

Wenn Arbeitnehmer mit einer Kündigung konfrontiert werden, führt der Weg oft vor das Arbeitsgericht. Eine Kündigungsschutzklage soll die Rechtmäßigkeit der Kündigung prüfen. Während viele den Beistand eines Anwalts bevorzugen, ist es rechtlich möglich und manchmal aus finanziellen Gründen notwendig, eine Kündigungsschutzklage ohne Anwalt einzureichen. Dieser Artikel dient als Orientierungshilfe für alle, die erwägen, eine Kündigungsschutzklage auf eigene Faust durchzuführen. Wir beleuchten die Vorgehensweise, Kosten, potenzielle Risiken und geben Tipps, wie Arbeitnehmer sich selbst am besten vertreten können. Außerdem stellen wir eine Muster-Kündigungsschutzklage zum Download bereit.
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Inhalte
- Kündigungsschutzklage mit oder ohne Rechtsanwalt: erste Überlegungen
- Kosten bei Kündigungsschutzklage ohne Anwalt
- Einfluss auf Erfolgsaussichten bei Kündigungsschutzklage ohne Anwalt
- Tipps zum Verhalten vor Gericht
- Alternativen zur anwaltlichen Vertretung
- Muster für Kündigungsschutzklage ohne Anwalt (Vorlage zum Download)
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kündigungsschutzklage mit oder ohne Rechtsanwalt: erste Überlegungen
Nach Erhalt einer Kündigung hat der Arbeitnehmer nur drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Nach Ablauf der drei Wochen gilt die Kündigung als wirksam, wenn keine Klage eingereicht wurde.
Daher sind nach Erhalt der Kündigung einige Überlegungen zur Vorgehensweise anzustellen. Wesentlich ist, was der Arbeitnehmer in der konkreten Situation anstreben will: Will der Arbeitnehmer einfach nur das Unternehmen verlassen und einen außergerichtlichen Aufhebungsvertrag – ohne Überprüfung der Wirksamkeit der Kündigung – abschließen? Oder will der Arbeitnehmer sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung wehren? Wenn ja, will er eine Kündigungsschutzklage mit oder ohne Anwalt erheben?
Tipp: Unabhängig von der Zielsetzung des Betroffenen ist es zu empfehlen, zunächst immer eine anwaltliche Erstberatung in Anspruch zu nehmen. Die Erstberatung kann kostenlos sein oder sie kann nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz maximal 249,90 € kosten. Dies sollte man vorher besprechen und vereinbaren. In dieser Erstberatung erhält der Arbeitnehmer aber wichtige erste Informationen, wie die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage sind:
- Ist die Kündigung wirksam oder unwirksam?
- Wo liegen die rechtlichen Probleme?
- Wie sieht das Prozessrisiko aus?
- Wie sehen die Kosten mit oder ohne Anwalt aus?
- Wie sehen die Verhandlungschancen eines außergerichtlichen Vergleichs aus?
Aufgrund dieser ersten Einschätzung kann der Arbeitnehmer dann in seiner individuellen Situation entscheiden, ob er eine Klage einreichen möchte und ob er dies mit oder ohne Anwalt tun möchte.
Sofern der Arbeitnehmer keine Erstberatung in Anspruch nehmen möchte, erläutern wir für den Arbeitnehmer in diesem Beitrag folgende Aspekte:
- Kosten bei Kündigungsschutzklage ohne Anwalt
- Einfluss auf die Erfolgsaussichten bei Kündigungsschutzklage ohne Anwalt
- Kann man sich einen Anwalt nicht leisten: Gibt es Alternativen bei der Vertretung?
- Wie kann eine Musterklage ohne anwaltliche Hilfe aussehen?
- Wie sollte man sich vor Gericht verhalten?

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Kosten bei Kündigungsschutzklage ohne Anwalt
Die Entscheidung, ob man eine Klage mit oder ohne Anwalt einreichen will oder kann, hängt zum einen von den zu erwartenden Kosten einer Kündigungsschutzklage ab. Es können Gerichtskosten und bei Inanspruchnahme eines Anwaltes Anwaltskosten entstehen.
Gerichtskosten
Bei Erhebung einer Kündigungsschutzklage entstehen Gerichtskosten nur, wenn der Rechtsstreit durch Urteil beendet wird. Entstehen Gerichtskosten, so hat die unterlegene Partei diese zu zahlen, d.h. der Arbeitnehmer, wenn er mit der Kündigungsschutzklage unterliegt.
In folgenden Fällen entstehen keine Gerichtskosten:
- Arbeitnehmer und Arbeitgeber schließen einen Vergleich ab.
- Der Arbeitnehmer nimmt die Klage zurück.
Die Gerichtskosten einer Kündigungsschutzklage werden auf Grundlage des Streitwerts festgelegt. Der Streitwert bei einer Kündigungsschutzklage beträgt in der Regel 3 Bruttomonatsgehälter. Aus diesem Betrag errechnen sich die Gerichtskosten.
Anwaltskosten
Der Kostenblock „Anwaltskosten“ entfällt bei einer Kündigungsschutzklage ohne Anwalt. Welche Anwaltskosten entstehen würden, kann der Arbeitnehmer aus den Beispielen im Beitrag Kündigungsschutzklage Kosten entnehmen.
Hat der Arbeitnehmer eine Rechtsschutzversicherung, werden in der Regel die Anwaltsgebühren, die Kosten für Gutachter und die gerichtlichen Aufwendungen von der Versicherung getragen.

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Kostenbeispiel: Kosten mit und ohne Anwalt
Bei einem monatlichen Bruttoverdienst von 4.000 € ergibt sich ein Streitwert in Höhe von 12.000 € (dreifaches Bruttomonatsgehalt). Die Kosten:
Klage ohne Anwalt | Klage mit Anwalt | |
---|---|---|
Beendigung des Rechtsstreits mit Urteil: Arbeitsgericht durch Urteil gegen den Arbeitnehmer | – Gerichtskosten: 590 € – Anwaltskosten: keine | – Gerichtskosten: 590 € – Anwaltskosten: ca. 2.005 € (inkl. MwSt) Gesamtkosten: 2.595 € |
Beendigung des Rechtsstreits mit Vergleich | – Gerichtskosten: keine – Anwaltskosten: keine | – Gerichtskosten: keine – Anwaltskosten: 2.798 € (inkl. MwSt) Gesamtkosten: 2.798 € |
Außergerichtlicher Vergleich ohne Klage | – Gerichtskosten: keine – Anwaltskosten: keine | Gesamtkosten: ca. 2.380 € (Anwaltskosten) |
Zeugen- und Sachverständigenauslagen können eventuell je nach Verfahrensverlauf noch hinzukommen. Die ersparten Kosten sind jedoch nur ein Aspekt bei der Entscheidung, ob man einen Anwalt hinzuziehen möchte oder nicht. Wesentlich wichtiger ist die Überlegung, wie sich die (Nicht)-Hinzuziehung eines Anwalts auf die Erfolgsaussichten der Kündigungsschutzklage und eine eventuell zu erwartende Abfindung auswirkt. Dazu mehr im nächsten Kapitel.
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Einfluss auf Erfolgsaussichten bei Kündigungsschutzklage ohne Anwalt
Einen Anwalt für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht zu mandatieren, ist gesetzlich nicht erforderlich. Der Arbeitnehmer hat demnach die Möglichkeit, eigenständig gegen die Kündigung seines Arbeitgebers vorzugehen und eine Kündigungsschutzklage ohne Anwalt einzureichen. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen.
- Mit fachkundiger anwaltlicher Begleitung erhöhen Arbeitnehmer die Wahrscheinlichkeit eines positiven Ergebnisses der Klage deutlich (beispielsweise beim Erzielen einer Abfindung).
- Es empfiehlt sich mindestens, die Erfolgschancen Ihrer Kündigungsschutzklage durch einen Anwalt einschätzen zu lassen, bevor der Arbeitnehmer eine finale Entscheidung fällt.
- Ein Rechtsbeistand kann die Rechtsprobleme und die damit verbundenen Prozessrisiken erkennen und besser bewerten. Er verfügt über bessere Verhandlungsstrategien und Prozesserfahrung. Er kann das Gericht und den Gegner besser einschätzen. All das erhöht die Wahrscheinlichkeit eines besseren Prozessausgangs wesentlich. Die damit verbundenen Kosten sind oft durch bessere Vergleichskonditionen, wie Vergütungszahlungen oder höhere Abfindungen abgegolten.
- Zudem ist der Arbeitgeber meist rechtlich vertreten, was zu einem Ungleichgewicht führt und den Ausgang des Verfahrens beeinflussen kann.
Falls sich der Arbeitnehmer dennoch für eine Kündigungsschutzklage ohne Anwalt entscheidet, haben wir im letzten Abschnitt noch hilfreiche Links zusammengestellt.
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Tipps zum Verhalten vor Gericht
Nach der Klageerhebung stellt das Arbeitsgericht die Klage dem Arbeitgeber zu und bestimmt einen ersten Gerichtstermin, die Güteverhandlung. Sie erfolgt relativ schnell nach der Klageerhebung. Der Termin dient aber nur dazu, dass die Parteien ihre Standpunkte darstellen können. Das Ziel ist, eine gütliche (einvernehmliche) Beilegung des Rechtsstreits herbeizuführen. Ist dies nicht möglich, so bestimmt der Arbeitsrichter einen Kammertermin. Hier bestehen je nach Gericht längere Wartezeiten. Die Parteien müssen dann ihre tatsächlichen und rechtlichen Standpunkte dem Gericht schriftlich vortragen. Im Kammertermin erfolgt dann eine endgültige Beilegung des Rechtsstreits in der Regel durch Urteil oder einen Vergleich zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Wenn der Arbeitnehmer an den Gerichtsterminen ohne rechtlichen Beistand teilnehmen möchte, ist es wichtig, sich im Vorfeld eingehend mit den prozessualen Abläufen und Verhaltensregeln vor Gericht vertraut zu machen. Ein unangebrachtes Verhalten kann im Zweifel negative Folgen für den Ausgang Ihres Falles haben.
Der Arbeitnehmer sollte folgende Tipps beachten:
- Pünktliches Erscheinen zum Termin ist äußerst wichtig! Zum einen macht dies einen positiven Eindruck bei Gericht. Zum anderen hat es auch rechtliche Konsequenzen: Erscheint man mehr als 15 Minuten zu spät, kann ein sogenanntes Versäumnisurteil erlassen werden, d.h. die Klage wird abgewiesen aufgrund des Nichterscheinens. Man kann zwar dagegen Einspruch einlegen, kann aber dennoch Rechtsnachteile im späteren Prozess erleiden.
- Aufmerksames Zuhören: Dies ist entscheidend für das Verstehen und Reagieren auf Äußerungen des Richters und der Prozessparteien.
- Objektivität wahren: Vernunft und klare Fakten sind das Fundament Ihrer Argumentation, nicht Emotionen.
- Respekt zeigen: Ein höflicher Umgang mit dem Gericht und allen Anwesenden ist unabdingbar.
- Gute Vorbereitung und Unterlagen organisieren – eine gute Vorbereitung ist ganz wichtig, alle notwendigen Dokumente sollten vollständig, korrekt und griffbereit sein.
Emotionale Distanz wahren – der Arbeitnehmer sollte seine Emotionen kontrollieren. Damit ist er sachlicher und überzeugender in der Argumentation. Das Gericht und die Gegenseite hören dann auch besser zu.
Alternativen zur anwaltlichen Vertretung
Die Klage selbst kann auch bei einer Rechtsantragsstelle kostenlos erhoben werden. Die Rechtsantragsstelle ist Teil des zuständigen Arbeitsgerichts. Der Arbeitnehmer kann dort seinen Fall vortragen. Es ist ratsam, erforderliche Unterlagen (Arbeitsvertrag, Kündigung, Auflistung offener Ansprüche etc.) mitzubringen. Die Rechtsantragsstelle erstellt die Klage und leitet diese innerhalb des Gerichts an die zuständige Kammer weiter. Nachteil: Die Rechtsantragsstelle ist nicht befugt, eine Rechtsberatung zu erteilen. Sie nimmt nur die Information entgegen und erstellt die Klage.
Eine Alternative zur anwaltlichen Vertretung ist die Gewerkschaft. Ist der Arbeitnehmer Gewerkschaftsmitglied, so erteilt die Gewerkschaft Rechtsauskünfte, kann die Kündigungsschutzklage erheben und vertritt den Arbeitnehmer auch vor Gericht.
Kann sich der Arbeitnehmer finanziell keinen Anwalt leisten, so kann er beim Arbeitsgericht einen Antrag auf Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines Rechtsanwaltes stellen.

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Muster für Kündigungsschutzklage ohne Anwalt (Vorlage zum Download)
Hier die Links zum Muster einer Kündigungsschutzklage und den zuständigen Arbeitsgerichten:
- Vorlage/Muster Kündigungsschutzklage PDF Download
- Vorlage/Muster Kündigungsschutzklage als Google Docs
- Zuständiges Arbeitsgericht ermitteln: https://justiz.de/index.php
Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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