Ein befristeter Arbeitsvertrag kann normalerweise nicht ordentlich gekündigt werden. Grund: Der Arbeitnehmer hat “nur” einen zeitlichen befristeten Arbeitsvertrag. Der Arbeitsvertrag endet also mit Ablauf der festen Vertragsdauer automatisch, ohne, dass man den Vertrag vorher kündigen muss. Daher soll er wenigstens für die begrenzte Vertragslaufzeit vor einer ordentlichen Kündigung sicher sein.
Kurze Erläuterung zum befristeten Arbeitsvertrag
Laut § 3 Abs. 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) ist es möglich, einen Arbeitsvertrag zeitlich zu limitieren. Die Befristung kann klar durch ein Datum im Kalender bestimmt sein oder durch die Natur, den Zweck oder die Eigenschaft der zu leistenden Arbeit festgelegt werden. Nach § 15 TzBfG läuft das Arbeitsverhältnis automatisch zum festgelegten Datum aus, sofern die Befristung rechtmäßig ist. Sollte die Befristung nicht rechtens sein, wandelt sich der befristete Vertrag in ein unbefristetes Anstellungsverhältnis um.
Das bedeutet in der Praxis, dass normalerweise keine Kündigung nötig ist, weil das Beschäftigungsverhältnis per se mit Ablauf der Frist endet. Es kann jedoch Situationen geben, in denen eine Partei das Vertragsverhältnis früher auflösen möchte, was jedoch nur unter bestimmten, streng definierten Bedingungen möglich ist.
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Kündigungsarten bei einem befristeten Arbeitsvertrag
In der Regel ist ein befristeter Arbeitsvertrag darauf ausgelegt, bis zum Erreichen des vereinbarten Enddatums zu laufen, und sieht normalerweise keine regulären Kündigungsmöglichkeiten vor. Dennoch existieren zwei Arten der Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags, die auch hier Anwendung finden können: die außerordentliche und die ordentliche Kündigung.
Außerordentliche Kündigung bei befristetem Arbeitsvertrag
Eine fristlose Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. In der Regele kommt eine solche nur bei schwersten Pflichtverletzungen (z.B. Diebstahl, Beleidigung) in Betracht. Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses muss unzumutbar sein. Dafür ist normalerweise aber eine vorherige Abmahnung notwendig.
Ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrags
Im Allgemeinen sind ordentliche Kündigungen bei befristeten Arbeitsvertragen nicht möglich. Ausnahmen von dieser Regel sind folgende:
- So hat ein Arbeitnehmer mit einer Vertragslaufzeit über fünf Jahre die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von einem halben Jahr zu beenden.
- Insolvenz des Arbeitgebers: Eine ordentliche Kündigung könnte auch in Betracht gezogen werden, wenn der Arbeitgeber insolvent wird. In diesem Fall darf der Insolvenzverwalter eine ordentliche Kündigung aussprechen, während der Arbeitnehmer normalerweise kein Kündigungsrecht hat.
- Regelung im Arbeits- oder Tarifvertrag: Außerdem kann eine ordentliche Kündigung ausnahmsweise erlaubt sein, wenn im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag entsprechende Klauseln enthalten sind. Dabei ist es essenziell, dass diese Klauseln klar und nachvollziehbar gestaltet sind, da sie sonst zu Ungunsten des Arbeitgebers interpretiert werden könnten oder eventuell ungültig sind.
Ist im Vertrag eine ordentliche Kündigung zugelassen, greift der allgemeine Kündigungsschutz. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer sich mittels einer Kündigungsschutzklage gegen unberechtigte Kündigungen wehren kann, sofern die notwendigen Kriterien erfüllt sind. Bei einer geplanten ordentlichen Kündigung muss selbstverständlich die vorgeschriebene Kündigungsfrist beachtet werden.
Kündigungsfrist bei befristetem Arbeitsvertrag
In der Regel wird die Kündigungsfrist bei befristeten Arbeitsverträgen vertraglich festgelegt. Dabei müssen mindestens die gesetzlich Kündigungsfristen beachtet werden. Diese sehen wie folgt aus:
Betriebszugehörigkeit | Kündigungsfrist (zum Ende des Kalendermonats) |
2 Jahre | 1 Monat zum Monatsende |
5 Jahre | 2 Monate zum Monatsende |
8 Jahre | 3 Monate zum Monatsende |
10 Jahre | 4 Monate zum Monatsende |
12 Jahre | 5 Monate zum Monatsende |
15 Jahre | 6 Monate zum Monatsende |
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Fazit
Ein befristeter Arbeitsvertrag endet normalerweise automatisch, wenn die festgelegte Dauer abgelaufen ist, und ein genereller Schutz vor Kündigung existiert nicht. Dennoch kann das befristete Arbeitsverhältnis in bestimmten Fällen gekündigt werden. Zum Beispiel wenn ein triftiger Grund vorliegt oder wenn im Vertrag ausdrücklich eine ordentliche Kündigungsmöglichkeit inklusive Einhaltung der Kündigungsfristen vorgesehen ist.
Innerhalb der Probezeit ist die Aufhebung eines befristeten Vertrages ohne Begründung zulässig. Dies gilt, solange sie nicht gegen das Gebot der Gleichbehandlung verstößt. Es gibt jedoch spezielle Situationen (z.B. Schwangerschaft oder Schwerbehinderung), in denen selbst bei Zeitverträgen ein erweiterter Kündigungsschutz gegeben sein kann. Deshalb ist es empfehlenswert, den eigenen Vertrag genau zu überprüfen. Auch sollten Sie bei Unsicherheiten rechtzeitig juristische Beratung durch einen spezialisierten Anwalt im Arbeitsrecht einholen. So können Sie Risiken im Zusammenhang mit einer Kündigung verringern.
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