Kündigungsschutzklage Kosten: So viel zahlen Sie wirklich

  • Liam Noah
  • 19. Juni 2024
  • 10:10
Kündigungsschutzklage Kosten

Eine Kündigung kommt oft unerwartet und kann äußerst belastend sein. In solchen Momenten scheint eine Kündigungsschutzklage häufig der einzige Weg, um Ihre Existenz zu sichern und Ihre Rechte durchzusetzen. Doch bevor Sie diesen juristischen Schritt wagen, ist es entscheidend, die anfallenden Kosten genau zu kennen. Dieser Artikel soll Ihnen bei Ihrer Entscheidung helfen, ob und wie Sie diesen rechtlichen Weg gehen möchten. Im Folgenden werden daher detailliert die verschiedenen Kosten einer Kündigungsschutzklage, darunter Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und mögliche versteckte Ausgaben sowie deren Entstehung beleuchtet. Außerdem werden verschiedene Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung dargestellt. 

In welchen Fällen kommt eine Kündigungsschutzklage überhaupt infrage?

Eine Kündigungsschutzklage ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem ein Arbeitnehmer die Wirksamkeit seiner ordentlichen, also unter Wahrung der Kündigungsfristen erfolgten Kündigung überprüfen lässt. Sie kommt in Betracht, wenn der Arbeitnehmer von einer unwirksamen Kündigung ausgeht. Gründe hierfür können unzureichende Kündigungsgründe, die Nichterfüllung von Kündigungsfristen oder Formfehler sein. Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden.

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Kosten einer Kündigungsschutzklage: Welche Kosten kommen auf den Arbeitnehmer zu?

Insgesamt lassen sich die Kosten einer Kündigungsschutzklage in Gerichtskosten und Anwaltskosten unterteilen.

1. Gerichtskosten

Gerichtskosten fallen nur dann an, wenn ein Urteil gefällt wird. Wird dagegen ein Vergleich geschlossen, entfallen die Gerichtskosten. Ein Vergleich vor dem Arbeitsgericht ist eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die einen Streit durch beiderseitiges Entgegenkommen beendet. Dabei einigen sich beide Parteien auf bestimmte Bedingungen, wie beispielsweise die Anerkennung der Kündigung und die Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer. Auf diese Weise wird der Konflikt ohne ein Gerichtsurteil gelöst. In der Praxis werden häufig Vergleiche geschlossen, wodurch in der Regel keine Gerichtskosten entstehen.

Wenn doch ein Urteil gefällt wird, richten sich die Gerichtskosten nach dem Streitwert. Dieser entspricht in der Regel drei Bruttomonatsgehältern. Beispielsweise ergibt sich bei drei Monatsgehältern von jeweils 3.000 € ein Streitwert von insgesamt 9.000 €. Das Gerichtskostengesetz regelt die Gebühren anhand eines festen Verzeichnisses. In der folgenden Tabelle finden Sie die Gerichtskosten in Abhängigkeit vom Streitwert aufgelistet: 

Streitwert bis …Gebühr
500 €76 €
1.000 €116 €
1.500 €156 €
2.000 €196 €
3.000 €238 €
4.000 €280 €
5.000 €322 €
6.000 €364 €
7.000 €406 €
8.000 €448 €
9.000 €490 €
10.000 €532 €
13.000 €590 €

Die Gerichtskosten werden von der unterliegenden Partei getragen. Außerdem erhöhen sich die Kosten, wenn der Fall von der ersten Instanz in die Berufung oder sogar in die Revision geht. Wenn die Klage nicht nur die Kündigung betrifft, sondern auch andere Streitgegenstände, erhöht sich der Streitwert entsprechend. Dies führt wiederum zu höheren Gerichtskosten. Außerdem können Kosten für Zeugen oder Sachverständige entstehen.

2. Anwaltskosten

Zudem kommen Anwaltskosten. Erstinstanzlich, also vor dem Arbeitsgericht besteht kein Anwaltszwang. Trotzdem ist es häufig empfehlenswert, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen. Anwälte können entweder nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) gesetzliche Gebühren erheben oder eine Vergütung nach Stundensatz vereinbaren. Auch die Gebühren nach dem RVG hängen vom Streitwert ab. Im Arbeitsgerichtsverfahren der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang des Prozesses. Dies ändert sich erst ab der zweiten Instanz (Landesarbeitsgericht). Die Gebühr für den Anwalt enthält die Verfahrensgebühr, die Terminsgebühr und im Falle eines Vergleichs eine Einigungsgebühr. Die Kosten für die Einleitung und Führung des Prozesses (Verfahrensgebühr) sowie für die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Mandanten (Terminsgebühr) können Sie abhängig vom Streitwert in der folgenden Tabelle ablesen: 

Streitwert bis …Gebühr
500 €122,50 €
1.000 €220 €
1.500 €317,50 €
2.000 €415 €
3.000 €555 €
4.000 €695 €
5.000 €835 €
6.000 €975 €
7.000 €1.115 €
8.000 €1.255 €
9.000 €1.395 €
10.000 €1.535 €
13.000 €1.665 €

Im Falle eines Vergleichs steigen die Anwaltskosten aufgrund der Einigungsgebühr zwar an, allerdings entfallen dafür die Gerichtskosten. Im Folgenden werden die durch die Einigungsgebühr erhöhten Anwaltskosten entsprechend des Streitwerts aufgeführt:

Streitwert bis …Gebühr
500 €171,50 €
1.000 €308 €
1.500 €444,50 €
2.000 €581 €
3.000 €777 €
4.000 €973 €
5.000 €1.169 €
6.000 €1.365 €
7.000 €1.561 €
8.000 €1.757 €
9.000 €1.953 €
10.000 €2.149 €
13.000 €2.331 €

Außerdem darf der Rechtsanwalt nach dem RVG noch maximal 20 € als Auslagenpauschale verlangen.

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Fallbeispiele zu den Kosten einer Kündigungsschutzklage

Zur Veranschaulichung des Ganzen soll folgendes Beispiel dienen: Sie sind Arbeitnehmer und verdienen monatlich 2.000 € brutto. Damit ergibt sich für Sie ein Streitwert in Höhe von 6.000 € (dreifaches Bruttomonatsgehalt).

1. Fallkonstellation ohne Vergleich

Wird kein Vergleich erzieht und muss das Arbeitsgericht daher ein Urteil fällen, fallen einerseits Gerichtskosten (Tabelle 1) und andererseits Anwaltskosten (Tabelle 2) an. Damit fallen 364 € für das Gericht und 975 € für den Anwalt an. Zusätzlich kann der Anwalt Ihnen 20 € als Auslagenpauschale in Rechnung stellen. Daraus ergeben sich insgesamt 995 € für den Anwalt, wozu noch 189,05 € Mehrwertsteuer hinzukommen. Damit belaufen sich die Gesamtkosten auf 1.548,05 €.

2 Fallkonstellation mit Vergleich

Wird dagegen wie so häufig ein Vergleich erzielt, entfallen die Gerichtskosten und der Arbeitnehmer muss dafür die durch die Einigungsgebühr erhöhten Anwaltskosten zahlen. Bei einem Streitwert von 6.000 € beträgt die Anwaltsgebühr 1.365 € (Tabelle 3). Auch hier kann der Anwalt wiederum 20 € als Auslagenpauschale verlangen. Insgesamt ergeben sich somit 1.385 €, wobei 263,15 € an Mehrwertsteuer hinzukommen. Damit muss mit 1.648,15 € gerechnet werden.

Finanzielle Unterstützung: Rechtsschutzversicherung & Prozesskostenhilfe

Zur Minderung der finanziellen Belastung gibt es verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten. Dazu zählt insbesondere die Rechtsschutzversicherung. Diese übernimmt, je nach Versicherungsvertrag, die Kosten für Anwalt, Gericht und eventuell auch für Sachverständige und Zeugen. Dagegen stellt die Prozesskostenhilfe eine staatliche Unterstützung für Personen dar, die sich die Kosten eines Rechtsstreits nicht leisten können. Diese ist abhängig vom Einkommen und Vermögen, sodass auch für finanziell schwächere Personen der Zugang zum Rechtssystem sichergestellt wird. Auch hier werden die Gerichts- und Anwaltskosten nach einem entsprechenden Antrag übernommen.

Fazit: Wann lohnt sich eine Kündigungsschutzklage?

Eine Kündigungsschutzklage kann für Arbeitnehmer unverzichtbar sein, um gegen ungerechtfertigte Kündigungen vorzugehen. Die finanziellen Herausforderungen einer solchen Klage sollten nicht unterschätzt werden. Die verschiedenen Kostenpunkte – von Gerichtskosten über Anwaltsgebühren bis hin zu zusätzlichen Auslagen – können sich schnell summieren. Wenn ein Arbeitnehmer daher in Erwägung zieht, eine Kündigungsschutzklage einzureichen, ist eine sorgfältige Risikoabwägung hinsichtlich der entstehenden Kosten unerlässlich. Ein erfolgreicher Ausgang kann zur Wiedereinstellung oder einer Abfindung führen, die die anfallenden Kosten rechtfertigen. Im Falle einer Wiedereinstellung steht dem Arbeitnehmer zudem Annahmeverzugslohn zu. Dies ist das Gehalt, das der Arbeitgeber rückwirkend zahlen muss, wenn die Kündigungsschutzklage des Arbeitgebers erfolgreich war. Eine frühzeitige Beratung durch einen Anwalt ist daher unentbehrlich, um die eigenen Erfolgsaussichten und damit das finanzielle Risiko besser einschätzen zu können. Unterstützungsmöglichkeiten wie Rechtsschutzversicherungen und Prozesskostenhilfe können zudem dabei helfen, die finanziellen Belastungen zu verringern.

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