Der Streitwert bei Kündigungsschutzklagen spielt eine zentrale Rolle bei der Ermittlung der Kosten, die im Rahmen einer Kündigungsschutzklage auf Sie zukommen. Die Festsetzung dieses Wertes bildet die Grundlage für die Berechnung der anfallenden Anwaltskosten sowie der Gerichtskosten. Die folgenden Ausführungen informieren Sie umfassend über die Ermittlung des Streitwertes bei einer Kündigungsschutzklage sowie über alle damit zusammenhängenden Aspekte.
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Streit vs. Gegenstandswert bei Kündigungsschutzklagen
Bei Rechtsstreitigkeiten wird häufig ein Geldbetrag als Grundlage für die Berechnung der Anwalts- und Gerichtskosten herangezogen – dieser Wert wird als Streitwert, Gegenstandswert oder Verfahrenswert bezeichnet. Im Arbeits-, Zivil-, Verwaltungs- und Finanzrecht bestimmen diese Werte maßgeblich die Höhe der zu zahlenden Gebühren.
Insbesondere bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten wie der Kündigungsschutzklage ist der Gegenstandswert ein entscheidender Faktor für die Berechnung der Anwaltsgebühren im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses. Wer sich über die möglichen Kosten einer Kündigungsschutzklage informieren möchte, wird feststellen, dass diese Kosten eng mit dem zugrunde gelegten Streitwert korrelieren: Ein höherer Streitwert führt zu höheren Gerichtskosten.
Das Gerichtskostengesetz (GKG) sieht eine Staffelung der Gerichtskosten nach dem Streitwert der Kündigungsschutzklage vor. Mangels abweichender Honorarvereinbarung richten sich auch die Anwaltsgebühren nach dem Streit- oder Gegenstandswert.
Die Berechnung des Streitwerts bei Kündigungsschutzklagen
Das Arbeitsgericht setzt für jede Kündigungsschutzklage einen Streitwert fest, der die anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten maßgeblich beeinflusst. Die Frage, ob sich eine Kündigungsschutzklage lohnt, lässt sich daher häufig anhand des Streitwerts beantworten. Hier ein Blick auf die Gebühren und Kosten, den üblichen Streitwert und Faktoren, die den Streitwert erhöhen oder senken.
Der Standard-Streitwert im Überblick
In der Regel beträgt der Streitwert bei Kündigungsschutzklagen drei Bruttomonatsgehälter, was auch als Vierteljahresgehalt bezeichnet wird. Um eine bessere Vorstellung zu bekommen, finden Sie hier eine Tabelle mit der Gehaltsskala und den entsprechenden Streitwerten:
Monatsgehalt in € (Brutto) | Streitwert |
1.000 € | 3.000 € |
1.500 € | 4.500 € |
2.000 € | 6.000 € |
2.500 € | 7.500 € |
3.000 € | 9.000 € |
3.500 € | 10.500 € |
4.000 € | 12.000 € |
5.000 € | 15.000 € |
7.500 € | 22.500 € |
10.000 € | 30.000 € |
15.000 € | 45.000 € |
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Erhöhung des Streitwerts: Antrag auf Weiterbeschäftigung und mehr
Der Streitwert einer Kündigungsschutzklage kann durch verschiedene Anträge erhöht werden. Von besonderer Bedeutung ist der Weiterbeschäftigungsantrag. Dieser zielt darauf ab, im Falle einer erfolgreichen Kündigungsschutzklage vom Arbeitgeber weiterbeschäftigt zu werden, damit die Kündigung für unwirksam erklärt wird. Dies erhöht den Streitwert in der Regel um ein weiteres Bruttomonatsgehalt. Wird die Kündigungsschutzklage mit einem Weiterbeschäftigungsantrag verbunden, ergibt sich in der Regel ein Streitwert in Höhe des vierfachen Bruttomonatsgehalts.
Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer im Rahmen einer Kündigungsschutzklage weitere Anträge stellen, die den Streitwert in der Regel jeweils um ein weiteres Bruttomonatsgehalt erhöhen. Diese sind:
- Antrag auf finanziellen Ausgleich von Überstunden
- Antrag auf Zahlung von zustehendem Arbeitslohn
- Antrag auf Erteilung eines Arbeitszeugnisses
Verringerung des Streitwerts bei Kündiungungsschutzklagen
Es gibt jedoch auch Faktoren, die den Streitwert verringern können. Dies ist der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis entweder
- noch nicht lange bestand oder
- es in absehbarer Zeit enden wird, d.h. befristet ist und ohnehin bald endet.
Es kommt also auf die Beschäftigungsdauer an. Besteht das Arbeitsverhältnis seit mehr als einem Jahr ab Zugang der Kündigung, trifft die oben beschriebene Regelung des Vierteljahresgehalts zu. Gestaffelt nach der Dauer der Beschäftigung, entspricht der Streitwert einer Kündigungsschutzklage:
Beschäftigungsdauer | Streitwert |
bis zu 6 Monate | ein Bruttomonatsgehalt |
bis zu 12 Monate | zwei Bruttomonatsgehälter |
über 12 Monate | drei Bruttomonatsgehälter |
Fazit
Im Falle einer Kündigungsschutzklage legt das zuständige Arbeitsgericht den Streitwert fest. Anhand dessen werden die Gebühren des Gerichts und die Kosten des Anwalts berechnet. In der Regel beträgt der Streitwert das Dreifache des Bruttomonatsgehalts. Mit dem Antrag auf Weiterbeschäftigung u.a. steigt der Streitwert. War man zum Zeitpunkt der Kündigung weniger als ein Jahr beschäftigt, sinkt der Streitwert bei einer Kündigungsschutzklage.
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