Arbeitszeugnis nach Kündigung: Arbeitszeugnisse sind ein wesentlicher Bestandteil des Berufslebens, denn sie dienen als Nachweis der Leistungen und Fähigkeiten eines Arbeitnehmers. Egal, ob das Arbeitsverhältnis durch Kündigung, Ablauf eines befristeten Vertrags oder durch einen Aufhebungsvertrag endet – als Arbeitnehmer haben Sie das Recht auf ein korrektes und aussagekräftiges Arbeitszeugnis.
Dieses Dokument bildet oftmals die Grundlage für die Möglichkeit, sich für zukünftige Stellen erfolgreich zu bewerben. Doch was ist zu tun, wenn der Arbeitgeber seiner Pflicht der Zeugnisausstellung nicht nachkommt? In der folgenden Abhandlung werden Wege aufgezeigt, wie Sie als Arbeitnehmer in einer solchen Situation vorgehen können, um Ihr Recht auf ein angemessenes Arbeitszeugnis geltend zu machen und welche Schritte notwendig sind, um Ihre berufliche Reputation und Zukunft zu sichern.
Besteht ein Recht auf ein Arbeitszeugnis – auch nach einer Kündigung?
Unabhängig davon, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer das Beschäftigungsverhältnis beendet, hat der Arbeitnehmer ein Anrecht auf ein Arbeitszeugnis. Dieses Recht besteht jedoch nicht automatisch; der Arbeitnehmer muss zunächst aktiv ein Zeugnis anfordern. Nach dieser Aufforderung ist es die Verantwortung des Arbeitgebers, ein entsprechendes Zeugnis zu erstellen. Hier sind die Umstände, unter denen ein Arbeitnehmer berechtigt ist, eine Beurteilung nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zu erhalten:
- Ein Zeugnis wird in der Regel sowohl bei Kündigung durch den Arbeitnehmer als auch durch den Arbeitgeber ausgestellt.
- Auch wenn ein Arbeitsverhältnis durch einen Aufhebungsvertrag beendet wird, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Bei einer einvernehmlichen Trennung kann das Zeugnis den Zusatz enthalten „Das Arbeitsverhältnis wurde in beiderseitigem Einvernehmen beendet“.
- Auch nach einer Kündigung während der Probezeit steht dem Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis zu. Ob dieses Zeugnis lediglich die Basics umfasst oder bereits eine qualifizierte Bewertung inkludiert, hängt von der Länge der bisherigen Anstellungsdauer und davon ab, ob der Arbeitgeber sich ein aussagekräftiges Bild von der Leistung des Arbeitnehmers machen konnte.
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Arbeitszeugnis anfordern nach Kündigung
Arbeitgeber sind nicht zur unaufgeforderten Erstellung von Arbeitszeugnissen verpflichtet. Sobald Sie als Arbeitnehmer ein Zeugnis verlangen, ist Ihr Arbeitgeber allerdings verpflichtet, Ihnen dieses auszuhändigen. Falls Ihr Arbeitgeber die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses verweigert, sollten Sie dies nicht unkommentiert lassen.
Maßnahmen, die Sie ergreifen können, falls Ihr Arbeitgeber kein Arbeitszeugnis ausstellt:
- Formell ein Arbeitszeugnis anfordern
- Vorgesetzte regelmäßig an die Ausstellung erinnern
- Eine konkrete Frist für die Zeugnisausstellung setzen
- Rechtliche Schritte einleiten, um Ihren Anspruch durchzusetzen
- Arbeitsrechtlichen Beistand suchen
Arbeitszeugnis Frist: Wie lange müssen Sie auf Ihre Arbeitszeugnis nach der Kündigung warten?
Wenn das Ende eines zeitlich begrenzten Arbeitsvertrages oder der Abschluss eines Aufhebungsvertrages ein Arbeitsende ankündigt, hat der Arbeitnehmer das Recht, schon vorher ein Arbeitszeugnis zu fordern. In der Regel steht ihm dieses bereits vor dem letzten Arbeitstag zu und sollte vonseiten des Arbeitgebers spätestens zum Ende der Kündigungsfrist, oder doch am letzten Anstellungstag, bereitgestellt werden.
Selbst bei einer fristlosen Entlassung bleibt die Pflicht zur Zeugnisausstellung bestehen. In solch einem Fall wird vom Arbeitgeber verlangt, binnen einer kurzen Zeitspanne von zwei bis vier Tagen ein qualifiziertes Zeugnis zu verfassen. Für ein einfaches Zeugnis ist oft sogar weniger Zeit erforderlich.
Überschreitet die Erstellung des Arbeitszeugnisses die übliche Frist ohne triftigen Grund, kann dies hinterfragt werden. Eine Ausnahme könnte bei betrieblichen Entlassungswellen der Fall sein, wo der Arbeitgeber zahlreiche Zeugnisse simultan ausfertigen muss. In jedem Szenario ist es angebracht, dass der Arbeitnehmer aktiv auf den Arbeitgeber zugeht, sollte sich die Aushändigung des Zeugnisses ungewöhnlich verzögern.
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Schlechtes Arbeitszeugnis nach Kündigung erhalten?
Wenn ein Arbeitnehmer nach Kündigung seines Arbeitsverhältnisses ein schlechtes Arbeitszeugnis erhalten hat, sollte er dies nicht ohne Weiteres hinnehmen, da es seine zukünftigen Jobchancen beeinträchtigen kann. Es steht ihm zu, eine Korrektur des Zeugnisses zu fordern oder sogar den Rechtsweg zu beschreiten. Wer ein unbefriedigendes Arbeitszeugnis erhalten hat und es für nicht gerechtfertigt hält, kann wie folgt dagegen vorgehen:
- Den Dialog mit dem Arbeitgeber oder der Personalabteilung suchen: Ein negatives Zeugnis muss nicht zwangsläufig auf böse Absicht zurückgehen – manchmal beruht es einfach auf einem Mangel an Kenntnis über die feinen Nuancen der Zeugnissprache. Oftmals kann schon ein klärendes Gespräch mit der Nennung spezifischer Verbesserungsvorschläge Abhilfe schaffen.
- Ein formelles Widerspruchsschreiben verfassen: Sollten keine Anstalten zur Berichtigung seitens des Arbeitgebers erfolgen oder Uneinsichtigkeit herrschen, kann der Arbeitnehmer einen formalen Widerspruch verfassen. In diesem Dokument sollten die beanstandeten Teile des Zeugnisses dargelegt und alternative Formulierungen vorgeschlagen werden. Es ist ratsam, eine Frist von zwei Wochen zur Durchführung der Änderungen im Widerspruchsschreiben zu setzen.
- Eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen: Wenn andere Maßnahmen erfolglos bleiben, besteht als letzte Option der Gang zum Arbeitsgericht. Ein Arbeitnehmer hat nach Erhalt des Zeugnisses eine Frist von drei Wochen, um eine Klage auf Zeugnisberichtigung einzureichen.
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Muster-Anschreiben Arbeitszeugnis anfordern nach Kündigung
Sofern Sie von Ihrem Arbeitgeber nach der Kündigung ein Arbeitszeugnis anfordern möchten, haben wir anbei ein Muster zusammengestellt. Sie können das Anschreiben als PDF herunterladen oder als Google Docs einsehen und für Ihre Zwecke nutzen bzw. kopieren.
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