Kündigung beim Arbeitsamt melden: Was Sie jetzt tun müssen! 

Arbeitslos melden nach Kündigung

Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis durch Kündigung oder Aufhebungsvertrag enden wird, müssen sich spätestens 3 Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit “arbeitssuchend” melden. Zusätzlich muss sich ein Arbeitnehmer spätestens am ersten Tag seiner Arbeitslosigkeit „arbeitslos“ melden. Beide Meldungen sind wichtig für den späteren Bezug von Arbeitslosengeld. Im folgenden Beitrag erfahren Sie mehr zu den Meldepflichten, den Fristen und die Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Meldung als „arbeitssuchend“: (1) Sobald ein Arbeitnehmer Kenntnis hat, dass sein Arbeitsverhältnis enden wird, muss er sich bei der Agentur für Arbeit spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitsuchend melden. Ist der Zeitraum kürzer, muss er sich innerhalb von drei Tagen ab Kenntnis melden. (2) Bei nicht rechtzeitiger Meldung als „arbeitssuchend“, wird eine Sperrzeit von einer Woche verhängt.
  • Meldung als „arbeitslos“: (1) Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses und dem Eintritt der Arbeitslosigkeit muss sich der Arbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Die Meldung kann frühestens 3 Monate vor Beendigung und muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. (2) Die Arbeitslosmeldung ist eine Voraussetzung für das Arbeitslosengeld. Erfolgt sie nicht, erhält der Arbeitslose kein Arbeitslosengeld. Bei verspäteter Meldung wird es erst ab dem verspäteten Termin ausgezahlt.

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Erste Meldung: “arbeitssuchend”

Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis enden wird, muss sich bei der Agentur für Arbeit “arbeitssuchend” melden. Dies ist unabhängig davon, ob das Arbeitsverhältnis durch KündigungAufhebungsvertrag oder durch Ablauf einer Befristung enden wird. Die Meldung muss auch dann erfolgen, wenn der Arbeitnehmer gerichtliche Schritte gegen die Beendigung eingeleitet hat.  

Grund für diese Meldung ist, dass die Agentur für Arbeit den Arbeitnehmer frühzeitig bei der Jobsuche unterstützen kann, um so eventuell den Eintritt einer Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Die Agentur für Arbeit hat nach der Meldung unverzüglich ein erstes Beratungs- und Vermittlungsgespräch sowie eine Berufsberatung durchzuführen.

Wichtig: Die heutige “Bundesagentur für Arbeit” war früher das „Arbeitsamt“. Viele Menschen benutzen immer noch den alten Begriff “Arbeitsamt” oder auch „Arbeitsagentur“. Alle drei Begriffe meinen dasselbe. Der Begriff “Jobcenter” hingegen ist etwas anderes: Das Jobcenter ist für das Bürgergeld zuständig.

Zeitpunkt der Meldung 

Hat der Arbeitnehmer Kenntnis vom Ende des Arbeitsverhältnisses, muss er dies spätestens drei Monate vor Beendigung melden. Ist der zeitliche Abstand von Kenntnis und Ende des Arbeitsverhältnisses kürzer als 3 Monate, muss der Arbeitnehmer dies innerhalb von drei Tagen ab Kenntnis melden.

Die Meldung muss auch bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses erfolgen.

Form der Meldung

Die Meldung, dass der Arbeitnehmer “arbeitssuchend” ist, kann bei der Agentur für Arbeit auf verschiedene Weise erfolgen:

  • Online-Anmeldung: Der Arbeitnehmer kann sich über die Webseite der Bundesagentur für Arbeit online melden. 
  • Telefonische Anmeldung: Außerdem kann man sich telefonisch gebührenfrei unter der Service-Nummer 0800 4555500 melden.
  • Schriftliche Anmeldung: Zudem gibt es die Möglichkeit der schriftlichen Anmeldung.
  • Persönliche Anmeldung: Natürlich kann man sich auch persönlich vor Ort beim Arbeitsamt melden. Die zuständige Agentur für Arbeit findet man in der Dienststellensuche

Unser Tipp: Wenn man die Voraussetzungen erfüllt, ist das Online-Verfahren natürlich am einfachsten. Wer aber keinen Benutzername / Passkey bei der BFA hat und sich nicht mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat anmelden kann, sollte es telefonisch versuchen. Oft gibt es bei der BFA aber lange Wartezeiten. Manchmal ist auch gar kein Durchkommen. Dann empfehlen wir, zur Fristwahrung die Meldung als “arbeitssuchend” einfach schriftlich zu senden. Um auf Nummer sicher zu gehen, am besten per Einwurfeinschreiben. Eine Vorlage können Sie hier herunterladen. 

>> Muster: Formloses Schreiben zur Arbeitssuchendmeldung

Folgen bei einer verspäteten Meldung als “arbeitssuchend”

Meldet sich ein Arbeitnehmer bei der Arbeitsagentur zu spät als “arbeitsuchend”, führt dies zu einer Sperrzeit von einer Woche beim Arbeitslosengeld. Dies bedeutet, dass das Arbeitslosengeld später und um diese Woche gekürzt ausgezahlt wird. 

Zweite Meldung: “Arbeitslos” 

Tritt die Arbeitslosigkeit mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses tatsächlich ein, da der Arbeitnehmer keine neue Arbeitsstelle finden konnte, muss sich der Arbeitnehmer zusätzlich bei der Agentur für Arbeit „arbeitslos“ melden. Grund dieser Meldung ist die Sicherung des Anspruchs auf Zahlung des Arbeitslosengeldes.

Zeitpunkt der „Arbeitslosmeldung”

Arbeitnehmer können sich frühestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses arbeitslos melden. Die Meldung muss jedoch spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Ist an diesem Tag die Agentur für Arbeit geschlossen (Sonntag, Feiertag etc.), so kann der Antrag am nächsten Tag rückwirkend gestellt werden.

Form der Arbeitslosmeldung

Die Meldung, dass der Arbeitnehmer arbeitslos ist, kann in Deutschland nur auf zwei Arten erfolgen:

  • Online-Anmeldung: Über die Webseite der Bundesagentur für Arbeit können sich Arbeitnehmer „arbeitslos“ melden. Bei der Online-Meldung ist ein Identifikationsnachweis erforderlich: Die Identifikation erfolgt dabei über den (1) Personalausweis. Dieser muss mit Online-Ausweisfunktion freigeschaltet sein. (2) einen elektronischen Aufenthaltstitel, (3) eine eID-Karte oder (4) einen Ausweis eines EU-/EWR-Mitgliedslandes mit Online-Ausweisfunktion. 
  • Persönliche Anmeldung: Arbeitnehmer können sich auch persönlich vor Ort beim Arbeitsamt melden. Die zuständige Agentur für Arbeit kann man bei der Dienststellensuche finden. Man benötigt ein Ausweisdokument (Personalausweis, Pass etc.) und eine Meldebescheinigung.

Unser Tipp: Wenn man die Voraussetzungen erfüllt, ist das Online-Verfahren natürlich am einfachsten. Wer aber keinen Benutzername / Passkey bei der BFA hat und sich nicht mit Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat anmelden kann, sollte es telefonisch versuchen. Oft gibt es bei der BFA aber lange Wartezeiten. Manchmal ist auch gar kein Durchkommen. Dann empfehlen wir, zur Fristwahrung die Meldung als “arbeitssuchend” einfach schriftlich zu senden. Um auf Nummer sicher zu gehen, am besten per Einwurfeinschreiben. Eine Vorlage können Sie hier herunterladen. 

Folgen bei einer verspäteten Arbeitslosmeldung

Die Arbeitslosmeldung ist eine Anspruchsvoraussetzung für das Arbeitslosengeld. Das bedeutet: Meldet sich der Arbeitnehmer nicht oder verspätet arbeitslos, liegen bis zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen für die Auszahlung von Arbeitslosengeld nicht vor. Der Arbeitslose erhält bei unterbliebener Arbeitslosmeldung kein Arbeitslosengeld, bei verspäteter Meldung nur ab dem Zeitpunkt der Meldung.

Weiter gilt die Arbeitslosmeldung auch gleichzeitig als Antrag auf Arbeitslosengeld. Mit der Meldung hat die Agentur für Arbeit die Pflicht, den Arbeitslosengeldanspruch zu bearbeiten. 

Wichtig: Die Meldung als arbeitsuchend ersetzt nicht die Meldung als arbeitslos. Falls Sie Arbeitslosengeld bekommen wollen, müssen Sie sich also zusätzlich noch arbeitslos melden!

Pflichten nach der Meldung bei der Arbeitsagentur

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, sich selbst um eine Beschäftigung zu bemühen. Dazu gehört auch der Nachweis von Bewerbungen. Weiter muss er den Vermittlungsbemühungen der Arbeitsagentur zur Verfügung stehen. In persönlichen Beratungsgesprächen werden Vermittlungschancen besprochen und Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung vereinbart. 

Arbeitslosengeld: Voraussetzungen, Höhe und Antrag

Der Antragsteller hat Anspruch auf Arbeitslosengeld unter folgenden Voraussetzungen:

  • Arbeitslos: Der Antragsteller ist arbeitslos.
  • Arbeitslos gemeldet: Die Arbeitslosigkeit wurde bei der Agentur für Arbeit gemeldet.
  • Anwartschaftszeit erfüllt: Der Antragssteller muss innerhalb von 30 Monaten (Rahmenzeit) mindestens zwölf Monate (Anwartschaftszeit) in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gewesen sein. Dabei müssen die zwölf Monate nicht zusammenhängend sein. Außerdem sind die Zeiten maßgeblich, in denen eine Beitragspflicht bestand. Die tatsächliche Zahlung der Beiträge ist nicht relevant. 

Die Anspruchsdauer für das Arbeitslosengeld richtet sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses und dem Lebensalter:

Volle Monate der Beschäftigungund nach Vollendung des … LebensjahresArbeitslosengeld für … Monate
12/6
16/8
20/10
24/12
3050.15
3655.18
485824

Die Höhe des Arbeitslosengelds beträgt

  • für Arbeitslose mit mindestens einem Kind 67 Prozent,
  • für die übrigen Arbeitslosen 60 Prozent.

Entscheidend ist das Nettoentgelt (d. h. das durchschnittlich auf den Tag entfallende beitragspflichtige Arbeitsentgelt). Dabei sind die Entgeltabrechnungen innerhalb des Jahres vor Ausscheiden des Antragstellers zu berücksichtigen. Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit kann der Arbeitnehmer sein Arbeitslosengeld berechnen.  

Antrag auf Arbeitslosengeld

Der Antrag auf Arbeitslosengeld kann persönlich oder online erfolgen. Voraussetzung hierfür ist immer, dass Sie sich bereits arbeitslos gemeldet haben.

Um Arbeitslosengeld zu beantragen, sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis mit der aktuellen Meldeadresse
  • Alternativ ein Pass oder Ersatzdokument zusammen mit einer aktuellen Meldebescheinigung
  • Arbeitsbescheinigung, die von Ihrem Arbeitgeber auszufüllen ist

Zusätzlich kann die Agentur für Arbeit weitere Dokumente anfordern:

  • Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber
  • Erklärung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, falls der Arbeitnehmer selbst gekündigt haben
  • Bescheinigung über den Bezug von Krankengeld, falls zutreffend
  • Bescheinigung über Nebeneinkünfte, falls während der Arbeitslosigkeit zusätzliche Einnahmen vorliegen
  • Nachweise über frühere Leistungsbezüge, wie zum Beispiel den Bewilligungsbescheid oder Leistungsnachweise, selbst wenn der Leistungsbezug bei einer anderen Agentur für Arbeit erfolgte
  • Beitragsnachweis für die Pflichtversicherung in der Arbeitslosenversicherung

Es ist ratsam, die Dokumente im Vorfeld zu organisieren, um Verzögerungen bei der Bearbeitung des Antrags auf Arbeitslosengeld zu vermeiden.

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