Kündigung beim Arbeitsamt melden: Was Sie jetzt tun müssen! 

  • Ceyda Sahin
  • 4. September 2024
  • 22:36
Arbeitslos melden nach Kündigung

Die Meldung Ihrer Kündigung beim Arbeitsamt ist ein entscheidender Schritt, um Ihre finanziellen und rechtlichen Ansprüche zu sichern. Egal, ob die Kündigung überraschend kam oder sich bereits abzeichnete – die Unsicherheit bleibt oft bestehen. Daher ist es umso wichtiger, schnell und korrekt zu handeln. Aber wann und wie sollten Sie sich arbeitsuchend bzw. arbeitslos nach einer erhaltenen Kündigung bei der Agentur für Arbeit melden? Welche Fristen sind zu beachten und welche Konsequenzen drohen bei einer verspäteten Meldung? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige rund um dieses Thema. Von den ersten Schritten nach Erhalt der Kündigung bis hin zur richtigen Kommunikation mit dem Arbeitsamt – wir geben Ihnen alle Informationen und Tipps, die Sie brauchen, um Ihre Ansprüche zu wahren und Unterstützung zu erhalten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Sobald Sie wissen, dass Sie bald arbeitslos sein werden, müssen Sie sich arbeitsuchend melden. Wenn Sie tatsächlich keinen Job mehr haben, müssen Sie sich arbeitslos melden.
  • Sie müssen sich spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend melden. Bei einer kurzfristigen Kündigung muss dies innerhalb von drei Tagen nach Bekanntwerden der Kündigung geschehen.
  • Melden Sie sich zu spät als arbeitsuchend, können Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld drohen.
  • Spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit müssen Sie sich arbeitslos melden. Ansonsten erhalten Sie kein Arbeitslosengeld.

Warum ist die Meldung beim Arbeitsamt wichtig?

Nachdem Sie eine Kündigung erhalten haben, ist eine rechtzeitige Meldung als arbeitssuchend beim Arbeitsamt entscheidend, um Ihre Ansprüche zu sichern und finanzielle Nachteile zu verhindern, wenn Sie später Arbeitslosengeld beantragen. Außerdem unterstützt das Arbeitsamt Sie bei der Jobsuche und bietet verschiedene Weiterbildungsprogramme an, die Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern können. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Sie erst gar nicht arbeitslos werden und so schnell wie möglich einen neuen Job finden. 

AdobeStock_157502998.jpeg
Jetzt kostenlos Abfindung berechnen
  • Potenzielle Abfindungshöhe berechnen
  • Strategie zum Verhandeln einer fairen Abfindung
  • Passende Anwälte für Arbeitsrecht finden

Zum Abfindungsrechner

Wann spricht man von Arbeitsamt, Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter?

Der offizielle Name für das heutige „Arbeitsamt“ ist jetzt die Bundesagentur für Arbeit, aber viele Leute benutzen immer noch den alten Begriff. Auch der Ausdruck „Arbeitsagentur“ wird synonym verwendet. Alle drei Begriffe meinen dasselbe. Allerdings gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen der Bundesagentur für Arbeit und dem Jobcenter: Die Bundesagentur für Arbeit ist für Menschen zuständig, die Arbeitslosengeld erhalten. Wer Bürgergeld bekommt, muss sich an das Jobcenter wenden.

Arbeitslos melden nach Kündigung: Unterschiede zur Arbeitsuchendmeldung

Die Meldung bei der Arbeitsagentur nach einer Kündigung, einem Aufhebungsvertrag oder vor Ende eines befristeten Arbeitsvertrag umfasst zwei wichtige Schritte:

  1. Arbeitsuchendmeldung: Diese Meldung ist erforderlich, sobald Sie von Ihrer bevorstehenden Arbeitslosigkeit wissen – also zum Beispiel nachdem Sie eine Kündigung erhalten haben.
  2. Arbeitslosmeldung: Diese Meldung erfolgt am ersten Tag Ihrer tatsächlichen Arbeitslosigkeit, um Arbeitslosengeld zu erhalten.

Fristen zur Meldung beim Arbeitsamt

Doch wann müssen diese Meldungen eigentlich erfolgen?

  • Arbeitsuchend melden: Spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses. Bei einer kurzfristigen Kündigung, beispielsweise innerhalb der Probezeit, müssen Sie sich innerhalb von drei Tagen – beispielsweise nach dem Erhalt der Kündigung – arbeitsuchend melden.
  • Arbeitslos melden: Sie können sich frühestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitslos melden. Spätestens am ersten Tag Ihrer Arbeitslosigkeit sollten Sie diese Meldung aber nachholen, da Ihnen sonst kein Arbeitslosengeld gezahlt wird!

Verpassen Sie diese Fristen, können finanzielle Strafen des Arbeitsamts die Folge sein, wie der Verlust von Arbeitslosengeld für eine bestimmte Zeit.

Wie meldet man sich beim Arbeitsamt?

Die Meldung beim Arbeitsamt kann auf verschiedene Weisen erfolgen:

  1. Online-Anmeldung: Über die Webseite der Bundesagentur für Arbeit können Sie sich schnell und unkompliziert melden.
  2. Telefonische Anmeldung: Außerdem können Sie sich telefonisch beim Arbeitsamt melden. Die Service-Nummer lautet: 0800 4 555500 und ist gebührenfrei.
  3. Schriftliche Anmeldung: Zudem gibt es die Möglichkeit der schriftlichen Anmeldung.
  4. Persönliche Anmeldung: Natürlich können Sie sich auch persönlich vor Ort beim Arbeitsamt melden. Die für Sie zuständige Agentur für Arbeit können Sie mithilfe der Dienststellensuche finden. Nehmen Sie dazu ein Ausweisdokument (Personalausweis beziehungsweise Pass und Meldebescheinigung) mit.

Beachten Sie, dass Sie für eine Meldung als arbeitsuchend jeden der aufgezählten Wege verwenden können. Wollen Sie sich dagegen arbeitslos melden, können Sie das persönlich machen. Seit 2022 besteht zudem die Möglichkeit, sich online arbeitslos zu melden, sodass Sie nicht mehr zwingend persönlich erscheinen müssen. Bei der Online-Meldung ist jedoch auch ein Identifikationsnachweis erforderlich. Die Identifikation erfolgt dabei über den Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion oder einen anderen elektronischen Identifikationsnachweis wie einen elektronischen Aufenthaltstitel, eine eID-Karte oder einen Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion.

Was passiert, wenn man sich verspätet beim Arbeitsamt meldet?

Melden Sie sich nach einer Kündigung oder auch einem Aufhebungsvertrag bei der Arbeitsagentur zu spät als arbeitsuchend, kann dies eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zur Folge haben. In einem solchen Fall erhalten Sie für i.d.R. eine Woche kein Arbeitslosengeld, wodurch Sie auch insgesamt weniger Geld bekommen, als Ihnen eigentlich zustehen würde. Das verspätete als “arbeitsuchend” Melden ist der häufigste Grund, warum Sperrzeiten verhängt werden. Auch eine Eigenkündigung oder ein Aufhebungsvertrag können Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld zur Folge haben.

Ähnlich sieht es bei einer verspäteten Meldung als arbeitslos aus. Arbeitslosengeld bekommen Sie erst ab der Meldung als arbeitslos. Daher bekommen Sie kein Geld, wenn Sie sich nicht beim Arbeitsamt gemeldet haben.

💡Wichtig: Die Meldung als arbeitsuchend ersetzt nicht die Meldung als arbeitslos. Damit Sie Arbeitslosengeld bekommen, müssen Sie sich also zusätzlich noch arbeitslos melden!

Was passiert nach der Meldung bei der Arbeitsagentur?

Nach Ihrer Meldung folgt in der Regel ein persönliches Beratungsgespräch. Hier werden Ihre Vermittlungschancen besprochen und es werden Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung vereinbart. Sie werden regelmäßig zu Beratungsgesprächen eingeladen und müssen nachweisen, dass Sie sich aktiv um neue Arbeitsangebote bemühen. Dazu gehört auch die regelmäßige Vorlage von Bewerbungsnachweisen.

Berechnen Sie Ihre Abfindungssumme

Jetzt in 2 min für Ihren individuellen Fall Abfindungssumme berechnen!

Zum Abfindungsrechner

Höhe und Voraussetzungen für den Erhalt von Arbeitslosengeld

Arbeitslosengeld steht Ihnen immer dann zu, wenn Sie in den letzten 30 Monaten mindestens zwölf Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Dabei muss man nicht zwölf Monate ununterbrochen am Stück gearbeitet haben. Ist das der Fall, erhalten sie mindestens sechs Monate und maximal zwei Jahre Arbeitslosengeld. Dies hängt im Wesentlichen von zwei Kriterien ab: wie lange Sie versicherungspflichtig waren und wie alt Sie bei Entstehung des Anspruchs sind.

Im Gegensatz dazu wird das Bürgergeld unabhängig von früheren Gehältern ausgezahlt. Grundlage für die Berechnung Ihrer Arbeitslosengeld sind die letzten zwölf Bruttomonatsgehälter. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit können Sie Ihr Arbeitslosengeld berechnen

Wie beantragen Sie Arbeitslosengeld?

Der Antrag auf Arbeitslosengeld kann persönlich oder online erfolgen. Alternativ können Sie sich auch telefonisch den schriftlichen Antrag zusenden lassen. Voraussetzung hierfür ist immer, dass Sie sich bereits arbeitslos gemeldet haben.

Um Arbeitslosengeld zu beantragen, benötigen Sie mehrere wichtige Dokumente. Zu den notwendigen Unterlagen gehören:

  • Ihr Personalausweis mit Ihrer aktuellen Meldeadresse
  • Alternativ ein Pass oder ein Ersatzdokument zusammen mit einer aktuellen Meldebescheinigung
  • Eine Arbeitsbescheinigung, die von Ihrem Arbeitgeber auszufüllen ist

Zusätzlich kann die Agentur für Arbeit weitere Dokumente anfordern, um Ihren Antrag vollständig zu bearbeiten. Diese könnten beispielsweise sein:

  • Das Kündigungsschreiben von Ihrem Arbeitgeber
  • Eine Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, falls Sie selbst gekündigt haben
  • Eine Bescheinigung über den Bezug von Krankengeld, falls zutreffend
  • Eine Bescheinigung über Nebeneinkünfte, falls Sie während der Arbeitslosigkeit zusätzliche Einnahmen haben
  • Nachweise über frühere Leistungsbezüge, wie zum Beispiel den Bewilligungsbescheid oder Leistungsnachweise, selbst wenn der Leistungsbezug bei einer anderen Agentur für Arbeit erfolgte
  • Einen Beitragsnachweis für die Pflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung

Stellen Sie sicher, dass Sie diese Dokumente bereithalten, um Verzögerungen bei Ihrer Meldung zu vermeiden.

Kostenlose Erstberatung mit Anwalt
Kostenlos Erstberatung mit Fachanwalt
  • Kostenlose Erstberatung mit Anwalt
  • Schneller Rückruf nach 1 bis 2 Stunden
  • Strategie zum Verhandeln der Abfindung

Zur kostenlosen Erstberatung

Alle Informationen auf unserer Website sind redaktioneller Natur und stellen ausdrücklich keine Rechtsberatung dar. Selbstverständlich haben wir uns um die Richtigkeit der auf dieser Website enthaltenen Informationen und Links bemüht. Dennoch können wir keine Gewähr für die Richtigkeit der Informationen übernehmen. Sie ersetzen in keinem Fall eine rechtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt.