Kündigungsschutzklage ohne Anwalt: Welche Optionen haben Arbeitnehmer

  • Sophie Fischer
  • 14. Dezember 2023
  • 10:07

Wenn Sie mit einer Kündigung konfrontiert sind, führt der Weg oft vor das Arbeitsgericht. Eine Kündigungsschutzklage soll Ihre Rechte sicherstellen und die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen. Während viele den Beistand eines Anwalts bevorzugen, ist es rechtlich möglich und manchmal aus finanziellen Gründen notwendig, eine Kündigungsschutzklage ohne Anwalt einzureichen. Dieser Artikel dient als Orientierungshilfe für alle, die erwägen, eine Kündigungsschutzklage auf eigene Faust durchzuführen. Wir beleuchten die Vorgehensweise, Kosten, potenzielle Risiken und geben Tipps, wie Sie sich selbst am besten vertreten können. Außerdem stellen wir eine Muster-Kündigungsschutzklage zum Download bereit.

Berechnen Sie Ihre Abfindungssumme

Jetzt in 2 min für Ihren individuellen Fall Abfindungssumme berechnen!

Zum Abfindungsrechner

Kosten bei Kündigungsschutzklage ohne Anwalt

Das Einreichen einer Kündigungsschutzklage ist mit finanziellen Aufwendungen verbunden, falls das Arbeitsgericht ein Urteil fällt.

Sie bleiben jedoch von Kosten für die Kündigungsschutzklage verschont, wenn:

  • ein Vergleich zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber erzielt wird,
  • Sie Ihre Klage vorher zurücknehmen,
  • Sie mit Ihrer Klage Erfolg haben und diese gewinnen.

Nach geltendem Recht trägt die unterlegene Partei die Gerichtskosten gemäß den im Gerichtskostengesetz definierten Beträgen.

Gerichtskosten bei Kündigungsschutzklage: Streitwert ist entscheidend

Die Gerichtskosten einer Kündigungsschutzklage werden auf Grundlage des Streitwerts festgelegt.

Als Berechnungsgrundlage für diesen Streitwert dient der Gesamtbetrag der drei letzten Bruttomonatsgehälter des klagenden Arbeitnehmers, dieser Betrag wird auch als Quartalsverdienst bezeichnet.

Kostenlose Erstberatung mit Anwalt
Kostenlos Erstberatung mit Fachanwalt
  • Kostenlose Erstberatung mit Anwalt
  • Schneller Rückruf nach 1 bis 2 Stunden
  • Strategie zum Verhandeln der Abfindung

Zur kostenlosen Erstberatung

Anwaltskosten entfallen bei Kündigungsschutzklage ohne Anwalt

Der Kostenblock „Anwaltskosten“ entfällt bei einer Kündigungsschutzklage ohne Anwalt. Der Vollständigkeit halber sein dazu noch folgendes erwähnt: Normalerweise orientiert sich die Vergütung eines Anwalts vor dem Arbeitsgericht an den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Das RVG setzt die Untergrenze fest, die Anwälte für ihre Arbeit im Bereich des Arbeitsrechts mindestens berechnen müssen.

Außerdem: Besitzen Sie eine Rechtsschutzversicherung, werden in der Regel die Anwaltsgebühren, die Kosten für Gutachter und die gerichtlichen Aufwendungen von der Versicherung getragen.

Kostenbeispiel: Was zahlen Sie bei verlorenem Rechtsstreit?

Für einen Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 4000 € pro Monat beläuft sich der Streitwert auf 12.000 €. Bei einem außergerichtlichen Vergleich liegen die Anwaltskosten momentan bei etwa 2539 Euro. Kommt es zu einem Urteil, ohne dass zuvor ein Vergleich erzielt wurde, belaufen sich die Anwaltskosten auf rund 1820 Euro.

Sollte der Arbeitnehmer den Rechtsstreit verlieren, müsste er zusätzlich mit Gerichtskosten in Höhe von ungefähr 800 € rechnen. Das wäre dann der Betrag, den Sie bei einer verlorenen Kündigungsschutzklage ohne Anwalt bezahlen müssen.

Bruttogehalt Arbeitnehmer4.000 €
Anwaltskosten (bei außergerichtlichem Vergleich)2.539€
Gerichtskosten800€

Tipps zum Verhalten vor Gericht

Wenn Sie planen, eine Gerichtsverhandlung ohne juristische Begleitung zu bestreiten, ist es essenziell, sich im Vorfeld eingehend mit den prozessualen Abläufen und Verhaltensregeln vor Gericht vertraut zu machen. Ein unangebrachtes Verhalten kann im Zweifel negative Folgen für den Ausgang Ihres Falles haben.

Beherzigen Sie folgende Tipps für Ihren Gerichtsauftritt ohne Anwalt:

  • Aufmerksames Zuhören – Dies ist entscheidend für das Verstehen und Reagieren auf Äußerungen des Richters und der Prozessparteien.
  • Objektivität wahren – Vernunft und klare Fakten sind das Fundament Ihrer Argumentation, nicht Emotionen.
  • Respekt zeigen – Ein höflicher Umgang mit dem Gericht und allen Anwesenden ist unabdingbar.
  • Unterlagen organisieren – Sorgen Sie dafür, dass alle notwendigen Dokumente vollständig, korrekt und griffbereit sind.
  • Emotionale Distanz wahren – Indem Sie Emotionen kontrollieren, vermeiden Sie Irrtümer, die sich später nicht einfach beheben lassen.
AdobeStock_157502998.jpeg
Jetzt kostenlos Abfindung berechnen
  • Potenzielle Abfindungshöhe berechnen
  • Strategie zum Verhandeln einer fairen Abfindung
  • Passende Anwälte für Arbeitsrecht finden

Zum Abfindungsrechner

Fazit: Wie sind die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage ohne Anwalt?

Einen Anwalt für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu mandatieren, ist gesetzlich nicht erforderlich. Sie haben demnach die Möglichkeit, eigenständig gegen die Kündigung Ihres Arbeitgebers vorzugehen und eine Kündigungsschutzklage ohne Anwalt einzureichen.

Jedoch erhöht sich mit fachkundiger anwaltlicher Begleitung die Wahrscheinlichkeit eines positiven Ergebnisses Ihrer Klage, beispielsweise beim Erzielen einer Abfindung, deutlich.

Es empfiehlt sich mindestens, die Erfolgschancen Ihrer Kündigungsschutzklage durch einen Anwalt einschätzen zu lassen, bevor Sie eine finale Entscheidung fällen.

Ein Rechtsbeistand an Ihrer Seite schützt Sie vor kostspieligen Rechtsfehlern und versäumten Klagefristen, die im Laufe des Verfahrens kostspielig werden können. Zudem stellt er sicher, dass all Ihre Ansprüche vollumfänglich geltend gemacht werden.

Falls Sie sich dennoch für eine Kündigungsschutzklage ohne Anwalt entscheiden, haben wir im letzten Abschnitt noch hilfreiche Links zusammengestellt.

Vorlage zum Download: Muster für Kündigungsschutzklage ohne Anwalt

Weitere hilfreiche Links zum Thema Kündigungsschutzklage ohne Anwalt:

Kostenlose Erstberatung mit Anwalt
Kostenlos Erstberatung mit Fachanwalt
  • Kostenlose Erstberatung mit Anwalt
  • Schneller Rückruf nach 1 bis 2 Stunden
  • Strategie zum Verhandeln der Abfindung

Zur kostenlosen Erstberatung

Alle Informationen auf unserer Website sind redaktioneller Natur und stellen ausdrücklich keine Rechtsberatung dar. Selbstverständlich haben wir uns um die Richtigkeit der auf dieser Website enthaltenen Informationen und Links bemüht. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Informationen übernehmen. Sie ersetzen in keinem Fall eine rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt.