten ordentlich kündigen kann.
- Insolvenz des Arbeitgebers: Ein befristetes Arbeitsverhältnis darf bei Insolvenz des Arbeitgebers durch den Insolvenzverwalter ordentlich gekündigt werden (§ 113 Insolvenzordnung.) Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Gelten für das befristete Arbeitsverhältnis kürzere Kündigungsfristen aus dem Arbeits-, Tarifvertrag oder Gesetz, kann der Insolvenzverwalter mit diesen kürzeren Fristen kündigen..
Besteht das Recht zur ordentlichen Kündigung, so unterliegt die ausgesprochene Kündigung den Vorschriften des allgemeinen und besonderen Kündigungsschutzes. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer sich mittels einer Kündigungsschutzklage gegen unberechtigte Kündigungen wehren kann.

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Kündigungsfrist bei befristetem Arbeitsvertrag
Ist ein Kündigungsrecht im befristeten Arbeitsvertrag vereinbart, so ist in der Regel auch eine Kündigungsfrist vereinbart. Ist dies der Fall, gilt diese vertraglich vereinbarte Frist. Ergibt sich weder aus dem Arbeits- oder einem Tarifvertrag eine Kündigungsfrist, gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Diese sehen wie folgt aus:
Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist (zum Ende des Kalendermonats) |
2 Jahre | 1 Monat zum Monatsende |
5 Jahre | 2 Monate zum Monatsende |
8 Jahre | 3 Monate zum Monatsende |
10 Jahre | 4 Monate zum Monatsende |
12 Jahre | 5 Monate zum Monatsende |
15 Jahre | 6 Monate zum Monatsende |
Enthält der befristete Arbeitsvertrag eine Probezeit mit Kündigungsmöglichkeit, können Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis während der Probezeit ordentlich kündigen. Ist keine Frist vereinbart, so gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Hinweis: Enthält der befristete Arbeitsvertrag zwar eine Probezeit, aber keine Kündigungsklausel, besteht kein Recht zur ordentlichen Kündigung.
Bei Unsicherheiten ist es ratsam, sich rechtzeitig juristische Beratung durch einen spezialisierten Anwalt im Arbeitsrecht einzuholen.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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