Kündigung nach Arbeitsunfall: Ist das rechtlich zulässig?

  • Timo Sauer
  • 26. August 2024
  • 16:28
Arbeitsunfall Kündigung nach Arbeitsunfall

Darf der Arbeitgeber nach einem Arbeitsunfall seinne Mitarbeiter kündigen? Arbeitsunfälle können sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber weitreichende Konsequenzen haben, darunter lange Fehlzeiten und aufwändige Wiedereingliederungsmaßnahmen. Doch wann ist eine Kündigung nach einem Arbeitsunfall überhaupt zulässig?

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Das Wichtigste auf einen Blick:
  • Arten von Arbeitsunfälle: Berufliche Tätigkeit, Unfälle bei beruflichen Aufgaben, Wegeunfälle, Betriebsveranstaltungen, Pausen mit Arbeitsbezug, Unfälle im Arbeitsumfeld.
  • Mögliche Kündigungsgründe nach Arbeitsunfall sind lange Fehlzeiten oder grobe Fahrlässigkeit
  • Kriterien für Kündigung unterliegen einer Interessensabwägung – also einer Abwägung zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen.
  • Kündigungsschutz in Kleinbetrieben und während der Probezeit besteht auch nach einem Arbeitsunfall nicht

Definition: Was ist ein Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin passiert. In solchen Fällen greift die gesetzliche Unfallversicherung und oft auch die Berufsgenossenschaften. Diese übernehmen die Kosten für Heilbehandlungen, Verletztengeld und gegebenenfalls Anpassungen des Arbeitsplatzes oder Umschulungen.

Arten von Arbeitsunfällen

  • Berufliche Tätigkeit: Unfälle während der Ausführung beruflicher Aufgaben.
  • Wegeunfälle: Unfälle auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit.
  • Betriebsveranstaltungen: Unfälle bei offiziellen betrieblichen Veranstaltungen.
  • Kein Eigenverschulden: Unfälle mit grobem Eigenverschulden werden meist nicht anerkannt.
  • Unfälle während Pausen: Anerkennung nur bei klarem Arbeitsbezug.
  • Unfälle auf dem Betriebsgelände: Ereignisse im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit.

Rechtliche Rahmenbedingungen beim Thema Arbeitsunfall

Kündigungsschutz: In vielen Ländern, darunter auch Deutschland, besteht nach einem Arbeitsunfall ein besonderer Kündigungsschutz. Diese Regelung verhindert, dass Arbeitgeber ihre Angestellten lediglich aufgrund eines Arbeitsunfalls kündigen.

Wiedereingliederung: Kann ein Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall seine ursprüngliche Arbeit nicht sofort wieder ausüben, ist der Arbeitgeber oft verpflichtet, den Rückkehrprozess zu unterstützen. Dies kann durch Anpassungen des Arbeitsplatzes oder durch Weiterbildung und Umschulungsmaßnahmen geschehen.

Gründe für eine Kündigung nach einem Arbeitsunfall

Lange Fehlzeiten: Wenn abzusehen ist, dass der Arbeitnehmer infolge der Verletzungen aus dem Arbeitsunfall über einen sehr langen Zeitraum oder dauerhaft nicht mehr seine Arbeit ausüben kann, kann dies unter bestimmten Umständen eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen.

Grobe Fahrlässigkeit: Wurde der Arbeitsunfall durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Arbeitnehmers verursacht, kann dies ebenfalls einen Kündigungsgrund darstellen. Solche Fälle sind jedoch die Ausnahme.

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Interessenabwägung als Voraussetzung für Kündigung nach Arbeitsunfall

Arbeitnehmer stehen nach einem Arbeitsunfall häufig vor großen Herausforderungen, insbesondere wenn eine Kündigung im Raum steht. Dennoch kann Ihr Arbeitgeber eine Kündigung in Betracht ziehen, wenn es unwahrscheinlich ist, dass Sie bald wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückkehren können.

Die Anforderungen an eine Kündigung nach einem Arbeitsunfall sind strenger als bei anderen Krankheitsfällen. Der Arbeitgeber muss eine gründliche Abwägung vornehmen. Dabei wird Ihr Interesse an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitgebers an einer Beendigung des Arbeitsvertrags abgewogen. Dabei muss berücksichtigt werden, dass sich der Unfall während Ihrer Arbeitszeit ereignet hat.

Für Beschäftigte in der Zeitarbeit gilt, dass die Zeitarbeitsfirma das Arbeitsverhältnis beenden kann, wenn Sie einen Arbeitsunfall in dem Unternehmen erlitten haben, an das Sie ausgeliehen wurden. Vor einer Kündigung muss jedoch geprüft werden, ob eine anderweitige Einsatzmöglichkeit besteht.

Abfindung nach Arbeitsunfall? Das Wichtigste auf einen Blick

Ein Arbeitsunfall kann sowohl kurz- als auch langfristige finanzielle Auswirkungen haben. Oft stellt sich die Frage, welche Abfindungsregelungen es gibt und worauf man achten sollte. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Abfindungsoptionen der Berufsgenossenschaft, wie Verletztenrenten und Gesamtvergütungen berechnet werden und welche Alternativen und Vorsichtsmaßnahmen Sie in Betracht ziehen sollten.

Abfindungsregelungen bei Arbeitsunfällen

  • Gesamtvergütung: Innerhalb der ersten drei Jahre nach dem Arbeitsunfall kann die Berufsgenossenschaft statt einer vorläufigen Rente eine Gesamtvergütung gewähren.
  • Dauerschäden: Gesamtvergütung ist ungeeignet bei erheblichem Dauerschaden.

Verletztenrenten

  • Kleine Verletztenrenten (< 40% MdE): Werden nach Kapitalwert abgefunden.
    • Beispiel: Jahresrente von 25% (DM 5.400) für 17,3 Jahre vorab ergibt eine Abfindungssumme von DM 93.420.
    • Achtung: Langfristig kann dies zu einem Rentenverlust führen.
  • Große Verletztenrenten (≥ 40% MdE): Nur zur Hälfte für 10 Jahre abgefunden, Auszahlung entspricht dem Neunfachen des Jahresbetrages.

Witwen- oder Witwerrente

  • Wiederheirat: Erstattung mit dem 24-fachen Monatsbetrag bei erster Wiederheirat.

Empfehlungen

  • Prüfung vor Abfindung: Antrag auf Rentenvorauszahlung oder mögliche Zahlungen aus Berufshilfe erwägen.
  • Lebenserwartung: Abfindung bei geringer Lebenserwartung wird tendenziell nicht gewährt.

Kündigungsschutz in Kleinbetrieben oder während der Probezeit?

In kleinen Unternehmen, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen und daher nicht dem Kündigungsschutzgesetz unterstehen, kann eine Kündigung nach einem Arbeitsunfall häufig einfacher erfolgen. Auch während der Probezeit greift der erweiterte Kündigungsschutz nicht. In dieser Phase kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen beenden, unabhängig davon, ob eine Krankschreibung aufgrund eines Arbeitsunfalls vorliegt.

Im Gegensatz zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis ist während der Probezeit keine umfassende Abwägung der Interessen erforderlich. Solange das Arbeitsverhältnis weniger als sechs Monate besteht, kann der Arbeitgeber nach einem Arbeitsunfall eine Kündigung leichter aussprechen. Es ist dabei unerheblich, ob eine formelle Probezeit vereinbart wurde oder nicht.

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