Eine Kündigung während Kurzarbeit ist grundsätzlich möglich, wenn betriebsbedingte, personenbedingte oder verhaltensbedingte Gründe vorliegen. Man hört und liest oft das Gegenteil (nämlich, dass während der Kurzarbeit Kündigungen ausgeschlossen sind). Das stimmt aber nicht. Denn insbesondere Personen- und verhaltensbedingte Kündigungen sind jederzeit möglich, unabhängig davon, ob Sie sich in Kurzarbeit befinden oder nicht. Bei betriebsbedingten Kündigungen sind die Regeln dagegen in der Tat strenger. Hier müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Fällt der Arbeitsplatz weg, muss der Arbeitgeber dies sowohl bei außer- als auch innerbetrieblichen Gründen erklären und begründen.
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Während der Kurzarbeit betriebsbedingt gekündigt – geht das?
Die Annahme, dass man während Kurzarbeit umfassenden Kündigungsschutz genießt, hält sich vor allem im Internet hartnäckig. Das ist leider falsch! Auch während der Kurzarbeit können Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber gekündigt werden. Sowohl personen- oder verhaltensbedingte Kündigungen als auch betriebsbedingte Kündigungen sind während der Kurzarbeit grundsätzlich möglich:
- Personen- und verhaltensbedingte Kündigungen sind jederzeit möglich.
- Betriebsbedingte Kündigungen sind dagegen an weitere Voraussetzungen geknüpft.
Warum sind die Anforderungen an betriebsbedingte Kündigungen strenger? Kurzarbeit darf nur bei vorübergehendem Arbeitsausfall angeordnet werden. Demgegenüber sind betriebsbedingte Kündigungen nur bei dauerhaftem Arbeitsausfall rechtmäßig. Das widerspricht sich also. Trotzdem ist eine betriebsbedingte Kündigung auch während Kurzarbeit möglich, aber deutlich erschwert. Nach unserer Überzeugung sind viele betriebsbedingte Kündigungen während der Kurzarbeit – trotz der grundsätzlichen Möglichkeit einer Kündigung – aber dennoch unwirksam:
Warum sind betriebsbedingte Kündigungen während der Kurzarbeit oft unwirksam?
Der Arbeitgeber muss den Wegfall des Arbeitsplatzes sowohl aus außerbetrieblichen als auch innerbetrieblichen Gründen hinreichend begründen und darlegen. Denn nach der Rechtsprechung ist die bereits angeordnete Kurzarbeit ein Anzeichen für einen nur vorübergehend verringerten Beschäftigungsbedarf. Betriebsbedingte Kündigungen sind aber nur bei dauerhaftem Arbeitsausfall rechtens. Wenn jetzt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis während der Kurzarbeit aufgrund außerbetrieblicher Umstände beenden möchte, muss er beweisen, dass sich seine ursprüngliche Prognose, die Kurzarbeit, nicht bewahrheitet hat. Der Arbeitgeber muss beweisen, dass es neue Umstände gibt, die nun für einen dauerhaften Wegfall von Arbeitsplätzen sprechen. Das ist nicht so einfach. Denn wenn die betriebsbedingte Kündigung während der Kurzarbeit mit denselben Gründen gerechtfertigt wird, aus denen die Kurzarbeit angeordnet worden ist, ist die Kündigung unwirksam. Das ist auch interessant für Sie, wenn Sie die Kündigung akzeptieren wollen, denn dies wirkt sich auch auf die Höhe der Abfindung aus.
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Beweislast liegt beim Arbeitgeber
Der Arbeitgeber hat zwar einer höhere Darlegungs- und Beweislast bei einer Kündigung während der Kurzarbeit, trotzdem ist es für ihn möglich nachzuweisen, dass die Voraussetzungen einer betriebsbedingten Kündigung vorlagen. Die Voraussetzungen sind beispielsweise erfüllt, wenn zusätzliche Aufträge wegbrechen und eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nicht möglich ist. Auch wenn ganze Bereiche des Unternehmens geschlossen werden oder die betrieblichen Aktivitäten an einen anderen Standort verlagert werden, ist eine Kündigung während der Kurzarbeit möglich. Das gilt auch für den Fall, dass Abteilungen oder Aufträge an externe Firmen vergeben werden. Und wie so oft: Es kommt auf die genauen Umstände des Einzelfalls an.
Was sollte man bei einer Kündigung während Kurzarbeit tun ?
Wenn Sie eine Kündigung während Kurzarbeit erhalten haben, ist es zunächst wichtig, dass Sie schnell handeln: Eventuell müssen Sie nämlich innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen. Die wichtigsten Schritte, die nach einer Kündigung anstehen, haben wir in dem Artikel “Kündigung Arbeitsvertrag: 7 Schritte sollten Sie nach der Kündigung beachten!” für Sie zusammengefasst. Dazu sollten Sie ein mögliches Abfindungsangebot Ihres Arbeitgebers gut prüfen und sich durch einen Arbeitsrechtsanwalt beraten lassen. AbfindungsHero hilft Ihnen bei der Suche nach einem kompetenten Fachanwalt für Arbeitsrecht, der Sie vor Ort unterstützt. Unser kostenloser Abfindungsrechner bietet Ihnen eine erste Möglichkeit zur Prüfung Ihrer Ansprüche.
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