Wie hoch ist Ihre Abfindung nach X Jahren Betriebszugehörigkeit?

Abfindung nach Jahren


Wer seinen Job nach vielen Jahren Betriebszugehörigkeit verliert, ist oft überrascht (oder wütend). Nach vielen Jahren Betriebstreue hat man nicht damit gerechnet, plötzlich “rauszufliegen”. Noch weniger rechnet man aber damit, im Falle einer Kündigung „mit leeren Händen“ zu gehen. Die Erwartung ist meist, zumindest eine hohe Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes zu erhalten. Diese Erwartung ist auch oft berechtigt. Selbst wenn vielfach keine zwingende, gesetzlich verbindliche Abfindung bei Kündigungen vorgesehen ist, wird in der Regel doch eine Abfindung gezahlt. Und zwar umso mehr, je länger ein Arbeitnehmer im Betrieb war. Denn für die Berechnung der Abfindungshöhe ist die Dauer der Betriebszugehörigkeit ein zentraler Faktor. Unser Artikel erläutert, wie sich eine Abfindung in Abhängigkeit von der Dauer der Betriebszugehörigkeit berechnet – und welche sonstigen Faktoren für die Abfindungshöhe wichtig sind. Aus unseren Abfindungstabellen können Sie ablesen, wie hoch Ihre Abfindung nach X Jahren ist. Natürlich mit Beispielsrechnungen (nach Betriebszugehörigkeit) und einem Abfindungsrechner, mit dem Sie die Bandbreiten ”Ihrer” Abfindung abschätzen können.

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Berechnung der Abfindung nach Länge der Betriebszugehörigkeit

Je länger ein Arbeitnehmer im Betrieb war, desto höher fällt auch die Abfindung bei Kündigung aus. Zwar haben die meisten Arbeitnehmer keinen eindeutigen, rechtlich zwingenden Anspruch auf Abfindung. Viele Arbeitgeber bieten aber trotzdem eine Abfindung an. Vor allem dann, wenn sich Arbeitnehmer gegen die Kündigung wehren. Viele Arbeitgeber wissen, dass sie im Falle einer Kündigungsschutzklage erhebliche Risiken haben. Denn viele Kündigungen stehen rechtlich auf so wackeligen Beinen, dass der Arbeitnehmer im Zweifel vor Gericht gute Chancen haben, zu gewinnen. In diesem Fall müsste der Arbeitgeber u.a. das Gehalt für den Zeitraum des Prozesses nachzahlen. Ein hohes Risiko, dass sich Arbeitgeber gerne durch Zahlung einer Abfindung „abkaufen“ lassen.

„Faustregel“ für die Höhe der Abfindung

Eine Abfindung ist meist nicht zwingend, aber üblich (s.o.). Auch zur Höhe gibt es in den meisten Fällen keine eindeutigen Vorgaben. “Freie Verhandlungssache” ist sie dagegen auch nicht. Denn in den meisten Fällen werden Varianten der folgenden Formel für die Berechnung der Abfindungshöhe eingesetzt:

Abfindungshöhe = Beschäftigungsjahre x Bruttomonatsgehalt x Faktor

Beschäftigungsjahre

Die Betriebszugehörigkeit ist also vor allem bei länger beschäftigten Arbeitnehmern der wesentlichste Umstand, der die Abfindung nach oben treibt. Relevant ist die tatsächliche Dauer der Beschäftigung, inklusive Elternzeit, Teilzeit und ggf. Ausbildungszeit. Etwaige Sabbaticals zählen mit, wenn das entsprechend vertraglich vereinbart wurde. Nicht berücksichtigt werden dagegen Zeiten, in denen Sie als Zeitarbeiter oder Freelancer für ein Unternehmen tätig waren. 

Bruttomonatsgehalt

Das Bruttomonatsgehalt wird einschließlich Boni, Überstunden und Sonderzahlungen, usw. berechnet.

Faktor

Wichtigstes Element zur Berechnung der Abfindungshöhe ist der sogenannte “Faktor”. Denn anders als Monatsgehalt und Betriebszugehörigkeit steht der Faktor nicht von vornherein fest. Der Faktor liegt meistens zwischen 0,5 und 1,6 – das hängt aber von Faktoren wie der Art und Stärke des Kündigungsschutzes, dem Vorliegen von Fehlern in der Kündigung, dem Alter des Arbeitnehmers, der Schutzwürdigkeit des Arbeitnehmers sowie der Region und Branche ab, in der das Unternehmen tätig ist. Außerdem natürlich von Ihrer Ausdauer und Verhandlungsgeschick – oder Ihres Anwaltes.

Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, eine Kündigung mit Abfindung akzeptiert oder erfolgreich gegen die Kündigung klagt, kann für eine „gute“ Abfindung mit einem Faktor von etwa 0,8 – 1,1 rechnen.1 Also etwa doppelt so viel wie bei einer betriebsbedingten Kündigung mit Klageverzicht (die sog. “Regelabfindung”). Das Ganze ist natürlich abhängig von Branche, Region, und der jeweiligen Situation. Udn bei Aufhebungsverträgen fällt die durchschnittliche Abfindung meist etwas höher aus als bei „reinen“ Kündigungen:

  • Kündigung: 0,8 Monatsgehälter pro Jahr
  • Aufhebungsvertrag: 1,3 Monatsgehälter pro Jahr

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Abfindungstabellen

In den folgenden Abfindungstabellen können Sie Ihre Abfindung, abhängig von Bruttomonatsgehalt und Beschäftigungsdauer ablesen. Exemplarisch jeweils für bestimmte Faktoren (in den folgenden Tabellen meist 0,5, 1,0 und 1,5).

Tabelle Beschäftigungsdauer: Abfindung nach X Jahren?

Die folgende Tabelle zeigt die Abfindungshöhe nach Beschäftigungsdauer und “Faktor”: Die oft als “Re­gel­ab­fin­dung“ bezeichnete Abfindung mit einem Fak­tor von 0,5 wird von der Arbeitgeberseite als “erstes Angebot” in den Ring geworfen. Die “Regel” ist dies aber deswegen noch nicht. Eine Abfindung mit einem Faktor von 1,0 wäre dagegen schon „gut„. Und nur in Sonderfällen gelingt es, mehr (z.B. einen Faktor von 1,5) herauszuverhandeln:

BeschäftigungsdauerRegelabfindungGute AbfindungHohe Abfindung
Abfindung nach 1 Jahr0,5 x Bruttogehalt1,0 x Bruttogehalt1,5 x Bruttogehalt
Abfindung nach 2 Jahren1,0 x Bruttogehalt2 x Bruttogehalt3 x Bruttogehalt
Abfindung nach 3 Jahren1,5 x Bruttogehalt3 x Bruttogehalt4,5 x Bruttogehalt
Abfindung nach 4 Jahren2 x Bruttogehalt4 x Bruttogehalt6 x Bruttogehalt
Abfindung nach 5 Jahren2,5 x Bruttogehalt5 x Bruttogehalt7,5 x Bruttogehalt
Abfindung nach 10 Jahren5 x Bruttogehalt10 x Bruttogehalt15 x Bruttogehalt
Abfindung nach 15 Jahren7,5 x Bruttogehalt15 x Bruttogehalt22,5 x Bruttogehalt
Abfindung nach 20 Jahren10 x Bruttogehalt20 x Bruttogehalt30 x Bruttogehalt
Abfindung nach 25 Jahren12,5 x Bruttogehalt25 x Bruttogehalt37,5 x Bruttogehalt
Abfindung nach 30 Jahren15 x Bruttogehalt30 x Bruttogehalt45 x Bruttogehalt
Abfindung nach 35 Jahren17,5 x Bruttogehalt35 x Bruttogehalt52,5 x Bruttogehalt
Abfindung nach 40 Jahren20 x Bruttogehalt40 x Bruttogehalt60 x Bruttogehalt

Tabelle für die “Regelabfindung”: Wie hoch ist Ihre Abfindung nach X Jahren?

Die folgende Tabelle zeigt die Abfindungshöhe nach Beschäftigungsdauer für die sogenannte “Re­gel­ab­fin­dung” mit einem Fak­tor von 0,5. Diese “Re­gel­ab­fin­dung” wird oft von der Arbeitgeberseite als “erstes Angebot” zur Eröffnung der Verhandlungen eingebracht. Auch der Ge­setz­ge­ber ori­en­tiert sich z.T. an diesem Faktor (§ 1a KSchG). 

Die “Regel” ist diese Abfindung aber deswegen nicht. Sofern die Kündigung nicht offensichtlich wirksam ist, kann man als Arbeitnehmer schon durch bloßes Einlegen einer Kündigungsschutzklage oft mehr erwarten. Z.B. liegen die Abfindungen bei großen Arbeitgebern und bei vielen Arbeitsgerichten im Süden Deutschlands z. T. deutlich höher. Und sollte man weitere Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber haben (z.B. für Urlaub und Überstunden), gehen diese zumindest theoeretisch „on top“ auf Ihre Regelabfindung (können aber in ein „Verhandlungspaket“ mit einfließen):

Tabelle: Sogenannte „Regelabfindung“ nach Betriebszugehörigkeit
Bruttomonatsgehalt /
Beschäftigungsdauer
2.000 €3.000 €4.000 €5.000 €6.000 €8.000 €10.000 €
Abfindung nach 1 Jahr1.000 €1.500 €2.000€2.500 €3.000 €4.000 €5.000 €
Abfindung nach 2 Jahren2.000 €3.000 €4.000 €5.000 €6.000 €8.000 €10.000 €
Abfindung nach 3 Jahren3.000 €4.500 €6.000 €7.500 €9.000 €12.000 €15.000 €
Abfindung nach 4 Jahren4.000 €6.000 €8.000 €10.000 €12.000 €16.000 €20.000 €
Abfindung nach 5 Jahren5.000 €7.500 €10.000 €12.500 €15.000 €20.000 €25.000 €
Abfindung nach 10 Jahren10.000 €15.000 €20.000 €25.000 €30.000 €40.000 €50.000 €
Abfindung nach 15 Jahren15.000 €22.500 €30.000 €37.500 €45.000 €60.000 €75.000 €
Abfindung nach 20 Jahren20.000 €30.000 €40.000 €50.000 €60.000 €80.000 €100.000 €
Abfindung nach 25 Jahren25.000 €37.500 €50.000 €62.500 €75.000 €100.000 €125.000 €
Abfindung nach 30 Jahren30.000 €45.000 €60.000 €75.000 €90.000 €120.000 €150.000 €
Abfindung nach 35 Jahren35.000 €52.500 €70.000 €87.500 €105.000 €140.000 €175.000 €
Abfindung nach 40 Jahren40.000 €60.000 €80.000 €100.000 €120.000 €160.000 €200.000 €

Die Höhe der Abfindung bei Kündigung – vor allem unter Berücksichtigung der Jahre der Betriebszugehörigkeit und des Bruttomonatsgehalts – lässt sich übrigens einfach und bequem mit unserem Online-Abfindungsrechner berechnen:

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Höhe Abfindung nach 5 Jahren

Nach fünf Jahren im Unternehmen gehört man oft noch zu den “jüngeren” Kollegen im Unternehmen. Vielleicht ist die Fluktuation im Unternehmen auch so hoch, dass Sie nach 5 Jahren schon zum „Inventar“ gehören. Wie auch immer: Man hat durch eine fünfjährige Betriebszugehörigkeit bereits eine solide Verhandlungsbasis für eine Abfindung bei Kündigung. Die folgende Tabelle zeigt die Abfindungshöhe für eine Beschäftigungsdauer von 5 Jahren, abhängig vom aktuellen Bruttomonatsgehalt und vom “Faktor”. Zeilenweise finden Sie das Bruttomonatsgehalt. In den 3 Spalten rechts davon können Sie die Abfindungshöhe ablesen, abhängig vom jeweiligen Faktor. Die “Re­gel­ab­fin­dung“ mit einem Fak­tor von 0,5 ist dabei die unterste Grenze, aber keinesfalls die “Regel”. Eine Abfindung mit einem Faktor von 1,0 wäre dagegen schon gut. Und nur in Sonderfällen gelingt es, deutliche höhere Werte (z.B. einen Faktor von 1,5) herauszuverhandeln.

Tabelle: Abfindung nach 5 Jahren
Bruttogehalt/MonatRegelabfindung
(Faktor 0,5)
Gute Abfindung
(Faktor 1,0)
Sehr hohe Abfindung
(Faktor 1,5)
2.000 €5.000 €10.000 €15.000€
3.000 €7.500 €15.000 €22.500 €
4.000 €10.000 €20.000 €30.000 €
5.000 €12.500 €25.000 €37.500 €
6.000 €15.000 €30.000 €45.000 €
8.000 €20.000 €40.000 €60.000 €
10.000 €25.000 €50.000 €75.000 €
12.000 €30.000 €60.000 €90.000 €
15.000 €37.500 €75.000 €112.500 €
20.000 €50.000 €100.000 €150.000 €

Beispiel: Ein Arbeitnehmer war fünf Jahre bei seinem Arbeitgeber tätig. Sein aktuelles Bruttomonatsgehalt beträgt 5.000€. Sein Arbeitgeber will (betriebsbedingt) kündigen. Der Arbeitnehmer nimmt das erste Angebot mit Regelabfindung an. Die Abfindung beträgt danach also 12.500 € (brutto, also vor Abzug von Steuern).

Abfindung nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit

Nach zehn Jahren gehört man in den meisten Firmen nicht nur zu den erfahreneren Kollegen, sondern genießen bei Kündigung durch den Arbeitgeber auch eine deutlich verlängerte Kündigungsfrist (i.d.R. 4 Monate). Außerdem macht sich Ihre Betriebszugehörigkeit natürlich bei der Höhe ihrer Abfindung bemerkbar. Die folgende Tabelle zeigt die Abfindungshöhe für eine Beschäftigungsdauer von 10 Jahren, abhängig vom aktuellen Bruttomonatsgehalt und vom “Faktor”. Zeilenweise finden Sie das Bruttomonatsgehalt. In den 3 Spalten rechts davon können Sie die Abfindungshöhe ablesen, abhängig vom jeweiligen Faktor. Die “Re­gel­ab­fin­dung“ mit einem Fak­tor von 0,5 ist dabei die unterste Grenze, aber keinesfalls die “Regel”. Eine Abfindung mit einem Faktor von 1,0 wäre dagegen ehrlicherweise schon gut. Und nur in Sonderfällen es, deutliche höhere Werte (z.B. einen Faktor von 1,5) herauszuverhandeln:

Tabelle: Abfindung nach 10 Jahren
Bruttogehalt/MonatRegelabfindung
(Faktor 0,5)
Gute Abfindung
(Faktor 1,0)
Sehr hohe Abfindung
(Faktor 1,5)
2.000 €10.000 €20.000 €30.000€
3.000 €15.000 €30.000 €45.000 €
4.000 €20.000 €40.000 €60.000 €
5.000 €25.000 €50.000 €75.000 €
6.000 €30.000 €60.000 €90.000 €
8.000 €40.000 €80.000 €120.000 €
10.000 €50.000 €100.000 €150.000 €
12.000 €60.000 €120.000 €180.000 €
15.000 €75.000 €150.000 €225.000 €
20.000 €100.000 €200.000 €300.000 €

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin war zehn Jahre bei ihrem Arbeitgeber tätig. Ihr letztes Bruttomonatsgehalt beträgt 6.000€. Ihr neuer Chef hält sie für unflexibel und will (verhaltensbedingt) kündigen. Der Anwalt legt zur Fristwahrung Klage ein. Im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht wird schnell klar, dass der Arbeitnehmerin keinerlei Fehlverhalten nachzuweisen ist. Die Parteien einigen sich – mit einem Faktor von 1,0 – auf eine Abfindung von 60.000 € (brutto).

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Höhe Abfindung nach 15 Jahren

Die Abfindung nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit fällt in der Regel spürbar höher aus, insbesondere bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber. In solchen Fällen verlängert sich auch die Kündigungsfrist deutlich – meist auf 6 Monate.

Die Tabelle unten zeigt die Abfindungshöhe bei einer Beschäftigungsdauer von 15 Jahren – abhängig vom aktuellen Bruttomonatsgehalt und vom jeweils zugrunde gelegten Faktor. In der linken Spalte ist das Bruttomonatsgehalt aufgeführt; in den drei rechten Spalten lässt sich die Abfindungshöhe ablesen – gestaffelt nach dem jeweiligen Faktor.

Die sogenannte Regelabfindung mit einem Faktor von 0,5 stellt die untere Grenze dar, ist jedoch keineswegs der Regelfall. Eine Abfindung mit dem Faktor 1,0 gilt bereits als gutes Ergebnis. Höhere Werte – etwa ein Faktor von 1,5 – lassen sich nur in Ausnahmefällen verhandeln.

Tabelle: Abfindung nach 15 Jahren
Bruttogehalt/MonatRegelabfindung
(Faktor 0,5)
Gute Abfindung
(Faktor 1,0)
Sehr hohe Abfindung
(Faktor 1,5)
2.000 €15.000 €30.000 €45.000€
3.000 €22.500 €45.000 €67.500 €
4.000 €30.000 €60.000 €90.000 €
5.000 €37.500 €75.000 €112.500 €
6.000 €45.000 €90.000 €135.000 €
8.000 €60.000 €120.000 €180.000 €
10.000 €75.000 €150.000 €225.000 €
12.000 €90.000 €180.000 €270.000 €
15.000 €112.500 €225.000 €337.500 €
20.000 €150.000 €300.000 €450.000 €

Beispiel: Ein Arbeitnehmer war 15 Jahre bei seinem Arbeitgeber tätig. Sein aktuelles Bruttomonatsgehalt beträgt 8.000€. Der Arbeitgeber will ihm wegen einer längeren Krankheitsphase kündigen. Zur Fristwahrung legt der beauftragte Anwalt Klage ein. Im Gütetermin wird klar, dass die Kündigung offensichtlich ungerechtfertigt ist. Die Parteien einigen sich trotzdem auf eine Aufhebung – wegen der Unwirksamkeit der Kündigung mit einem Faktor von 1,0. Das führt zu einer Abfindung von 120.000 € (brutto).

Abfindung nach 20 Jahren Betriebszugehörigkeit

Nach zwei Jahrzehnten Betriebszugehörigkeit besteht im Falle einer Kündigung grundsätzlich ein Anspruch auf eine erhebliche Abfindung. Zudem gilt bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung in der Regel eine deutlich verlängerte Kündigungsfrist (meist 7 Monate). Auch die lange Beschäftigungsdauer wirkt sich maßgeblich auf die Höhe einer möglichen Abfindung aus.

Die folgende Tabelle zeigt beispielhaft die Abfindungshöhe bei einer Beschäftigungsdauer von 20 Jahren – abhängig vom aktuellen Bruttomonatsgehalt und vom angewendeten Faktor. In der linken Spalte ist das Bruttomonatsgehalt aufgeführt. In den drei Spalten rechts daneben lassen sich die jeweiligen Abfindungshöhen ablesen – gestaffelt nach dem zugrunde gelegten Faktor.

Die sogenannte Regelabfindung mit einem Faktor von 0,5 stellt dabei die untere Grenze dar, wird in der Praxis aber häufig überschritten. Eine Abfindung mit dem Faktor 1,0 gilt bereits als sehr gutes Ergebnis. Höhere Werte – etwa ein Faktor von 1,5 – lassen sich vor allem bei langen Betriebszugehörigkeiten nur in Ausnahmefällen verhandeln.

Tabelle: Abfindung nach 20 Jahren
Bruttogehalt/MonatRegelabfindung
(Faktor 0,5)
Gute Abfindung
(Faktor 1,0)
Sehr hohe Abfindung
(Faktor 1,5)
2.000 €20.000 €40.000 €60.000€
3.000 €30.000 €60.000 €90.000 €
4.000 €40.000 €80.000 €120.000 €
5.000 €50.000 €100.000 €150.000 €
6.000 €60.000 €120.000 €180.000 €
8.000 €80.000 €160.000 €240.000 €
10.000 €100.000 €200.000 €300.000 €
12.000 €120.000 €240.000 €360.000 €
15.000 €150.000 €300.000 €450.000 €
20.000 €200.000 €400.000 €600.000 €

Beispiel: Eine Arbeitnehmerin war zwanzig Jahre bei ihrem Arbeitgeber tätig. Ihr letztes Bruttomonatsgehalt beträgt 8.000€. Nach einem Eigentümerwechsel beginnt sie, sich für die Einführung eines Betriebsrates zu engagieren. Das kommt bei ihrem Arbeitgeber nicht gut an. Einige Tage, nachdem sie die Einladung zur Wahlversammlung zur BR-Wahl ausgehängt hat, erhält sie ohne Begründung eine fristlose Kündigung. Ihr Anwalt legt sofort Klage ein. Vor dem Arbeitsgericht ist klar, dass es keine Gründe für eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung gab. Außerdem unterlag die Arbeitnehmerin im Zeitpunkt der Kündigung bereits dem besonderen Kündigungsschutz für Betriebsräte.2 Der Arbeitgeber will sie aber auf keinen Fall weiter beschäftigen. Wegen der offensichtlichen Unwirksamkeit der Kündigung einigt man sich mit einem Faktor von 1,5 auf eine Abfindung von 240.000 € (brutto). Mehr Informationen auch in unserem Artikel über die Abfindung nach 20 Jahren.

Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit

Eine Abfindung nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit fällt im Falle einer Kündigung durch den Arbeitgeber in der Regel erheblich aus. Vor Gericht ist jedoch Vorsicht geboten: Teilweise vertreten Gerichte die Auffassung, dass eine Abfindung bei langer Betriebszugehörigkeit eine bestimmte Gesamthöhe nicht überschreiten sollte.3

Tabelle: Abfindung nach 30 Jahren4
Bruttogehalt/MonatRegelabfindung
(Faktor 0,5)
Gute Abfindung
(Faktor 1,0)
Sehr hohe Abfindung
(Faktor 1,5)
2.000 €30.000 €60.000 €90.000€
3.000 €45.000 €90.000 €135.000 €
4.000 €60.000 €120.000 €180.000 €
5.000 €75.000 €150.000 €225.000 €
6.000 €90.000 €180.000 €270.000 €
8.000 €120.000 €240.000 €360.000 €
10.000 €150.000 €300.000 €450.000 €
12.000 €180.000 €360.000 €540.000 €
15.000 €225.000 €450.000 €675.000 €
20.000 €300.000 €600.000 €900.000 €
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Einordnung des Faktors bei Abfindung

Faktor 0,5: „Regelabfindung“, die unter dem Bundesdurchschnitt liegt

Ein Faktor von 0,5 ist ein Orientierungswert, der auch im Kündigungsschutzgesetz erwähnt wird („Regelabfindung“). Für viele Verhandlungen und Sozialpläne bildet dieser Faktor einen Ausgangswert. Oft ist ein Faktor von 0,5 auch das erste Angebot der Arbeitgeberseite”. Die “Regel” für die Abfindung ist ein Faktor von 0,5, aber meist nur dann, wenn man sich nicht gegen eine Kündigung zur Wehr setzt, sondern gleich das erste Angebot der Arbeitgeberseite annimmt. Details finden Sie auch in unserem Artikel zur Abfindung bei Kündigung.

Faktor 0,75: Realistische Abfindung

Ein Faktor von 0,75 ist – abhängig vom Einzelfall und dem jeweiligen Gerichtsbezirk – in zahlreichen Verfahren ein realistischer Erwartungswert. Für anwaltlich vertretene Arbeitnehmer, die einen belastbaren “Case” haben, sind in einem gerichtlichen Vergleich in vielen Fällen Abfindungen basierend auf einem Faktor von 0,75 realistisch. Das hängt aber von den Umständen des Einzelfalls, dem “Härtegrad der Kündigung”, und dem Arbeitgeber  ab – vor allem aber auch von der Region. Im Süden Deutschlands werden oft höhere Abfindungen bezahlt als im Norden und Osten.

Faktor 1,0: Gute bis sehr gute Abfindung

Mit einem sehr guten “Case” (oder einem sehr guten Anwalt) kann es auch gelingen, eine Abfindung basierend auf dem Faktor von 1,0 zu verhandeln. 1,0 ist fast immer “gut” – aber auch hier kommt es wieder auf die Umstände des Einzelfalls, also auf den Härtegrad der Kündigung, Branche und Größe des Arbeitgebers und vor allen Dingen auch auf die Region an. Während in München und Stuttgart ein Faktor von 1,0 nichts außergewöhnliches ist, ist man damit in einzelnen Regionen von Nord- und Ostdeutschlands ein “Lotteriegewinner”.  Vor allem in den Metropolen von Bayern (z.B. München) und Baden-Württemberg (z.B. in Stuttgart) basieren die durchschnittlichen Abfindungen vor Gericht auf Faktoren zwischen 0,75 und 1,0. Weitere Einzelheiten finden Sie auch in unserem Artikel zur Abfindung bei Kündigung.

Faktor 1,5: Außergewöhnlich hohe Abfindung

Unabhängig von der Region gilt: eine Abfindung auf Basis eines Faktors, der deutlich höher ist als 1,0, ist überall in Deutschland sehr gut. Aber manchmal ist das auch vollkommen realistisch, abhängig von den Umständen des Einzelfalls. Beispielsweise ist es extrem schwer, eine wirksame ordentliche Kündigung bei Betriebsräten, Schwangeren, Personen in Elternzeit oder Schwerbehinderten (und z.T. im öffentlichen Dienst) auszusprechen. Entsprechend höher muss bei diesen Arbeitnehmergruppen eine Abfindung sein, damit der Arbeitnehmer Kündigung/Aufhebungsvertrag (freiwillig) akzeptiert. Für alle anderen Arbeitnehmer ist eine Abfindung mit einem Faktor von 1,5 ein Riesenerfolg.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

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  1. Haufe, Empirische Daten zum Kündigungsschutzprozess ↩︎
  2. § 15 KSchG ↩︎
  3. BAG vom 08.02.2022, AZ: 1 AZR 252/21 (link) ↩︎
  4. Siehe vorherige Fußnote ↩︎

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