AbfindungsHero Stellenabbau-Ticker Volkswagen AG
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Automotive Wolfsburg, Niedersachsen DAX 40 Aktiver Stellenabbau

Volkswagen AG –
Stellenabbau & Abfindung

Alles was betroffene Volkswagen AG-Mitarbeiter wissen müssen: aktueller Stellenabbau, Abfindungsformel, Sozialplan und rechtliche Einordnung.

284.032
Mitarbeiter Deutschland
2 Standorte
Standorte Deutschland
35.000
Stellen betroffen
1,0×
Ø Abfindungsfaktor
Ja
Betriebsrat vorhanden
2030
Abbau-Frist
Unternehmenskennzahlen
662.942
Mitarbeiter weltweit
322 Mrd. €
Umsatz
Wolfsburg, Niedersachsen
Hauptsitz
284.032
Mitarbeiter Deutschland
Automotive
Branche
DAX 40
Börsennotierung
Entwicklung der Mitarbeiterzahl
Weltweit Skala ab 600.000
720k 660k 600k
16 17 18 19 20 21 22 23 24 25
Deutschland Skala ab 270.000
310k 290k 270k
16 17 18 19 20 21 22 23 24 25
Abfindungsfaktor & Sozialplan
Aktueller Ø Abfindungsfaktor
1,0×
Monatsgehälter × Dienstjahre

Im Rahmen der Grundsatzvereinbarung ‚Zukunft Volkswagen‘ (Dez. 2024) wurden Abfindungen von 17.700 € bis 404.700 € vereinbart – je nach Betriebszugehörigkeit und Tarifgruppe. Betriebsbedingte Kündigungen sind bis 2030 ausgeschlossen.

0,8 – 1,2×
Faktor-Spanne
ab 17.700 € (bis 454.700 €)
Sockelbetrag
Nein (bis 2030)
Betriebsbedingte Kündigung
IG Metall
Verhandlungspartner
Freiwillig
Abbau-Methode
Stellenabbau-Ereignisse
20.12.2024 Laufend
Volkswagen AG (Marke VW) – Aufhebungsvertrag
35.000 Stellen
✅ Nein – Kündigungen
2016 Abgeschlossen
Zukunftspakt 2016

Im Rahmen des 'Zukunftspakts' vereinbarten VW und Betriebsrat den Abbau von rund 23.000 Stellen in Deutschland bis 2020 - sozialvertraeglich ueber Altersteilzeit und Fluktuation.

23.000 Stellen
✅ Nein – Kündigungen
2023 Abgeschlossen
Performance-Programm 2023

VW startete ein Effizienzprogramm zur Senkung der Personalkosten, vor allem in der Verwaltung. Abbau ueber Altersteilzeit und Aufhebungsvertraege.

✅ Nein – Kündigungen

Volkswagen AG: Stellenabbau, Abfindung & Rechte der Mitarbeiter

Volkswagen baut im Rahmen der Grundsatzvereinbarung ‚Zukunft Volkswagen‘ (Dezember 2024) bis 2030 rund 35.000 Stellen in Deutschland ab – über Altersteilzeit, Aufhebungsverträge und natürliche Fluktuation, ohne betriebsbedingte Kündigungen. Für betroffene Beschäftigte geht es dabei vor allem um eine faire Abfindung und ihre arbeitsrechtlichen Ansprüche.

Für langjährige Beschäftigte sind bei Volkswagen Abfindungen von bis zu 454.700 € möglich; als Orientierung dient ein Faktor von rund 1,0 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Wie hoch die Abfindung im Einzelfall ausfällt, hängt von Betriebszugehörigkeit, Alter, Gehalt und Verhandlungsgeschick ab.

Der Abbau läuft bei Volkswagen vorrangig über freiwillige Instrumente – Aufhebungsverträge, Altersteilzeit und Vorruhestand. Betriebsbedingte Kündigungen sind dabei bis 2030 weitgehend ausgeschlossen. Verhandelt wird mit der IG Metall. Wer eine Kündigung erhält oder einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommt, sollte die Konditionen genau prüfen – häufig ist mehr möglich, gerade bei langer Betriebszugehörigkeit oder Schwerbehinderung.

Du bist vom Stellenabbau bei Volkswagen betroffen? Berechne in wenigen Minuten deine mögliche Abfindung – kostenlos und unverbindlich – oder finde einen Anwalt für Arbeitsrecht, der Volkswagen und die üblichen Sozialpläne kennt.

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