Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt finden

  • Tanja Enke
  • 17. September 2024
  • 16:23
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt

Suchen Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt? Dann sind Sie bei AbfindungsHero genau an der richtigen Stelle! In Frankfurt stehen Ihnen etwa 20.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Verfügung, darunter über 1.000, die sich auf Arbeitsrecht spezialisiert haben. Doch wie finden Sie da den passenden Anwalt für Ihr Anliegen? Genau hier kommen wir ins Spiel: AbfindungsHero unterstützt Sie bei der Suche nach dem idealen Anwalt und vermittelt Ihnen eine (kostenlose) Erstberatung für Ihr arbeitsrechtliches Problem. Lassen Sie uns Ihnen helfen, die richtige Unterstützung zu finden!

Mit AbfindungsHero schnell einen Anwalt in Frankfurt finden

AbfindungsHero will Menschen mit Beratungsbedarf im Arbeitsrecht (z.B. nach einer Kündigung) helfen, die richtige, arbeitsrechtlich spezialisierte Anwaltskanzlei zu finden. Durch unser breites Partnernetzwerk ermöglichen wir ein “kuratiertes” Portfolio an Anwälten, die für das konkrete Problem unserer Nutzer besonders qualifiziert sind.



Auf unseren Seiten finden Arbeitnehmer Informationen über zahlreiche arbeitsrechtliche Themen, zum Beispiel: 

Abfindungshöhe und “Faktor” in Frankfurt

Häufig ist die Frage nach den Erfolgsaussichten für eine Kündigungsschutzklage oder die Frage, ob eine bevorstehende Kündigung gerechtfertig wäre, der Grund, warum ein Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt gesucht wird. Ein zentraler Aspekt ist dabei fast immer die Frage, ob und in welcher Höhe man eine Abfindung erwarten könnte. Die Abfindungshöhe variiert nicht nur mit den individuellen Umständen des Einzelfalls (z.B. Gehalt, Betriebszugehörigkeit und besonderer Kündigungsschutz). Ein wichtiger Punkt ist auch der Multiplikator oder „Faktor“, der aber regional sehr unterschiedlich sein kann. 

Frankfurt liegt in dem Bundesland mit den durchschnittlich höchsten Abfindungszahlungen. In Hessen erhalten Arbeitnehmer im Median rund 22.000 Euro. Nach unseren Erfahrungen sind in Frankfurt am Main in einer Vielzahl von Fällen Faktoren von 0,8 bis 1,5 üblich.

Ein Beispiel: Ein Arbeitnehmer in Frankfurt mit einem Bruttomonatsgehalt von 5.500 Euro und 7,5 Jahren Betriebszugehörigkeit kann üblicherweise mit einer Abfindung zwischen 0,8 und 1,5 pro Beschäftigungsjahr rechnen. Das ergibt eine Abfindungsspanne von:

0,8 x 5.500 x 8 = 35.200 Euro
1,5 x 5.500 x 8 = 66.000 Euro

Die Abfindung könnte also je nach Verhandlungsergebnis zwischen 35.200 und 66.000 Euro liegen. Doch das genaue Ergebnis hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Wichtig ist zu wissen, dass die Umstände des Einzelfalls eine größere Rolle spielen als der “Faktor”. Auch deswegen liegen sie mit ihrer Suche nach einem arbeitsrechtlich spezialisierten Fachanwalt in Frankfurt genau richtig. Denn meist gelingt es einem Anwalt viel einfacher, die juristisch relevanten Aspekte ihres Falles herauszuarbeiten und in ihrem Sinne zu nutzen, um eine für Sie faire Abfindung zu erzielen. 

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Arbeitsmarkt in Frankfurt

Frankfurt am Main zählt zu den elf bedeutenden Metropolregionen Deutschlands und besticht durch eine vielfältige Wirtschaftsstruktur. In der Region FrankfurtRheinMain (FRM) finden sich Unternehmen jeder Größe und Branche – von Startups über FinTechs und Handwerksbetriebe bis hin zu global agierenden Konzernen. Der Arbeitsmarkt ist äußerst dynamisch und bietet einen guten Mix aus Handwerk und Industrie. Bei dem Namen Frankfurt denken viele primär an den Finanzsektor mit seinen Banken und Versicherungen, jedoch ist die Stadt auch ein wichtiger Industriestandort.

Branchen und Arbeitgeber in Frankfurt

Die wichtigesten Branchen in Frankfurt sind:

  • Bank- und Versicherungswesen
  • Logistik und Verkehr
  • Chemie, Pharmazie und Biotechnologie
  • Informations- und Kommunikationstechnologie

Die größten Arbeitgeber in Frankfurt sind:

  • Fraport AG
  • Deutsche Bahn AG & DB Regio AG
  • PwC
  • AVECO Holding
  • Deutsche Bank AG

Auch in Frankfurt bleiben Unternehmen nicht von Kündigungswellen verschont. Zuletzt waren die Großkonzerne Continental, Bosch und SAP wegen geplanten Stellenabbau in den Medien. Solche Schlagzeilen ziehen immer wieder eine Vielzahl von Verfahren vor dem Frankfurter Arbeitsgericht nach sich. Ein Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt unterstützt hierbei gezielt bei der Rechtsdurchsetzung.

Arbeitnehmer in Frankfurt

  1. Zahl der Erwerbstätigen in Frankfurt: In Frankfurt a.M. leben gut 770.000 Menschen, davon sind über 600.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte (Dezember 2022). Der Ballungsraum des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain umfasst bereits rund 2,4 Millionen Einwohner. Die Metropolregion FrankfurtRheinMain ist sogar noch weitergefasst. Dort leben rund 5,9 Millionen Menschen.
  2. Arbeitslosenquote: Frankfurts Arbeitslosenquote lag im Jahr 2023 durchschnittlich bei 5,9 % und ist damit in der Tendenz ansteigend.
  3. Frankfurt sucht Fachkräfte: In den Bereichen Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik fehlen in FrankfurtRheinMain (FRM) Fachkräfte. Auch Krankenpfleger und Handwerker haben beste Chancen, in FRM einen Job zu finden.
  4. Internationale Vielfalt: In der internationalsten Region Deutschlands fällt es ausländischen Fachkräften besonders leicht sich zu integrieren.

Die Frankfurter Arbeitsgerichtsbarkeit

Die Frankfurter Arbeitsgerichtsbarkeit ist zuständig für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern “in Frankfurt” und damit die zentrale Anlaufstelle für arbeitsrechtliche Streitigkeiten in der Metropolregion.

Das erstinstanzliche Arbeitsgericht in Frankfurt besteht aus 28 Kammern mit 26 Berufsrichterinnen bzw. Berufsrichtern. Daneben verfügt das Frankfurter Arbeitsgericht über 620 ehrenamtliche Richterinnen und Richter. In zweiter Instanz ist das hessische Landesarbeitsgericht zuständig, welches sich ebenfalls in Frankfurt a.M. befindet.

Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main ergibt sich insbesondere dann, wenn die beklagte Partei (in der Regel der Arbeitgeber) ihren Sitz im Main-Taunus-Kreisim Hochtaunuskreisin Kelsterbach oder in Frankfurt am Main hat. Daher können Arbeitnehmer normalerweise bei dem Gericht z.B. eine Kündigungsschutzklage einreichen, in dessen Bezirk sie arbeiten. Wenn der Arbeitsort also im Stadtgebiet Frankfurt ist, ist die Zuständigkeit in der Regel klar. Allerdings ist der Arbeitsort für viele Frankfurter auch im Umland des FrankfurtRheinMain Gebiets; dann ist Frankfurt in der Regel nicht zuständig.

Wie bereits oben erwähnt, gibt es in Frankfurt a.M. etwa 20.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Über 1.000 davon haben einen Fachanwaltstitel im Arbeitsrecht. Sie suchen aber wahrscheinlich speziell einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt, der sich vor allem auf die Vertretung von Arbeitnehmern spezialisiert hat. Und idealerweise schon über einige Jahre Erfahrung im Arbeitsrecht verfügt. 

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Arbeitsgerichtliche Verfahren in Frankfurt

Der Ablauf des arbeitsgerichtlichen Verfahrens in Frankfurt unterscheidet sich grds. nicht von dem in anderen Bundesländern. Beispielsweise wird bei einer Kündigungsschutzklage zuerst ein Gütetermin angesetzt, der bestenfalls innerhalb von zwei Wochen stattfinden soll. Oft dauert es jedoch bis zu zwei Monate. Das Ziel des Gütetermins ist es, eine außergerichtliche Einigung zwischen Arbeitgeber und gekündigtem Arbeitnehmer zu erreichen. Häufig steht dabei eine Abfindung im Mittelpunkt. Der Gütetermin wird vom vorsitzenden Richter ohne Beisitzer durchgeführt. Der Richter gibt dabei eine erste, unverbindliche Einschätzung ab und weist auf mögliche Risiken und Chancen hin. Oft wird aber bereits im Gütetermin eine Verhandlungslösung gefunden, ein Vergleich mit Abfindung geschlossen. Und die Sache ist schon zu Ende.

Kommt es im Gütetermin zu keiner Einigung, folgt im zweiten Schritt ein weiterer Verhandlungstermin vor der ganzen Kammer, nun auch mit ehrenamtlichen Richtern (Kammertermin). Sollte auch hier keine Einigung erzielt werden, fällt das Gericht ein Urteil. Dieser Kammertermin kann bis zu sechs Monate nach dem Gütetermin stattfinden.

Ablauf einer Kündigungsschutzklage in Frankfurt

Von den pro Jahr über 8.000 Verfahren vor dem Frankfurter Arbeitsgericht, sind ein Großteil (über 40%) Kündigungsschutzklagen. Eine Kündigungsschutzklage läuft dabei wie folgt ab:

  1. Kündigung erhalten: Sobald die Kündigung eingegangen ist, ist schnelles Handeln gefragt. (Kündigung erhalten – und jetzt? 7 wichtige Schritte)
  2. Frist beachten: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
  3. Klage einreichen: Die Klage kann entweder schriftlich oder mündlich beim Arbeitsgericht Frankfurt erfolgen. Es kann hilfreich sein, sich dabei von einem spezialisierten Anwalt für Arbeitsrecht unterstützen zu lassen.
  4. Güteverhandlung: Zu Beginn findet die Güteverhandlung statt, in der beide Parteien versuchen, eine Einigung zu erzielen.
  5. Kammertermin: Kommt es zu keiner Einigung, wird im nächsten Schritt ein Kammertermin angesetzt. Dabei prüft das Gericht die strittigen Punkte und trifft eine Entscheidung.
  6. Urteil oder Vergleich: Das Verfahren endet entweder mit einem Urteil, das die Kündigung aufhebt oder regelt, dass eine Abfindung gezahlt wird.
  7. Berufung: Ist man mit dem Urteil unzufrieden, besteht zudem die Möglichkeit, Berufung einzulegen. Dabei müssen jedoch weitere Fristen und Voraussetzungen beachten werden.
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