

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen kündigt, hatte er schon immer folgendes Problem: Er muss beweisen, dass die Kündigung wirklich bei Ihnen angekommen ist. Im Zweifel gilt: Kündigung ist nicht zugegangen, das Arbeitsverhältnis – und der Anspruch auf Lohn/Gehalt – bestehen weiter. Für den Nachweis des Zugangs reichte dem Arbeitgeber bisher meist ein Einwurf-Einschreiben der Deutschen Post. Die Kündigung per Einwurf-Einschreiben „wackelte“ aber schon seit einiger Zeit – und ist seit dem 7. Mai 2026 vorbei. Denn das Bundesarbeitsgericht hat entschieden: Der Einlieferungsbeleg ist nicht mehr automatisch ein Beweis für den Zugang. Für Arbeitnehmer bedeutet das: Im Einzelfall kann man Lohn/Gehalt und eine deutlich höhere Abfindung herausholen. Wie das seit dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Kündigung per Einwurf-Einschreiben funktioniert, erfahren Sie in unserem Artikel:
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Was war im Fall passiert?
Der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zur Kündigung per Einwurf-Einschreibens lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein Mitarbeiter eines Abfallunternehmens war über Jahre immer wieder krank – mal kurz, mal mehrere Wochen am Stück. Irgendwann hatte der Arbeitgeber genug und wollte ihn kündigen. Bevor er das tun konnte, musste er ihn aber zu einem sogenannten BEM-Gespräch einladen. Bei krankheitsbedingten Kündigungen ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) zwar keine formale Wirksamkeitsvoraussetzung. Fehlt es jedoch, hat der Arbeitgeber vor Gericht häufig erhebliche Nachteile.Wer das vergisst (oder schlampig macht), dessen Kündigung kann später als unwirksam gelten.
Genau das passierte hier. Die Einladung zum BEM-Gespräch ging per Einwurf-Einschreiben raus. Der Mitarbeiter sagte sinngemäß: „Habe ich nie bekommen.“ Der Arbeitgeber hatte zwar den Einlieferungsbeleg und den Auslieferungsbeleg, doch der Postbote konnte sich vor Gericht an die Zustellung nicht mehr erinnern. Damit war das Spiel vorbei: Ohne Beweis für das BEM-Gespräch keine wirksame Kündigung – und das Arbeitsverhältnis lief weiter.
Warum reicht der Einlieferungsbeleg nicht mehr?
Das hat mit der Digitalisierung bei der Deutschen Post zu tun. Früher klebte der Postbote unmittelbar vor dem Einwurf ein Aufkleber auf einen Zustellbeleg und unterschrieb mit Datum und Uhrzeit. Heute scannt er nur noch einen Barcode auf seinem Handgerät und tippt mit dem Finger auf das Display. Das war’s.
Das Problem dabei: Der digitale Beleg sagt nichts darüber, in welchen Briefkasten der Brief wirklich gelandet ist. Auch die Uhrzeit fehlt. Und – das war für die Richter besonders wichtig – die Bestätigung erfolgt oft schon bevor der Brief überhaupt im Briefkasten ist. Wer garantiert da, dass der Postbote nicht abgelenkt war, den falschen Briefkasten erwischt hat oder eine Sendung schlicht verloren hat?
Klare Ansage des BAG: Wer als Arbeitgeber wichtige Schreiben rechtssicher zustellen will, muss sich etwas anderes überlegen.
Was heißt das für Arbeitnehmer?
Jetzt kommt der spannende Teil. Eine Kündigung wird nur wirksam, wenn sie „zugeht“. Solange Ihr Arbeitgeber nicht beweisen kann, dass der Brief wirklich in Ihrem Briefkasten gelandet ist, läuft das Arbeitsverhältnis weiter. Und das hat Folgen, die viele unterschätzen:
- Sie bekommen weiter Gehalt. Auch wenn Sie nicht arbeiten gehen – weil Ihr Arbeitgeber Sie ja „gekündigt“ hat. Das nennt sich Annahmeverzugslohn (§ 615 BGB). Konkretes Beispiel: Sie verdienen 4.500 Euro brutto. Der Arbeitgeber kündigt Ihnen am 15. Januar per Einwurf-Einschreiben. Sie bestreiten den Zugang der Kündigung und klagen. Das Verfahren zieht sich – wie nicht selten – über Monate. Erst nach 12 Monaten kündigt Ihr Arbeitgeber noch einmal, diesmal beweissicher. Was bedeutet das? 12 Monate Gehalt nachzuzahlen – über 50.000 Euro.
- Ihre Abfindung wird höher. Arbeitgeber wissen das natürlich auch. Niemand will einen Prozess führen, den er möglicherweise verliert. Deshalb sind sie bereit, deutlich mehr zu zahlen, um die Sache schnell vom Tisch zu bekommen. Wo früher das halbe Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr üblich war, sind heute durchaus ein bis anderthalb Monatsgehälter drin – wenn der Arbeitgeber sein Beweisproblem erkennt.
- Sie haben mehr Zeit. Sie müssen nicht überstürzt einen neuen Job suchen oder schlechte Angebote annehmen. Die Verhandlungsposition gegenüber Ihrem Arbeitgeber ist eine völlig andere.
Wo Vorsicht angebracht ist
Man könnte also auf den Gedanken kommen, den Zugang einer Kündigung beim Einwurfeinschreiben einfach mal so zu verleugnen. Das wäre aber nicht legal, und unter umständen sogar Prozessbetrug. Davon raten wir also ab.
Dazu kommt: Sobald Sie auf irgendeinem Weg von der Kündigung erfahren – sei es durch Ihren Chef, einen Kollegen oder weil plötzlich kein Gehalt mehr kommt – kann die Drei-Wochen-Frist für die Kündigungsschutzklage anfangen zu laufen. Bedeutet meistens: Game over für Ihre Ansprüche auf Abfindung oder weiterbeschäftigung.
Und schließlich: Wenn Sie während der Prozesszeit anderswo arbeiten oder Arbeitslosengeld bekommen, wird das auf den Annahmeverzugslohn angerechnet. Sie bekommen also nicht doppelt – aber Sie bekommen auf jeden Fall die Differenz, und die ist meist deutlich höher als das Arbeitslosengeld.
Was Arbeitgeber jetzt machen werden
Clevere Arbeitgeber rüsten sofort um. Statt Kündigung per Einwurf-Einschreiben werden Kündigungen jetzt vermehrt:
- persönlich übergeben (mit Ihrer Unterschrift als Empfangsbestätigung),
- per Boten zugestellt (idealerweise mit zwei Zeugen),
- oder im Extremfall durch einen Gerichtsvollzieher zugestellt.
Wer also einen ordentlichen Brief per Bote erhält, sollte sich nichts vormachen: Da kommt der Zugang der Kündigung vor Gericht auch durch.
Aber: Nicht alle Arbeitgeber sind Clever. Viele Unternehmen, Personalabteilungen und selbst externe HR-Dienstleister verlassen sich immer noch auf die Kündigung per Einwurf-Einschreiben. Aus Unwissenheit, Gewohnheit oder weil der Personalbereich immer noch glaubt, damit rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Genau hier liegt für Arbeitnehmer derzeit eine unerwartete Chance. Kann der Arbeitgeber den Zugang der Kündigung nicht zweifelsfrei nachweisen, kann die Kündigung bereits an einer formalen Hürde scheitern. Wer ein Einwurf-Einschreiben erhält, sollte deshalb nicht vorschnell davon ausgehen, dass die Sache rechtlich bereits entschieden ist. Gerade nach dem Urteil des BAG lohnt sich eine genaue Prüfung durch einen spezialisierten Anwalt.
Was Sie jetzt tun sollten
Wenn Sie eine Kündigung per Einwurf-Einschreiben erhalten haben – oder vermuten, dass eine zugestellt wurde –, dann gilt eine einzige Regel: Möglichst schnell zum Anwalt. Die Drei-Wochen-Frist tickt. Und nur ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann beurteilen, ob in Ihrem Fall der Zugang erfolgreich bestritten werden kann, ob eine Kündigungsschutzklage Sinn ergibt und wie viel Abfindung realistisch zu holen ist.
In vielen Fällen lässt sich durch geschickte Verhandlung das Doppelte oder Dreifache der ursprünglich angebotenen Abfindung herausholen – plus mehrere Monate zusätzliches Gehalt. Das BAG hat den Arbeitnehmern einen Hebel in die Hand gegeben. Man muss ihn nur nutzen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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