Kündigungsfrist berechnen: Infos für Arbeitnehmer

Kündigungsfrist

Die Kündigungsfrist ist eine wichtige Regelung im Arbeitsrecht, die sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber betrifft. Sie gibt an, wie lange im Voraus eine Kündigung angekündigt werden muss. Wenn Sie die Kündigungsfrist berechnen wollen, gibt es grundsätzlich zwei Arten: gesetzliche und vertragliche Kündigungsfristen. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Vertragliche Kündigungsfristen können individuell im Arbeitsvertrag festgelegt werden, dürfen jedoch nicht kürzer als die gesetzlichen Fristen sein. Für Arbeitnehmer gelten in der Regel die gleichen Kündigungsfristen wie für Arbeitgeber. Allerdings kann die Kündigungsfrist für Arbeitgeber länger sein, wenn der Arbeitnehmer schon längere Zeit im Unternehmen tätig ist. Hier greift die Staffelung nach Beschäftigungsdauer, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist.

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Kündigungsfrist: Defintion und gesetzliche Grundlagen

Die Kündigungsfrist definiert den Zeitraum, der von der Zustellung der Kündigung bis zum wirksamen Ende des Arbeitsverhältnisses vergeht. Das Arbeitsverhältnis wird erst mit dem Verstreichen dieser Frist rechtswirksam beendet.

Die Ermittlung der gesetzlichen Kündigungsfrist orientiert sich an den Bestimmungen der §§ 186 ff. im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Dabei spielt es keine Rolle, ob die einschlägige Kündigungsfrist aus einem Tarif- oder Arbeitsvertrag resultiert oder ob sie sich direkt aus der gesetzlichen Regelung nach § 622 BGB ableitet.

Entsprechend § 130 BGB zählt für die Berechnung der Kündigungsfrist das Datum, an dem die Kündigung beim Empfänger eingeht, und nicht das Datum, das auf dem Kündigungsschreiben vermerkt ist. Gemäß § 187 Abs. 1 BGB wird der Tag des Zugangs nicht mitgerechnet; stattdessen beginnt die Frist am darauffolgenden Tag zu laufen.

Kündigungsfrist berechnen, wenn Arbeitnehmer kündigt: Was gilt es zu beachten?

Hier sind einige Punkte, die Arbeitnehmer bei der Kündigung ihres Arbeitsvertrags beachten sollten, damit man rechtzeitig und korrekt aus einem Arbeitsverhältnis ausscheidet.

  1. Gesetzliche Kündigungsfristen: Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist kann jedoch durch Tarifverträge oder individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag abweichen.
  2. Probezeit: Während der Probezeit, die maximal sechs Monate dauern darf, beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen.
  3. Kündigung einreichen: Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und vom Arbeitnehmer unterschrieben sein. Dabei ist es wichtig, das Datum der Kündigung und den gewünschten Austrittstermin anzugeben.
  4. Fristgerechte Kündigung: Um die Kündigungsfrist korrekt zu berechnen, sollte man den Tag der Kündigungszustellung beim Arbeitgeber nicht mitzählen und die Frist ab dem darauffolgenden Tag berechnen.

Kündigungsfristen berechnen: Arbeitgeber kündigt dem Arbeitnehmer

Egal wer kündigt: Grundsätzlich gelten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber die gleichen Regeln.

  1. Gesetzliche Kündigungsfristen: Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Diese Frist kann jedoch durch Tarifverträge oder individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag abweichen.
  2. Probezeit: Während der Probezeit, die maximal sechs Monate dauern darf, beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen.

Arbeitgeber müssen aber die Betriebszugehörigkeit berücksichtigen und unterliegen oft längeren Kündigungsfristen als Arbeitnehmer. Die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Bei der Kündigung durch den Arbeitgeber hängt die Länge der gesetzlichen Kündigungsfrist aber auch von der Beschäftigungsdauer des Arbeitnehmers ab. Bei einer Betriebszugehörigkeit von über zwei Jahren erhöht sich die Kündigungsfrist auf einen Monat zum Monatsende, und bei längerer Beschäftigungsdauer kann sie bis zu sieben Monate betragen. Die genauen gesetzlichen Kündigungsfristen sind in § 622 BGB festgehalten.

Zudem können im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen individuelle Regelungen zur Kündigungsfrist getroffen werden, die von den gesetzlichen Vorgaben abweichen können. Es ist wichtig, diese Vereinbarungen genau zu prüfen und bei der Kündigung zu beachten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

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Anleitung: So können Sie die Kündigungsfrist berechnen und das Vorgehen des Arbeitgebers überprüfen!

Die Kündigungsfrist spielt eine zentrale Rolle bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, da sie die Zeitspanne von der Ankündigung bis zur Beendigung des Arbeitsvertrages bestimmt. Eine rechtsgültige Kündigung setzt die Beachtung dieser Frist voraus.

Hier ist eine einfache Anleitung, um Ihre Kündigungsfrist selbst zu ermitteln:

  1. Art des Arbeitsverhältnisses feststellen: Zunächst müssen Sie herausfinden, ob es sich bei Ihrem Arbeitsvertrag um ein befristetes oder unbefristetes Verhältnis handelt. Dies beeinflusst, ob die allgemeine gesetzliche Kündigungsfrist oder spezifische Bedingungen des Arbeitsvertrages anzuwenden sind.
  2. Eigene Kündigungsfrist ermitteln: Vertragsinhalte prüfen Im nächsten Schritt sollten Sie Ihren Arbeits- oder Tarifvertrag auf spezielle Vereinbarungen zur Kündigungsfrist hin durchgehen. Fehlen solche Regelungen, kommen die standardmäßigen gesetzlichen Fristen laut § 622 BGB zum Tragen.
  3. Dauer der Betriebszugehörigkeit beachten: Die Länge der gesetzlichen Kündigungsfrist ist abhängig von Ihrer Betriebszugehörigkeit. Sollten die gesetzlichen Regelungen Anwendung finden, müssen Sie die Jahre Ihrer Betriebszugehörigkeit einrechnen, um eine eventuell verlängerte Kündigungsfrist zu bestimmen, die ab einer Zugehörigkeit von zwei Jahren mit einem Monat zum Monatsende beginnt. Die spezifischen Details hierzu können dem § 622 BGB entnommen werden und sind je nach individueller Situation unterschiedlich.
  4. Gesetzliche Kündigungsfrist ausrechnen: Die allgemeine gesetzliche Kündigungsfrist sieht sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber gewisse Zeiten vor, die im § 622 BGB aufgeführt sind.
BetriebszugehörigkeitKündigungsfrist
bis 6 Monate (Probezeit)sofort ab Erhalt der Kündigung
ab 7 Monate bis 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder Ende des Kalendermonats
mehr als 2 Jahre1 Monat zum Ende des Kalendermonats
mehr als 5 Jahre2 Monate zum Ende des Kalendermonats
mehr als 8 Jahre3 Monate zum Ende des Kalendermonats
mehr als 10 Jahre4 Monate zum Ende des Kalendermonats
mehr als 12 Jahre5 Monate zum Ende des Kalendermonats
mehr als 15 Jahre6 Monate zum Ende des Kalendermonats
mehr als 20 Jahre7 Monate zum Ende des Kalendermonats

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Was sind die Ausnahmen von der Kündigungsfrist?

Einige Ausnahmen von der Kündigungsfrist können sein:

  1. Probezeit: Während der Probezeit kann die Kündigungsfrist kürzer ausfallen, meistens beträgt sie hier zwei Wochen.
  2. Aufhebungsvertrag: Bei einem Aufhebungsvertrag einigen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf eine vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ohne die reguläre Kündigungsfrist einzuhalten.
  3. Fristlose Kündigung: Bei schwerwiegenden Verstößen kann eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sein. Hier entfällt die Kündigungsfrist vollständig.
  4. Tarifvertragliche Regelungen: In manchen Branchen gelten besondere Regelungen für die Kündigungsfrist, die von den gesetzlichen Vorgaben abweichen können.
  5. Ein besonderer Kündigungsschutz betrifft gewisse Personengruppen: Personen mit Schwerbehinderung, Schwangere Frauen sowie Arbeitnehmer*innen während der Elternzeit. Diese genießen oft einen besonderen Kündigungsschutz, was bedeutet, dass ihnen unter regulären Umständen nicht oder nur unter erschwerten Bedingungen gekündigt werden kann.

Um die Kündigungsfrist korrekt zu berechnen, sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber diese Ausnahmen berücksichtigen und ihre jeweilige Situation genau prüfen.

FAQ zum Thema „Kündigungsfrist berechnen“

In diesem Absatz behandeln wir häufig gestellte Fragen zum Thema „Kündigungsfrist berechnen“ für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

  • Was ist die Kündigungsfrist? Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen der Ankündigung einer Kündigung und dem tatsächlichen Ende des Arbeitsverhältnisses.
  • Wie berechnet man die Kündigungsfrist? Die Kündigungsfrist wird meist im Arbeitsvertrag festgelegt. Bei gesetzlichen Kündigungsfristen gelten je nach Betriebszugehörigkeit unterschiedliche Zeiträume.
  • Unterscheiden sich Kündigungsfristen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber? Grundsätzlich ja. Denn bei Arbeitgebern wird die Frist mit andauernder Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers länger. Demgegenüber steht die gesetzliche Kündigungsfrist des Arbeitnehmers – diese beträgt vier Wochen zum Ende oder zum 15. eines Kalendermonats. 
  • Was passiert bei einer fristlosen Kündigung? Die fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, meist aufgrund eines wichtigen Grundes.
  • Wann muss die Kündigung eingereicht werden? Die Kündigung sollte schriftlich und fristgerecht eingereicht werden, um rechtlich wirksam zu sein.
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