Arbeitsrecht in Deutschland: Klarheit bei Kündigung, Vertrag & Co.

  • Andrea von Zelewski
  • 8. Juli 2025
  • 21:13
Arbeitsrecht in Deutschland

Ob beim Einstieg ins Berufsleben, beim Jobwechsel oder beim Start einer neuen Tätigkeit in Deutschland – rund um den Arbeitsvertrag stellen sich viele rechtliche Fragen. Was ist Arbeitsrecht, wer wird durch das Arbeitsrecht geschützt, was sind die Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers und Arbeitgebers, wie wird das Arbeitsverhältnis beendet und wann besteht Kündigungsschutz. Auch Fragen rund um die rechtliche Beratung und gerichtliche Durchsetzung der Rechte sind wichtig. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen ersten Überblick über das Arbeitsrecht in Deutschland und bietet Ihnen weitere Links für mehr Details zu spezifischen Themen an.

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Das Wichtigste auf einen Blick:
  • Das Arbeitsrecht in Deutschland regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht). Daneben gibt es das Kollektivarbeitsrecht. Es regelt die Beziehungen der Tarifvertragsparteien (Gewerkschaften/Arbeitgeberverbände) und der Betriebsparteien (Betriebsräte/Arbeitgeber).
  • Geschützt werden im Wesentlichen Arbeitnehmer, d.h. Personen, die eine weisungsgebundene Arbeitsleistung gegen Zahlung eines Entgelts erbringen. 
  • Inhalt eines Arbeitsverhältnisses: Die wichtigsten Regelungen ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, Gesetz oder Betriebsvereinbarungen. Bei mehreren Regelungen gilt die Günstigere. 
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Arbeitnehmer können jederzeit ohne Grund schriftlich kündigen. Besteht Kündigungsschutz (6 Monate und mehr als 10 Arbeitnehmer) muss der Arbeitgeber bei personen-, verhaltens- und betriebsbedingten Kündigungen Kündigungsgründe vor Gericht beweisen. Ein Arbeitsverhältnis kann auch einvernehmlich durch Aufhebungsvertrag beendet werden.
  • Rechtliche Beratung: Es besteht kein Anwaltszwang im Arbeitsrecht. Spezialisierte Anwälte im Arbeitsrecht sowie Gewerkschaften können rechtliche Beratung geben.

Bereiche des deutschen Arbeitsrechts 

Das Arbeitsrecht in Deutschland regelt die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Es umfasst Regelungen vom Bewerbungsgespräch bis zum Abschluss und der Durchführung eines Arbeitsvertrages sowie der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Dieser Teil des Arbeitsrechts ist das Individualarbeitsrecht.

Ein zweiter Teil des Arbeitsrechts in Deutschland ist das Kollektivarbeitsrecht. Zum einen regelt es die Beziehungen der Tarifvertragsparteien. Das sind die Gewerkschaften für die Arbeitnehmer und die Arbeitgeberverbände für die Arbeitgeber. Hauptaufgabe der Tarifvertragsparteien ist der Abschluss von Tarifverträgen. Dies sind verbindliche Verträge zwischen den Tarifvertragsparteien, die weitere Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber begründen. Es finden zunächst Verhandlungen zwischen beiden Seiten statt, z.B. zur Vergütung der Arbeitnehmer in einer jeweiligen Branche. Kommen die Tarifvertragsparteien zu keiner Einigung, kann die Gewerkschaft einen Streik ausrufen. Arbeitgeber können Arbeitnehmer aussperren. Das Prinzip des Arbeitskampfes ist, dass sich die stärkere Partei durchsetzt. Das Ergebnis des Arbeitskampfes ist meist der Abschluss eines neuen Tarifvertrages mit neuen Rechten und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Ein weiterer Teil des Kollektivarbeitsrechts sind die Beziehungen zwischen Betriebsräten und Arbeitgebern. Betriebsräte werden von den Arbeitnehmern in einem Betrieb gewählt. Sie vertreten die Rechte der Arbeitnehmer und wirken bei Einstellungen, Versetzungen, Eingruppierungen und Kündigungen mit. Betriebsräte schließen Betriebsvereinbarungen, welche neben dem Arbeitsvertrag weitere Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber begründen. Scheitern hier Verhandlungen, z.B. zur Regelung und Zahlung von Überstunden, kann eine Einigung nur durch eine betriebliche Einigungsstelle verbindlich entschieden werden. Einen Arbeitskampf gibt es nicht.

Geschützt sind nur Arbeitnehmer

Grundsätzlich schützt das Arbeitsrecht in Deutschland nur Arbeitnehmer. Arbeitnehmer ist eine Person, die im Dienste eines anderen zur Arbeitsleistung gegen Entgeltzahlung verpflichtet ist. Der Arbeitnehmer ist weisungsgebunden, d.h. er ist nicht frei, seine Tätigkeit zu gestalten und seine Arbeitszeit selbst zu bestimmen. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen (§ 611a BGB). 

Wer Arbeitnehmer ist, entscheiden im Streitfall die Arbeitsgerichte. Sie beurteilen alle Umstände des Einzelfalles und entscheiden dann nur den Einzelfall durch Urteil.

Ausnahmen: Es werden teilweise auch arbeitnehmerähnliche Personen geschützt. Das sind Selbständige, die nicht persönlich, aber wirtschaftlich abhängig sind. Sie sind auch vergleichbar schutzwürdig wie Arbeitnehmer.

Nicht geschützt sind: Selbständige und freie Mitarbeiter.

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Wichtige Regelungen im Arbeitsrecht in Deutschland

Will ein Arbeitnehmer in Deutschland prüfen, welche Rechte und Pflichten er in einem Arbeitsverhältnis hat, so muss er viele Regelungen im Auge behalten:

  • Ausgangspunkt ist der Arbeitsvertrag: Üblicherweise sind dort Regelungen zur Tätigkeit, zur Vergütung, zur Arbeitszeit etc. zu finden.
  • Daneben gibt es Tarifverträge: diese sind u.a. anwendbar, wenn die Arbeitsvertragsparteien Mitglied der Gewerkschaft und des Arbeitgeberverbandes sind. Die Arbeitsvertragsparteien können die Anwendbarkeit im Arbeitsvertrag vereinbaren. Schließlich kann ein Tarifvertrag auch für „allgemeinverbindlich” erklärt werden. Dann gilt er automatisch für alle Arbeitnehmer in einer bestimmten Region/Branche. 
  • Es gibt viele Gesetze und Verordnungen: Gesetze werden in Deutschland vom Bundestag/Bundesrat (Gesetzgeber) gemacht. Verordnungen durch Ministerien oder Behörden. 
  • Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) spielen in Deutschland eine sehr wichtige Rolle. Gibt es unbestimmte Rechtsbegriffe, wie z.B. ist eine Kündigung “sozial gerechtfertigt”, legt das Gericht diese Begriffe aus und entwickelt den Inhalt und die Voraussetzungen. 

Findet der Arbeitnehmer bei der Suche mehrere anwendbare Regelungen im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Gesetz, gilt im Arbeitsrecht in Deutschland das Günstigkeitsprinzip. Das bedeutet, dass immer die günstigere Regelung für den Arbeitnehmer Anwendung findet.

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Inhalt eines Arbeitsverhältnisses in Deutschland

Die Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind zum Teil sehr umfangreich. Hier nur die wichtigsten Inhalte im Überblick: 

Form des Arbeitsvertrages

Ein Arbeitsvertrag kann mündlich und schriftlich wirksam abgeschlossen werden. Das Nachweisgesetz schreibt zwar ein schriftliches Formerfordernis vor. Ist dieses nicht eingehalten, ist der Arbeitsvertrag dennoch wirksam. Die Vorschrift dient lediglich der Information des Arbeitnehmers über den Inhalt des Arbeitsvertrages.

Arbeitspflicht

Der Arbeitnehmer hat die im Vertrag festgelegte Arbeitsleistung zu erbringen. Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit nach billigem Ermessen näher bestimmen, wenn die Arbeitsbedingungen nicht bereits im Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag oder Gesetz festgelegt sind (§ 106 Gewerbeordnung).  

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit richtet sich nach dem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit festgelegt: Die werktägliche Arbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann ausnahmsweise auch zehn Stunden betragen, wenn innerhalb bestimmter Zeiträume im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden. Weitere Regelungen sind im ArbZG zu finden. Hinweis: Zurzeit wird diskutiert, ob es künftig nur eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden geben soll.

Zeiterfassung

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die über die werktägliche Arbeitszeit hinausgehende Arbeitszeit der Arbeitnehmer aufzuzeichnen (§ 16 ArbZG). Dies dient der Kontrolle des Arbeitgebers und für den Arbeitnehmer ist es ein Nachweis für geleistete Arbeit. Wie die Arbeitszeit erfasst wird, hängt vom Arbeitsvertrag oder den betrieblichen Systemen ab. 

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Pflicht zur Zahlung von Arbeitsentgelt

Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer für seine Arbeitsleistung bezahlen (§ 611a Bürgerliches Gesetzbuch, BGB). Was zu zahlen ist, ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.  Darüber hinaus gibt es seit 2015 einen gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn von derzeit 12,82 € (Mindestlohngesetz, MiLoG). Dieser wird in regelmäßigen Abständen von einer Kommission bundesweit angepasst. Er soll bis 2027 bei 14,60 € liegen.

Zahlung von Arbeitsentgelt bei Krankheit

Kann ein Arbeitnehmer ohne Verschulden infolge Krankheit seine Arbeitsleistung nicht erbringen, so hat er für diese Zeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zur Dauer von sechs Wochen (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz, EFZG). 

Jahresurlaub

Ein Arbeitnehmer hat Anspruch auf einen gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen pro Kalenderjahr, wenn er eine Fünftagewoche hat (§ 3 Bundesurlaubsgesetz, BUrlG). Neben diesem Mindestanspruch kann sich ein zusätzlicher Urlaubsanspruch aus Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ergeben. Der Arbeitnehmer ist während des Urlaubs so zu vergüten, wie wenn er gearbeitet hätte.

Arbeitszeugnis

Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Es erstreckt sich auf das Bestehen und die Dauer des Arbeitsverhältnisses. Auf Verlangen des Arbeitnehmers muss sich das Zeugnis auch auf die Leistungen und Führung erstrecken (§ 630 BGB).

Befristungen

Es gibt auch befristete Arbeitsverträge. Diese können auf eine bestimmte Zeitdauer oder einen bestimmten Zweck begrenzt werden. Nach Ablauf dieser Begrenzung endet der Vertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Befristung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dies wird im Teilzeit- und Befristungsgesetz (§§ 14 ff. TzBfG) geregelt. Die Befristung muss schriftlich erfolgen.

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Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung

Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis in Deutschland kann durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag beendet werden. Hier nur ein kurzer Überblick. Weitere Information finden sich in den orange markierten Beiträgen: 

Kündigungsarten

Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer können eine Kündigung aussprechen:

  • Es gibt ordentliche Kündigungen. Hier endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf einer vereinbarten Kündigungsfrist. 
  • Es gibt außerordentliche (fristlose) Kündigungen. Hier endet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung.
  • Es gibt Änderungskündigungen. Der Arbeitgeber zielt mit dieser Kündigung nicht auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ab, sondern auf eine Änderung der Arbeitsbedingungen. 

Kündigung durch Arbeitnehmer

Arbeitnehmer können in Deutschland jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Ein Arbeitnehmer braucht keine Kündigungsgründe. Die Kündigung muss aber schriftlich erfolgen, d.h. sie muss in Papierform mit eigenhändiger Unterschrift dem Arbeitgeber geschickt oder übergeben werden (§ 623 BGB). Eine Kündigung per Whatsapp oder Mail ist unwirksam. Will der Arbeitnehmer fristlos kündigen, muss er einen wichtigen Grund haben, d.h. es muss ein schwerwiegendes Fehlverhalten des Arbeitgebers vorliegen (§ 626 BGB).

Arbeitgeberkündigung ohne Kündigungsschutz

Besteht bei Kündigungsausspruch das Arbeitsverhältnis noch keine sechs Monate oder arbeitet der Arbeitnehmer in einem Kleinbetrieb (mit 10 oder weniger Arbeitnehmern), genießt der Arbeitnehmer keinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Dies bedeutet: Der Arbeitgeber kann ohne Nachweis von Kündigungsgründen kündigen. 

Kündigt der Arbeitgeber, muss aber auch diese Kündigung schriftlich erfolgen und dem Arbeitnehmer zugehen. Die Kündigung kann nur durch eine Person mit entsprechender Vollmacht erfolgen. Fehlt diese, kann der Arbeitnehmer die Kündigung unverzüglich zurückweisen (§ 174 BGB).

Kündigungsfristen müssen ebenso eingehalten werden.

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Arbeitgeberkündigung mit Kündigungsschutz

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und (1) besteht bei Kündigungsausspruch das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate und (2) arbeitet der Arbeitnehmer in einem Betrieb mit mehr als 10 Arbeitnehmern gilt das Kündigungsschutzgesetz. Der Arbeitgeber kann dann nur aus verhaltens-, personen- oder betriebsbedingten Gründen kündigen. Er muss auch die Kündigungsfrist und die Schriftform einhalten.

Arbeitgeber kündigt außerordentlich

Kündigt der Arbeitgeber außerordentlich oder fristlos, d.h. mit sofortiger Wirkung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, muss er das Vorliegen eines wichtigen Grundes nachweisen, d.h. ein gravierendes Fehlverhalten, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unzumutbar macht. Die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes dem Arbeitnehmer zugegangen sein.

Arbeitgeberkündigung mit besonderem Kündigungsschutz

Bei bestimmten Personengruppen besteht zu dem bisherigen Schutz noch zusätzlich ein besonderer Kündigungsschutz. Dieser dient dazu, schutzbedürftige Arbeitnehmergruppen stärker abzusichern. Kündigungen dieser besonders geschützten Personen (z.B. Schwangere, Eltern in Elternzeit und Menschen mit Schwerbehinderung) sind meist nur unter strengeren Voraussetzungen und nach Zustimmung einer Behörde zulässig. Der besondere Kündigungsschutz gilt auch in Arbeitsverhältnissen, die weniger als 6 Monate bestanden haben, und in Kleinbetrieben.

Kündigungsschutzklage 

Will sich ein Arbeitnehmer in Deutschland gegen eine Kündigung des Arbeitgebers wehren, so muss er innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen (§ 4 KSchG).

Anspruch auf Abfindung 

Im Arbeitsrecht in Deutschland gibt es grundsätzlich keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Abfindungsansprüche können sich ergeben aus:

  • § 1a KSchG gibt bei betriebsbedingten Kündigungen einen Abfindungsanspruch auf 0,5 Bruttomonatsgehälter/Beschäftigungsjahr, wenn der Arbeitgeber darauf hingewiesen hat und keine Klage eingereicht wurde.
  • Eine Abfindungsanspruch kann sich aus Sozialplan (Vertrag zwischen Betriebsrat/Arbeitgeber) oder Tarifvertrag (Vertrag Gewerkschaft/Arbeitgeberverband) ergeben. 
  • Die meisten Abfindungsansprüche ergeben sich aus Aufhebungsverträgen, die aufgrund freiwilliger Verhandlungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustande kommen.
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Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag

Das Arbeitsrecht in Deutschland lässt jederzeit eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch schriftlichen Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu. Ein solcher Vertrag kann erhebliche Vorteile, aber auch Nachteile haben. Mehr dazu im Beitrag Aufhebungsvertrag

Beratung im Arbeitsrecht in Deutschland

Hat der Arbeitnehmer ein arbeitsrechtliches Problem, kann er sich an folgende Stellen zur Unterstützung oder rechtlichen Beratung wenden:

  • Betriebsrat: Der Betriebsrat kann im Betrieb vor Ort erster Ansprechpartner sein, auch wenn er keine Rechtsberatung geben darf. Er kennt den Betrieb gut und kann den Arbeitnehmer an eine Gewerkschaft oder einen im Arbeitsrecht spezialisierten Anwalt verweisen. 
  • Gewerkschaft: Eine Gewerkschaft gibt Rechtsberatungen an ihre Mitglieder und vertritt diese bei einem Rechtsstreit vor Gericht.
  • Rechtsanwälte: In arbeitsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten besteht in Deutschland kein Anwaltszwang. Ein guter Anwalt erhöht jedoch wesentlich die Chancen eines erfolgreichen Ausgangs. Es gibt Fachanwälte für Arbeitsrecht oder Anwälte, die den Titel nicht tragen, aber auch auf Arbeitsrecht in Deutschland spezialisiert sind. Die Kosten eines Rechtsanwalts trägt der Arbeitnehmer. Hat er eine Rechtsschutzversicherung, muss diese im Vorfeld eine Deckungszusage geben.
  • Rechtsantragsstellen beim Arbeitsgericht: Sie dürfen keine Rechtsberatung erteilen. Jedoch erstellt die Rechtsantragsstelle aufgrund der Information des Arbeitnehmers die entsprechenden Klagen. Kann sich ein Arbeitnehmer keinen Rechtsanwalt leisten, nimmt die Rechtsantragsstelle auch Anträge für Prozesskostenhilfe an. Ist dieser erfolgreich, kann ein Rechtsanwalt beigeordnet werden. 

Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland

Die Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland hat drei Instanzen:

  • Die erste Instanz sind die Arbeitsgerichte. Sie sind zuständig für alle arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Will der Arbeitnehmer eine arbeitsrechtliche Streitigkeit geklärt haben, muss er beim örtlichen zuständigen Arbeitsgericht eine Klage einreichen. 
  • Die zweite Instanz sind die Landesarbeitsgerichte. Dort gehen u.a. Berufungen gegen Urteile des erstinstanzlichen Arbeitsgerichts ein. Jedes Bundesland hat mindestens ein Landesarbeitsgericht.
  • Die dritte und höchste Instanz ist das Bundesarbeitsgericht. Der Sitz ist in Erfurt. Das BAG entscheidet in letzter Instanz die Angelegenheiten endgültig (rechtskräftig).
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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