Freie Anwaltswahl bei Rechtsschutzversicherung

  • Frank Broer
  • 28. September 2024
  • 17:00

Kann man als Versicherter seinen Anwalt selbst wählen oder bestimmt die Rechtsschutzversicherung den Anwalt? Hier erfahren Sie alles Wichtige zur freien Anwaltswahl bei Rechtsschutzversicherung.

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Grundsatz: Sie haben die freie Wahl des Anwalt

In Deutschland gilt freie Anwaltswahl bei Rechtsschutzversicherung. Das Gesetz gibt jedem das Recht, sich in rechtlichen Fragen von einem Anwalt seiner Wahl beraten zu lassen. Das gilt auch, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben. Damit gilt, dass der Versicherte den Anwalt frei wählen kann. Eine Regel, die Sie zwingt, einen bestimmten Anwalt zu nehmen, ist nicht erlaubt.

Freie Anwaltswahl bei der Rechtsschutzversicherung

Auch wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dürfen Sie Ihren Anwalt selbst aussuchen. Die Versicherung kann Ihnen zwar einen Anwalt empfehlen, diesen müssen Sie müssen aber nicht nehmen. Das Versicherungsvertragsgesetz (§ 127 VVG) erlaubt Ihnen, Ihren eigenen Anwalt zu beauftragen.

Tipp: Haben Sie sich einen Anwalt ausgesucht, macht es Sinn, zuerst eine Deckungszusage bei ihrer Rechtsschutzversicherung zu beantragen. Auf diese Weise können Sie sicher stellen, dass die Versicherung auch wirklich für Ihre Anwalts- und Gerichtskosten aufkommt. Sie können gleich Ihren Anwalt damit beauftragen, der macht das meist für Sie kostenlos!

Empfehlung eines Anwalts von der Rechtsschutzversicherung

Einige Versicherungen arbeiten mit bestimmten Anwälten oder Kanzleien (sog. „Vertrauensanwälte„) zusammen. Sie wollen, dass Sie sich von diesen Vertrauensanwälten vertreten lassen. Der Grund: Die Versicherung spart wahrscheinlich viel Geld, weil diese Rechtsanwälte zu „gesonderten Bedingungen“ arbeiten. Für die Anwälte lohnt sich das trotzdem, denn sie bekommen durch diese Zusammenarbeit mehr Fälle. Aber wahrscheinlich mit geringerer Gebühr pro Fall!

Viele halten diese „Vertrauensanwälte“ auch noch aus einem weiteren Grund für problematisch. Denn diese Anwälte genießen in erster Linie das Vertrauen der Versicherungen. Und sind wirtschaftlich mehr von der Versicherung als vom Einzelmandat abhängig. Das schafft Interessenkonflikte und kann Anreize falsch setzen. Und unterwandert de facto (aber wahrscheinlich legal) die gesetzlich geregelte freie Anwaltswahl bei Rechtsschutzversicherung.

Diese Probleme werden durch IT-Einsatz und die Möglichkeiten der Versicherungen, ihre Daten auszuwerten, weiter verschärft. Denn die Rechtsschutzversicherung kann die Höhe der Schadensfälle schnell ermitteln und die Vergabe von Mandaten gezielt steuern. Dadurch geraten Anwälte unter Druck, die Verfahrensdauern kurz und die Schadenssummen gering zu halten, was eindeutig nicht im Interesse ihrer Mandanten sein kann (oder muss). Denn die wollen in erster Linie eine möglichst hohe Schadensumme (oder eine möglichst hohe Abfindung), und nicht in erster Linie einen „kurzen Prozess“.

Vorsicht bei finanziellen Anreizen, den Anwalt der Rechtsschutzversicherung zu nehmen!

Manche Rechtsschutzversicherungen bieten Ihnen finanzielle Vorteile, wenn Sie einen Vertrauensanwalt nehmen. Zum Beispiel könnten Sie in eine bessere Schadensfreiheitsklasse eingestuft werden. Dadurch zahlen Sie vielleicht weniger bei der Selbstbeteiligung oder niedrigere Beiträge im nächsten Fall. Ob das alles wirksam ist, steht auf einem anderen Blatt. Aber erstmal klingt das verlockend.

Aber: Die Frage ist letztlich, wie Sie besser dastehen: Wenn Sie den besten Anwalt nehmen, der für Sie eine maximal hohe Abfindung rausholt – oder wenn Sie ein paar hundert Euro Selbstbehalt und ein paar Euro bei den Versicherungsgebühren sparen.

Zu guter Letzt: Wenn Sie glauben, dass Ihnen eine Kündigung droht, brauchen Sie einen Anwalt. Das kostet Geld – und in erster Instanz müssen Sie die Kosten vor dem Arbeitsgericht selber tragen. Da hilft eine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht natürlich enorm. Beachten Sie aber die “Wartezeiten”.

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